Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Der Bieter hat mindestens eine geeignete Referenz über in den letzten drei Jahren ausgeführte Leistungen bezüglich der Planung, Lieferung, Montage/Installation und Inbetriebnahme von Medientechnik zu benennen. Referenzen sind geeignet, wenn der Referenzauftrag nach Art und Umfang mit dem vorliegenden Auftrag vergleichbar ist. Diese Vergleichbarkeit muss sich aus der Beschreibung der im Referenzauftrag erbrachten Leistungen ergeben.
Der vorliegende Auftrag ist vor allem durch die folgenden Merkmale gekennzeichnet, so dass
die Vergleichbarkeit der Referenzaufträge mit dem vorliegenden Auftrag insbesondere an die-
sen sechs Merkmalen gemessen wird:
• Planung und Konzeptionierung der Ausstattung von Räumen mit Medientechnik ent-
sprechend den Gegebenheiten vor Ort und den Anforderungen eines Auftraggebers
• Integration bestehender Leistungen und Komponenten
• Verkauf von verschiedenen Komponenten der Bild-, Audio-, Zentraltechnik sowie von
zentralen Bedienungselementen
• Installation, Programmierung und Inbetriebnahme der verkauften und gelieferten
Komponenten
• Verkauf, Installation und Inbetriebnahme eines Kamera-Tracking-Systems
• Schulung und Einweisung des Auftragnehmers in der Bedienung der eingebauten Me-
dientechnik
Eine Referenz muss dabei nicht alle sechs oben aufgeführten Merkmale abdecken. Es müssen aber alle sechs oben aufgeführten Merkmale vollständig durch alle eingereichten Referenzen (insgesamt mindestens 1) abgedeckt sein.
Eine Referenz ist zudem nur dann geeignet, wenn der Referenzauftrag vertragsgemäß ausgeführt wurde und der Referenzauftraggeber bei einer etwaigen Überprüfung der angegebenen Referenz die vertragsgemäße Leistungserbringung bestätigen kann. Eine Pflicht des Auftraggebers zur Überprüfung der Referenz besteht nicht.
Der Bieter verpflichtet sich, auf Anforderung des DPMA innerhalb von fünf Werktagen einen
Ansprechpartner des jeweiligen Referenzauftraggebers mit Telefonnummer und E-Mail-Adresse zu benennen. Der Bieter erklärt sich mit einer Nachfrage des DPMA bei den jeweiligen Referenzauftraggebern einverstanden.