Die Moorböden in den Niederungen Schleswig-Holsteins stehen vor großen Herausforderungen. Durch die Auswirkungen des Klimawandels mit ansteigendem Meeresspiegel, einer veränderten Niederschlagsverteilung sowie weiteren Geländehöhenverlusten entwässerter Moorböden bedarf es neuer und zukunftsfähiger Konzepte für die nasse Bewirtschaftung. Eine im Auftrag des MLLEV durchgeführte Untersuchung zum Treibhausgasminderungspotenzial ausgewählter Klimaschutzmaßnahmen in Schleswig-Holstein identifizierte die Wasserstandsanhebung auf Moorböden als eine wirkungsvolle Klimaschutzmaßnahme mit erheblichen Treibhausgaseinsparpotenzial und damit großem Potenzial für den Klimaschutz. Für die traditionelle landwirtschaftliche Erzeugung auf Moorstandorten ist jedoch eine Wasserstandsanhebung einhergehend mit einem Verlust an landwirtschaftlicher Wertschöpfung. Die Betroffenheiten variieren innerhalb von Schleswig-Holstein stark. In dem größten arrondierten Niedermoorgebiet Schleswig-Holsteins, der Eider-Treene-Sorge Niederung, wird vorrangig auf entwässertem Grünland gewirtschaftet. Etwa zwei Drittel des Dauergrünlandes in der Eider-Treene-Sorge Niederung ist zukünftig von dem klimawandelbedingten Meeresspiegelanstieg und den damit verbundenen Herausforderungen der Entwässerung bei gleichzeitigen fortschreitenden Geländehöhenverlusten betroffen. Die landwirtschaftliche Grünlandnutzung in den Niederungen nimmt, neben der Futterbereitstellung für die Milchproduktion, auch eine zentrale Rolle für den Naturschutz, zum Beispiel für den Wiesenvogelschutz, ein. Aktuell sind nur wenige praktische Beispielen vorhanden, wie eine nasse Grünlandbewirtschaftung aussehen kann und wie mögliche Nutzungsalternativen in der Praxis umgesetzt werden können. Ziel des Vorhabens ist die Etablierung und Durchführung eines Modell- und Demonstrationsvorhabens in der Eider-Treene-Sorge Niederung für eine nachhaltige und klimaschutzorientierte Bewirtschaftung von Moorböden unter Einbindung von betroffenen Betrieben und relevanten Akteuren.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2025-06-13.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2025-05-05.
Auftragsbekanntmachung (2025-05-05) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Modell- und Demonstrationsvorhaben für eine zukunftsfähige Landbewirtschaftung von Niedermoorböden in Schleswig-Holstein
Referenznummer: ZV-L9-25-0491000-412.05
Kurze Beschreibung:
Die Moorböden in den Niederungen Schleswig-Holsteins stehen vor großen Herausforderungen. Durch die Auswirkungen des Klimawandels mit ansteigendem Meeresspiegel, einer veränderten Niederschlagsverteilung sowie weiteren Geländehöhenverlusten entwässerter Moorböden bedarf es neuer und zukunftsfähiger Konzepte für die nasse Bewirtschaftung. Eine im Auftrag des MLLEV durchgeführte Untersuchung zum Treibhausgasminderungspotenzial ausgewählter Klimaschutzmaßnahmen in Schleswig-Holstein identifizierte die Wasserstandsanhebung auf Moorböden als eine wirkungsvolle Klimaschutzmaßnahme mit erheblichen Treibhausgaseinsparpotenzial und damit großem Potenzial für den Klimaschutz. Für die traditionelle landwirtschaftliche Erzeugung auf Moorstandorten ist jedoch eine Wasserstandsanhebung einhergehend mit einem Verlust an landwirtschaftlicher Wertschöpfung. Die Betroffenheiten variieren innerhalb von Schleswig-Holstein stark. In dem größten arrondierten Niedermoorgebiet Schleswig-Holsteins, der Eider-Treene-Sorge Niederung, wird vorrangig auf entwässertem Grünland gewirtschaftet. Etwa zwei Drittel des Dauergrünlandes in der Eider-Treene-Sorge Niederung ist zukünftig von dem klimawandelbedingten Meeresspiegelanstieg und den damit verbundenen Herausforderungen der Entwässerung bei gleichzeitigen fortschreitenden Geländehöhenverlusten betroffen. Die landwirtschaftliche Grünlandnutzung in den Niederungen nimmt, neben der Futterbereitstellung für die Milchproduktion, auch eine zentrale Rolle für den Naturschutz, zum Beispiel für den Wiesenvogelschutz, ein. Aktuell sind nur wenige praktische Beispielen vorhanden, wie eine nasse Grünlandbewirtschaftung aussehen kann und wie mögliche Nutzungsalternativen in der Praxis umgesetzt werden können. Ziel des Vorhabens ist die Etablierung und Durchführung eines Modell- und Demonstrationsvorhabens in der Eider-Treene-Sorge Niederung für eine nachhaltige und klimaschutzorientierte Bewirtschaftung von Moorböden unter Einbindung von betroffenen Betrieben und relevanten Akteuren.
Die Moorböden in den Niederungen Schleswig-Holsteins stehen vor großen Herausforderungen. Durch die Auswirkungen des Klimawandels mit ansteigendem Meeresspiegel, einer veränderten Niederschlagsverteilung sowie weiteren Geländehöhenverlusten entwässerter Moorböden bedarf es neuer und zukunftsfähiger Konzepte für die nasse Bewirtschaftung. Eine im Auftrag des MLLEV durchgeführte Untersuchung zum Treibhausgasminderungspotenzial ausgewählter Klimaschutzmaßnahmen in Schleswig-Holstein identifizierte die Wasserstandsanhebung auf Moorböden als eine wirkungsvolle Klimaschutzmaßnahme mit erheblichen Treibhausgaseinsparpotenzial und damit großem Potenzial für den Klimaschutz. Für die traditionelle landwirtschaftliche Erzeugung auf Moorstandorten ist jedoch eine Wasserstandsanhebung einhergehend mit einem Verlust an landwirtschaftlicher Wertschöpfung. Die Betroffenheiten variieren innerhalb von Schleswig-Holstein stark. In dem größten arrondierten Niedermoorgebiet Schleswig-Holsteins, der Eider-Treene-Sorge Niederung, wird vorrangig auf entwässertem Grünland gewirtschaftet. Etwa zwei Drittel des Dauergrünlandes in der Eider-Treene-Sorge Niederung ist zukünftig von dem klimawandelbedingten Meeresspiegelanstieg und den damit verbundenen Herausforderungen der Entwässerung bei gleichzeitigen fortschreitenden Geländehöhenverlusten betroffen. Die landwirtschaftliche Grünlandnutzung in den Niederungen nimmt, neben der Futterbereitstellung für die Milchproduktion, auch eine zentrale Rolle für den Naturschutz, zum Beispiel für den Wiesenvogelschutz, ein. Aktuell sind nur wenige praktische Beispielen vorhanden, wie eine nasse Grünlandbewirtschaftung aussehen kann und wie mögliche Nutzungsalternativen in der Praxis umgesetzt werden können. Ziel des Vorhabens ist die Etablierung und Durchführung eines Modell- und Demonstrationsvorhabens in der Eider-Treene-Sorge Niederung für eine nachhaltige und klimaschutzorientierte Bewirtschaftung von Moorböden unter Einbindung von betroffenen Betrieben und relevanten Akteuren.
Art des Vertrags: Dienstleistungen
Produkte/Dienstleistungen: Dienstleistungen im Bereich Landwirtschaft📦 Beschreibung
Interne Kennung: ZV-L9-25-0491000-412.05
Titel: Modell- und Demonstrationsvorhaben für eine zukunftsfähige Landbewirtschaftung von Niedermoorböden in
Schleswig-Holstein
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet ✅
Zusätzliche Informationen:
#Besonders auch geeignet für:selbst#
Bietergemeinschaften sind zugelassen. Die in der Angebotsaufforderung genannten Nachweise sind auch für alle Parteien einer Bietergemeinschaft mit dem Angebot vorzulegen. Alle Partner einer Bietergemeinschaft müssen das Angebot mit den dazugehörigen Vergabeunterlagen unterzeichnet einreichen sowie einen Konsortialführer benennen.
#Besonders auch geeignet für:selbst#
Bietergemeinschaften sind zugelassen. Die in der Angebotsaufforderung genannten Nachweise sind auch für alle Parteien einer Bietergemeinschaft mit dem Angebot vorzulegen. Alle Partner einer Bietergemeinschaft müssen das Angebot mit den dazugehörigen Vergabeunterlagen unterzeichnet einreichen sowie einen Konsortialführer benennen.
Konzept zur Verringerung der Umweltauswirkungen: Anpassung an den Klimawandel
Postanschrift: Fleethörn 29-31
Postleitzahl: 24103
Stadt: Kiel
Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung: Kiel, Kreisfreie Stadt
🏙️ Dauer
Datum des Beginns: 2025-08-01 📅
Datum des Endes: 2028-07-30 📅
Vergabekriterien
Preis ✅
Preis (Gewichtung): 30
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Zuschlagskriterium Qualität des Konzeptes
Qualitätskriterium (Gewichtung): 60
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Zuschlagskriterium Präsentation
Qualitätskriterium (Gewichtung): 10
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0000 Umfang der Beschaffung
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Dienstleistungen im Bereich Landwirtschaft📦
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2025-06-13 07:30:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2025-06-16 09:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren):
Bieter und deren Bevollmächtigte sind zur Submission/Angebotsöffnung nicht zugelassen.
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 45 Tage Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Fortgeschrittene oder qualifizierte elektronische Signatur oder Siegel (im Sinne der Verordnung (EU) Nr 910/2014) erforderlich
Die Bietergemeinschaft, die den Zuschlag erhält, muss eine bestimmte Rechtsform aufweisen ✅
Eröffnungstermin: 2025-06-16 09:00:00 📅
Zusätzliche Informationen:
Bieter und deren Bevollmächtigte sind zur Submission/Angebotsöffnung nicht zugelassen.
Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
Die elektronische Bestellung wird verwendet ✅
Elektronische Zahlung wird verwendet ✅
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 2025-06-06 09:00:00 📅
Zusätzliche Informationen:
Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der
Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Preisangaben,
wenn es sich um unwesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht
verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen. Ferner werden
Preisangaben nicht nachgefordert, wenn es sich um wesentliche Einzelpositionen handelt, deren
Einzelpreise den Gesamtpreis verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb
beeinträchtigen.
Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der
Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Preisangaben,
wenn es sich um unwesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht
verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen. Ferner werden
Preisangaben nicht nachgefordert, wenn es sich um wesentliche Einzelpositionen handelt, deren
Einzelpreise den Gesamtpreis verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb
beeinträchtigen.
Vergabekriterien
Gewichtungsart: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Der Vertrag enthält Bedingungen zur Vertragsausführung ✅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Eignungskriterium: Allgemeiner Jahresumsatz
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
8. Angaben über den Gesamtumsatz des Unternehmens (Jahresabschlussprüfungen von Förderbanken o.ä. Einrichtungen), getrennt nach den Jahren 2022, 2023, 2024.
Eignungskriterium: Anteil der Unterauftragsvergabe
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
9. Eigenerklärung (Formblatt), ob im Falle eines Auftrages der Auftragnehmer Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt. Hinweis: Im Fall der Inanspruchnahme von Unterauftragnehmern behält sich die GMSH vor, vor Zuschlagserteilung die entsprechende Verpflichtungserklärung und entsprechende Eignungsnachweise von den Nachunternehmern nachzufordern. Diese sind dann fristbewehrt der GMSH zu übersenden.
10. ggf. Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen (Formblatt).
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
9. Eigenerklärung (Formblatt), ob im Falle eines Auftrages der Auftragnehmer Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt. Hinweis: Im Fall der Inanspruchnahme von Unterauftragnehmern behält sich die GMSH vor, vor Zuschlagserteilung die entsprechende Verpflichtungserklärung und entsprechende Eignungsnachweise von den Nachunternehmern nachzufordern. Diese sind dann fristbewehrt der GMSH zu übersenden.
10. ggf. Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen (Formblatt).
Eignungskriterium: Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
11. Eigenerklärung, dass eine Berufshaftpflichtversicherung während der gesamten Vertragslaufzeit besteht. Die Deckungssumme muss mindestens das 1,5fache des Auftragswertes betragen.
Eignungskriterium: Eintragung in das Handelsregister
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
12. Eigenerklärung, dass eine Eintragung im Berufs- oder Handelsregister oder ein anderer, vergleichbarer Nachweis für die erlaubte Berufsausübung vorliegt gem. § 44 Abs. 1 VGV.
Eignungskriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
13. Eigenerklärung (Formblatt) über mindestens drei Referenzen der im Wesentlichen in den letzten fünf Jahren (2020-2024) erbrachten vergleichbaren Leistungen, zum Thema „zukunftsfähige Landbewirtschaftung von Niedermoorböden“, unter Angabe von Leistungsumfang, Dauer des Vertrages, Öffentlicher Auftraggeber sowie der Auftragssumme mit Ansprechpartner, Telefonnummer und E-Mail-Adresse.
Bei der Referenzliste ist darzustellen, welche der für die geforderte Leistung vorgesehenen Mitarbeiter*Innen an den Referenzobjekten mitgearbeitet haben (Funktion und Umfang der Mitarbeit).
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
13. Eigenerklärung (Formblatt) über mindestens drei Referenzen der im Wesentlichen in den letzten fünf Jahren (2020-2024) erbrachten vergleichbaren Leistungen, zum Thema „zukunftsfähige Landbewirtschaftung von Niedermoorböden“, unter Angabe von Leistungsumfang, Dauer des Vertrages, Öffentlicher Auftraggeber sowie der Auftragssumme mit Ansprechpartner, Telefonnummer und E-Mail-Adresse.
Bei der Referenzliste ist darzustellen, welche der für die geforderte Leistung vorgesehenen Mitarbeiter*Innen an den Referenzobjekten mitgearbeitet haben (Funktion und Umfang der Mitarbeit).
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll: Arbeitsgemeinschaft (mindestens GbR)
Ausschlussgrund:
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung
Betrug
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften
+ 19 weitere
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels
Korruption
Schwerwiegendes berufliches Fehlverhalten
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten
Täuschung, Zurückhaltung von Informationen, Unfähigkeit zur Vorlage erforderlicher Unterlagen oder Erlangung vertraulicher Informationen zu dem Verfahren
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen
Verstoß gegen die in den rein innerstaatlichen Ausschlussgründen verankerten Verpflichtungen
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Sozialversicherungsbeiträgen
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Steuern
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen
Die EU-Richtlinie 24/2014 fordert die barrierefreie Bereitstellung der Vergabeunterlagen (Ausschreibungsunterlagen, Fragen- und Antworten Kataloge,
Änderungspakete) für Sie als Wirtschaftsteilnehmer. Wir stellen Ihnen diese Vergabeunterlagen unter www.e-vergabe-sh.de zur Verfügung. Die GMSH ist zentrale
Beschaffungsstelle i. S. d. § 120 Abs. 4 GWB. Damit ist sie verpflichtet, bei allen europaweiten Ausschreibungen das gesamte Vergabeverfahren elektronisch
abzuwickeln. Das bedeutet für die Bewerber und Bieter, dass Teilnahmeanträge und Angebote nur noch in elektronischer Form über unsere Vergabeplattform
www.e-vergabe-sh.de eingereicht werden können. Die Kommunikation während des Ausschreibungsverfahrens wird ebenfalls nur noch in elektronischer Form
erfolgen. Aus diesem Grund weisen wir darauf hin, dass eine kostenlose Registrierung auf unser Vergabeplattform: www.e-vergabe-sh.de für eine Bewerbung bzw.
Angebotsabgabe zwingend notwendig ist. Nach der Registrierung müssen Sie sich mit der e-Vergabe-Plattform der GMSH verknüpfen.
Eine Abgabe der Teilnahmeanträge / Angebote in Papierform ist bei dieser Ausschreibung nicht mehr möglich. Teilnahmeanträge / Angebote, die in Papierform
eingehen, dürfen seitens der GMSH bei der Prüfung und Wertung nicht mehr berücksichtigt werden.
Für bereits registrierte Wirtschaftsteilnehmer ändert sich der Prozessablauf nicht.
*****************************************************************************************************************************************************************************************
Soweit in dieser Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen auf Formblätter verwiesen wird, sind diese zu verwenden.
***************************************************************************************************************************************************************************************************************************************
Mit dem ANGEBOT sind zusätzlich folgende Unterlagen einzureichen:
(Hinweis: die nachfolgende und auch in den Ziff. 5.1.9 und 5.1.10 aufgeführte Nummerierung bezieht sich auf diejenige aus der/den Vergabeunterlagen
beigefügter "Anlage 14 vorzulegende Nachweise")
1. Unterschriebenes Angebotsschreiben (Formblatt) mit den Erklärungen, dass Sie die Ausschreibungsbedingungen anerkennen und keine Kartellabreden, Preisbindungen oder ähnliche Abreden getroffen haben und die Wirksamkeit unternehmenseigener Allgemeiner Geschäftsbedingungen (AGB) ausschließen. Erklärung, dass keine Ausschlussgründe nach § 123 GWB, § 124 GWB und § 128 GWB vorliegen bzw. Darstellung von Selbstreinigungsmaßnahmen nach § 125 GWB.
2. Aussagekräftige Unternehmensdarstellung inkl. Leistungsportfolio (Name, Anschrift, Rechtsform, Eigentümerstruktur, Organisatorischer Aufbau, Unternehmensgröße, Personal, Standorte,
Gründungsdatum, Historie, Telefon und Telefaxnummer, Email Adresse, Umsatzsteueridentifikationsnummer und der Bankverbindung).
3. Eigenerklärung, dass das Wettbewerbsregister keine negativen Eintragungen enthält.
4. Eigenerklärung (Formblatt) zu Aufträgen und Konzessionen oberhalb der EU Schwellenwerte zur Umsetzung von Artikel 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 über restriktive Maßnahmen
angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, eingefügt mit der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 08. April 2022.
5. Eigenerklärung über die personellen Kapazitäten zur Durchführung des Vorhabens.
6. Eigenerklärung über die Gewährleistung einer Präsenz vor Ort während der Projektlaufzeit.
7. Konzept zur Erbringung der Leistung inklusive Zeitsollplanung, gemäß Leistungsbeschreibung und Bewertungsmatrix.
Die EU-Richtlinie 24/2014 fordert die barrierefreie Bereitstellung der Vergabeunterlagen (Ausschreibungsunterlagen, Fragen- und Antworten Kataloge,
Änderungspakete) für Sie als Wirtschaftsteilnehmer. Wir stellen Ihnen diese Vergabeunterlagen unter www.e-vergabe-sh.de zur Verfügung. Die GMSH ist zentrale
Beschaffungsstelle i. S. d. § 120 Abs. 4 GWB. Damit ist sie verpflichtet, bei allen europaweiten Ausschreibungen das gesamte Vergabeverfahren elektronisch
abzuwickeln. Das bedeutet für die Bewerber und Bieter, dass Teilnahmeanträge und Angebote nur noch in elektronischer Form über unsere Vergabeplattform
www.e-vergabe-sh.de eingereicht werden können. Die Kommunikation während des Ausschreibungsverfahrens wird ebenfalls nur noch in elektronischer Form
erfolgen. Aus diesem Grund weisen wir darauf hin, dass eine kostenlose Registrierung auf unser Vergabeplattform: www.e-vergabe-sh.de für eine Bewerbung bzw.
Angebotsabgabe zwingend notwendig ist. Nach der Registrierung müssen Sie sich mit der e-Vergabe-Plattform der GMSH verknüpfen.
Eine Abgabe der Teilnahmeanträge / Angebote in Papierform ist bei dieser Ausschreibung nicht mehr möglich. Teilnahmeanträge / Angebote, die in Papierform
eingehen, dürfen seitens der GMSH bei der Prüfung und Wertung nicht mehr berücksichtigt werden.
Für bereits registrierte Wirtschaftsteilnehmer ändert sich der Prozessablauf nicht.
*****************************************************************************************************************************************************************************************
Soweit in dieser Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen auf Formblätter verwiesen wird, sind diese zu verwenden.
***************************************************************************************************************************************************************************************************************************************
Mit dem ANGEBOT sind zusätzlich folgende Unterlagen einzureichen:
(Hinweis: die nachfolgende und auch in den Ziff. 5.1.9 und 5.1.10 aufgeführte Nummerierung bezieht sich auf diejenige aus der/den Vergabeunterlagen
beigefügter "Anlage 14 vorzulegende Nachweise")
1. Unterschriebenes Angebotsschreiben (Formblatt) mit den Erklärungen, dass Sie die Ausschreibungsbedingungen anerkennen und keine Kartellabreden, Preisbindungen oder ähnliche Abreden getroffen haben und die Wirksamkeit unternehmenseigener Allgemeiner Geschäftsbedingungen (AGB) ausschließen. Erklärung, dass keine Ausschlussgründe nach § 123 GWB, § 124 GWB und § 128 GWB vorliegen bzw. Darstellung von Selbstreinigungsmaßnahmen nach § 125 GWB.
2. Aussagekräftige Unternehmensdarstellung inkl. Leistungsportfolio (Name, Anschrift, Rechtsform, Eigentümerstruktur, Organisatorischer Aufbau, Unternehmensgröße, Personal, Standorte,
Gründungsdatum, Historie, Telefon und Telefaxnummer, Email Adresse, Umsatzsteueridentifikationsnummer und der Bankverbindung).
3. Eigenerklärung, dass das Wettbewerbsregister keine negativen Eintragungen enthält.
4. Eigenerklärung (Formblatt) zu Aufträgen und Konzessionen oberhalb der EU Schwellenwerte zur Umsetzung von Artikel 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 über restriktive Maßnahmen
angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, eingefügt mit der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 08. April 2022.
5. Eigenerklärung über die personellen Kapazitäten zur Durchführung des Vorhabens.
6. Eigenerklärung über die Gewährleistung einer Präsenz vor Ort während der Projektlaufzeit.
7. Konzept zur Erbringung der Leistung inklusive Zeitsollplanung, gemäß Leistungsbeschreibung und Bewertungsmatrix.
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Schleswig-Holstein
Nationale Registrierungsnummer: t:04319884542
Postanschrift: Düsternbrooker Weg 94
Postleitzahl: 24105
Postort: Kiel
Region: Kiel, Kreisfreie Stadt
🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@wimi.landsh.de📧
Telefon: +49 4319884542📞
Fax: +49 4319884702 📠
URL: https://www.e-vergabe-sh.de🌏 Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Gebäudemanagement Schleswig-Holstein AöR, Fachbereich 412
Nationale Registrierungsnummer: 01-2002-79-FB412
Postanschrift: Küterstrasse 30
Postleitzahl: 24103
Kontaktperson: Fachbereich 412
E-Mail: e-vergabe-beschaffung@gmsh.de📧
Telefon: +49 4315991940📞 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind,
sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu
rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach
Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach
Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer
zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)).Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn der
Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung
im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist. Setzt sich ein
Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und
Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der
Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur
festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der
betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht
später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe
im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der
Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind,
sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu
rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach
Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach
Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer
zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)).Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn der
Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung
im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist. Setzt sich ein
Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und
Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der
Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur
festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der
betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht
später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe
im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der
Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2025-05-09+02:00 📅
Quelle: OJS 2025/S 090-301296 (2025-05-05)