Universitätsklinikum des Saarlandes, Homburg, Neubau der Klinik für Kieferorthopädie, Medienver- und Entsorgung Umsetzung der Maßnahme für den Neubau der Klinik für Kieferorthopädie auf dem Gelände der UKS Homburg.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2025-03-21.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2025-02-11.
Auftragsbekanntmachung (2025-02-11) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Medienver- und Entsorgung, Universitätsklinikum des Saarlandes, Homburg, Neubau der Klinik für Kieferorthopädie
Referenznummer: 25E08343
Kurze Beschreibung:
“Universitätsklinikum des Saarlandes, Homburg, Neubau der Klinik für Kieferorthopädie, Medienver- und Entsorgung Umsetzung der Maßnahme für den Neubau der...”
Kurze Beschreibung
Universitätsklinikum des Saarlandes, Homburg, Neubau der Klinik für Kieferorthopädie, Medienver- und Entsorgung Umsetzung der Maßnahme für den Neubau der Klinik für Kieferorthopädie auf dem Gelände der UKS Homburg.
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Art des Vertrags: Bauleistung
Produkte/Dienstleistungen: Abbauarbeiten📦 Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Anlage Trockenstaub Absauganlage: Rohrleitung Abwasserleitung PP DN/OD50-125 mit dazugehörigen Formstücken; Brandschutzabschottungen; Zentrales Absaugsystem...”
Beschreibung der Beschaffung
Anlage Trockenstaub Absauganlage: Rohrleitung Abwasserleitung PP DN/OD50-125 mit dazugehörigen Formstücken; Brandschutzabschottungen; Zentrales Absaugsystem Filterfläche 10m²; mit Volumenstrommesssystem, Absperrklappe und Sandabscheider. Anlage Dental Nassabsaugung: Rohrleitung PE DN/OD 56-110 mit dazugehörigen Formstücken; Brandschutzabschottungen; Anlage mit Abluft-Bakterienfilter, Strömungsbeschleuniger und Platzwahlventil. Anlage Druckluft: Rohr Stahl niro AD 12mm-35mm mit dazugehörigen Formstücken; Kugelhahn mit Handhebel, 2/2 Wege-Magnetventile, Sicherheitsventile; Druckluft-Kompressor dental 375l/min bei 6 bar; Druckluft-Kolbenkompressor technisch 570l/min bei 6 bar. Propangasanlage: Laborsicherheitsventil; Gaswarn- und Mangelsystem; Rohrleitung Kupferrohr 8 x 1- 22 x 1 mit dazugehörigen Formstücken;
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Zusätzliche Informationen:
“Die Vergabeunterlagen stehen nur digital zur Verfügung und können nicht käuflich erworben werden. Weitere Informationen auch im Internet unter...”
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅ Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2025-03-21 09:30:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2025-03-21 09:31:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Ort): Landesverwaltungsamt, Hardenbergstr. 6, 66119 Saarbrücken Vergabestelle, 3. OG rechts
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren):
“Nach § 14 EU VOB/A 2019 sind keine Bieter bei der Öffnung der Angebote zugelassen.”
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 3
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“Nachweise gemäß § 6a EU Nr. 1 i.V.m. § 6d VOB/A 2019.” Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Nachweise gemäß § 6a EU Nr. 2 i.V.m. § 6d VOB/A 2019.” Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Nachweise gemäß § 6a EU Nr. 3 i.V.m. § 6d VOB/A 2019.” Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
“Siehe Vergabeunterlagen”
“Bekanntmachungs-ID: CXP4Y4M5ED6” Körper überprüfen
Name: Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Digitales und Energie
Nationale Registrierungsnummer: 10000000-00108010000001-47
Postanschrift: Franz-Josef-Röder-Str. 17
Postleitzahl: 66119
Postort: Saarbrücken
Region: Regionalverband Saarbrücken🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammern@wirtschaft.saarland.de📧
Telefon: +49 681-5014994📞
Fax: +49 681-5013506 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Der Antrag nach Abschnitt VI.4.1) ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Der Antrag nach Abschnitt VI.4.1) ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Mehr anzeigen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Quelle: OJS 2025/S 030-095675 (2025-02-11)