Gegenstand dieser Ausschreibung ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung im Sinne von § 21 VgV mit einem Handelspartner. Vertragsgegenständlich ist die Beschaffung sämtlicher verfügbaren Microsoftprodukte durch den Handelspartner unter Berücksichtigung der zwischen dem Bundesministerium des Inneren (BMI) und Microsoft Irland geschlossenen Konditionen-Verträge (Microsoft Business- und Service-Vertrag; Konzernvertrag 2025 (Enterprise Agreement On-Premise und Online; EA-Vertrag; Cloud-Verträge) zugunsten des Auftraggebers und/oder seiner Gesellschafter, sowie die Erbringung damit zusammenhängender Dienst- und Beratungsleistungen. Über Einzelabrufe wird der Bedarf des Auftraggebers konkretisiert und über den Handelspartner bei dem Lizenzgeber beschafft. Eine Abnahmeverpflichtung des Auftraggebers bezüglich des Enterprise Agreements und weiterer Verträge bzw. der konkreten Microsoft-Produkte aus dem Rahmenvertrag besteht nicht.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2025-04-23.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2025-04-03.
Auftragsbekanntmachung (2025-04-03) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Microsoft Handelspartnerrahmenvereinbarung
Referenznummer: 25-035
Kurze Beschreibung:
Gegenstand dieser Ausschreibung ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung im Sinne von § 21 VgV mit einem Handelspartner. Vertragsgegenständlich ist die Beschaffung sämtlicher verfügbaren Microsoftprodukte durch den Handelspartner unter Berücksichtigung der zwischen dem Bundesministerium des Inneren (BMI) und Microsoft Irland geschlossenen Konditionen-Verträge (Microsoft Business- und Service-Vertrag; Konzernvertrag 2025 (Enterprise Agreement On-Premise und Online; EA-Vertrag; Cloud-Verträge) zugunsten des Auftraggebers und/oder seiner Gesellschafter, sowie die Erbringung damit zusammenhängender Dienst- und Beratungsleistungen. Über Einzelabrufe wird der Bedarf des Auftraggebers konkretisiert und über den Handelspartner bei dem Lizenzgeber beschafft. Eine Abnahmeverpflichtung des Auftraggebers bezüglich des Enterprise Agreements und weiterer Verträge bzw. der konkreten Microsoft-Produkte aus dem Rahmenvertrag besteht nicht.
Gegenstand dieser Ausschreibung ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung im Sinne von § 21 VgV mit einem Handelspartner. Vertragsgegenständlich ist die Beschaffung sämtlicher verfügbaren Microsoftprodukte durch den Handelspartner unter Berücksichtigung der zwischen dem Bundesministerium des Inneren (BMI) und Microsoft Irland geschlossenen Konditionen-Verträge (Microsoft Business- und Service-Vertrag; Konzernvertrag 2025 (Enterprise Agreement On-Premise und Online; EA-Vertrag; Cloud-Verträge) zugunsten des Auftraggebers und/oder seiner Gesellschafter, sowie die Erbringung damit zusammenhängender Dienst- und Beratungsleistungen. Über Einzelabrufe wird der Bedarf des Auftraggebers konkretisiert und über den Handelspartner bei dem Lizenzgeber beschafft. Eine Abnahmeverpflichtung des Auftraggebers bezüglich des Enterprise Agreements und weiterer Verträge bzw. der konkreten Microsoft-Produkte aus dem Rahmenvertrag besteht nicht.
Art des Vertrags: Lieferungen
Produkte/Dienstleistungen: Softwarepaket und Informationssysteme📦 Beschreibung
Interne Kennung: 25-035
Beschreibung der Beschaffung:
Gegenstand dieser Ausschreibung ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung im Sinne von § 21 VgV mit einem Handelspartner. Vertragsgegenständlich ist die Beschaffung sämtlicher verfügbaren Microsoftprodukte durch den Handelspartner unter Berücksichtigung der zwischen dem Bundesministerium des Inneren (BMI) und Microsoft Irland geschlossenen Konditionen-Verträge (Microsoft Business- und Service-Vertrag; Konzernvertrag 2025 (Enterprise Agreement On-Premise und Online; EA-Vertrag; Cloud-Verträge) zugunsten des Auftraggebers und/oder seiner Gesellschafter, sowie die Erbringung damit zusammenhängender Dienst- und Beratungsleistungen. Über Einzelabrufe wird der Bedarf des Auftraggebers konkretisiert und über den Handelspartner bei dem Lizenzgeber beschafft. Eine Abnahmeverpflichtung des Auftraggebers bezüglich des Enterprise Agreements und weiterer Verträge bzw. der konkreten Microsoft-Produkte aus dem Rahmenvertrag besteht nicht. Der Handelspartner hat dabei insbesondere folgende Leistungen zu erbringen: - Beschaffung aller verfügbaren Microsoft-Produkte inklusive der entsprechenden Lizenzierung und Software Assurance, die im Rahmen der Konditionenverträge zwischen dem Bundesministerium des Inneren und Microsoft unter den Konzernvertrag fallen, inklusive der notwendigen Vermittlung von Beitritten/Zutritten zu den Konditionenverträgen. - Beratende und unterstützende Dienstleistungen im Zusammenhang mit der Produkt- und Lizenzbeschaffung, bei Lizenzierungs- und Produktfragen - Bereitstellung etwaiger Mehrwertleistungen des Lizenzgebers im Rahmen des Lizenzerwerbes und der Lizenzpflege, - Unterstützung im Software-Assetmanagement und der Verwaltung der Lizenzen, - Beratung und Information über Optimierungsmöglichkeiten bei der Nutzung von möglichen Lizenzierungsalternativen während der Vertragslaufzeit - Beratung und Unterstützung sowie rechtzeitige Ankündigung neuer Produkte und Softwareversionswechsel - Unterstützung des Auftraggebers im Nachweis einer bestehenden Lizenzierung
Gegenstand dieser Ausschreibung ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung im Sinne von § 21 VgV mit einem Handelspartner. Vertragsgegenständlich ist die Beschaffung sämtlicher verfügbaren Microsoftprodukte durch den Handelspartner unter Berücksichtigung der zwischen dem Bundesministerium des Inneren (BMI) und Microsoft Irland geschlossenen Konditionen-Verträge (Microsoft Business- und Service-Vertrag; Konzernvertrag 2025 (Enterprise Agreement On-Premise und Online; EA-Vertrag; Cloud-Verträge) zugunsten des Auftraggebers und/oder seiner Gesellschafter, sowie die Erbringung damit zusammenhängender Dienst- und Beratungsleistungen. Über Einzelabrufe wird der Bedarf des Auftraggebers konkretisiert und über den Handelspartner bei dem Lizenzgeber beschafft. Eine Abnahmeverpflichtung des Auftraggebers bezüglich des Enterprise Agreements und weiterer Verträge bzw. der konkreten Microsoft-Produkte aus dem Rahmenvertrag besteht nicht. Der Handelspartner hat dabei insbesondere folgende Leistungen zu erbringen: - Beschaffung aller verfügbaren Microsoft-Produkte inklusive der entsprechenden Lizenzierung und Software Assurance, die im Rahmen der Konditionenverträge zwischen dem Bundesministerium des Inneren und Microsoft unter den Konzernvertrag fallen, inklusive der notwendigen Vermittlung von Beitritten/Zutritten zu den Konditionenverträgen. - Beratende und unterstützende Dienstleistungen im Zusammenhang mit der Produkt- und Lizenzbeschaffung, bei Lizenzierungs- und Produktfragen - Bereitstellung etwaiger Mehrwertleistungen des Lizenzgebers im Rahmen des Lizenzerwerbes und der Lizenzpflege, - Unterstützung im Software-Assetmanagement und der Verwaltung der Lizenzen, - Beratung und Information über Optimierungsmöglichkeiten bei der Nutzung von möglichen Lizenzierungsalternativen während der Vertragslaufzeit - Beratung und Unterstützung sowie rechtzeitige Ankündigung neuer Produkte und Softwareversionswechsel - Unterstützung des Auftraggebers im Nachweis einer bestehenden Lizenzierung
Als Erfüllungsorte kommen ebenso alle Standorte der kubus IT eGbR sowie die Standorte der Gesellschafter AOK Bayern und AOK PLUS in Betracht.
Postanschrift: Friedrich-Puchta-Straße 27
Postleitzahl: 95444
Stadt: Bayreuth
Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung: Bayreuth, Kreisfreie Stadt🏙️
Dauer: 3 Jahre
Maximale Verlängerungen: 1
Weitere Informationen zur Verlängerung: Der Vertrag kann einmalig um 12 Monate verlängert werden.
Informationen über Optionen
Optionen ✅
Beschreibung der Optionen:
## Unterauftragnehmer Will der Bieter Teile des Auftrags an Unterauftragnehmer als Drittunternehmen vergeben, so muss er diesen Umstand, das vorgesehene Drittunternehmen (falls zumutbar) sowie Art und Umfang der an das Drittunternehmen zu vergebenden Leistungen durch eine entsprechende Erklärung "Verzeichnis Unterauftragnehmer_gesch.docx " mitteilen. Die jeweiligen Unterauftragnehmer haben die "Verpflichtungserklaerung Unterauftragnehmer_gesch.docx" anzugeben. ##Bieter/Bietergemeinschaft Bietergemeinschaften haben unter Verwendung des Formblattes "Eigenerklaerung Bewerber-Bietergemeinschaft_gesch.docx" eine von allen ihren Mitgliedern mit dem Namen des Erklärenden versehene Erklärung abzugeben, die die einzelnen Mitglieder der Bietergemeinschaft benennt sowie eines ihrer Mitglieder als bevollmächtigten Vertreter für den Abschluss und die Durchführung des hiesigen Vertrages sowie für die Durchführung des Vergabeverfahrens bezeichnet.
## Unterauftragnehmer Will der Bieter Teile des Auftrags an Unterauftragnehmer als Drittunternehmen vergeben, so muss er diesen Umstand, das vorgesehene Drittunternehmen (falls zumutbar) sowie Art und Umfang der an das Drittunternehmen zu vergebenden Leistungen durch eine entsprechende Erklärung "Verzeichnis Unterauftragnehmer_gesch.docx " mitteilen. Die jeweiligen Unterauftragnehmer haben die "Verpflichtungserklaerung Unterauftragnehmer_gesch.docx" anzugeben. ##Bieter/Bietergemeinschaft Bietergemeinschaften haben unter Verwendung des Formblattes "Eigenerklaerung Bewerber-Bietergemeinschaft_gesch.docx" eine von allen ihren Mitgliedern mit dem Namen des Erklärenden versehene Erklärung abzugeben, die die einzelnen Mitglieder der Bietergemeinschaft benennt sowie eines ihrer Mitglieder als bevollmächtigten Vertreter für den Abschluss und die Durchführung des hiesigen Vertrages sowie für die Durchführung des Vergabeverfahrens bezeichnet.
Vergabekriterien
Preis ✅
Preis (Gewichtung): 100.0
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001 Umfang der Beschaffung
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen:
Die Angebotsfrist wird nach § 15 Abs.3 VgV auf 20 Tagen gekürzt. Eine Fristverkürzung der Angebotsfrist auf 20 Tage ist dringend notwendig, da der bestehende Handelspartnerrahmenvertrag auf dem noch gültigen Konzernvertrag fußt, der jedoch zum 31.05.2025 endet. Der neue Konzernvertrag wurde jedoch erst im März mit Wirkung zum 01.06.2025 finalisiert. Um jedoch die Fristverkürzung nicht zu einer unbilligen Härte für die Bieter zu gestalten, auch angesichts der anstehenden Feiertage, beträgt diese insgesamt 20 Tage. Zudem wird der Aufwand für die Bietenden möglichst gering gehalten, indem nur wenige Nachweise einzureichen und keine umfangreichen Konzepte o.ä. erstellt werden müssen. Die preisliche Ausarbeitung des Angebots umfasst ausschließlich die Angabe von Rabattsätzen auf einen tabellarisch festgelegten Positionspreis, der von MS vorgegeben ist (Eurozone "Level D").
Die Angebotsfrist wird nach § 15 Abs.3 VgV auf 20 Tagen gekürzt. Eine Fristverkürzung der Angebotsfrist auf 20 Tage ist dringend notwendig, da der bestehende Handelspartnerrahmenvertrag auf dem noch gültigen Konzernvertrag fußt, der jedoch zum 31.05.2025 endet. Der neue Konzernvertrag wurde jedoch erst im März mit Wirkung zum 01.06.2025 finalisiert. Um jedoch die Fristverkürzung nicht zu einer unbilligen Härte für die Bieter zu gestalten, auch angesichts der anstehenden Feiertage, beträgt diese insgesamt 20 Tage. Zudem wird der Aufwand für die Bietenden möglichst gering gehalten, indem nur wenige Nachweise einzureichen und keine umfangreichen Konzepte o.ä. erstellt werden müssen. Die preisliche Ausarbeitung des Angebots umfasst ausschließlich die Angabe von Rabattsätzen auf einen tabellarisch festgelegten Positionspreis, der von MS vorgegeben ist (Eurozone "Level D").
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2025-04-23 12:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2025-04-23 12:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Ort): Zur Angebotsöffnung sind Vertreter der Bieter nicht zugelassen.
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 6 Wochen Informationen über eine Rahmenvereinbarung oder ein dynamisches Beschaffungssystem
Rahmenvereinbarung mit mehreren Betreibern ✅
Höchstzahl der Teilnehmer: 1
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Eröffnungstermin: 2025-04-23 12:00:00 📅
Ort des Eröffnungstermins: Zur Angebotsöffnung sind Vertreter der Bieter nicht zugelassen.
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Die elektronische Bestellung wird verwendet ✅
Elektronische Zahlung wird verwendet ✅
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 2025-04-15 23:59:59 📅
Zusätzliche Informationen:
Die Angebote müssen vollständig sein und alle geforderten Angaben und Erklärungen enthalten. Für das Angebot sind zwingend die von der Auftraggeberin bereitgestellten Vordrucke zu verwenden. Jeder geforderte, aber nicht oder nicht fristgerecht erbrachte Nachweis kann zum Ausschluss des Angebots führen. Der Auftraggeber kann den Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen. Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen (§ 56 Abs. 3 S. 1 VgV). Angebote, die nicht die geforderten Erklärungen und Nachweise enthalten, können ausgeschlossen werden.
Die Angebote müssen vollständig sein und alle geforderten Angaben und Erklärungen enthalten. Für das Angebot sind zwingend die von der Auftraggeberin bereitgestellten Vordrucke zu verwenden. Jeder geforderte, aber nicht oder nicht fristgerecht erbrachte Nachweis kann zum Ausschluss des Angebots führen. Der Auftraggeber kann den Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen. Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen (§ 56 Abs. 3 S. 1 VgV). Angebote, die nicht die geforderten Erklärungen und Nachweise enthalten, können ausgeschlossen werden.
Vergabekriterien
Gewichtungsart: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Der Vertrag enthält Bedingungen zur Vertragsausführung ✅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Eignungskriterium: Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Das Unternehmen hat eine Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung oder eine vergleichbare Versicherung aus einem Mitgliedsstaat der EU bereits abgeschlossen ist oder spätestens im Falle des Zuschlages bis zur Vertragsunterzeichnung abgeschlossen sein wird, bei der mindestens folgende Versicherungssumme für - Personenschäden: 2.000.000 EUR, - Sachschäden: 1.000.000 EUR, - Vermögensschäden: 500.000 EUR umfasst ist.
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Das Unternehmen hat eine Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung oder eine vergleichbare Versicherung aus einem Mitgliedsstaat der EU bereits abgeschlossen ist oder spätestens im Falle des Zuschlages bis zur Vertragsunterzeichnung abgeschlossen sein wird, bei der mindestens folgende Versicherungssumme für - Personenschäden: 2.000.000 EUR, - Sachschäden: 1.000.000 EUR, - Vermögensschäden: 500.000 EUR umfasst ist.
Eignungskriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Das Unternehmen verfügt über mindestens 3 Referenzkunden zum Zeitpunkt der Angebotseinreichung, die öffentliche Auftragnehmer sind und jeweils mindestens 10.000 Mitarbeitende haben. Die Verträge müssen auf dem BMI-Vertrag vom 01.06.2021 basieren.
Eignungskriterium: Eintragung in das Handelsregister
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Da der Auftraggeber ab einem Auftragswert von 30.000 EUR dazu verpflichtet ist, für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, vor Zuschlagserteilung eine Abfrage beim Wettbewerbsregister nach dem WRegG vorzunehmen, wird darauf hingewiesen, dass die Bieter auf Aufforderung des Auftraggebers verpflichtet ist, einen aktuellen Handeslregisterauszug (nicht älter als 6 Monate) einzureichen, aus dem hervorgeht, wer die vertretungsberechtigten Personen sind. Eine Zuschlagserteilung kann in der Regel nur erfolgen, wenn keine Eintragungen im Wettbewerbsregister vorliegen. Bei Bietergemeinschaften muss der Handelsregisterauszug für jedes Mitglied eingereicht werden. Sofern der Bieter Drittunternehmen benennt, muss der Handelsregisterauszug auf für die Drittunternehmen eingereicht werden.
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Da der Auftraggeber ab einem Auftragswert von 30.000 EUR dazu verpflichtet ist, für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, vor Zuschlagserteilung eine Abfrage beim Wettbewerbsregister nach dem WRegG vorzunehmen, wird darauf hingewiesen, dass die Bieter auf Aufforderung des Auftraggebers verpflichtet ist, einen aktuellen Handeslregisterauszug (nicht älter als 6 Monate) einzureichen, aus dem hervorgeht, wer die vertretungsberechtigten Personen sind. Eine Zuschlagserteilung kann in der Regel nur erfolgen, wenn keine Eintragungen im Wettbewerbsregister vorliegen. Bei Bietergemeinschaften muss der Handelsregisterauszug für jedes Mitglied eingereicht werden. Sofern der Bieter Drittunternehmen benennt, muss der Handelsregisterauszug auf für die Drittunternehmen eingereicht werden.
Eignungskriterium: Genehmigung oder Mitgliedschaft in einer bestimmten Organisation erforderlich für Dienstleistungsverträge
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Der Auftraggeber hat zudem die Einhaltung der Anforderungen des Art. 5k der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, sicherzustellen. Dies ist mittels der "Eigenerklärung Sanktionspaket 5 EU" zu versichern. Siehe auch "Eigenerklärung zur Eignung"
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Der Auftraggeber hat zudem die Einhaltung der Anforderungen des Art. 5k der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, sicherzustellen. Dies ist mittels der "Eigenerklärung Sanktionspaket 5 EU" zu versichern. Siehe auch "Eigenerklärung zur Eignung"
Status als Licensing Solution Partner (LSP) Status als Enterprise Software Advisor (ESA)
Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Der Auftragnehmer ist verpflichtet, für die Dauer des Vertrages eine Haftpflichtversicherung mit nachstehenden Haftungssummen abzuschließen: Personen- und/oder Sachschäden einschließlich Umweltschäden und Feuerhaftungschäden: Versicherungssumme 5 000 000 EUR; Reine Vermögensschäden: Versicherungssumme 1 000 000 EUR; Allmählichkeitsschäden (durch allmähliche Einwirkung von z. B. Dämpfen, Feuchtigkeit): Versicherungssumme1 000 000 EUR; Tätigkeits-/Bearbeitungsschäden: Versicherungssumme 1 000 000 EUR; Schlüsselverlust: Versicherungssumme Neuwert der Schließanlage 200 000 EUR; siehe Vergabeunterlagen. Bestehende Eigenschaft als LSP und ESA während der gesamten Vertragslaufzeit.
Der Auftragnehmer ist verpflichtet, für die Dauer des Vertrages eine Haftpflichtversicherung mit nachstehenden Haftungssummen abzuschließen: Personen- und/oder Sachschäden einschließlich Umweltschäden und Feuerhaftungschäden: Versicherungssumme 5 000 000 EUR; Reine Vermögensschäden: Versicherungssumme 1 000 000 EUR; Allmählichkeitsschäden (durch allmähliche Einwirkung von z. B. Dämpfen, Feuchtigkeit): Versicherungssumme1 000 000 EUR; Tätigkeits-/Bearbeitungsschäden: Versicherungssumme 1 000 000 EUR; Schlüsselverlust: Versicherungssumme Neuwert der Schließanlage 200 000 EUR; siehe Vergabeunterlagen. Bestehende Eigenschaft als LSP und ESA während der gesamten Vertragslaufzeit.
Bedingungen für die Teilnahme
Ausschlussgrund:
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung
Betrug
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften
+ 19 weitere
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels
Korruption
Schwerwiegendes berufliches Fehlverhalten
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten
Täuschung, Zurückhaltung von Informationen, Unfähigkeit zur Vorlage erforderlicher Unterlagen oder Erlangung vertraulicher Informationen zu dem Verfahren
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen
Verstoß gegen die in den rein innerstaatlichen Ausschlussgründen verankerten Verpflichtungen
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Sozialversicherungsbeiträgen
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Steuern
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen
Zahlungsunfähigkeit
Beschreibung der Ausschlussgründe:
Es liegt kein Ausschlussgrund nach - § 21 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes, - § 98c des Aufenthaltsgesetzes, - § 19 des Mindestlohngesetzes und - § 21 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes - § 22 des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes vor. Siehe auch "Eigenerklärung zur Eignung"
Es liegt kein Ausschlussgrund nach - § 21 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes, - § 98c des Aufenthaltsgesetzes, - § 19 des Mindestlohngesetzes und - § 21 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes - § 22 des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes vor. Siehe auch "Eigenerklärung zur Eignung"
Keine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, wurde rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen wurde keine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt, ist wegen einer nachfolgend aufgeführten Straftaten verurteilt:…
… § 123 GWB iVm. - § 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland), Die Verurteilung müsste höchstens fünf Jahre zurückliegen. Einer Verurteilung oder der Festsetzung einer Geldbuße im Sinne des Vorgenannten stehen eine Verurteilung oder die Festsetzung einer Geldbuße nach den vergleichbaren Vorschriften anderer Staaten gleich (§ 123 Abs. 2 GWB). Das Verhalten einer rechtskräftig verurteilten Person ist gemäß § 123 Abs. 3 GWB einem Unternehmen zuzurechnen, wenn diese Person als für die Leitung des Unternehmens Verantwortlicher gehandelt hat; dazu gehört auch die Überwachung der Geschäftsführung oder die sonstige Ausübung von Kontrollbefugnissen in leitender Stellung. Siehe "Eigenerklärung zur Eignung"
… § 123 GWB iVm. - § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland) Einer Verurteilung oder der Festsetzung einer Geldbuße im Sinne des Vorgenannten stehen eine Verurteilung oder die Festsetzung einer Geldbuße nach den vergleichbaren Vorschriften anderer Staaten gleich (§ 123 Abs. 2 GWB). Das Verhalten einer rechtskräftig verurteilten Person ist gemäß § 123 Abs. 3 GWB einem Unternehmen zuzurechnen, wenn diese Person als für die Leitung des Unternehmens Verantwortlicher gehandelt hat; dazu gehört auch die Überwachung der Geschäftsführung oder die sonstige Ausübung von Kontrollbefugnissen in leitender Stellung. Siehe "Eigenerklärung zur Eignung"
… § 123 GWB iVm. - § 261 des Strafgesetzbuchs (Geldwäsche; Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte), - § 89c des Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 des Strafgesetzbuchs zu begehen. Die Verurteilung müsste höchstens fünf Jahre zurückliegen. Einer Verurteilung oder der Festsetzung einer Geldbuße im Sinne des Vorgenannten stehen eine Verurteilung oder die Festsetzung einer Geldbuße nach den vergleichbaren Vorschriften anderer Staaten gleich (§ 123 Abs. 2 GWB). Das Verhalten einer rechtskräftig verurteilten Person ist gemäß § 123 Abs. 3 GWB einem Unternehmen zuzurechnen, wenn diese Person als für die Leitung des Unternehmens Verantwortlicher gehandelt hat; dazu gehört auch die Überwachung der Geschäftsführung oder die sonstige Ausübung von Kontrollbefugnissen in leitender Stellung. Siehe "Eigenerklärung zur Eignung"
… § 123 GWB iVm. - § 263 des Strafgesetzbuchs (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, - § 264 des Strafgesetzbuchs (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat ge-gen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden,. Die Verurteilung müsste höchstens fünf Jahre zurückliegen. Einer Verurteilung oder der Festsetzung einer Geldbuße im Sinne des Vorgenannten stehen eine Verurteilung oder die Festsetzung einer Geldbuße nach den vergleichbaren Vorschriften anderer Staaten gleich (§ 123 Abs. 2 GWB). Das Verhalten einer rechtskräftig verurteilten Person ist gemäß § 123 Abs. 3 GWB einem Unternehmen zuzurechnen, wenn diese Person als für die Leitung des Unternehmens Verantwortlicher gehandelt hat; dazu gehört auch die Überwachung der Geschäftsführung oder die sonstige Ausübung von Kontrollbefugnissen in leitender Stellung. Siehe "Eigenerklärung zur Eignung"
… § 123 GWB iVm. - § 299 des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), - § 108e des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern) oder § 108f des Strafgesetzbuchs (unzulässige Interessenwahrnehmung), - Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr) - §§ 333 und 334 des Strafgesetzbuchs (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a des Strafgesetzbuchs (Ausländische und internationale Bedienstete), Die Verurteilung müsste höchstens fünf Jahre zurückliegen. Einer Verurteilung oder der Festsetzung einer Geldbuße im Sinne des Vorgenannten stehen eine Verurteilung oder die Festsetzung einer Geldbuße nach den vergleichbaren Vorschriften anderer Staaten gleich (§ 123 Abs. 2 GWB). Das Verhalten einer rechtskräftig verurteilten Person ist gemäß § 123 Abs. 3 GWB einem Unternehmen zuzurechnen, wenn diese Person als für die Leitung des Unternehmens Verantwortlicher gehandelt hat; dazu gehört auch die Überwachung der Geschäftsführung oder die sonstige Ausübung von Kontrollbefugnissen in leitender Stellung. Siehe "Eigenerklärung zur Eignung"
… § 123 GWB iVm. - §§ 232 und 233 des Strafgesetzbuchs (Menschenhandel) oder § 233a des Strafgesetzbuchs (Förderung des Menschenhandels). Die Verurteilung müsste höchstens fünf Jahre zurückliegen. Einer Verurteilung oder der Festsetzung einer Geldbuße im Sinne des Vorgenannten stehen eine Verurteilung oder die Festsetzung einer Geldbuße nach den vergleichbaren Vorschriften anderer Staaten gleich (§ 123 Abs. 2 GWB). Das Verhalten einer rechtskräftig verurteilten Person ist gemäß § 123 Abs. 3 GWB einem Unternehmen zuzurechnen, wenn diese Person als für die Leitung des Unternehmens Verantwortlicher gehandelt hat; dazu gehört auch die Überwachung der Geschäftsführung oder die sonstige Ausübung von Kontrollbefugnissen in leitender Stellung. Siehe "Eigenerklärung zur Eignung"
Das Unternehmen ist seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung nachgekommen oder das Unternehmen ist seinen Verpflichtungen dadurch nachgekommen ist, dass es die Zahlung vorgenommen hat oder sich zur Zahlung der Steuern, Säumnis- und Strafzuschlägen verpflichtet hat. Siehe "Eigenerklärung zur Eignung"
Das Unternehmen ist seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung nachgekommen oder das Unternehmen ist seinen Verpflichtungen dadurch nachgekommen ist, dass es die Zahlung vorgenommen hat oder sich zur Zahlung der Steuern, Säumnis- und Strafzuschlägen verpflichtet hat. Siehe "Eigenerklärung zur Eignung"
Innerhalb der letzten 3 Jahre gab es kein Ereignis, welches einen Ausschluss nach § 124 GWB begründet, weil…
… das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat. Siehe "Eigenerklärung zur Eignung"
… das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat, Siehe "Eigenerklärung zur Eignung"
… das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat. Siehe "Eigenerklärung zur Eignung"
… das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat,. Siehe "Eigenerklärung zur Eignung"
… das Unternehmen im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nachweislich schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird; § 123 Absatz 3 ist entsprechend anzuwenden. Siehe "Eigenerklärung zur Eignung"
… - das Unternehmen eine Vereinbarungen mit anderen Unternehmen getroffen hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken. Siehe "Eigenerklärung zur Eignung"
… ein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte und der durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen nicht wirksam beseitigt werden kann. Siehe "Eigenerklärung zur Eignung"
… eine Wettbewerbsverzerrung daraus resultiert, dass das Unternehmen bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war, und diese Wettbewerbsverzerrung nicht durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen beseitigt werden kann. Siehe "Eigenerklärung zur Eignung"
… das Unternehmen eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat. Siehe "Eigenerklärung zur Eignung"
… - das Unternehmen eine Vereinbarungen mit anderen Unternehmen getroffen hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken oder - das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe oder Eignungskriterien eine schwerwiegende Täuschung begangen oder Auskünfte zurückgehalten hat oder in der Lage ist, die erforderlichen Nachweise zu übermitteln, oder - das Unternehmen (a) versucht hat, die Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen, (b) versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder (c) fahrlässig oder vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung des öffentlichen Auftraggebers erheblich beeinflussen könnten, oder versucht hat, solche Informationen zu übermitteln Siehe "Eigenerklärung zur Eignung"
Ergänzende Informationen Zusätzliche Informationen
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y6Y5LVA
Körper überprüfen
Name: Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt
Nationale Registrierungsnummer: t:022894990
Postanschrift: Kaiser-Friedrich-Straße 16, 53113 Bonn
Postleitzahl: 53113
Postort: Bonn
Region: Bonn, Kreisfreie Stadt🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de📧
Telefon: +49 22894990📞
URL: https://www.bundeskartellamt.de🌏 Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: AOK Bayern - Die Gesundheitskasse
Nationale Registrierungsnummer: DE811695320
Postanschrift: Carl-Wery-Straße 28
Postleitzahl: 81739
Postort: München
Region: München, Kreisfreie Stadt🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
Kontaktperson: Vergabestelle Bereich Recht
E-Mail: vergabestelle1@by.aok.de📧
Telefon: 089 62 730-0📞
URL: https://www.aok.de/bayerrn🌏 Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Elektronische Zahlung wird verwendet
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2025-04-03+02:00 📅
Quelle: OJS 2025/S 068-221866 (2025-04-03)
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y6Y5LVA
HINWEIS: Da die Ausschreibungsunterlagen Geschäftsgeheimnisse enthalten, erfolgt eine Freischaltung erst nach einer expliziten Verschwiegenheitserklärung. Nach Eingang des Freischaltungsantrags erhalten die interessierten Unternehmen eine E-Mail an die mit dem DTVP-Konto verknüpften Adresse; als Anhang ist die Verschwiegenheitserklärung angehängt, die unterschrieben zurück zu senden ist. Die Erklärung kann gerne vorab als E-Mail geschickt werden - auch falls keine qualifizierte elektronische Signatur verfügbar ist. Die Freischaltung erfolgt bereits nach Einreichung der vorab gesendeten digitalen Kopie. Allerdings muss das Original spätestens mit dem Angebot eingereicht werden.
HINWEIS: Da die Ausschreibungsunterlagen Geschäftsgeheimnisse enthalten, erfolgt eine Freischaltung erst nach einer expliziten Verschwiegenheitserklärung. Nach Eingang des Freischaltungsantrags erhalten die interessierten Unternehmen eine E-Mail an die mit dem DTVP-Konto verknüpften Adresse; als Anhang ist die Verschwiegenheitserklärung angehängt, die unterschrieben zurück zu senden ist. Die Erklärung kann gerne vorab als E-Mail geschickt werden - auch falls keine qualifizierte elektronische Signatur verfügbar ist. Die Freischaltung erfolgt bereits nach Einreichung der vorab gesendeten digitalen Kopie. Allerdings muss das Original spätestens mit dem Angebot eingereicht werden.
Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) § 160 Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) § 160 Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2025-04-08+02:00 📅
Änderungen Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: PROCEDURE Neuer Wert
Text:
HINWEIS: Da die Ausschreibungsunterlagen Geschäftsgeheimnisse enthalten, erfolgt eine Freischaltung erst nach einer expliziten Verschwiegenheitserklärung. Nach Eingang des Freischaltungsantrags erhalten die interessierten Unternehmen eine E-Mail an die mit dem DTVP-Konto verknüpften Adresse; als Anhang ist die Verschwiegenheitserklärung angehängt, die unterschrieben zurück zu senden ist. Die Erklärung kann gerne vorab als E-Mail geschickt werden - auch falls keine qualifizierte elektronische Signatur verfügbar ist. Die Freischaltung erfolgt bereits nach Einreichung der vorab gesendeten digitalen Kopie. Allerdings muss das Original spätestens mit dem Angebot eingereicht werden.
HINWEIS: Da die Ausschreibungsunterlagen Geschäftsgeheimnisse enthalten, erfolgt eine Freischaltung erst nach einer expliziten Verschwiegenheitserklärung. Nach Eingang des Freischaltungsantrags erhalten die interessierten Unternehmen eine E-Mail an die mit dem DTVP-Konto verknüpften Adresse; als Anhang ist die Verschwiegenheitserklärung angehängt, die unterschrieben zurück zu senden ist. Die Erklärung kann gerne vorab als E-Mail geschickt werden - auch falls keine qualifizierte elektronische Signatur verfügbar ist. Die Freischaltung erfolgt bereits nach Einreichung der vorab gesendeten digitalen Kopie. Allerdings muss das Original spätestens mit dem Angebot eingereicht werden.
Andere zusätzliche Informationen
Bei den Verfahrensangaben wurde der Hinweis der Unterzeichnung der Verpflichtungserklärung vor Freischaltung explizit benannt.
Hauptgrund für die Änderung: Informationen sind jetzt verfügbar
Angaben zu Änderungen
Fassung der zu ändernden vorigen Bekanntmachung: 5c5398f3-dd08-41ca-b6d5-dfae7019307f-01
Quelle: OJS 2025/S 070-229539 (2025-04-08)