Auftragsbekanntmachung (2025-10-01) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Mietvertrag für zwei Produktionsdrucker für die Hausdruckerei in München
Referenznummer: L_D-2025-0052
Kurze Beschreibung:
“Mietvertrag für zwei Produktionsdrucker für die Hausdruckerei in München”
Art des Vertrags: Lieferungen
Produkte/Dienstleistungen: Drucker und Plotter📦 Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Gegenstand dieses Mietvertrages ist die Überlassung von einem Hochleistungskopier- und Printsystem, bestehend aus einem Hochleistungskopier- und Printsystem...”
Beschreibung der Beschaffung
Gegenstand dieses Mietvertrages ist die Überlassung von einem Hochleistungskopier- und Printsystem, bestehend aus einem Hochleistungskopier- und Printsystem schwarz-weiß und einem Hochleistungskopier- und Printsystem in Vollfarbe, der zugehörigen Endverarbeitung, sowie der entsprechenden Software, für eine Laufzeit von 60 Monaten.
Der Vertrag umfasst die Lieferung, Installation, Inbetriebnahme (mit Schulung) von Print-Systemen ferner die Instandhaltung der Hardware und Pflege der Software, Verbrauchsmaterialien (außer Papier und Heftklammern) sowie die kostenfreie Rücknahme der Verpackung und der Geräte nach deren Verwendung inklusive Deinstallation: Full-Service-Vertrag.
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Zusätzliche Informationen:
“Der Auftraggeber wird ab einer Auftragssumme von 30.000 € für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, bei der Registerbehörde im Bundeskartellamt...”
Zusätzliche Informationen
Der Auftraggeber wird ab einer Auftragssumme von 30.000 € für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, bei der Registerbehörde im Bundeskartellamt abfragen, ob im Wettbewerbsregister Eintragungen zu dem Bieter, auf dessen Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, gespeichert sind.
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Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Fotokopier- und Offsetdruckgeräte📦
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Digitale Vervielfältigungsgeräte📦 Dauer
Datum des Beginns: 2026-06-01 📅
Datum des Endes: 2031-05-31 📅
Informationen über Optionen
Optionen ✅
Beschreibung der Optionen:
“Dieser Vertrag wird für die Dauer von 60 Monaten, beginnend am 01.06.2026 abgeschlossen. Der Vertrag endet zum 31.05.2031 ohne dass es einer zusätzlichen...”
Beschreibung der Optionen
Dieser Vertrag wird für die Dauer von 60 Monaten, beginnend am 01.06.2026 abgeschlossen. Der Vertrag endet zum 31.05.2031 ohne dass es einer zusätzlichen Kündigung bedarf (sh. Anlagen "Mietvertrag", Ziffer 2).
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Qualität und Benutzerfreundlichkeit
Qualitätskriterium (Gewichtung): 40.00
Preis ✅
Preis (Gewichtung): 60.00
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0000
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅ Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2025-11-05 09:30:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2025-11-05 09:31:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 110
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
“Dieser Vertrag wird für die Dauer von 60 Monaten, beginnend am 01.06.2026 abgeschlossen. Der Vertrag endet zum 31.05.2031 ohne dass es einer zusätzlichen...”
Bedingungen für die Vertragserfüllung
Dieser Vertrag wird für die Dauer von 60 Monaten, beginnend am 01.06.2026 abgeschlossen. Der Vertrag endet zum 31.05.2031 ohne dass es einer zusätzlichen Kündigung bedarf (sh. Anlagen "Mietvertrag", Ziffer 2).
Die Liefergegenstände sind fabrikneu hergestellt und frei Verwendungsstelle zu liefern. Die Printsysteme sind spätestens 6 Wochen nach Zuschlagserteilung zu liefern (sh. LV, Standard-wertungsschema, Position 3, Freitext 3.1).
“WERTENDE TESTSTELLUNG:
Zur Wertung des Wertungskriteriums "Qualität und Bedienerfreundlichkeit" wird ein Test der angebotenen Geräte in der angebotenen...”
WERTENDE TESTSTELLUNG:
Zur Wertung des Wertungskriteriums "Qualität und Bedienerfreundlichkeit" wird ein Test der angebotenen Geräte in der angebotenen Ausstattung stattfinden (Echtbetrieb). Mit der Abgabe des Angebots verpflichtet sich der Bieter, auf Anforderung durch die Vergabestelle innerhalb von 14 Tagen Testsysteme kostenfrei zur Verfügung zu stellen.
Die Bieter werden zur Teststellung voraussichtlich in Kalenderwoche 46/ 47 aufgefordert. Die Durchführung der Teststellung findet dann vss. in Kalenderwoche 49 statt.
Die vollständigen Informationen bzgl. der Teststellung sind unter Ziffer 1.8 der Anlage "Bewerbungsbedingungen" aufgeführt.
MITTEILUNG VON UNKLARHEITEN IN DEN VERGABEUNTERLAGEN:
Die Vergabestelle behält sich vor, Fragen, die später als 15 Tage vor Ablauf der
Angebotsfrist eingehen, nicht mehr zu beantworten (sh. Ziffer 1.3.2 der Anlage "Bewerbungsbedingungen").
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Mehr anzeigen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Elektronische Zahlung wird verwendet
Quelle: OJS 2025/S 189-645414 (2025-10-01)