Auftragsbekanntmachung (2025-08-28) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Mobiler Stromerzeuger (300 kVA) inkl. Lichtmast auf Tandem-Anhänger
Reference number: 2025OKR000003
Kurze Beschreibung:
“Der Freistaat Bayern benötigt einen mobilen Stromerzeuger (300 kVA) mit Lichtmast auf einem Tandem-Anhänger”
Art des Vertrags: supplies
Produkte/Dienstleistungen: Stromerzeugungsaggregate📦 Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Der Freistaat Bayern benötigt einen mobilen Stromerzeuger (300 kVA) mit Lichtmast auf einem Tandem-Anhänger”
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Notstromaggregat📦
Ort der Leistung: München, Landkreis🏙️ Dauer
Datum des Beginns: 2025-10-21 📅
Datum des Endes: 2027-09-30 📅
Informationen über Varianten
Es werden Varianten akzeptiert ✅ Vergabekriterien
Preis ✅
Preis (Gewichtung): 20
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Leistungsbewertung gemäß Kriterienkatalog
Die einzelnen Kriterien sind Lieferzeit, Kompatibilität und Ausstattung
Qualitätskriterium (Gewichtung): 80
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅ Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2025-09-29 10:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2025-09-29 10:00:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 62
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“https://www.evergabe.bayern.de/evergabe.bieter/api/supplier/external/subproject/cc6fe3bf-85c8-4903-a02b-ab64ed1be720/suitabilitycriteria Das Kriterium der...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
https://www.evergabe.bayern.de/evergabe.bieter/api/supplier/external/subproject/cc6fe3bf-85c8-4903-a02b-ab64ed1be720/suitabilitycriteria Das Kriterium der Mindestliefermenge wird in der Wertungsmatrix näher erläutert. Der Bieter muss mittels geeigneter Referenzen nachweisen, dass er mindestens 30 zu dem zu beschaffenden System kompatible Systeme (d.h. mit Aggregateparallelbetrieb ausgestattete) auf Anhängern oder Wechselbehältern ausgeführte Netzersatzanlagen ausgeliefert hat. Hierfür erhält er die Mindestpunktzahl von 100 Punkten. Kann der Nachweis nicht erbracht werden, ist das Angebot von der Wertung auszuschließen.
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen und unverzüglich zu begründen. Er soll ein bestimmtes Begehren enthalten. Ein Antragsteller ohne Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt, Sitz oder Geschäftsleitung in der Bundesrepublik Deutschland hat einen Empfangsbevollmächtigten in der Bundesrepublik Deutschland zu benennen. Die Begründung muss die Bezeichnung des Antragsgegners, eine Beschreibung der behaupteten Rechtsverletzung, mit Sachverhaltsdarstellung und die Bezeichnung der verfügbaren Beweismittel enthalten sowie darlegen, dass die Rüge gegenüber dem Auftraggeber erfolgt ist; sie soll, soweit bekannt, die sonstigen Beteiligten nennen.
Der Antrag ist u.a. dann unzulässig, soweit:
(1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat,
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
(4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Mehr anzeigen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Elektronische Zahlung wird verwendet
Quelle: OJS 2025/S 165-563590 (2025-08-28)