Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Aus technischen Gründen hier dargestellt: Kriterium:
"Eignung zur Berufsausübung -Befähigung zur Berufsausübung
einschließlich Auflagen
hinsichtlich der
Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister"; Kriterium "
Wirtschaftliche und
finanzielle Leistungsfähigkeit" und Kriterium: "Technische und berufliche
Leistungsfähigkeit":
Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den
Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) und geben hierzu die PQ-Nummer mit
dem Teilnahmeantrag/ dem Angebot an.
Beruft sich der Bewerber/ Bieter zur Erfüllung des Auftrages auf die
Fähigkeiten anderer Unternehmen, oder
bewirbt sich eine Bewerber-/ Bietergemeinschaft, ist die jeweilige Nummer imPräqualifikationsverzeichnis auch für diese
Unternehmen bzw. alle Mitglieder einer Bewerber-/Bietergemeinsch aft mit
dem Teilnahmeantrag/dem Angebot anzugeben.
Wir weisen darauf hin das die im PQ Verzeichnis hinterlegten Referenzen
und Dokumente auf Aktualität und Vergleichbarkeit mit der hier zu vergebende Leistung geprüft werden.
Unterlagen undReferenzen die nicht aktuell
und vergleichbar sind führen zum Ausschluss des Angebotes.
Auftragsspezifische Einzelnachweise (von präqualifizierten und nicht
präqualifizierten Unternehmen vorzulegen):
Mit dem Angebot sind die Teile des Auf-trags, die als Unteraufträge an
andere Unternehmen vergeben werden sollen, zu benennen (Formblatt 235).
Mit dem Angebot sind 3 Referenzen aus den letzten 5 Jahren über nach
Artund Umfang vergleichbare Leistungen einzureichen (gilt für alle Bieter, auch für präqualifizierte Bieter). Das den Vergabeunterlagen beigefügte
VHB-Formblatt 444 ist hierfür jeweils verbindlich zu verwenden. Eine
Bestätigung des Referenzgebers über die jeweils benannte Referenz ist
hierbei nicht
zwingend erforderlich.
Bei präqualifizierten Bietern ist es ausreichend, wenn Sie mit der
Angebotsabgabe bestätigen, dass wir die geforderten vorgenannten 3 vergleichbaren Re-ferenzen aus dem PQ-Verzeichnis der weiteren
Prüfung unterziehen können.
Nicht präqualifizierte Unternehmen geben über das Formblatt 124 mit ihrem
Teilnahmeantrag / Angebot eine
entsprechende Eigenerklärung ab.
Beruft sich der Bewerber/ Bieter zur Erfüllung des Auftrages auf die
Fähigkeiten
anderer Unternehmen, oder
bewirbt sich eine Bewerber-/ Bietergemein-schaft ist die Eigenerklärung
über das Formblatt
124 auch von diesen Unternehmen bzw. von jedem Mitglied einer
Bewerber-/ Bietergemeinschaftmit Teilnahmeantrag/ Angebot abzugeben.
https://www.mpg.de/de/ein
kauf/eigenerklaerung-zur-eignung-vhb-124
Für nicht präqualifizierte Unternehmen gilt: Der Auftraggeber behält sich
vor, von
den Bietern der engeren Wahl zu den Eigenerklärungen die entsprechenden,
im Formblatt
124 genannten Nachweise und Belege anzufordern.
https://www.mpg.de/de/ein kauf/eigenerklaerung-zur- eignung-vhb-124
Auf gesondertes Verlangen sind für Nachunternehmer/andere Unternehmen
außerhalb einer Eignungsleihe Nachweise zur Eignung (PQ-Nummer oder Ei-generklärung nach 124 sowie
entsprechende
Nachweise) sowie eine Verpflichtungserklärung (Formblatt 236) abzugeben.
Der Auftraggeber
behält sich vor, Bescheinigungen zum Beleg der Angaben innerhalb
angemessener Fristsetzung
nach Aufforderung anzufordern.Nimmt der Bieter/Bewerber bzw. die
Bieter-/
Bewerbergemeinschaft im Hinblick auf die Kriterien für die wirtschaftliche
und finanzielle Leistungsfähigkeit im Rahmen einer Eignungsleihe die
Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch, müssen diese gemeinsam
mit dem Bieter/Bewerber bzw. der Bieter-/ Bewerbergemeinschaft für die
Auftragsausführung haften; von Bewerbern /Bewerbergemeinschaften ist die
Haftungserklärung gleichzeitig mit der „Verpflichtungserklärung“
(Formblatt 236) mit dem Teilnahmeantrag abzugeben, von Bietern/
Bietergemeinschaften mit dem Angebot.
Wertungsrelevante Unterlagen sind von der Nachforderung ausgenommen.