Der Freistaat Bayern, vertreten durch die Regierung von Oberbayern ist zuständig für den Betrieb der ANKER-Einrichtung Manching/Ingolstadt, Am Hochfeldweg 20, 85051 Ingolstadt sowie Immelmannstraße 7 und 11, 85077 Manching und der Unterkunftsdependance in der Neuburger Straße 105, 85057 Ingolstadt. Es werden über die der Allgemeinheit zugängliche medizinische Versorgung hinaus die Ressourcen für die basismedizinische Versorgung der Bewohner soweit wie möglich unmittelbar in der ANKER-Einrichtung und in der Dependance vorgehalten. Ausgeschrieben wird die Vergabe der medizinischen Versorgung in der ANKER-Einrichtung und in der Dependance im Rahmen eines offenen Verfahrens in fünf Losen: Los 1: allgemeinmedizinische Versorgung der Bewohner der ANKER-Einrichtung gem. §§ 4, 6 AsylbLG im Ärztebereich der ANKER-Einrichtung. Los 2: allgemeimedizinische Versorgung der Bewohner der Dependance gem. §§ 4, 6 AsylbLG im Ärztezimmer in der Dependance. Los 3: gynäkologische Versorgung der Bewohnerinnen der ANKER-Einrichtung und der Dependance gem. §§ 4, 6 AsylbLG im Ärztebereich der ANKER-Einrichtung. Los 4: pädiatrische Versorgung der Bewohner der ANKER-Einrichtung und der Dependance gem. §§ 4, 6 AsylbLG im Ärztebereich der ANKER-Einrichtung. Los 5: psychiatrische Versorgung der Bewohner der ANKER-Einrichtung und der Dependance gem. §§ 4, 6 AsylbLG im Ärztebereich der ANKER-Einrichtung. Der Auftragnehmer des jeweiligen Loses übernimmt die im jeweiligen Los definierte ambulante medizinische Grundversorgung der in der ANKER-Einrichtung und in der Dependance untergebrachten Bewohner und stellt hierfür geeignetes Personal zur Verfügung.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2026-02-05.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2025-12-17.
Auftragsbekanntmachung (2025-12-17) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Medizinische Versorgung in der ANKER-Einrichtung Manching/Ingolstadt und Dependance Ingolstadt
Referenznummer: 0270.ZV-12-25-32
Kurze Beschreibung:
“Der Freistaat Bayern, vertreten durch die Regierung von Oberbayern ist zuständig für den Betrieb der ANKER-Einrichtung Manching/Ingolstadt, Am Hochfeldweg...”
Kurze Beschreibung
Der Freistaat Bayern, vertreten durch die Regierung von Oberbayern ist zuständig für den Betrieb der ANKER-Einrichtung Manching/Ingolstadt, Am Hochfeldweg 20, 85051 Ingolstadt sowie Immelmannstraße 7 und 11, 85077 Manching und der Unterkunftsdependance in der Neuburger Straße 105, 85057 Ingolstadt.
Es werden über die der Allgemeinheit zugängliche medizinische Versorgung hinaus die Ressourcen für die basismedizinische Versorgung der Bewohner soweit wie möglich unmittelbar in der ANKER-Einrichtung und in der Dependance vorgehalten.
Ausgeschrieben wird die Vergabe der medizinischen Versorgung in der ANKER-Einrichtung und in der Dependance im Rahmen eines offenen Verfahrens in fünf Losen:
Los 1: allgemeinmedizinische Versorgung der Bewohner der ANKER-Einrichtung gem. §§ 4, 6 AsylbLG im Ärztebereich der ANKER-Einrichtung.
Los 2: allgemeimedizinische Versorgung der Bewohner der Dependance gem. §§ 4, 6 AsylbLG im Ärztezimmer in der Dependance.
Los 3: gynäkologische Versorgung der Bewohnerinnen der ANKER-Einrichtung und der Dependance gem. §§ 4, 6 AsylbLG im Ärztebereich der ANKER-Einrichtung.
Los 4: pädiatrische Versorgung der Bewohner der ANKER-Einrichtung und der Dependance gem. §§ 4, 6 AsylbLG im Ärztebereich der ANKER-Einrichtung.
Los 5: psychiatrische Versorgung der Bewohner der ANKER-Einrichtung und der Dependance gem. §§ 4, 6 AsylbLG im Ärztebereich der ANKER-Einrichtung.
Der Auftragnehmer des jeweiligen Loses übernimmt die im jeweiligen Los definierte ambulante medizinische Grundversorgung der in der ANKER-Einrichtung und in der Dependance untergebrachten Bewohner und stellt hierfür geeignetes Personal zur Verfügung.
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Art des Vertrags: Dienstleistungen
Produkte/Dienstleistungen: Überlassung von medizinischem Personal📦 Informationen über Lose
Dieser Vertrag ist in Lose unterteilt ✅
Höchstzahl der Lose, die an einen Bieter vergeben werden können: 5
Angebote können für eine maximale Anzahl von Losen eingereicht werden: 5
1️⃣
Beschreibung der Beschaffung:
“Allgemeinmedizinische Versorgung der Bewohner der ANKER-Einrichtung in der ANKER-Einrichtung Immelmannstraße 7 und 11, 85077 Manching.”
Zusätzliche Informationen:
“Eine Besichtigung der Liegenschaft(en) in der ANKER-Einrichtung Immelmannstraße 7 und 11 in 85077 Manching ist nicht zwingend vorgegeben. Bei Bedarf können...”
Zusätzliche Informationen
Eine Besichtigung der Liegenschaft(en) in der ANKER-Einrichtung Immelmannstraße 7 und 11 in 85077 Manching ist nicht zwingend vorgegeben. Bei Bedarf können die örtlichen Gegebenheiten der Liegenschaft(en) vor der Angebotsabgabe besichtigt werden. Eine Ortsbesichtigung ist möglich zwischen 12.01.2026 bis spätestens (einschließlich) 23.01.2026.
Zur Organisation des Ortsbegehungstermins ist es notwendig, dass sich der Teilnehmende mindestens zwei Kalendertage vorher, aber spätestens am 21.01.2026 zur Ortsbesichtigung anmeldet. Nähere Informationen zur Anmeldung zur Ortsbesichtigung sind dem Dokument "Verfahrenshinweise und besondere Bewerbungsbedingungen" unter Ziffer "3.7 Ortsbesichtigung" zu entnehmen. Bitte beachten Sie, dass Gebühren, Kosten und Auslagen nicht erstattet werden. Der Teilnehmende muss sich für die Besichtigung ausweisen können. Sollten im Zusammenhang mit der Besichtigung Fragen zur Leistungserbringung auftreten, sind diese anschließend schriftlich über die e-Vergabe-Plattform einzureichen. * * * * * Mit dem Angebot sind als Beleg für das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen folgende Erklärungen einzureichen: * "Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach (§§ 31, 35 UVgO; §§ 42, 48 VgV i. V. m.) §§ 123, 124 GWB"; * "Abfrage des Wettbewerbsregisters/(ggfs.)Gewerbezentralregisters" [ In Vergabeverfahren mit einem geschätzten Auftragswert ab 30.000 Euro ohne Umsatzsteuer ist die Zentrale Vergabestelle verpflichtet, für den Bieter, im Falle von Bietergemeinschaften für alle Mitglieder der Bietergemeinschaft, der im o. g. Vergabeverfahren der Zuschlag erhalten soll, vor der Zuschlagserteilung eine Auskunft aus dem Wettbewerbsregister nach § 6 Wettbewerbsregistergesetz (WRegG) und (ggfs.) auch aus dem Gewerbezentralregister nach § 150a Gewerbeordnung (GewO) anzufordern. Hierzu dient das Dokument "Abfrage Wettbewerbsregister". ]
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Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Überlassung von medizinischem Personal📦
Ort der Leistung: Pfaffenhofen a. d. Ilm🏙️ Dauer
Datum des Beginns: 2026-05-01 📅
Datum des Endes: 2027-04-30 📅
Informationen über Optionen
Optionen ✅
Beschreibung der Optionen:
“Der Vertrag hat eine Laufzeit bis 30.04.2027. Er verlängert sich um jeweils sechs Monate, wenn er nicht mit einer Frist von drei Monaten vor Ablauf der...”
Beschreibung der Optionen
Der Vertrag hat eine Laufzeit bis 30.04.2027. Er verlängert sich um jeweils sechs Monate, wenn er nicht mit einer Frist von drei Monaten vor Ablauf der jeweiligen Laufzeit in Textform gekündigt wird.
Der Vertrag endet, ohne dass es einer Kündigung bedarf, zum 30.04.2031.
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Preis ✅
Preis (Gewichtung): 100
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
2️⃣
Beschreibung der Beschaffung:
“Allgemeinmedizinische Versorgung der Bewohner der Dependance in der ANKER-Dependance Neuburger Straße 105, 85057 Ingolstadt.”
Zusätzliche Informationen:
“Eine Besichtigung der Liegenschaft in der Dependance Neuburger Straße 105, 85057 Ingolstadt ist nicht zwingend vorgegeben. Bei Bedarf können die örtlichen...”
Zusätzliche Informationen
Eine Besichtigung der Liegenschaft in der Dependance Neuburger Straße 105, 85057 Ingolstadt ist nicht zwingend vorgegeben. Bei Bedarf können die örtlichen Gegebenheiten der Liegenschaft vor der Angebotsabgabe besichtigt werden. Eine Ortsbesichtigung ist möglich zwischen 12.01.2026 bis spätestens (einschließlich) 23.01.2026.
Zur Organisation des Ortsbegehungstermins ist es notwendig, dass sich der Teilnehmende mindestens zwei Kalendertage vorher, aber spätestens am 21.01.2026 zur Ortsbesichtigung anmeldet. Nähere Informationen zur Anmeldung zur Ortsbesichtigung sind dem Dokument "Verfahrenshinweise und besondere Bewerbungsbedingungen" unter Ziffer "3.7 Ortsbesichtigung" zu entnehmen. Bitte beachten Sie, dass Gebühren, Kosten und Auslagen nicht erstattet werden. Der Teilnehmende muss sich für die Besichtigung ausweisen können. Sollten im Zusammenhang mit der Besichtigung Fragen zur Leistungserbringung auftreten, sind diese anschließend schriftlich über die e-Vergabe-Plattform einzureichen. * * * * * Mit dem Angebot sind als Beleg für das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen folgende Erklärungen einzureichen: * "Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach (§§ 31, 35 UVgO; §§ 42, 48 VgV i. V. m.) §§ 123, 124 GWB"; * "Abfrage des Wettbewerbsregisters/(ggfs.)Gewerbezentralregisters" [ In Vergabeverfahren mit einem geschätzten Auftragswert ab 30.000 Euro ohne Umsatzsteuer ist die Zentrale Vergabestelle verpflichtet, für den Bieter, im Falle von Bietergemeinschaften für alle Mitglieder der Bietergemeinschaft, der im o. g. Vergabeverfahren der Zuschlag erhalten soll, vor der Zuschlagserteilung eine Auskunft aus dem Wettbewerbsregister nach § 6 Wettbewerbsregistergesetz (WRegG) und (ggfs.) auch aus dem Gewerbezentralregister nach § 150a Gewerbeordnung (GewO) anzufordern. Hierzu dient das Dokument "Abfrage Wettbewerbsregister". ]
3️⃣
Beschreibung der Beschaffung:
“Gynäkologische Versorgung der Bewohnerinnen der ANKER-Einrichtung und der Dependance in der ANKER-Einrichtung Immelmannstraße 7 und 11, 85077 Manching.” Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0003
4️⃣
Beschreibung der Beschaffung:
“Pädiatrische Versorgung der Bewohner der der ANKER-Einrichtung und der Dependance in der ANKER-Einrichtung Immelmannstraße 7 und 11, 85077 Manching.” Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0004
5️⃣
Beschreibung der Beschaffung:
“Psychatrische Versorgung der Bewohner der ANKER-Einrichtung und der Dependance in der ANKER-Einrichtung Immelmannstraße 7 und 11, 85077 Manching.” Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0005
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅ Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2026-02-05 10:00:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 41
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Unter Verwendung des Formblattes "Eigenerklärung Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung" ist sich zur Eintragung in einem Beruf- oder Handelsregister...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Unter Verwendung des Formblattes "Eigenerklärung Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung" ist sich zur Eintragung in einem Beruf- oder Handelsregister oder in einem vergleichbaren Register eines anderen EU-Mitgliedsstaates zu erklären. * Das Dokument "Eigenerklärung Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung" ist vom Bieter, sofern keine Bietergemeinschaft besteht, mit dem Angebot vorzulegen. Besteht eine Bietergemeinschaft haben alle Mitglieder der Bietergemeinschaft das Dokument mit Angebotsabgabe vorzulegen. (Ausschlusskriterium)
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Im Auftragsfall ist eine Berufshaft- oder Betriebshaftpflichtversicherung mit folgenden Mindesthöhen der Versicherungssumme je Schadensfall abzuschließen...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Im Auftragsfall ist eine Berufshaft- oder Betriebshaftpflichtversicherung mit folgenden Mindesthöhen der Versicherungssumme je Schadensfall abzuschließen und während der gesamten Vertragslaufzeit aufrechtzuerhalten:
• Personenschäden i. H. v. 5.000.000 €,
• Sachschäden i. H. v. 2.500.000 €,
• Vermögensschäden, i. H. v. 2.500.000 € inkl. Verletzung von Datenschutzrechten,
• Abhandenkommen von Schlüsseln, Codekarten und Transpondern i. H. v. 250.000 €,
• Obhutsschäden und Bearbeitungs-/Tätigkeitsschäden i. H. v. 250.000 €,
• Umwelthaftpflichtschäden i. H. v. 2.500.000 €
Die Höchstersatzleistung des Versicherers für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres muss mindestens das Zweifache der jeweils genannten Versicherungssumme pro Versicherungsjahr betragen. Bei Umwelthaftpflichtschäden genügt als Höchstersatzleistung das Einfache der Versicherungssumme. Hierzu ist gemäß dem Dokument „Eigenerklärung Berufs-/Betriebshaftpflichtversicherung" eine entsprechende Erklärung abzugeben. Das Dokument ist vom Bieter, sofern keine Bietergemeinschaft besteht, mit dem Angebot vorzulegen. Besteht eine Bietergemeinschaft, haben alle Mitglieder der Bietergemeinschaft, die einen Beitrag zur Erfüllung dieses Kriteriums leisten, eine entsprechende Bescheinigung/en mit Angebotsabgabe vorzulegen. Entsprechendes gilt im Falle des Einsatzes von Dritten, deren wirtschaftlicher und finanzieller Leistungsfähigkeit sich der Bieter zur Erfüllung dieses Eignungskriteriums bedient. //// Für reine und (darüber hinaus) eignungsverleihende Unterauftragnehmer gelten dieselben Eignungskriterien/Eignungsanforderungen wie für den Bieter.
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Es wird ein Mindestjahresumsatz i. H. v. 135.000 € (netto) im Durchschnitt der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren (2022, 2023 und 2024) verlangt....”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Es wird ein Mindestjahresumsatz i. H. v. 135.000 € (netto) im Durchschnitt der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren (2022, 2023 und 2024) verlangt. Zum Beleg dessen ist i. R. d. Dokuments „Eigenerklärung Mindestjahresumsätze" der Jahresumsatz für die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre anzugeben. Das Dokument ist vom Bieter, sofern keine Bietergemeinschaft besteht, mit dem Angebot vorzulegen. Besteht eine Bietergemeinschaft, haben alle Mitglieder der Bietergemeinschaft, die einen Beitrag zur Erfüllung dieses Kriteriums leisten, (eine) entsprechende Bescheinigung/en mit Angebotsabgabe vorzulegen. Entsprechendes gilt im Falle des Einsatzes von Dritten, deren wirtschaftlicher und finanzieller Leistungsfähigkeit sich der Bieter zur Erfüllung dieses Eignungskriteriums bedient.
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Es sind mindestens zwei geeignete Referenzen in Bezug zur gegenständlichen Leistung (Allgemeinmedizinische Versorgung), jeweils nicht älter als höchstens...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Es sind mindestens zwei geeignete Referenzen in Bezug zur gegenständlichen Leistung (Allgemeinmedizinische Versorgung), jeweils nicht älter als höchstens vier Jahre vorzulegen (maßgeblich ist das Datum der letzten Leistungserbringung, gerechnet bis zum Ende der Angebotsfrist).
Die Eignung der Referenzen wird wie folgt konkretisiert (d. h. Eigenschaften, welche die vorzulegenden Referenzen ZWINGEND erfüllen müssen, also „Mindestanforderungen“ an die Referenzen):
Die Referenzaufträge müssen fachärztliche Leistungen zum Gegenstand haben mit dem genannten Mindestjahresumsatz (12 Monate) i. H. v. 70.000,00 € im Tätigkeitsbereich des Auftrags (Allgemeinmedizinische Versorgung).
Als Beleg der Eignung sind mindestens zwei geeignete Referenzen in dem Dokument „Angaben zu Referenzen" zu vermerken. Pro Referenz sind in dem Dokument insbesondere Angaben
• zur Referenz-Nr.,
• zum Auftragnehmer des Referenzauftrags,
• zur Bezeichnung der Leistung,
• zum Zeitraum der Leistungserbringung (Leistungsbeginn bis (voraussichtl.) Leistungsende),
• zum jährlichen Nettoauftragswert in Euro,
• zur Angabe des Namens und der Anschrift der zuständigen Kontaktstelle bei dem Auftraggeber des Referenzauftrags, inklusive der Kontaktdaten,
• zur Beschreibung der ausgeführten Leistungen nach Art und Umfang, insbesondere unter Berücksichtigung der zuvor geforderten Mindestanforderungen, zu machen.
Die Beschreibung der ausgeführten Leistungen muss alle geforderten Angaben enthalten und der Zentralen Vergabestelle die Prüfung ermöglichen, ob die Referenzen die Eignungsanforderungen erfüllen. Falls das Angebot in die engere Wahl kommt, behält sich die Zentrale Vergabestelle vor, die angegebenen Referenzen beim Auftraggeber der Referenz zu verifizieren. Angaben, die einer Nachprüfung nicht standhalten, können zum Ausschluss vom Vergabeverfahren führen.
Da das Austauschen einer nicht bedingungsgemäßen Referenz durch eine nach Ende der Angebotsfrist nachgereichte bedingungsgemäße Referenz nicht möglich ist und in den entsprechenden Fällen den Ausschluss des Bieters nach sich zieht, empfiehlt die Zentrale Vergabestelle, eine Liste mit mehr als zwei bedingungsgemäß betrachteten Referenzen einzureichen. Hierbei handelt es sich jedoch nur um eine Empfehlung. Zwingend ist lediglich die Vorlage von zwei geeigneten Referenzen.
“Dieses Vergabeverfahren wird ausschließlich elektronisch über die e-Vergabe-Plattform www.auftraege.bayern.de durchgeführt. Eine anderweitige Abgabe von...”
Dieses Vergabeverfahren wird ausschließlich elektronisch über die e-Vergabe-Plattform www.auftraege.bayern.de durchgeführt. Eine anderweitige Abgabe von Angeboten ist grundsätzlich nicht zulässig und führt zum Ausschluss des Angebotes.
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit - der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn (10) Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - mehr als fünfzehn (15) Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. Gemäß § 134 Abs. 1 GWB haben öffentliche Auftraggeber die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Gemäß § 134 Abs. 2 GWB darf ein Vertrag erst zehn (10) Kalendertage nach Absendung (per Telefax, E-Mail oder elektronisch über die Vergabeplattform) der Information nach § 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Hinweis: Die Zentrale Vergabestelle ist im Falle eines Nachprüfungsantrages verpflichtet, die Vergabeakten, die auch die abgegebenen Teilnahmeanträge/Angebote enthalten, an die Vergabekammer weiterzuleiten. Die Beteiligten haben ein Recht auf Akteneinsicht. Um Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu wahren, teilen Sie uns konkret mit Bezug auf die entsprechenden Dokumente des Angebotes mit, welche Informationen als Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu behandeln sind.
Mehr anzeigen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Elektronische Zahlung wird verwendet
Quelle: OJS 2025/S 244-844177 (2025-12-17)