Lieferung und Montage und Inbetriebnahme von Medienhardware (Projektionen, Stationen, Mehrkanalinstallationen, Touchscreens, Netzwerke) für Museen und Dauerausstellungen inklusive Planung, Herstellung und Montage von Metallgehäusen für Medientechnik sowie Schnittstellenfunktin zwischen Ausstellungsbau und Medientechnik
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2025-10-20.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2025-09-18.
Auftragsbekanntmachung (2025-09-18) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Medientechnik Dauerausstellung Landesmuseum Koblenz
Referenznummer: 2025-22
Kurze Beschreibung:
“Lieferung und Montage und Inbetriebnahme von Medienhardware (Projektionen, Stationen, Mehrkanalinstallationen, Touchscreens, Netzwerke) für Museen und...”
Kurze Beschreibung
Lieferung und Montage und Inbetriebnahme von Medienhardware (Projektionen, Stationen, Mehrkanalinstallationen, Touchscreens, Netzwerke) für Museen und Dauerausstellungen inklusive Planung, Herstellung und Montage von Metallgehäusen für Medientechnik sowie Schnittstellenfunktin zwischen Ausstellungsbau und Medientechnik
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Art des Vertrags: Lieferungen
Produkte/Dienstleistungen: Elektrische Maschinen, Geräte, Ausstattung und Verbrauchsartikel; Beleuchtung📦
Geschätzter Wert ohne MwSt: 316 786 EUR 💰
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Leistungsumfang: Umsetzungsplanung, Lieferung, Montage, Programmierung und Inbetriebnahme von Medientechnik (Bildschirmstationen, Mehrkanalinstallationen,...”
Beschreibung der Beschaffung
Leistungsumfang: Umsetzungsplanung, Lieferung, Montage, Programmierung und Inbetriebnahme von Medientechnik (Bildschirmstationen, Mehrkanalinstallationen, Projektionen) für eine Dauerausstellung in einem historischen Gebäude in Zusammenarbeit mit Gewerken des Raumbildenden Ausbaus. Eingeschlossen ist auch die Detailplanung, Produktion und Montage von Metallgehäusen für die Medientechnik.
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅ Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2025-10-20 11:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2025-10-20 11:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Ort): Elektronisch protokollierte Angebotsöffnung im Projektraum des Vergabmarktplatzes Rheinland-Pfalz.
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren):
“Die protokollierte Öffnung der elektronischen Angebote erfolgt gem. § 55 VgV durch zwei Mitarbeiter*innen der Vergabestelle im 4-Augen-Prinzip unter...”
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren)
Die protokollierte Öffnung der elektronischen Angebote erfolgt gem. § 55 VgV durch zwei Mitarbeiter*innen der Vergabestelle im 4-Augen-Prinzip unter Ausschluss der Öffentlichkei bzw. ohne Anwesenheit von Bietern.
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Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 20
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“1. Erklärung, dass der Bieter als Unternehmen in den letzten sechs Jahren mindestens zwei Leistungen ausgeführt hat, die mit der zu vergebenden Leistung...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
1. Erklärung, dass der Bieter als Unternehmen in den letzten sechs Jahren mindestens zwei Leistungen ausgeführt hat, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind. Mindestanforderungen an die Vergleichbarkeit einer Referenzleistung, die je Referenzfall kumulativ erfüllt sein müssen: a) Auftraggeber: Museum, Kultureinrichtung b) Art der Leistung: 1.) Lieferung und Montage und Inbetriebnahme von Medienhardware (Projektionen, Stationen, Mehrkanalinstallationen, Touchscreens, Netzwerke) für Museen und Dauerausstellungen. 2.) Planung, Herstellung und Montage von Metallgehäusen für Medientechnik. 3.) Schnittstellenfunktion zwischen Ausstellungsbau und Medientechnik c) Umfang der Leistung: Mind. 150.000 EUR netto / 178.500 EUR brutto. 2. H I N W E I S E 2.1. N a c h u n t e r n e h m e r Bieter, die sich in diesem Zusammenhang von Nachunternehmern bedienen (Formblatt 233), legen nach Öffnung der Angebote die vg. Eigenerklärungen der Nachunternehmen innerhalb einer von der Auftraggeberin festgelegten angemessenen Frist zusammen mit einer Verpflichtungserklärung der Nachunternehmen (Formblatt 236) vor. 2.2. B i e t e r g e m e i n s c h a f t e n Bietergemeinschaften reichen zusammen mit dem Angebot ein: a) eine Bietergemeinschaftserklärung (Formblatt 234) und b) die vg. Eigenerklärungen des jeweiligen Mitglieds der Bietergemeinschaft. 2.3. E i g n u n g s l e i h e Bieter, die in diesem Zusammenhang von der Eignungsleihe durch andere Unternehmen Gebrauch machen (Formblatt 235), legen nach Öffnung der Angebote die v.g. Eigenerklärungen der anderen Unternehmen innerhalb einer von der Auftraggeberin festgelegten angemessenen Frist zusammen mit einer Verpflichtungserklärung der anderen Unternehmen (Formblatt 236) vor. 3. V O R L A G E Die Abgabe der o.a. Eigenerklärung erfolgt über das Formblatt 124_LD, die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) oder über eine Präqualifikationsdatenbank. 4. N A C H W E I S E 4.1 Die Auftraggeberin behält sich vor, sich nach Öffnung der Angebote die vg. Eigenerklärungen durch entsprechende Nachweise bestätigen zu lassen, die (sofern zutreffend) innerhalb einer von der Vergabestelle festgelegten angemessen Frist vorzulegen sind: - Entsprechenden Nachweise sowie eine Bestätigung des Auftraggebers über die vertragsgemäße Ausführung der Leistung vorlegen. 4.2 Der Bieter erteilt der Auftraggeberin mit Angebotsabgabe die Erlaubnis, entsprechende Auskünfte bei den Referenzunternehmen einzuholen. 5. P r ä q u a l i f i k a t i on Eigenerklärungen/Eignungsnachweise, die durch Präqualifizierungsverfahren eingereicht werden, sind zugelassen. Sollte die Zertifizierung nicht alle geforderten Eigenerklärungen/Eignungsnachweise vollständig abdecken, sind die fehlenden Erklärungen/Nachweise dem Angebot separat beizufügen.
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Der Bieter hat die nachstehende Eigenerklärung abzugeben: 1. Erklärung, dass dem Bieter die für die Ausführung der Leistungen erforderlichen Arbeitskräfte...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Der Bieter hat die nachstehende Eigenerklärung abzugeben: 1. Erklärung, dass dem Bieter die für die Ausführung der Leistungen erforderlichen Arbeitskräfte zur Verfügung stehen. 2. H I N W E I S E 2.1. N a c h u n t e r n e h m e r Bieter, die sich in diesem Zusammenhang von Nachunternehmern bedienen (Formblatt 233), legen nach Öffnung der Angebote die vg. Eigenerklärungen der Nachunternehmen innerhalb einer von der Auftraggeberin festgelegten angemessenen Frist zusammen mit einer Verpflichtungserklärung der Nachunternehmen (Formblatt 236) vor. 2.2. B i e t e r g e m e i n s c h a f t e n Bietergemeinschaften reichen zusammen mit dem Angebot ein: a) eine Bietergemeinschaftserklärung (Formblatt 234) und b) die vg. Eigenerklärungen des jeweiligen Mitglieds der Bietergemeinschaft. 2.3. E i g n u n g s l e i h e Bieter, die in diesem Zusammenhang von der Eignungsleihe durch andere Unternehmen Gebrauch machen (Formblatt 235), legen nach Öffnung der Angebote die v.g. Eigenerklärungen der anderen Unternehmen innerhalb einer von der Auftraggeberin festgelegten angemessenen Frist zusammen mit einer Verpflichtungserklärung der anderen Unternehmen (Formblatt 236) vor. 3. V O R L A G E Die Abgabe der o.a. Eigenerklärung erfolgt über das Formblatt 124_LD, die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) oder über eine Präqualifikationsdatenbank. 4. N A C H W E I S E Die Auftraggeberin behält sich vor, sich nach Öffnung der Angebote die vg. Eigenerklärungen durch entsprechende Nachweise bestätigen zu lassen, die (sofern zutreffend) innerhalb einer von der Vergabestelle festgelegten angemessen Frist vorzulegen sind: - Übersicht über die die Zahl der in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte gegliedert nach Lohngruppen mit extra ausgewiesenem Leitungspersonal angeben. 5. P r ä q u a l i f i k a t i on Eigenerklärungen/Eignungsnachweise, die durch Präqualifizierungsverfahren eingereicht werden, sind zugelassen. Sollte die Zertifizierung nicht alle geforderten Eigenerklärungen/Eignungsnachweise vollständig abdecken, sind die fehlenden Erklärungen/Nachweise dem Angebot separat beizufügen.
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Der Bieter hat die nachstehende Eigenerklärung abzugeben: 1. Erklärung über die Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister gemäß den Bestimmungen des...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Der Bieter hat die nachstehende Eigenerklärung abzugeben: 1. Erklärung über die Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister gemäß den Bestimmungen des Herkunftslandes/Niederlassungsstaats (soweit erforderlich). 2. H I N W E I S E 2.1. N a c h u n t e r n e h m e r Bieter, die sich in diesem Zusammenhang von Nachunternehmern bedienen (Formblatt 233), legen nach Öffnung der Angebote die vg. Eigenerklärungen der Nachunternehmen innerhalb einer von der Auftraggeberin festgelegten angemessenen Frist zusammen mit einer Verpflichtungserklärung der Nachunternehmen (Formblatt 236) vor. 2.2. B i e t e r g e m e i n s c h a f t e n Bietergemeinschaften reichen zusammen mit dem Angebot ein: a) eine Bietergemeinschaftserklärung (Formblatt 234) und b) die vg. Eigenerklärungen des jeweiligen Mitglieds der Bietergemeinschaft. 2.3. E i g n u n g s l e i h e Bieter, die in diesem Zusammenhang von der Eignungsleihe durch andere Unternehmen Gebrauch machen (Formblatt 235), legen nach Öffnung der Angebote die v.g. Eigenerklärungen der anderen Unternehmen innerhalb einer von der Auftraggeberin festgelegten angemessenen Frist zusammen mit einer Verpflichtungserklärung der anderen Unternehmen (Formblatt 236) vor. 3. V O R L A G E Die Abgabe der o.a. Eigenerklärung erfolgt über das Formblatt 124_LD, die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) oder über eine Präqualifikationsdatenbank. 4. N A C H W E I S E 4.1 Die Auftraggeberin behält sich vor, sich nach Öffnung der Angebote die vg. Eigenerklärungen durch entsprechende Nachweise bestätigen zu lassen, die (sofern zutreffend) innerhalb einer von der Vergabestelle festgelegten angemessen Frist vorzulegen sind: ? Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug oder Eintragung in Handwerksrolle bzw. bei der Industrie- und Handelskammer oder vergleichbar 4.2 Ausländische Bieter legen gleichwertige Nachweise/eidesstaatliche Versicherungen und/oder förmliche Erklärungen vor. 5. P r ä q u a l i f i k a t i on Eigenerklärungen/Eignungsnachweise, die durch Präqualifizierungsverfahren eingereicht werden, sind zugelassen. Sollte die Zertifizierung nicht alle geforderten Eigenerklärungen/Eignungsnachweise vollständig abdecken, sind die fehlenden Erklärungen/Nachweise dem Angebot separat beizufügen.
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Der Bieter hat die nachstehende Eigenerklärung abzugeben: 1. Erklärung zum Umsatz des Bieters in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit er...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Der Bieter hat die nachstehende Eigenerklärung abzugeben: 1. Erklärung zum Umsatz des Bieters in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit er Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen. 2. H I N W E I S E 2.1. N a c h u n t e r n e h m e r Bieter, die sich in diesem Zusammenhang von Nachunternehmern bedienen (Formblatt 233), legen nach Öffnung der Angebote die vg. Eigenerklärungen der Nachunternehmen innerhalb einer von der Auftraggeberin festgelegten angemessenen Frist zusammen mit einer Verpflichtungserklärung der Nachunternehmen (Formblatt 236) vor. 2.2. B i e t e r g e m e i n s c h a f t e n Bietergemeinschaften reichen zusammen mit dem Angebot ein: a) eine Bietergemeinschaftserklärung (Formblatt 234) und b) die vg. Eigenerklärungen des jeweiligen Mitglieds der Bietergemeinschaft. 2.3. E i g n u n g s l e i h e Bieter, die in diesem Zusammenhang von der Eignungsleihe durch andere Unternehmen Gebrauch machen (Formblatt 235), legen nach Öffnung der Angebote die v.g. Eigenerklärungen der anderen Unternehmen innerhalb einer von der Auftraggeberin festgelegten angemessenen Frist zusammen mit einer Verpflichtungserklärung der anderen Unternehmen (Formblatt 236) vor. 3. V O R L A G E Die Abgabe der o.a. Eigenerklärung erfolgt über das Formblatt 124_LD, die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) oder über eine Präqualifikationsdatenbank. 4. N A C H W E I S E 4.1 Die Auftraggeberin behält sich vor, sich nach Öffnung der Angebote die vg. Eigenerklärungen durch entsprechende Nachweise bestätigen zu lassen, die (sofern zutreffend) innerhalb einer von der Vergabestelle festgelegten angemessen Frist vorzulegen sind: ? Bestätigung eines vereidigten Wirtschaftsprüfers/Steuerberaters oder entsprechend testierte Jahresabschlüsse oder entsprechend testierte Gewinn- und Verlustrechnungen 4.2 Ausländische Bieter legen gleichwertige Nachweise/eidesstaatliche Versicherungen und/oder förmliche Erklärungen vor. 5. P r ä q u a l i f i k a t i on Eigenerklärungen/Eignungsnachweise, die durch Präqualifizierungsverfahren eingereicht werden, sind zugelassen. Sollte die Zertifizierung nicht alle geforderten Eigenerklärungen/Eignungsnachweise vollständig abdecken, sind die fehlenden Erklärungen/Nachweise dem Angebot separat beizufügen.
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Der Bieter hat die nachstehende Eigenerklärungen abzugeben: 1. Erklärung, dass ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Der Bieter hat die nachstehende Eigenerklärungen abzugeben: 1. Erklärung, dass ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren weder beantragt noch eröffnet wurde, ein Antrag auf Eröffnung nicht mangels Masse abgelehnt wurde und sich sein Unternehmen nicht in Liquidation befindet. 2. H I N W E I S E 2.1. N a c h u n t e r n e h m e r Bieter, die sich in diesem Zusammenhang von Nachunternehmern bedienen (Formblatt 233), legen nach Öffnung der Angebote die vg. Eigenerklärungen der Nachunternehmen innerhalb einer von der Auftraggeberin festgelegten angemessenen Frist zusammen mit einer Verpflichtungserklärung der Nachunternehmen (Formblatt 236) vor. 2.2. B i e t e r g e m e i n s c h a f t e n Bietergemeinschaften reichen zusammen mit dem Angebot ein: a) eine Bietergemeinschaftserklärung (Formblatt 234) und b) die vg. Eigenerklärungen des jeweiligen Mitglieds der Bietergemeinschaft. 2.3. E i g n u n g s l e i h e Bieter, die in diesem Zusammenhang von der Eignungsleihe durch andere Unternehmen Gebrauch machen (Formblatt 235), legen nach Öffnung der Angebote die v.g. Eigenerklärungen der anderen Unternehmen innerhalb einer von der Auftraggeberin festgelegten angemessenen Frist zusammen mit einer Verpflichtungserklärung der anderen Unternehmen (Formblatt 236) vor. 3. V O R L A G E Die Abgabe der o.a. Eigenerklärung erfolgt über das Formblatt 124_LD, die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) oder über eine Präqualifikationsdatenbank. 4. N A C H W E I S E 4.1 Die Auftraggeberin behält sich vor, sich nach Öffnung der Angebote die vg. Eigenerklärungen durch entsprechende Nachweise bestätigen zu lassen, die (sofern zutreffend) innerhalb einer von der Vergabestelle festgelegten angemessen Frist vorzulegen sind: - Rechtskräftig bestätigter Insolvenzplan (sofern vorliegend) 4.2 Ausländische Bieter legen gleichwertige Nachweise/eidesstaatliche Versicherungen und/oder förmliche Erklärungen vor. 5. P r ä q u a l i f i k a t i on Eigenerklärungen/Eignungsnachweise, die durch Präqualifizierungsverfahren eingereicht werden, sind zugelassen. Sollte die Zertifizierung nicht alle geforderten Eigenerklärungen/Eignungsnachweise vollständig abdecken, sind die fehlenden Erklärungen/Nachweise dem Angebot separat beizufügen.
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Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
“Keine materielle Rechtsform. Die Bietergemeinschaft hat mit ihrem Angebot jedoch eine Erklärung aller Mitglieder in Textform abzugeben (Formblatt 234), - in...”
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll
Keine materielle Rechtsform. Die Bietergemeinschaft hat mit ihrem Angebot jedoch eine Erklärung aller Mitglieder in Textform abzugeben (Formblatt 234), - in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt ist, - in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der für die Durchführung des Vertrags bevollmächtigte Vertreter bezeichnet ist, - dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt und - dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften.
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Geforderte Kautionen und Garantien:
“Abschlagszahlungs- und Vorauszahlungsbürgschaften bei Voraus- und/oder Abschlagszahlung. Nähere Informationen siehe Formblatt 634.” Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
“1. T a r i f t r e u e e r k l ä r u n g _ b z w. _ M i n d e s t e n t g e l t e r k l ä r u n g 1.1 Bieter und Mitglieder von Bietergemeinschaften haben...”
Bedingungen für die Vertragserfüllung
1. T a r i f t r e u e e r k l ä r u n g _ b z w. _ M i n d e s t e n t g e l t e r k l ä r u n g 1.1 Bieter und Mitglieder von Bietergemeinschaften haben mit dem Angebot entweder eine a) "Tariftreuerklärung (Formular 231TE)" oder eine b) "Mindestentgelterklärung (Formular 231ME)" aufgrund des Landestariftreuegesetz Rheinland-Pfalz vorzulegen. 1.2 Im Falle von Unterauftragnehmern und anderen Unternehmen (Eignungsleihe) legt der Bieter auf Verlangen der Auftraggeberin nach Öffnung der Angebote die vg. Erklärungen vor. 1.3 Fehlt die und wird sie nach Aufforderung nicht vorgelegt, wird das Angebot von der Wertung ausgeschlossen (§ 3 Abs. 1 S. 3 und § 4 Abs. 6 S. 1 LTTG). 2. V e r t r a g s b e d i n g u n g e n Mit Abgabe des Angebotes erkennt der Bieter die den Vergabeunterlagen beigefügten Vertragsbedingungen an. Die VOL/B wird Vertragsbestandteil. 3. Ge f o r d e r t e S i c h e r h e i t e n Abschlagszahlungs- und Vorauszahlungsbürgschaften bei Voraus- und/oder Abschlagszahlung
“Bekanntmachungs-ID: CXPDYYXYAVZ” Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Rheinland-Pfalz beim Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau
Nationale Registrierungsnummer: DE355604198
Postanschrift: Stiftstr. 9
Postleitzahl: 55116
Postort: Mainz
Region: Trier, Kreisfreie Stadt🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer.rlp@mwvlw.rlp.de📧
Telefon: +49 6131162234📞
Fax: +49 6131162113 📠
URL: https://www.mwvlw.rlp.de🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“1. Von Bieter erkannte Verstöße der vergebenden Stelle gegen das geltende Vergaberecht hat der Bieter bei der vergebenden Stelle gemäß den Fristen des § 160...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
1. Von Bieter erkannte Verstöße der vergebenden Stelle gegen das geltende Vergaberecht hat der Bieter bei der vergebenden Stelle gemäß den Fristen des § 160 Abs. 3 GWB elektronisch in Textform über die Vergabeplattform zu rügen. Erklärt die vergebende Selle, dass sie einer Rüge nicht abhelfen will, hat der Bieter binnen einer Frist von 15 Tagen bei der Vergabekammer Rheinland-Pfalz (Kontakt s.o.) einen Nachprüfungsantrag zu stellen. 2. Die Vergabestelle wird gemäß § 134 GWB die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, hiervon vor Zuschlagserteilung nach Maßgabe des § 134 Abs. 1 GWB informieren. Bei schriftlicher Information darf der Vertrag erst 15 Kalendertage, bei Information auf elektronischem Weg oder per Fax erst 10 Kalendertage nach Absendung der Information geschlossen werden (§ 134 Abs. 2 S. 1 und S. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber, auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an (§ 134 Abs. 2 S. 3 GWB).
Mehr anzeigen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Quelle: OJS 2025/S 180-613018 (2025-09-18)