Der AG beabsichtigt, ab 1. September 2026 insgesamt sieben Radlader, eine Planierraupe und ein Verladebagger einschließlich Full-Service-Leistungen vom AN zu mieten, die zukünftig auf dem Gelände des ZAK in den verschiedenen Betriebseinheiten, in denen Abfälle behandelt, gelagert oder abgelagert werden zum Einsatz kommen (u. a. auf dem Deponiekörper, innerhalb der Umladestation, im Kompostwerk etc.).
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2025-07-28.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2025-06-20.
Auftragsbekanntmachung (2025-06-20) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Miete von Baumaschinen einschließlich Full-Service-Leistungen
Reference number: 2.081.500
Kurze Beschreibung:
“Der AG beabsichtigt, ab 1. September 2026 insgesamt sieben Radlader, eine Planierraupe und ein Verladebagger einschließlich Full-Service-Leistungen vom AN...”
Kurze Beschreibung
Der AG beabsichtigt, ab 1. September 2026 insgesamt sieben Radlader, eine Planierraupe und ein Verladebagger einschließlich Full-Service-Leistungen vom AN zu mieten, die zukünftig auf dem Gelände des ZAK in den verschiedenen Betriebseinheiten, in denen Abfälle behandelt, gelagert oder abgelagert werden zum Einsatz kommen (u. a. auf dem Deponiekörper, innerhalb der Umladestation, im Kompostwerk etc.).
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Art des Vertrags: supplies
Produkte/Dienstleistungen: Teile für Bergbaumaschinen, Maschinen für die Steingewinnung und Baumaschinen📦
Geschätzter Wert ohne MwSt: 3 306 000 EUR 💰
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Der AG beabsichtigt, ab 1. September 2026 insgesamt sieben Radlader, eine Planierraupe und ein Verladebagger einschließlich Full-Service-Leistungen vom AN...”
Beschreibung der Beschaffung
Der AG beabsichtigt, ab 1. September 2026 insgesamt sieben Radlader, eine Planierraupe und ein Verladebagger einschließlich Full-Service-Leistungen vom AN zu mieten, die zukünftig auf dem Gelände des ZAK in den verschiedenen Betriebseinheiten, in denen Abfälle behandelt, gelagert oder abgelagert werden zum Einsatz kommen (u. a. auf dem Deponiekörper, innerhalb der Umladestation, im Kompostwerk etc.). Der ausgeschriebene Leistungsgegenstand beinhaltet sämtliche in den Vergabeunterlagen näher beschriebenen Leistungen. Die ausgeschriebenen Leistungen sind gem. § 97 Abs. 4 S. 2 GWB in drei Fachlose eingeteilt: Position 1: Radlader für die Betriebseinheit Bioabfallkompostierung Position 2: Radlader für die Betriebseinheit Grünkompostierung Position 3: Radlader für die Betriebseinheit Deponie Position 4: Radlader für die Betriebseinheit Umladestation Position 5: Radlader für die Betriebseinheit Holz- und Gebrauchtholzaufbereitung Position 6: Radlader für die Betriebseinheit Energiedepot Position 7: Radlader für die Betriebseinheit Mechanische Aufbereitung und Methanisierung Miete einer Planierraupe einschließlich Full-Service-Leistungen Miete von einem Verladebagger einschließlich Full-Service-Leistungen Die Einzellose werden nur zusammen vergeben. Die Fabrikate und die Baureihe eines Loses müssen identisch sein. Die Wirtschaftlichkeitsgrenze für den Gesamtauftrag bestehend aus allen Losen beträgt 3.306.000 EUR (netto). Angebote, welche diesen Wert überschreiten, werden von der Vergabe ausgeschlossen.
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Ort der Leistung: Kaiserslautern, Kreisfreie Stadt🏙️
Dauer: 5 (YEAR)
Der nachstehende Zeitrahmen ist in Jahren ausgedrückt.
Vergabekriterien
Preis ✅
Preis (Gewichtung): 100.0
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅ Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2025-07-28 09:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2025-07-28 09:01:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Ort): Eröffnungstermin ist der 28.07.2025 um 09:01 Uhr; er findet in den Räumlichkeiten des AG, Kapiteltal, in 67657 Kaiserslautern statt. An dem Eröffnungstermin dürfen die Bieter und ihre Bevollmächtigten nicht teilnehmen. Verspätet abgegebene Angebote werden nicht berücksichtigt, es sei denn, die Verspätung ist vom Bieter nicht zu vertreten.
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren):
“Erfolgt elektronisch”
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 4
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Zur Beurteilung der Fachkunde und Leistungsfähigkeit der Bieter fordert der AG: - Für die angebotenen Baumaschinentypen: - Angabe von mindestens zwei...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Zur Beurteilung der Fachkunde und Leistungsfähigkeit der Bieter fordert der AG: - Für die angebotenen Baumaschinentypen: - Angabe von mindestens zwei Referenzen je Los aus den vergangenen fünf Jahren, aus denen hervorgeht, dass der Typ der von dem Bieter oder dessen Nachunternehmer angebotenen Baumaschine über mindestens zwei Jahre an anderer Stelle bereits zu abfallwirtschaftlichen Zwecken im Einsatz war. - Angabe von in Deutschland je Bauart bzw. je Los (Radlader, Planierraupe, Verladebagger) in den letzten fünf Jahren durchschnittlich pro Jahr verkauften Einheiten: In den letzten 5 Jahren müssen für die Bauart Radlader mind. 400 Einheiten, für die Bauart Planierraupe mind. 50 Einheiten und für die Bauart Verladebagger mind. 50 Einheiten durchschnittlich pro Jahr verkauft worden sein. Die Angaben zu verkauften Einheiten müssen durch eine entsprechende Herstellererklärung (siehe auch Formblatt C) belegt werden. Die Herstellerklärungen sind dem Angebot beizufügen. - Für die Full-Service-Leistungen: - Angabe von mindestens zwei Referenzen aus den vergangenen fünf Jahren über vergleichbare Full-Service-Leistungen möglichst mit Angabe der öffentlichen und privaten Auftraggeber einschl. Ansprechpartner mit Telefonnummer; - Benennung der Instandsetzungs- und Vertragswerkstatt/-werkstätten und Qualifikation des dort jeweils eingesetzten Personals je Los. Benutzen Sie zur Angabe der Referenzen und der übrigen Angaben zur Fachkunde und Leistungsfähigkeit bitte möglichst das Formblatt C. In diesem Zusammenhang wird zunächst ausdrücklich auf die Vorlage von Bescheinigungen der zuständigen Stellen (Referenzschreiben) verzichtet. Der AG behält sich jedoch vor, einzelne Referenzangaben bei den entsprechend benannten Auftraggebern zu prüfen.
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Zur Beurteilung der Zuverlässigkeit und der persönlichen Lage der Bieter dienen dem AG die im Formblatt A enthaltenen Eigenerklärungen sowie die im...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Zur Beurteilung der Zuverlässigkeit und der persönlichen Lage der Bieter dienen dem AG die im Formblatt A enthaltenen Eigenerklärungen sowie die im Formblatt C geforderten Angaben zur Unternehmensdarstellung. Im Einzelnen sind folgende Nachweise gefordert: - Aktueller Handelsregister- oder Firmenregisterauszug in Kopie (nicht älter als 3 Monate1). - Erklärung, dass keine Ausschlussgründe nach § 48 VgV vorliegen und danach - über das Vermögen des Bieters nicht das Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzliches Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt oder dieser Antrag mangels Masse abgelehnt worden ist, - der Bieter sich nicht in Liquidation befinden, - keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit des Bieters in Frage stellt, - im Vergabeverfahren keine vorsätzlich unzutreffenden Erklärungen in Bezug auf die Eignung abgegeben wurden. - Erklärung, dass keine Person, deren Verhalten dem Bieter zuzurechnen ist, eine Straftat nach § 48 Abs. 4 VgV begangen hat und rechtskräftig verurteilt worden ist. - Angaben zur Rechtsform des Bieters und den Beteiligungen. - Angabe des Hauptgeschäftsfeldes des Unternehmens. In Zweifelsfällen behält sich der AG vor, einzelne Bescheinigung zum Nachweis der Eigenerklärungen zu §§ 42 ff. VgV nachzufordern.
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Zur Prüfung der finanziellen Leistungsfähigkeit sind die nachfolgend aufgeführten Unterlagen durch den Bieter einzureichen: - Erklärung über den...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Zur Prüfung der finanziellen Leistungsfähigkeit sind die nachfolgend aufgeführten Unterlagen durch den Bieter einzureichen: - Erklärung über den Gesamtumsatz sowie den Umsatz bezüglich der besonderen Leistungsart, die Gegenstand der Vergabe ist, jeweils bezogen auf die letzten drei Geschäftsjahre (für diese Angabe ist möglichst das Formblatt C zu verwenden); und - Aktuelle Bankerklärung (nicht älter als ein Jahr) im Sinne des § 45 Abs. 4 Nr. 1 VgV. Die Bankerklärung muss Rückschlüsse auf die Bonität des Bieters zulassen; 1 Maßgeblich ist insoweit und im Folgenden jeweils der Tag der Veröffentlichung im EU-Amtsblatt. und - Bilanzen der jüngsten drei Geschäftsjahre, für die eine testierte Bilanz zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe vorliegt. Liegt für das jüngste abgelaufene Geschäftsjahr noch keine testierte Bilanz vor, so ist für dieses jüngste abgelaufene Geschäftsjahr anstatt der testierten Bilanz eine vorläufige Bilanz einzureichen. Liegt auch eine vorläufige Bilanz für das jüngste abgelaufene Geschäftsjahr nicht vor, ist für dieses abgelaufene Geschäftsjahr eine betriebswirtschaftliche Auswertung (BWA) vorzulegen. Ist der Bieter nach dem Gesellschaftsrecht des Staates, in dem er ansässig ist, nicht zur Veröffentlichung von Bilanzen verpflichtet und legt daher die entsprechenden Unterlagen nicht vor, hat er die Gründe anzugeben, warum er zu einer Veröffentlichung nicht verpflichtet ist. Anstatt der Bankerklärung und der Bilanzen kann der Bieter ein externes oder bankinternes Ratingergebnis (nicht älter als ein Jahr) vorlegen.
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Ein Bieter kann sich, auch als Mitglied einer Bietergemeinschaft, zum Nachweis seiner Eignung (ausgenommen der Zuverlässigkeit) der Fähigkeiten anderer...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Ein Bieter kann sich, auch als Mitglied einer Bietergemeinschaft, zum Nachweis seiner Eignung (ausgenommen der Zuverlässigkeit) der Fähigkeiten anderer Unternehmen, z. B. Konzernverbund- unternehmen, Unterauftragnehmer bedienen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der zwischen ihm und dem Dritten bestehenden Verbindungen (§ 47 VgV). Der Bieter muss in diesem Fall mit dem Angebot, jedoch spätestens auf Anforderung durch den AG innerhalb einer vom AG festzusetzenden Frist, nachweisen, dass ihm die erforderlichen Mittel bei der Erfüllung des Auftrags zur Verfügung stehen. Hierfür ist zumindest eine entsprechende Verpflichtungserklärung des anderen Unternehmens erforderlich. Eine Eigenerklärung des Bieters ist nicht ausreichend. In diesem Falle sind für den Unterauftragnehmer oder sonstigen Dritten die Angaben und Nachweise zur Fachkunde und/oder technischen Leistungsfähigkeit zusammen mit dem Angebot einzureichen. Für die Benennung der Unterauftragnehmer oder sonstiger Dritter nutzen Sie bitte möglichst das beiliegende Formblatt E. Dies bedeutet, dass Unterauftragnehmer oder sonstige Dritte, die in die Leistungserbringung eingesetzt werden, nur dann zu benennen sind, wenn der Bieter selbst nicht über ausreichende Fachkunde und technische Leistungsfähigkeit verfügt. Plant der AN den Einsatz von Unterauftragnehmern, auch wenn er darauf zum Nachweis von Fachkunde und/oder Leistungsfähigkeit nicht angewiesen ist, müssen diese nicht benannt werden. Die Zustimmung des AG zum Einsatz von Unterauftragnehmern bestimmt sich nach den Regelungen in § 14 der Verträge.
“Bekanntmachungs-ID: CXP6YYJYEDZ” Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Rheinland - Pfalz
Nationale Registrierungsnummer: DE355604198
Postanschrift: Stiftsstraße 9
Postleitzahl: 55116
Postort: Mainz
Region: Mainz, Kreisfreie Stadt🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer.rlp@mwvlw.rlp.de📧
Telefon: 06131-162234📞
Fax: 06131-162113 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Auf das Vergabeverfahren findet das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 26. Juni 2013 (BGBl. I S.1750, 3245),...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Auf das Vergabeverfahren findet das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 26. Juni 2013 (BGBl. I S.1750, 3245), das zuletzt durch Artikel 2 des Gesetzes vom 23. Juni 2023 (BGBl. I Nr. 167) geändert worden ist, Anwendung. § 160 GWB lautet auszugsweise: "(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. [ ... ] (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt." Demzufolge ist ein Antrag an die o. g. Nachprüfungsstelle (Vergabekammer) insbesondere unzulässig, sofern ein Verstoß gegen Vergabevorschriften gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt wird (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB) und nicht innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung der Vergabestelle, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, ein Nachprüfungsantrag gestellt wurde (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Wir weisen darauf hin, dass der Bieter wegen des Akteneinsichtsrechts aller Beteiligten eines Nachprüfungsverfahrens nach § 165 Abs. 1 GWB damit rechnen muss, dass sein Angebot von den Beteiligten bei der Vergabekammer eingesehen wird. Daher liegt es in seinem Interesse, schon in seinen Angebotsunterlagen auf wichtige Gründe nach § 165 Abs. 2 GWB für eine Versagung der Akteneinsicht hinzuweisen und betroffene Angebotsteile kenntlich zu machen (Geheimnisse, insbesondere Fabrikations-, Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse). Zur Durchsetzung seiner Rechte muss sich der Bieter an die Vergabekammer wenden.
Mehr anzeigen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Quelle: OJS 2025/S 119-411140 (2025-06-20)