Gegenstand dieser Ausschreibung ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung im Sinne von § 21 VgV mit einem Handelspartner. Vertragsgegenständlich ist die Beschaffung sämtlicher verfügbaren Microsoftprodukte durch den Handelspartner unter Berücksichtigung der zwischen dem Bundesministerium des Inneren (BMI) und Microsoft Irland geschlossenen Konditionen-Verträge (Microsoft Business- und Service-Vertrag; Konzernvertrag 2025 (Enterprise Agreement On-Premise und Online; EA-Vertrag; Cloud-Verträge) zugunsten des Auftraggebers und/oder seiner Gesellschafter, sowie die Erbringung damit zusammenhängender Dienst- und Beratungsleistungen. Über Einzelabrufe wird der Bedarf des Auftraggebers konkretisiert und über den Handelspartner bei dem Lizenzgeber beschafft. Eine Abnahmeverpflichtung des Auftraggebers bezüglich des Enterprise Agreements und weiterer Verträge bzw. der konkreten Microsoft-Produkte aus dem Rahmenvertrag besteht nicht.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2025-04-23.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2025-04-03.
Auftragsbekanntmachung (2025-04-03) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Microsoft Handelspartnerrahmenvereinbarung
Referenznummer: 25-035
Kurze Beschreibung:
“Gegenstand dieser Ausschreibung ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung im Sinne von § 21 VgV mit einem Handelspartner. Vertragsgegenständlich ist die...”
Kurze Beschreibung
Gegenstand dieser Ausschreibung ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung im Sinne von § 21 VgV mit einem Handelspartner. Vertragsgegenständlich ist die Beschaffung sämtlicher verfügbaren Microsoftprodukte durch den Handelspartner unter Berücksichtigung der zwischen dem Bundesministerium des Inneren (BMI) und Microsoft Irland geschlossenen Konditionen-Verträge (Microsoft Business- und Service-Vertrag; Konzernvertrag 2025 (Enterprise Agreement On-Premise und Online; EA-Vertrag; Cloud-Verträge) zugunsten des Auftraggebers und/oder seiner Gesellschafter, sowie die Erbringung damit zusammenhängender Dienst- und Beratungsleistungen. Über Einzelabrufe wird der Bedarf des Auftraggebers konkretisiert und über den Handelspartner bei dem Lizenzgeber beschafft. Eine Abnahmeverpflichtung des Auftraggebers bezüglich des Enterprise Agreements und weiterer Verträge bzw. der konkreten Microsoft-Produkte aus dem Rahmenvertrag besteht nicht.
Mehr anzeigen
Art des Vertrags: Lieferungen
Produkte/Dienstleistungen: Softwarepaket und Informationssysteme📦 Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Gegenstand dieser Ausschreibung ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung im Sinne von § 21 VgV mit einem Handelspartner. Vertragsgegenständlich ist die...”
Beschreibung der Beschaffung
Gegenstand dieser Ausschreibung ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung im Sinne von § 21 VgV mit einem Handelspartner. Vertragsgegenständlich ist die Beschaffung sämtlicher verfügbaren Microsoftprodukte durch den Handelspartner unter Berücksichtigung der zwischen dem Bundesministerium des Inneren (BMI) und Microsoft Irland geschlossenen Konditionen-Verträge (Microsoft Business- und Service-Vertrag; Konzernvertrag 2025 (Enterprise Agreement On-Premise und Online; EA-Vertrag; Cloud-Verträge) zugunsten des Auftraggebers und/oder seiner Gesellschafter, sowie die Erbringung damit zusammenhängender Dienst- und Beratungsleistungen. Über Einzelabrufe wird der Bedarf des Auftraggebers konkretisiert und über den Handelspartner bei dem Lizenzgeber beschafft. Eine Abnahmeverpflichtung des Auftraggebers bezüglich des Enterprise Agreements und weiterer Verträge bzw. der konkreten Microsoft-Produkte aus dem Rahmenvertrag besteht nicht. Der Handelspartner hat dabei insbesondere folgende Leistungen zu erbringen: - Beschaffung aller verfügbaren Microsoft-Produkte inklusive der entsprechenden Lizenzierung und Software Assurance, die im Rahmen der Konditionenverträge zwischen dem Bundesministerium des Inneren und Microsoft unter den Konzernvertrag fallen, inklusive der notwendigen Vermittlung von Beitritten/Zutritten zu den Konditionenverträgen. - Beratende und unterstützende Dienstleistungen im Zusammenhang mit der Produkt- und Lizenzbeschaffung, bei Lizenzierungs- und Produktfragen - Bereitstellung etwaiger Mehrwertleistungen des Lizenzgebers im Rahmen des Lizenzerwerbes und der Lizenzpflege, - Unterstützung im Software-Assetmanagement und der Verwaltung der Lizenzen, - Beratung und Information über Optimierungsmöglichkeiten bei der Nutzung von möglichen Lizenzierungsalternativen während der Vertragslaufzeit - Beratung und Unterstützung sowie rechtzeitige Ankündigung neuer Produkte und Softwareversionswechsel - Unterstützung des Auftraggebers im Nachweis einer bestehenden Lizenzierung
## Unterauftragnehmer Will der Bieter Teile des Auftrags an Unterauftragnehmer als Drittunternehmen vergeben, so muss er diesen Umstand, das vorgesehene Drittunternehmen (falls zumutbar) sowie Art und Umfang der an das Drittunternehmen zu vergebenden Leistungen durch eine entsprechende Erklärung "Verzeichnis Unterauftragnehmer_gesch.docx " mitteilen. Die jeweiligen Unterauftragnehmer haben die "Verpflichtungserklaerung Unterauftragnehmer_gesch.docx" anzugeben. ##Bieter/Bietergemeinschaft Bietergemeinschaften haben unter Verwendung des Formblattes "Eigenerklaerung Bewerber-Bietergemeinschaft_gesch.docx" eine von allen ihren Mitgliedern mit dem Namen des Erklärenden versehene Erklärung abzugeben, die die einzelnen Mitglieder der Bietergemeinschaft benennt sowie eines ihrer Mitglieder als bevollmächtigten Vertreter für den Abschluss und die Durchführung des hiesigen Vertrages sowie für die Durchführung des Vergabeverfahrens bezeichnet.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Preis ✅
Preis (Gewichtung): 100.0
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅
Beschleunigtes Verfahren:
“Die Angebotsfrist wird nach § 15 Abs.3 VgV auf 20 Tagen gekürzt. Eine Fristverkürzung der Angebotsfrist auf 20 Tage ist dringend notwendig, da der...”
Beschleunigtes Verfahren
Die Angebotsfrist wird nach § 15 Abs.3 VgV auf 20 Tagen gekürzt. Eine Fristverkürzung der Angebotsfrist auf 20 Tage ist dringend notwendig, da der bestehende Handelspartnerrahmenvertrag auf dem noch gültigen Konzernvertrag fußt, der jedoch zum 31.05.2025 endet. Der neue Konzernvertrag wurde jedoch erst im März mit Wirkung zum 01.06.2025 finalisiert. Um jedoch die Fristverkürzung nicht zu einer unbilligen Härte für die Bieter zu gestalten, auch angesichts der anstehenden Feiertage, beträgt diese insgesamt 20 Tage. Zudem wird der Aufwand für die Bietenden möglichst gering gehalten, indem nur wenige Nachweise einzureichen und keine umfangreichen Konzepte o.ä. erstellt werden müssen. Die preisliche Ausarbeitung des Angebots umfasst ausschließlich die Angabe von Rabattsätzen auf einen tabellarisch festgelegten Positionspreis, der von MS vorgegeben ist (Eurozone "Level D").
Mehr anzeigen Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2025-04-23 12:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2025-04-23 12:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Ort): Zur Angebotsöffnung sind Vertreter der Bieter nicht zugelassen.
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 6
Informationen über eine Rahmenvereinbarung oder ein dynamisches Beschaffungssystem
Rahmenvereinbarung mit mehreren Betreibern ✅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Das Unternehmen hat eine Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung oder eine vergleichbare Versicherung aus einem Mitgliedsstaat der EU bereits...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Das Unternehmen hat eine Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung oder eine vergleichbare Versicherung aus einem Mitgliedsstaat der EU bereits abgeschlossen ist oder spätestens im Falle des Zuschlages bis zur Vertragsunterzeichnung abgeschlossen sein wird, bei der mindestens folgende Versicherungssumme für - Personenschäden: 2.000.000 EUR, - Sachschäden: 1.000.000 EUR, - Vermögensschäden: 500.000 EUR umfasst ist.
Mehr anzeigen
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Das Unternehmen verfügt über mindestens 3 Referenzkunden zum Zeitpunkt der Angebotseinreichung, die öffentliche Auftragnehmer sind und jeweils mindestens...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Das Unternehmen verfügt über mindestens 3 Referenzkunden zum Zeitpunkt der Angebotseinreichung, die öffentliche Auftragnehmer sind und jeweils mindestens 10.000 Mitarbeitende haben. Die Verträge müssen auf dem BMI-Vertrag vom 01.06.2021 basieren.
Mehr anzeigen
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Da der Auftraggeber ab einem Auftragswert von 30.000 EUR dazu verpflichtet ist, für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, vor Zuschlagserteilung eine...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Da der Auftraggeber ab einem Auftragswert von 30.000 EUR dazu verpflichtet ist, für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, vor Zuschlagserteilung eine Abfrage beim Wettbewerbsregister nach dem WRegG vorzunehmen, wird darauf hingewiesen, dass die Bieter auf Aufforderung des Auftraggebers verpflichtet ist, einen aktuellen Handeslregisterauszug (nicht älter als 6 Monate) einzureichen, aus dem hervorgeht, wer die vertretungsberechtigten Personen sind. Eine Zuschlagserteilung kann in der Regel nur erfolgen, wenn keine Eintragungen im Wettbewerbsregister vorliegen. Bei Bietergemeinschaften muss der Handelsregisterauszug für jedes Mitglied eingereicht werden. Sofern der Bieter Drittunternehmen benennt, muss der Handelsregisterauszug auf für die Drittunternehmen eingereicht werden.
Mehr anzeigen
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Der Auftraggeber hat zudem die Einhaltung der Anforderungen des Art. 5k der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 zur Änderung der Verordnung...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Der Auftraggeber hat zudem die Einhaltung der Anforderungen des Art. 5k der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, sicherzustellen. Dies ist mittels der "Eigenerklärung Sanktionspaket 5 EU" zu versichern. Siehe auch "Eigenerklärung zur Eignung"
Mehr anzeigen
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Status als Licensing Solution Partner (LSP) Status als Enterprise Software Advisor (ESA)” Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
“Der Auftragnehmer ist verpflichtet, für die Dauer des Vertrages eine Haftpflichtversicherung mit nachstehenden Haftungssummen abzuschließen: Personen-...”
Bedingungen für die Vertragserfüllung
Der Auftragnehmer ist verpflichtet, für die Dauer des Vertrages eine Haftpflichtversicherung mit nachstehenden Haftungssummen abzuschließen: Personen- und/oder Sachschäden einschließlich Umweltschäden und Feuerhaftungschäden: Versicherungssumme 5 000 000 EUR; Reine Vermögensschäden: Versicherungssumme 1 000 000 EUR; Allmählichkeitsschäden (durch allmähliche Einwirkung von z. B. Dämpfen, Feuchtigkeit): Versicherungssumme1 000 000 EUR; Tätigkeits-/Bearbeitungsschäden: Versicherungssumme 1 000 000 EUR; Schlüsselverlust: Versicherungssumme Neuwert der Schließanlage 200 000 EUR; siehe Vergabeunterlagen. Bestehende Eigenschaft als LSP und ESA während der gesamten Vertragslaufzeit.
“Bekanntmachungs-ID: CXP4Y6Y5LVA” Körper überprüfen
Name: Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt
Nationale Registrierungsnummer: t:022894990
Postanschrift: Kaiser-Friedrich-Straße 16, 53113 Bonn
Postleitzahl: 53113
Postort: Bonn
Region: Bonn, Kreisfreie Stadt🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de📧
Telefon: +49 22894990📞
URL: https://www.bundeskartellamt.de🌏 Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: AOK Bayern - Die Gesundheitskasse
Nationale Registrierungsnummer: DE811695320
Postanschrift: Carl-Wery-Straße 28
Postleitzahl: 81739
Postort: München
Region: München, Kreisfreie Stadt🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabestelle1@by.aok.de📧
Telefon: 089 62 730-0📞
URL: https://www.aok.de/bayerrn🌏 Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Elektronische Zahlung wird verwendet
Quelle: OJS 2025/S 068-221866 (2025-04-03)
“Bekanntmachungs-ID: CXP4Y6Y5LVA
HINWEIS: Da die Ausschreibungsunterlagen Geschäftsgeheimnisse enthalten, erfolgt eine Freischaltung erst nach einer...”
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y6Y5LVA
HINWEIS: Da die Ausschreibungsunterlagen Geschäftsgeheimnisse enthalten, erfolgt eine Freischaltung erst nach einer expliziten Verschwiegenheitserklärung. Nach Eingang des Freischaltungsantrags erhalten die interessierten Unternehmen eine E-Mail an die mit dem DTVP-Konto verknüpften Adresse; als Anhang ist die Verschwiegenheitserklärung angehängt, die unterschrieben zurück zu senden ist. Die Erklärung kann gerne vorab als E-Mail geschickt werden - auch falls keine qualifizierte elektronische Signatur verfügbar ist. Die Freischaltung erfolgt bereits nach Einreichung der vorab gesendeten digitalen Kopie. Allerdings muss das Original spätestens mit dem Angebot eingereicht werden.
Mehr anzeigen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) § 160 Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2)...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) § 160 Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Änderungen Neuer Wert
Text:
“HINWEIS: Da die Ausschreibungsunterlagen Geschäftsgeheimnisse enthalten, erfolgt eine Freischaltung erst nach einer expliziten Verschwiegenheitserklärung....”
Text
HINWEIS: Da die Ausschreibungsunterlagen Geschäftsgeheimnisse enthalten, erfolgt eine Freischaltung erst nach einer expliziten Verschwiegenheitserklärung. Nach Eingang des Freischaltungsantrags erhalten die interessierten Unternehmen eine E-Mail an die mit dem DTVP-Konto verknüpften Adresse; als Anhang ist die Verschwiegenheitserklärung angehängt, die unterschrieben zurück zu senden ist. Die Erklärung kann gerne vorab als E-Mail geschickt werden - auch falls keine qualifizierte elektronische Signatur verfügbar ist. Die Freischaltung erfolgt bereits nach Einreichung der vorab gesendeten digitalen Kopie. Allerdings muss das Original spätestens mit dem Angebot eingereicht werden.
“Bei den Verfahrensangaben wurde der Hinweis der Unterzeichnung der Verpflichtungserklärung vor Freischaltung explizit benannt.”
Quelle: OJS 2025/S 070-229539 (2025-04-08)