Die LfA Förderbank Bayern beabsichtigt eine Rahmenvereinbarung über die Anmietung von 400 bis 500 mobilen Clients nebst Betriebssystem/Treiber/Firmware. Die Begriffe "Mobile Client", "Laptop" und "Notebook" werden synonym verwendet. Die Vertragslaufzeit der Rahmenvereinbarung beträgt 48 Monate. Schließlich besteht für die AG eine Kaufoption an den gemieteten Mobile Clients, am Ende der Vertragslaufzeit der Rahmenvereinbarung, sowie im Fall der außerordentlichen Kündigung der Rahmenvereinbarung. Der jeweilige Einzelvertrag zur Miete der mobilen Clients beginnt mit dem jeweiligen Abruf und hat die gleiche Laufzeit wie die Rahmenvereinbarung. Dies bedeutet, dass alle Einzelverträge, unabhängig von ihrem Beginn, zum gleichen Zeitpunkt wie die Rahmenvereinbarung selbst enden. Die Rahmenvereinbarung, ein Einzelvertrag "Hardwaremiete" sowie die Regelungen zum optionalen Kauf der mobilen Clients sind in Anlagen II und III der Vergabeunterlagen enthalten.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2025-04-14.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2025-03-13.
Auftragsbekanntmachung (2025-03-13) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Mobile Clients
Referenznummer: LfA-2024-06
Kurze Beschreibung:
Die LfA Förderbank Bayern beabsichtigt eine Rahmenvereinbarung über die Anmietung von 400 bis 500 mobilen Clients nebst Betriebssystem/Treiber/Firmware. Die Begriffe "Mobile Client", "Laptop" und "Notebook" werden synonym verwendet. Die Vertragslaufzeit der Rahmenvereinbarung beträgt 48 Monate. Schließlich besteht für die AG eine Kaufoption an den gemieteten Mobile Clients, am Ende der Vertragslaufzeit der Rahmenvereinbarung, sowie im Fall der außerordentlichen Kündigung der Rahmenvereinbarung. Der jeweilige Einzelvertrag zur Miete der mobilen Clients beginnt mit dem jeweiligen Abruf und hat die gleiche Laufzeit wie die Rahmenvereinbarung. Dies bedeutet, dass alle Einzelverträge, unabhängig von ihrem Beginn, zum gleichen Zeitpunkt wie die Rahmenvereinbarung selbst enden. Die Rahmenvereinbarung, ein Einzelvertrag "Hardwaremiete" sowie die Regelungen zum optionalen Kauf der mobilen Clients sind in Anlagen II und III der Vergabeunterlagen enthalten.
Die LfA Förderbank Bayern beabsichtigt eine Rahmenvereinbarung über die Anmietung von 400 bis 500 mobilen Clients nebst Betriebssystem/Treiber/Firmware. Die Begriffe "Mobile Client", "Laptop" und "Notebook" werden synonym verwendet. Die Vertragslaufzeit der Rahmenvereinbarung beträgt 48 Monate. Schließlich besteht für die AG eine Kaufoption an den gemieteten Mobile Clients, am Ende der Vertragslaufzeit der Rahmenvereinbarung, sowie im Fall der außerordentlichen Kündigung der Rahmenvereinbarung. Der jeweilige Einzelvertrag zur Miete der mobilen Clients beginnt mit dem jeweiligen Abruf und hat die gleiche Laufzeit wie die Rahmenvereinbarung. Dies bedeutet, dass alle Einzelverträge, unabhängig von ihrem Beginn, zum gleichen Zeitpunkt wie die Rahmenvereinbarung selbst enden. Die Rahmenvereinbarung, ein Einzelvertrag "Hardwaremiete" sowie die Regelungen zum optionalen Kauf der mobilen Clients sind in Anlagen II und III der Vergabeunterlagen enthalten.
Produkte/Dienstleistungen: Computeranlagen und Zubehör📦 Beschreibung
Interne Kennung: LfA-2024-06
Beschreibung der Beschaffung:
Zielsetzung der Ausschreibung Warenlieferung: Miete von fabrikneuen Mobilen Clients mit Betriebssystem/Treiber/Firmware, gegebenenfalls optionaler Kauf der Geräte. Mitwirkung des Auftraggebers Bieter sind aufgefordert, mit ihrem Angebot gegebenenfalls erforderliche Mitwirkungsleistungen zu beschreiben, sofern sie für erforderlich erachtet werden.
Zielsetzung der Ausschreibung Warenlieferung: Miete von fabrikneuen Mobilen Clients mit Betriebssystem/Treiber/Firmware, gegebenenfalls optionaler Kauf der Geräte. Mitwirkung des Auftraggebers Bieter sind aufgefordert, mit ihrem Angebot gegebenenfalls erforderliche Mitwirkungsleistungen zu beschreiben, sofern sie für erforderlich erachtet werden.
Zusätzliche Informationen:
Verifizierende Teststellung Nach der Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots wird der entsprechend bestplatzierte Bieter aufgefordert zwei Mobile Clients (ein mittelgroßes und ein großes Modell, siehe FA46 in II_A04) an die AG zur Durchführung einer Teststellung auszuhändigen. Es handelt sich bei der Teststellung um eine sog. verifizierende Teststellung. Diese dient nach Abschluss der Wertung nach Aktenlage der Überprüfung, ob alle Kriterien eingehalten sind und führt nur bei Abweichung von Aktenlage und tatsächlicher Lage zu Modifikationen des Wertungsergebnisses. Sollte das Wertungsergebnis angepasst werden müssen und sich dadurch die Bieterreihenfolge verschieben und ein anderer Bieter an die erste Stelle aufrücken, werden die Mobilen Clients dem Bieter zurückgegeben und der dann bestplatzierte neue Bieter zur entsprechenden Teststellung aufgefordert. Für diese gelten die vorstehenden Regelungen entsprechend. Die Teststellung ist über einen Zeitraum von ca. 1 - 2 Wochen ab Bereitstellung der Mobile Clients geplant. Der Bieter trägt die dabei entstehenden Versandkosten (für Anlieferung und eine ggf. erfolgende Rückversendung) und stellt die Testgeräte der AG kostenfrei zur Verfügung. Die Testgeräte werden beim ersten Abruf aus der Rahmenvereinbarung als bereits geliefert berücksichtigt. Die Geräte werden dann mit den Mobile Clients, zur Inbetriebnahme der Mobile Clients, aus dem ersten offiziellen Abruf berechnet.
Verifizierende Teststellung Nach der Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots wird der entsprechend bestplatzierte Bieter aufgefordert zwei Mobile Clients (ein mittelgroßes und ein großes Modell, siehe FA46 in II_A04) an die AG zur Durchführung einer Teststellung auszuhändigen. Es handelt sich bei der Teststellung um eine sog. verifizierende Teststellung. Diese dient nach Abschluss der Wertung nach Aktenlage der Überprüfung, ob alle Kriterien eingehalten sind und führt nur bei Abweichung von Aktenlage und tatsächlicher Lage zu Modifikationen des Wertungsergebnisses. Sollte das Wertungsergebnis angepasst werden müssen und sich dadurch die Bieterreihenfolge verschieben und ein anderer Bieter an die erste Stelle aufrücken, werden die Mobilen Clients dem Bieter zurückgegeben und der dann bestplatzierte neue Bieter zur entsprechenden Teststellung aufgefordert. Für diese gelten die vorstehenden Regelungen entsprechend. Die Teststellung ist über einen Zeitraum von ca. 1 - 2 Wochen ab Bereitstellung der Mobile Clients geplant. Der Bieter trägt die dabei entstehenden Versandkosten (für Anlieferung und eine ggf. erfolgende Rückversendung) und stellt die Testgeräte der AG kostenfrei zur Verfügung. Die Testgeräte werden beim ersten Abruf aus der Rahmenvereinbarung als bereits geliefert berücksichtigt. Die Geräte werden dann mit den Mobile Clients, zur Inbetriebnahme der Mobile Clients, aus dem ersten offiziellen Abruf berechnet.
Art des Vertrags: Lieferungen
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Tragbare Computer📦
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Als weitere Erfüllungsorte gilt jede von der AG benannte Adresse innerhalb Deutschlands.
Postanschrift: Königinstraße 17
Postleitzahl: 80539
Stadt: München
Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung: München, Kreisfreie Stadt
🏙️
Dauer: 48 Monate Informationen über Optionen
Optionen ✅
Beschreibung der Optionen:
Der AG stehen folgende Optionsrechte zu, die diese nach ihrem Ermessen ausüben oder nicht ausüben kann (einseitige Optionsrechte): a) Optionsrecht der AG auf Kauf der Clients nach Ende der Rahmenvereinbarung (siehe Anlage II_A05_Rahmenvereinbarung) b) Optionsrecht der AG auf Kauf der Clients nach außerordentlicher Kündigung der Rahmenvereinbarung (siehe Anlage II_A05_Rahmenvereinbarung) c) Optionsrecht zur Erhöhung der Anzahl der abrufbaren Mobile Clients um 50 Geräte (d.h. von geplanter höchster Abnahmemenge von 450 auf 500 Mobile Clients, letzteres zugleich Höchstmenge) (siehe Anlage II_A05_Rahmenvereinbarung)
Der AG stehen folgende Optionsrechte zu, die diese nach ihrem Ermessen ausüben oder nicht ausüben kann (einseitige Optionsrechte): a) Optionsrecht der AG auf Kauf der Clients nach Ende der Rahmenvereinbarung (siehe Anlage II_A05_Rahmenvereinbarung) b) Optionsrecht der AG auf Kauf der Clients nach außerordentlicher Kündigung der Rahmenvereinbarung (siehe Anlage II_A05_Rahmenvereinbarung) c) Optionsrecht zur Erhöhung der Anzahl der abrufbaren Mobile Clients um 50 Geräte (d.h. von geplanter höchster Abnahmemenge von 450 auf 500 Mobile Clients, letzteres zugleich Höchstmenge) (siehe Anlage II_A05_Rahmenvereinbarung)
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Zur Ermittlung der Leistungspunkte (L)
Preis ✅ Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Zentrale Elemente des Verfahrens:
Offenes Verfahren Die Leistungen werden gemäß §§ 119 Abs. 3 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) i.V.m. § 15 VgV europaweit im offenen Verfahren ausgeschrieben.
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2025-04-14 14:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Ort): Beim Beschaffungsdienstleister: VÖB-Service GmbH Godesberger Allee 88 53175 Bonn Bindefrist: 15.07.2025
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren):
Die eingegangenen Angebote werden unverzüglich nach Ablauf der Angebotsfrist von der beauftragten Vergabestelle im Vier-Augen-Prinzip geöffnet. Bieter sind bei Öffnung der Angebote nicht zugelassen.
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️ Informationen über eine Rahmenvereinbarung oder ein dynamisches Beschaffungssystem
Rahmenvereinbarung mit mehreren Betreibern ✅
Höchstzahl der Teilnehmer: 1
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Ort des Eröffnungstermins:
Die eingegangenen Angebote werden unverzüglich nach Ablauf der Angebotsfrist von der beauftragten Vergabestelle im Vier-Augen-Prinzip geöffnet. Bieter sind bei Öffnung der Angebote nicht zugelassen.
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Die elektronische Bestellung wird verwendet ✅
Elektronische Zahlung wird verwendet ✅
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 2025-04-03 23:59:59 📅
Zusätzliche Informationen:
Das Angebot muss vollständig sein; es muss die Preise und alle geforderten Angaben und Erklärungen enthalten; die Möglichkeit zu einer Nachforderung von Unterlagen im Sinne von § 56 VgV bleibt unberührt.
Der Vertrag enthält Bedingungen zur Vertragsausführung ✅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
Eigenerklärung zur Eignung im Vergabeverfahren: siehe: Anlage I_A05_Eignungsnachweise 1.1. Handelsregister/Berufsregister oder vergleichbar Es ist der Nachweis über die aktuellen Eintragungen in ein Berufs- oder Handelsregister oder eine vergleichbare Bescheinigung zu er-bringen. Ausländische Teilnehmer haben eine gleichwertige Bescheinigung des Herkunftslandes vorzulegen. 1.2. Unternehmensdarstellung Eine Unternehmensdarstellung des Bieters mit Angabe von Rechtsform, Firmenstruktur und Geschäftsfeldern, die u.a. nähere Informationen über das Leistungsspektrum, die technische Ausstattung und die zur Verfügung stehenden Kapazitäten des Bieters bezogen auf die geforderten Leistungsbestandteile liefert, ist vorzulegen.
Eigenerklärung zur Eignung im Vergabeverfahren: siehe: Anlage I_A05_Eignungsnachweise 1.1. Handelsregister/Berufsregister oder vergleichbar Es ist der Nachweis über die aktuellen Eintragungen in ein Berufs- oder Handelsregister oder eine vergleichbare Bescheinigung zu er-bringen. Ausländische Teilnehmer haben eine gleichwertige Bescheinigung des Herkunftslandes vorzulegen. 1.2. Unternehmensdarstellung Eine Unternehmensdarstellung des Bieters mit Angabe von Rechtsform, Firmenstruktur und Geschäftsfeldern, die u.a. nähere Informationen über das Leistungsspektrum, die technische Ausstattung und die zur Verfügung stehenden Kapazitäten des Bieters bezogen auf die geforderten Leistungsbestandteile liefert, ist vorzulegen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
Eigenerklärung zur Eignung im Vergabeverfahren: siehe: Anlage I_A05, Kapitel 2.1. - 2.2. 2.1. Angaben über die Umsätze der vergangenen drei Jahre des Unternehmens, mindestens 2 Mio. EUR / Jahr sind erforderlich 2.2. Betriebshaftpflichtversicherung Bieter haben nachzuweisen, dass eine Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Versicherungshöhe von mindestens 1 Mio. EUR pro Jahr und Schadensfall besteht. Diese muss Sach-, Personen- und Vermögensschäden umfassen.
Eigenerklärung zur Eignung im Vergabeverfahren: siehe: Anlage I_A05, Kapitel 2.1. - 2.2. 2.1. Angaben über die Umsätze der vergangenen drei Jahre des Unternehmens, mindestens 2 Mio. EUR / Jahr sind erforderlich 2.2. Betriebshaftpflichtversicherung Bieter haben nachzuweisen, dass eine Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Versicherungshöhe von mindestens 1 Mio. EUR pro Jahr und Schadensfall besteht. Diese muss Sach-, Personen- und Vermögensschäden umfassen.
Technische und berufliche Fähigkeiten
Eigenerklärung zur Eignung im Vergabeverfahren: siehe: Anlage I_A05, Kapitel 3.1. - 3.4. 3.1. Referenzen Nachweis von Referenzen im Bereich "Hard-ware-Rollout im Bankenbereich", die einen Auftragswert, je Auftrag, von mindestens 300.000 EUR, mit mindestens 300 Geräten, je Auftrag, in den letzten drei Jahren hatten (Nachweis durch Eigenerklärung). Bieter müssen über mindestens 3 entsprechende Referenzen aus den letzten 3 Jahren verfügen. 3.2. Angabe Anzahl der Mitarbeitenden Bieter müssen über mindestens 150 Mitarbeitende insgesamt, sowie mindestens 3 Mitarbeitende im Supportbereich verfügen. (Nachweis durch Eigenerklärung). 3.3. DIN EN ISO/IEC 27001 - 2024-01 - Zertifikat (ISM) Bieter müssen nachweisen, dass ihr Unter-nehmen über ein Informationssicherheitssystem (ISM) verfügt und dass sie diesbezüglich gemäß DIN EN ISO/IEC 27001 - 2024-01 zertifiziert sind. (Vorlage des Zertifikats oder eines gleichwertigen Nachweises) 3.4. DIN EN ISO 9001 - Zertifikat (QMS) Bieter müssen nachweisen, dass ihr Unter-nehmen über ein aktuelles DIN EN ISO 9001 - Qualitätsmanagements-Zertifikat verfügt. (Vorlage des Zertifikats oder eines gleichwertigen Nachweises)
Eigenerklärung zur Eignung im Vergabeverfahren: siehe: Anlage I_A05, Kapitel 3.1. - 3.4. 3.1. Referenzen Nachweis von Referenzen im Bereich "Hard-ware-Rollout im Bankenbereich", die einen Auftragswert, je Auftrag, von mindestens 300.000 EUR, mit mindestens 300 Geräten, je Auftrag, in den letzten drei Jahren hatten (Nachweis durch Eigenerklärung). Bieter müssen über mindestens 3 entsprechende Referenzen aus den letzten 3 Jahren verfügen. 3.2. Angabe Anzahl der Mitarbeitenden Bieter müssen über mindestens 150 Mitarbeitende insgesamt, sowie mindestens 3 Mitarbeitende im Supportbereich verfügen. (Nachweis durch Eigenerklärung). 3.3. DIN EN ISO/IEC 27001 - 2024-01 - Zertifikat (ISM) Bieter müssen nachweisen, dass ihr Unter-nehmen über ein Informationssicherheitssystem (ISM) verfügt und dass sie diesbezüglich gemäß DIN EN ISO/IEC 27001 - 2024-01 zertifiziert sind. (Vorlage des Zertifikats oder eines gleichwertigen Nachweises) 3.4. DIN EN ISO 9001 - Zertifikat (QMS) Bieter müssen nachweisen, dass ihr Unter-nehmen über ein aktuelles DIN EN ISO 9001 - Qualitätsmanagements-Zertifikat verfügt. (Vorlage des Zertifikats oder eines gleichwertigen Nachweises)
Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Vom Auftragnehmer sind mit dem Angebot folgende Erklärungen zur Auftragsausführung abzugeben: - Anlage I_A08 - Verpflichtungserklärung Mindestarbeitsbedingungen, Entgelt und Equal Pay (Dateiname: I_A08_Mindestentgelt_LfA-2024-06.docx) - Anlage I_A09 - Erklärung Schwarzarbeit (Dateiname: I_A09_Erklärung_Schwarzarbeit_LfA-2024-06.docx - Anlage I_A12 - Verpflichtung zur Informationssicherheit (Dateiname: I_A12_Verpflichtung_Informationssicherheit_LfA-2024-06.pdf) - Anlage I_A13 - Verhaltenskodex der LfA für Lieferanten und Dienstleister (Dateiname: I_A13_Verhaltenskodex-Lieferanten-Dienstleister_LfA-2024-06.pdf)
Vom Auftragnehmer sind mit dem Angebot folgende Erklärungen zur Auftragsausführung abzugeben: - Anlage I_A08 - Verpflichtungserklärung Mindestarbeitsbedingungen, Entgelt und Equal Pay (Dateiname: I_A08_Mindestentgelt_LfA-2024-06.docx) - Anlage I_A09 - Erklärung Schwarzarbeit (Dateiname: I_A09_Erklärung_Schwarzarbeit_LfA-2024-06.docx - Anlage I_A12 - Verpflichtung zur Informationssicherheit (Dateiname: I_A12_Verpflichtung_Informationssicherheit_LfA-2024-06.pdf) - Anlage I_A13 - Verhaltenskodex der LfA für Lieferanten und Dienstleister (Dateiname: I_A13_Verhaltenskodex-Lieferanten-Dienstleister_LfA-2024-06.pdf)
Bedingungen für die Teilnahme
Ausschlussgrund: Rein innerstaatliche Ausschlussgründe
Beschreibung der Ausschlussgründe:
-- siehe I_A00_AzA_Vergabeunterlagen, Ziffer 6.1.2. Zuverlässigkeit des Bieters (Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB): Der Bieter hat für die Abgabe der entsprechenden Eigenerklärungen zu §§ 123, 124 GWB die Anlage I_A06_Zuverlässigkeitserklärung_LfA-2024-06 zu verwenden, diese auszufüllen und in Textform nach § 126b BGB gekennzeichnet einzureichen. -- siehe I_A00_AzA_Vergabeunterlagen, Ziffer 6.1.3.2: Einbeziehung von Nachunternehmer: Nachunternehmer, bei denen zwingenden Ausschlussgründe des § 123 GWB oder fakultative Ausschlussgründe des § 124 GWB vorliegen, sind zu ersetzen. Hierfür kann der AG eine Frist setzen. -- siehe I_A00_AzA_Vergabeunterlagen, Ziffer 6.1.3.3: Nachunternehmer, die das entsprechende Eignungskriterium nicht erfüllen, für das seine Kapazitäten in Anspruch genommen werden sollen, oder bei denen zwingenden Ausschlussgründe des § 123 GWB oder fakultative Ausschlussgründe des § 124 GWB vorliegen, sind zu ersetzen. Hierfür kann der AG eine Frist setzen. -- Zudem ist vom Bieter/den Mitglieder einer Bietergemeinschaft entsprechend des zur Verfügung gestellten Formblatts eine Eigenerklärung zu den Russland-Sanktionen ausgefüllt seinem Angebot beizufügen.
-- siehe I_A00_AzA_Vergabeunterlagen, Ziffer 6.1.2. Zuverlässigkeit des Bieters (Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB): Der Bieter hat für die Abgabe der entsprechenden Eigenerklärungen zu §§ 123, 124 GWB die Anlage I_A06_Zuverlässigkeitserklärung_LfA-2024-06 zu verwenden, diese auszufüllen und in Textform nach § 126b BGB gekennzeichnet einzureichen. -- siehe I_A00_AzA_Vergabeunterlagen, Ziffer 6.1.3.2: Einbeziehung von Nachunternehmer: Nachunternehmer, bei denen zwingenden Ausschlussgründe des § 123 GWB oder fakultative Ausschlussgründe des § 124 GWB vorliegen, sind zu ersetzen. Hierfür kann der AG eine Frist setzen. -- siehe I_A00_AzA_Vergabeunterlagen, Ziffer 6.1.3.3: Nachunternehmer, die das entsprechende Eignungskriterium nicht erfüllen, für das seine Kapazitäten in Anspruch genommen werden sollen, oder bei denen zwingenden Ausschlussgründe des § 123 GWB oder fakultative Ausschlussgründe des § 124 GWB vorliegen, sind zu ersetzen. Hierfür kann der AG eine Frist setzen. -- Zudem ist vom Bieter/den Mitglieder einer Bietergemeinschaft entsprechend des zur Verfügung gestellten Formblatts eine Eigenerklärung zu den Russland-Sanktionen ausgefüllt seinem Angebot beizufügen.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YYZ5H26
Vollständigkeit der Unterlagen Die Bieter haben sich unmittelbar nach dem Erhalt der Vergabeunterlagen über deren Vollständigkeit zu vergewissern. Bestehen nach Auffassung des Bieters in den Teilnah-meunterlagen Unklarheiten, Zweifel, Unsicherheiten oder Widersprüche, sind diese der beauftragten Vergabestelle unverzüglich in schriftlicher Form (Textform, gem. § 126b BGB) über den dafür vorgesehenen Projektraum, Rubrik "Kommunikation" der Vergabeplattform DTVP (www.dtvp.de) mitzuteilen. Die beauftragte Vergabestelle wird zu diesen Punkten ebenfalls auf schriftlichem Weg über den dafür vorgesehenen Projektraum, Rubrik "Kommunikation" der Vergabeplattform DTVP Stellung nehmen. Die Stellung-nahme erfolgt jeweils zeitnah, zeitgleich und anonymisiert an alle Bieter. Rückfragen Falls sich aus den vorliegenden Unterlagen oder im Zusammenhang mit der Erarbeitung des Angebotes Rückfragen ergeben sollten, deren Klärung aus der Sicht des Bieters un-verzichtbar erscheint, sind diese Fragen in schriftlicher Form (Textform gem. § 126b BGB) ausschließlich über den dafür vorgesehenen Projektraum, Rubrik "Kommunikation" der Vergabeplattform DTVP zu stellen. Rückfragen sollten spätestens 03.04.2025 bei der Vergabestelle vorliegen. Später eingegangene Rückfragen werden nicht mehr beantwortet. Antworten werden letztmalig am 07.04.2025, über den Projektraum der Vergabeplattform DTVP veröffentlicht. Die Anonymität der Bieter bleibt dabei gewährleistet. Außerhalb der Bieterinformation und dieser Fragemöglichkeit werden keine Auskünfte erteilt. Fragen, die per E-Mail übermittelt werden, gelten als nicht empfangen. Telefoni-sche Auskünfte werden nicht erteilt. Insofern telefonische Aussagen erteilt wurden, sind diese nicht rechtsverbindlich. Die Interessenten sind grundsätzlich verpflichtet, regelmäßig im Postfach auf der Vergabeplattform nachzusehen, ob Nachrichten eingegangen sind. Vordrucke / Anlagen Für das Angebot sind die hierfür zur Verfügung gestellten Vordrucke zu verwenden, die über das Vergabeportal abgerufen werden können. Registrierung Nur die im Projektraum der Vergabeplattform DTVP registrierten Bieter werden automatisch über Bieterfragen und Antworten unterrichtet. Daher wird die kostenfreie Registrierung nach Kenntnisnahme der Bekanntmachung empfohlen. Abgabe der Angebote Das Angebot ist elektronisch und ausschließlich über die Vergabeplattform DTVP und den dafür vorgesehenen Projektraum unter der Rubrik "Angebote" bis zum 14.04.2025, 14:00 Uhr einzureichen.
Vollständigkeit der Unterlagen Die Bieter haben sich unmittelbar nach dem Erhalt der Vergabeunterlagen über deren Vollständigkeit zu vergewissern. Bestehen nach Auffassung des Bieters in den Teilnah-meunterlagen Unklarheiten, Zweifel, Unsicherheiten oder Widersprüche, sind diese der beauftragten Vergabestelle unverzüglich in schriftlicher Form (Textform, gem. § 126b BGB) über den dafür vorgesehenen Projektraum, Rubrik "Kommunikation" der Vergabeplattform DTVP (www.dtvp.de) mitzuteilen. Die beauftragte Vergabestelle wird zu diesen Punkten ebenfalls auf schriftlichem Weg über den dafür vorgesehenen Projektraum, Rubrik "Kommunikation" der Vergabeplattform DTVP Stellung nehmen. Die Stellung-nahme erfolgt jeweils zeitnah, zeitgleich und anonymisiert an alle Bieter. Rückfragen Falls sich aus den vorliegenden Unterlagen oder im Zusammenhang mit der Erarbeitung des Angebotes Rückfragen ergeben sollten, deren Klärung aus der Sicht des Bieters un-verzichtbar erscheint, sind diese Fragen in schriftlicher Form (Textform gem. § 126b BGB) ausschließlich über den dafür vorgesehenen Projektraum, Rubrik "Kommunikation" der Vergabeplattform DTVP zu stellen. Rückfragen sollten spätestens 03.04.2025 bei der Vergabestelle vorliegen. Später eingegangene Rückfragen werden nicht mehr beantwortet. Antworten werden letztmalig am 07.04.2025, über den Projektraum der Vergabeplattform DTVP veröffentlicht. Die Anonymität der Bieter bleibt dabei gewährleistet. Außerhalb der Bieterinformation und dieser Fragemöglichkeit werden keine Auskünfte erteilt. Fragen, die per E-Mail übermittelt werden, gelten als nicht empfangen. Telefoni-sche Auskünfte werden nicht erteilt. Insofern telefonische Aussagen erteilt wurden, sind diese nicht rechtsverbindlich. Die Interessenten sind grundsätzlich verpflichtet, regelmäßig im Postfach auf der Vergabeplattform nachzusehen, ob Nachrichten eingegangen sind. Vordrucke / Anlagen Für das Angebot sind die hierfür zur Verfügung gestellten Vordrucke zu verwenden, die über das Vergabeportal abgerufen werden können. Registrierung Nur die im Projektraum der Vergabeplattform DTVP registrierten Bieter werden automatisch über Bieterfragen und Antworten unterrichtet. Daher wird die kostenfreie Registrierung nach Kenntnisnahme der Bekanntmachung empfohlen. Abgabe der Angebote Das Angebot ist elektronisch und ausschließlich über die Vergabeplattform DTVP und den dafür vorgesehenen Projektraum unter der Rubrik "Angebote" bis zum 14.04.2025, 14:00 Uhr einzureichen.
Körper überprüfen
Name: Regierung von Oberbayern
Nationale Registrierungsnummer: DE 811335517
Postanschrift: Maximilianstraße 39
Postleitzahl: 80534
Postort: München
Region: München, Kreisfreie Stadt
🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de📧
Telefon: +49 89 2176-2411📞
Fax: +49 89 2176-2847 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Um eine Korrektur des Vergabeverfahrens zu erreichen, kann ein Nachprüfungsantrag bei der Vergabekammer gestellt werden, solange durch den Auftraggeber ein wirksamer Zu-schlag nicht erteilt ist. Ein wirksamer Zuschlag kann erst erteilt werden, nachdem der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den beabsichtigten Zuschlag gemäß § 134 GWB informiert hat und 15 Kalendertage bzw. bei Versendung der Information per Fax oder auf elektronischem Weg 10 Kalendertage vergangen sind. Es wird darauf hingewiesen, dass bei Beanstandungen im Hinblick auf das hiesige Vergabeverfahren die Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis Nr. 3 GWB - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die sie erkannt haben, gegenüber dem Auftraggeber innerhalb von zehn Kalendertagen zu rügen haben und weiterhin - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen oder aus der Bekanntmachung erkennbar sind, von den Bietern spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen sind, damit die Bieter für den Fall, dass der Rüge nicht abgeholfen wird, ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer anstreben können. Sofern die Vergabestelle einer Rüge in ihrem Antwortschreiben nicht abhilft, kann der betreffende Bieter nur innerhalb von längstens 15 Kalendertagen nach Eingang des Antwortschreibens der Vergabestelle diesbezüglich ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer einleiten. (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Des Weiteren ist ein öffentlicher Auftrag von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber gegen § 134 GWB verstoßen hat oder den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund eines Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nach-prüfungsverfahren festgestellt worden ist. Diese Unwirksamkeit kann nur festgestellt wer-den, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Um eine Korrektur des Vergabeverfahrens zu erreichen, kann ein Nachprüfungsantrag bei der Vergabekammer gestellt werden, solange durch den Auftraggeber ein wirksamer Zu-schlag nicht erteilt ist. Ein wirksamer Zuschlag kann erst erteilt werden, nachdem der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den beabsichtigten Zuschlag gemäß § 134 GWB informiert hat und 15 Kalendertage bzw. bei Versendung der Information per Fax oder auf elektronischem Weg 10 Kalendertage vergangen sind. Es wird darauf hingewiesen, dass bei Beanstandungen im Hinblick auf das hiesige Vergabeverfahren die Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis Nr. 3 GWB - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die sie erkannt haben, gegenüber dem Auftraggeber innerhalb von zehn Kalendertagen zu rügen haben und weiterhin - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen oder aus der Bekanntmachung erkennbar sind, von den Bietern spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen sind, damit die Bieter für den Fall, dass der Rüge nicht abgeholfen wird, ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer anstreben können. Sofern die Vergabestelle einer Rüge in ihrem Antwortschreiben nicht abhilft, kann der betreffende Bieter nur innerhalb von längstens 15 Kalendertagen nach Eingang des Antwortschreibens der Vergabestelle diesbezüglich ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer einleiten. (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Des Weiteren ist ein öffentlicher Auftrag von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber gegen § 134 GWB verstoßen hat oder den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund eines Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nach-prüfungsverfahren festgestellt worden ist. Diese Unwirksamkeit kann nur festgestellt wer-den, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2025-03-13+01:00 📅
Quelle: OJS 2025/S 053-171264 (2025-03-13)