Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Nachweis Referenzen EU (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Nachweis der Fachkunge des Bewerbers (Firmenreferenzen)
Hinweis: Die Referenzen der Mitglieder von Arbeitsgemeinschaften oder von Nachunternehmern sind deutlich zu kennzeichnen.
1. Nachweis von drei Referenzprojekten der letzten 7 Geschäftsjahre mit vergleichbarem Leistungsumfang, Objekt denkmalgeschützt (Eintrag in die Denkmalliste des jeweiligen Bundeslandes), Auftragsvolumen der Metallrestaurierungsarbeiten pro Objekt mind. 50.000 EUR netto:
Ausführungsschwerpunkt: Restaurierung von historischen, baugebundenen Elementen aus Eisen an Denkmalobjekten Angabe von mindestens 3 Referenzobjekten
aussagefähige Referenzunterlagen mit Inhalt der Darstellung pro Referenzprojekt:
- kurze Leistungsbeschreibung mit Fotos Vorzustand/ Endzustand
- Auftraggeber / Planungsverantwortliche
- Ausführungszeitrum / Auftragsvolumen
2. Nachweis der beruflichen Eignung zu den für die Ausführung der Arbeiten vorgesehenen verantwortlichen Mitarbeitern
Nachzuweisende Qualifikation
Anforderungen an die personelle Eignung der Fachbauleitung des AN
Leitender Diplom-Restaurator bzw. Restaurator Master of Arts für Objekte aus Metall/ leitender Restaurator im Metallbauhandwerk für die Fachbauleitung
muss eine mindestens 5-jährige Berufspraxis in der geforderten Qualifikation besitzen, insbesondere
Restaurierung von Eisengussobjekten. Der Berufsabschluss ist durch die Vorlage der entsprechenden
Urkunde(n) zu belegen.
Der leitende Diplom-Restaurator muss gute Kenntnisse der deutschen Sprache in Wort und Schrift
besitzen.
Die Eignung des Fachbauleiters ist durch die Vorlage von mind. drei nachvollziehbaren und
nachprüfbaren Referenzen nachzuweisen. Die in den Referenzen angegebenen Leistungen müssen in
Art, Anspruch und Umfang den hier abverlangten Gesamtleistungen entsprechen. Die Referenzen
dürfen nicht älter als 7Jahre sein.
Anforderungen an die personelle Eignung der restauratorischen Mitarbeiter des AN
Mitarbeitender Diplom-Restaurator bzw. Restaurator Master of Arts für Objekte aus Metall/ Restaurator
im Metallbauhandwerk
muss eine mindestens 3-jährige Berufspraxis in der geforderten Qualifikation besitzen. Metall-
Restauratoren im Handwerk bzw. Restaurator Bachelor of Arts müssen eine mind. 5-jährige,
restauratorische Berufspraxis nachweisen können. Der Berufs- bzw. Bildungsabschluss ist durch die
Vorlage der entsprechenden Urkunde(n) zu belegen. Für den Nachweis ist eine gesonderte Anlage
durch den Bieter zu erstellen. Die Mitarbeiter müssen der deutschen Sprache mächtig sein. Die Eignung
der Mitarbeiter ist auf Anforderung der Bauleitung oder dem AG nachzuweisen.
Anforderungen an die personelle Eignung der handwerklichen Mitarbeiter des AN
Die für die handwerklichen Leistungen eingesetzten Mitarbeiter müssen mindestens einen
Berufsabschluss als Metallbauer nachweisen und sie müssen mindestens 3 Jahre Berufserfahrung in
der Metallbearbeitung nachweisen können. Der Berufsabschluss ist durch die Vorlage der
entsprechenden Urkunde(n) zu belegen.
Die Mitarbeiter müssen der deutschen Sprache mächtig sein. Die Eignung der Mitarbeiter ist der
Bauleitung oder dem AG auf Anforderung nachzuweisen.
3. Besondere Sachkunde (Arbeitsschutz / Gefahrstoffe)
- Nachweis der Sachkunde für Arbeiten in kontaminierten Bereichen gemäß DGUV 101-004 des mit der
Bauleitung, Dokumentation und Aufsicht betrauten Mitarbeiters bzw. Eigenerklärung, dass der Nachweis
bis zum Ausführungsbeginn vorgelegt wird
- Nachweis der Fachkunde nach TRGS 524 für mit der Bauleitung, Dokumentation und Aufsicht
betrauten Mitarbeiter bzw. Eigenerklärung, dass der Nachweis bis zum Ausführungsbeginn vorgelegt
wird
- Nachweis der Fachkunde nach TRGS 505 für mit der Bauleitung, Dokumentation und Aufsicht
betrauten Mitarbeiter bzw. Eigenerklärung, dass der Nachweis bis zum Ausführungsbeginn vorgelegt
wird