Die Luisenbrücke (011luise) verbindet die Saarbrücker Stadtteile Alt-Saarbrücken und St. Johann. Die Brücke überführt die Viktoria-/Eisenbahnstraße über Saar, BAB 620, Willi-Graf-Ufer und einen auf dem linken Ufer parallel zur Saar verlaufenden Betriebsweg (Leinpfad) der Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes (WSV). Die Luisenbrücke stellt eine sehr wichtige Straßenverbindung für den Bus-, Anliefer-und Individualverkehr in Saarbrücken dar. Die besondere Funktion besteht in der Verbindung für Fußgänger und Radfahrer zwischen Alt-Saarbrücken und St. Johann. Die hohe Verkehrsbedeutung des Bauwerkes drückt sich in der Verkehrsmenge aus, die täglich über die Brücke fließt. Bei der Luisenbrücke handelt es sich im Bestand um ein insgesamt 115 m langes, vierfeldriges Bauwerk über BAB 620, Saar und Willi-Graf-Ufer, im Zuge der Straßenverbindung zwischen Alt-Saarbrücken (Eisenbahnstraße) und St. Johann (Viktoriastraße). Die Luisenbrücke ist unterteilt in zwei Teilbauwerke (TBW). Das TBW 1 (BW 251) über die BAB 620, dessen Baulastträger die Bundesrepublik Deutschland (Bund), vertreten durch die Autobahn GmbH des Bundes (Die Autobahn), ist und das TBW 2 (011luise) über die Saar und das Willi-Graf-Ufer, dessen Baulastträger die Landeshauptstadt Saarbrücken (LHS) ist. Das TBW 1 / BW 251, dessen Baulastträger die Bundesrepublik Deutschland ist, erstreckt sich vom südlichen Widerlager der Brücke (Seite Alt-Saarbrücken, Achse 5), bis zur Übergangskonstruktion 1,40 m südlich der Achse des Pfeilers links der Saar (Achse 4). Das TBW 2 / 011luise, dessen Baulastträger die Landeshauptstadt Saarbrücken ist, erstreckt sich von der Übergangskonstruktion 1,40 m südlich der Achse des Pfeilers links der Saar (Achse 4), über den Peiler links der Saar (Achse 4), über den Pfeiler in der Saar (Achse 3), über den Pfeiler rechts der Saar (Achse 2), bis zum nördlichen Widerlager (Seite St. Johann, Achse 1). Das Bauwerk befindet sich in der Gemarkung Saarbrücken. Weitere Erläuterungen sind der "Baubeschreibung für die Instandsetzung" zu entnehmen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2026-01-05.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2025-11-18.
Auftragsbekanntmachung (2025-11-18) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Modellvorhaben Weiterentwicklung Städtebauförderung Saarbrücken-CongressCultureCity 2.0, TP 02 "Aufwertung Luisenbrücke", Brückeninstandsetzungsarbeiten
Referenznummer: 011Luise-1/26
Kurze Beschreibung:
“Die Luisenbrücke (011luise) verbindet die Saarbrücker Stadtteile Alt-Saarbrücken und St. Johann. Die Brücke überführt die Viktoria-/Eisenbahnstraße über...”
Kurze Beschreibung
Die Luisenbrücke (011luise) verbindet die Saarbrücker Stadtteile Alt-Saarbrücken und St. Johann. Die Brücke überführt die Viktoria-/Eisenbahnstraße über Saar, BAB 620, Willi-Graf-Ufer und einen auf dem linken Ufer parallel zur Saar verlaufenden Betriebsweg (Leinpfad) der Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes (WSV). Die Luisenbrücke stellt eine sehr wichtige Straßenverbindung für den Bus-, Anliefer-und Individualverkehr in Saarbrücken dar. Die besondere Funktion besteht in der Verbindung für Fußgänger und Radfahrer zwischen Alt-Saarbrücken und St. Johann. Die hohe Verkehrsbedeutung des Bauwerkes drückt sich in der Verkehrsmenge aus, die täglich über die Brücke fließt. Bei der Luisenbrücke handelt es sich im Bestand um ein insgesamt 115 m langes, vierfeldriges Bauwerk über BAB 620, Saar und Willi-Graf-Ufer, im Zuge der Straßenverbindung zwischen Alt-Saarbrücken (Eisenbahnstraße) und St. Johann (Viktoriastraße). Die Luisenbrücke ist unterteilt in zwei Teilbauwerke (TBW). Das TBW 1 (BW 251) über die BAB 620, dessen Baulastträger die Bundesrepublik Deutschland (Bund), vertreten durch die Autobahn GmbH des Bundes (Die Autobahn), ist und das TBW 2 (011luise) über die Saar und das Willi-Graf-Ufer, dessen Baulastträger die Landeshauptstadt Saarbrücken (LHS) ist. Das TBW 1 / BW 251, dessen Baulastträger die Bundesrepublik Deutschland ist, erstreckt sich vom südlichen Widerlager der Brücke (Seite Alt-Saarbrücken, Achse 5), bis zur Übergangskonstruktion 1,40 m südlich der Achse des Pfeilers links der Saar (Achse 4). Das TBW 2 / 011luise, dessen Baulastträger die Landeshauptstadt Saarbrücken ist, erstreckt sich von der Übergangskonstruktion 1,40 m südlich der Achse des Pfeilers links der Saar (Achse 4), über den Peiler links der Saar (Achse 4), über den Pfeiler in der Saar (Achse 3), über den Pfeiler rechts der Saar (Achse 2), bis zum nördlichen Widerlager (Seite St. Johann, Achse 1). Das Bauwerk befindet sich in der Gemarkung Saarbrücken. Weitere Erläuterungen sind der "Baubeschreibung für die Instandsetzung" zu entnehmen.
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Art des Vertrags: Bauleistung
Produkte/Dienstleistungen: Bauarbeiten📦 Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Die Ausführung der Bauarbeiten erfolgt nach den einschlägigen gültigen technischen Regelwerken (z. B. ZTV-ING usw.). Örtliche Randbedingungen / Vorgaben: Im...”
Beschreibung der Beschaffung
Die Ausführung der Bauarbeiten erfolgt nach den einschlägigen gültigen technischen Regelwerken (z. B. ZTV-ING usw.). Örtliche Randbedingungen / Vorgaben: Im Zuge dieser Instandsetzungsmaßnahme wird ausschließlich der in der Bau- und Unterhaltslast der Landeshauptstadt Saarbrücken liegende Teil der Brücke, das TBW 2 / 011luise, grundhaft instandgesetzt. An dem in der Bau- und Unterhaltslast der Bundesrepublik Deutschland liegenden Teil der Brücke, dem TBW 1 / BW 251, werden lediglich kleinere Instandsetzungs- und Anpassungsmaßnahmen im Bereich der Asphaltbeläge der Fahrbahn und der Gehwege ausgeführt. Die Belange der Wasser- und Schifffahrtsstraße Saar, die im Bereich der Brücke eine Bundeswasserstraße ist, sind zu berücksichtigen. Landeshauptstadt Saarbrücken, Amt für Straßenbau und Verkehrsinfrastruktur Blatt Nr.: LB 8 Instandsetzung der Luisenbrücke (011luise) Leistungsbeschreibung Die Überführung von Geh- und Radverkehr auf dem Bauwerk muss während der Baumaßnahme durchgehend möglich sein. Zum Schutz des überführten Geh- und Radverkehrs werden deshalb auf den neben dem jeweiligen Baubereich liegenden Abschnitten des Gehweges 2,50 m breite "Geh-und Radwegfurten" angelegt. Entlang der "Geh- und Radwegfurten" werden, in Richtung des Baubereiches, Absperrschranken mit Tastleisten als Längsabsperrung angeordnet. Auf dem unter der Brücke verlaufenden Willi-Graf-Ufer muss während der Baumaßnahme Fahrzeug- und Gehwegverkehr durchgehend möglich sein. Die Stadtwerke Saarbrücken Netz AG wird, im Zuge der Ausführung der Baumaßnahme, von den Gerüsten für die Instandsetzungsmaßnahme aus, die Wärmedämmung an den beiden unter dem Überbau der Brücke verlaufenden Fernwärmeleitungen (2 x DN 500 mm) erneuern. Weitere Erläuterungen sind der "Baubeschreibung für die Instandsetzung" zu entnehmen.
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Ort der Leistung: Regionalverband Saarbrücken🏙️ Dauer
Datum des Beginns: 2026-04-13 📅
Datum des Endes: 2028-04-14 📅
Vergabekriterien
Preis ✅
Preis (Gewichtung): 1
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅ Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2026-01-05 10:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Ort): Die Teilnahme von Bietern und deren Bevollmächtigten am Eröffnungstermin ist nicht zugelassen (§ 14 Abs. 1 VOB/A - EU).
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 3
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Nachweis der Eintragung in das Handelsregister und/oder in die Handwerksrolle. Bei ausländischen Bietern ist eine vergleichbare Registrierung des Bieters...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Nachweis der Eintragung in das Handelsregister und/oder in die Handwerksrolle. Bei ausländischen Bietern ist eine vergleichbare Registrierung des Bieters nachzuweisen. Der Auftraggeber wird ab einer Auftragssumme von 30 000 EUR für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister beim Bundesamt für Justiz anfordern. Bei ausländischen Bietern erfolgt eine gleichgerichtete Anfrage an die zuständigen Behörden. Vorlage der Freistellungsbescheinigung der für den Bieter zuständigen Finanzbehörde. Bei nicht deutschsprachigen Bietern ist eine Übersetzung der Freistellungsbescheinigung in deutscher Sprache mit notarieller Beglaubigung vorzulegen.
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. § 16 VOB/A EU Nachweis der erforderlichen Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit sowie Nachweis über...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. § 16 VOB/A EU Nachweis der erforderlichen Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit sowie Nachweis über ausreichende technische und wirtschaftliche Mittel gem. § 16 b Abs. 1 VOB/A EU. Verfügt der Bieter selbst nicht über die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit, so kann er diese durch den Einsatz von Nachunternehmern im Wege der Eignungsleihe sicherstellen. In diesem Fall müssen die Eignungskriterien (Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit sowie ausreichende technische und wirtschaftliche Mittel) für den jeweiligen Nachunternehmer vom Bieter nachgewiesen werden. Vorlage von Verpflichtungs- und Tariftreueerklärungen sowie Vorlage der Vereinbarung über die Einhaltung der Tariftreue zwischen Bieter und jedem von ihm eingesetzten Nachunternehmer. Möglicherweise geforderte Mindeststandards aa. Nicht präqualifizierte Bieter müssen zum Nachweis ihrer Bietereignung mindestens folgende Angaben machen und nachweisen: - Mindestjahresumsatz der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre in Höhe der Angebotssumme, - Vorlage von Nachweisen, dass der Bieter seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben, BG- und Sozialversicherungsbeiträgen nachgekommen ist. - Mindestens dreijährige ununterbrochene Geschäftstätigkeit zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe. Die entsprechenden Eintragungen für die Erklärungen und Nachweise sind in das in den Verdingungsunterlagen enthaltene Formblatt 124 (Eigenerklärung zur Eignung) einzutragen. Aus diesem Formblatt ergeben sich auch die zusätzlich vom Bieter auf besonderes Verlangen der Vergabestelle vorzulegenden Erklärungen und Nachweise, wenn sein Angebot in die engere Wahl kommt. bb. Präqualifizierte Bieter führen den Nachweis der Bietereignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis). Die Vergabestelle behält sich allerdings auch bei präqualifizierten Bietern ausdrücklich vor, weitere Angaben, Erklärungen und Nachweise zur Eignung abzufordern, wenn trotz bestehender Präqualifikation Zweifel an der Bietereignung bestehen oder die Art der ausgeschriebenen Bauleistung ergänzende Angaben erfordern. Die ggfs. zusätzlich von präqualifizierten Bietern vorzulegenden Erklärungen und Nachweise entsprechen denjenigen, die die Vergabestelle auch von nicht präqualifizierten Bietern gem. vorstehender lit. aa. grundsätzlich fordert.
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Angabe der Eignungskriterien - Mitarbeiterzahl in den letzten drei Geschäftsjahren mindestens in Höhe der für die ordnungsgemäße Auftragsdurchführung...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Angabe der Eignungskriterien - Mitarbeiterzahl in den letzten drei Geschäftsjahren mindestens in Höhe der für die ordnungsgemäße Auftragsdurchführung benötigten bzw. vergleichbaren Beschäftigtenanzahl, - Benennung von drei Referenzen, die mit der ausgeschriebenen Baumaßnahme vergleichbar sind. Die Vergleichbarkeit bezieht sich auf die Parameter: Art der Bauleistung, Bauzeit, Auftragssumme, eingesetzte Mitarbeiterzahl. Möglicherweise geforderte Mindeststandards Beim Einsatz von Nachunternehmern sind auf gesondertes Verlangen die vorstehenden Erklärungen und Nachweise auch für diese abzugeben. Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle die Eigenerklärungen auch für die Nachunternehmer durch die Vorlage der im Formblatt 124 (Eigenerklärung zur Eignung) aufgeführten Bescheinigungen der zuständigen Stellen nachzuweisen. Sind die Nachunternehmer präqualifiziert, reicht zunächst die Angabe der Nummer, unter der der Nachunternehmer im Präqualifikationsverzeichnis geführt wird. Im übrigen gelten in diesen Fall auch die Vorbehalte gem. lit. bb.
“#Bekanntmachungs-ID: CXP4YEC51FH#” Körper überprüfen
Name: Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Digitales und Energie-Vergabekammer des Saarlandes
Nationale Registrierungsnummer: 10000000-00108010000001-47
Postanschrift: Franz-Josef-Röder-Straße 17
Postleitzahl: 66119
Postort: Saarbrücken
Region: Regionalverband Saarbrücken🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammern@wirtschaft.saarland.de📧
Telefon: +49 681501-4994📞
Fax: +49 681501-3506 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen Es gelten die Vorschriften der §§ 97 ff. GWB. Auf die Rügeobliegenheit des Bieters gem....”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen Es gelten die Vorschriften der §§ 97 ff. GWB. Auf die Rügeobliegenheit des Bieters gem. § 160 Abs. 3 GWB innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen und die Unzulässigkeit eines Nachprüfungsantrages bei Versäumung der Rügefrist wird ausdrücklich hingewiesen. Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf schriftlichen Antrag ein. Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. der Bieter den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber der Vergabestelle nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber der Vergabestelle gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe gegenüber der Vergabestelle gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung der Vergabestelle, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Dies gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. Der Bieter muss damit rechnen, dass bei Versäumnis der Rügefrist sein Nachprüfungsantrag ohne Sachprüfung als unzulässig zurückgewiesen wird. Dem Bieter wird daher empfohlen, ggfs. rechtzeitig fachlichen Rechtsrat einzuholen.
Mehr anzeigen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Quelle: OJS 2025/S 223-767264 (2025-11-18)