Die Landeshauptstadt Magdeburg, vertreten durch den Eigenbetrieb Kommunales Gebäudemanagement (KGM) plant eine grundlegende Modernisierung der Stadthalle Magdeburg. Das Stadthallenensembles ist vom Landesamt für Denkmalpflege als Baudenkmal eingestuft. Grundlegende Zielstellungen der Modernisierung sind: · Aufwertung des denkmalgeschützten Bestandsgebäudes hinsichtlich seiner Aufenthalts- und Nutzungsqualitäten · Gewährleistung der bauordnungsrechtlichen Anforderungen an die Sicherheit, insbesondere im Hinblick auf den Brandschutz · denkmalgerechte Rekonstruktion der Gebäudekubatur gemäß der ursprünglichen Gestaltidee · Optimierung der Bewirtschaftungsmöglichkeiten der Stadthalle, insbesondere durch: - Verbesserung der Anliefersituation für die Bühne des Großen Saals - Verbesserung der Sichtverhältnisse auf die Bühne im Großen Saal - Erneuerung der Gebäudetechnik und der Veranstaltungstechnik - Erweiterung des Angebotes an flexibel nutzbaren Veranstaltungs- und Tagungsräumen - Erneuerung der Küchenbereiche - energetische Aufwertung der Gebäudehülle unter Berücksichtigung der Anforderungen des Denkmalschutzes · Erarbeitung eines Lichtkonzeptes für die Verbesserung der Außenwirkung im Stadtraum Magdeburgs · Verbesserung der außenräumlichen Qualitäten (Rückbau diverser Bestandsbauten) · Schaffung eines effektiven Hochwasserschutzes ------------------------------- Menge und Umfang der Hauptmaßnahmen Bodenbelag Kautschuk homogen einfarbig 1.056 m2 Bodenbelag Kautschuk heterogen 40 m2 Bodenbelag Kautschuk (ab)leitend homogen 155 m2 --------------------------------- Zeitraum/ Termine Beauftragung: 15.12.2025 Technische Vorbereitungen: 15.12.2025-09.03.2026 Bauausführung: 09.03.2026-08.06.2026
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2025-09-04.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2025-07-30.
Auftragsbekanntmachung (2025-07-30) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Modernisierung Stadthalle Magdeburg, Heinrich-Heine-Platz 1, 39114 Magdeburg - Los 321 - Elastische Bodenbelagsarbeiten
Referenznummer: 30-ZV-0117/25
Kurze Beschreibung:
“Die Landeshauptstadt Magdeburg, vertreten durch den Eigenbetrieb Kommunales Gebäudemanagement (KGM) plant eine grundlegende Modernisierung der Stadthalle...”
Kurze Beschreibung
Die Landeshauptstadt Magdeburg, vertreten durch den Eigenbetrieb Kommunales Gebäudemanagement (KGM) plant eine grundlegende Modernisierung der Stadthalle Magdeburg.
Das Stadthallenensembles ist vom Landesamt für Denkmalpflege als Baudenkmal eingestuft.
Grundlegende Zielstellungen der Modernisierung sind:
· Aufwertung des denkmalgeschützten Bestandsgebäudes hinsichtlich seiner Aufenthalts-
und Nutzungsqualitäten
· Gewährleistung der bauordnungsrechtlichen Anforderungen an die Sicherheit,
insbesondere im Hinblick auf den Brandschutz
· denkmalgerechte Rekonstruktion der Gebäudekubatur gemäß der ursprünglichen Gestaltidee
· Optimierung der Bewirtschaftungsmöglichkeiten der Stadthalle, insbesondere durch:
- Verbesserung der Anliefersituation für die Bühne des Großen Saals
- Verbesserung der Sichtverhältnisse auf die Bühne im Großen Saal
- Erneuerung der Gebäudetechnik und der Veranstaltungstechnik
- Erweiterung des Angebotes an flexibel nutzbaren Veranstaltungs- und Tagungsräumen
- Erneuerung der Küchenbereiche
- energetische Aufwertung der Gebäudehülle unter Berücksichtigung der Anforderungen
des Denkmalschutzes
· Erarbeitung eines Lichtkonzeptes für die Verbesserung der Außenwirkung im Stadtraum
Magdeburgs
· Verbesserung der außenräumlichen Qualitäten (Rückbau diverser Bestandsbauten)
· Schaffung eines effektiven Hochwasserschutzes
---------------------------------
Zeitraum/ Termine
Beauftragung: 15.12.2025
Technische Vorbereitungen: 15.12.2025-09.03.2026
Bauausführung: 09.03.2026-08.06.2026
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Art des Vertrags: Bauleistung
Produkte/Dienstleistungen: Verlegen von nicht massiven Bodenbelägen📦 Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Die Landeshauptstadt Magdeburg, vertreten durch den Eigenbetrieb Kommunales Gebäudemanagement (KGM) plant eine grundlegende Modernisierung der Stadthalle...”
Beschreibung der Beschaffung
Die Landeshauptstadt Magdeburg, vertreten durch den Eigenbetrieb Kommunales Gebäudemanagement (KGM) plant eine grundlegende Modernisierung der Stadthalle Magdeburg.
Das Stadthallenensembles ist vom Landesamt für Denkmalpflege als Baudenkmal eingestuft.
Grundlegende Zielstellungen der Modernisierung sind:
· Aufwertung des denkmalgeschützten Bestandsgebäudes hinsichtlich seiner Aufenthalts-
und Nutzungsqualitäten
· Gewährleistung der bauordnungsrechtlichen Anforderungen an die Sicherheit,
insbesondere im Hinblick auf den Brandschutz
· denkmalgerechte Rekonstruktion der Gebäudekubatur gemäß der ursprünglichen Gestaltidee
· Optimierung der Bewirtschaftungsmöglichkeiten der Stadthalle, insbesondere durch:
- Verbesserung der Anliefersituation für die Bühne des Großen Saals
- Verbesserung der Sichtverhältnisse auf die Bühne im Großen Saal
- Erneuerung der Gebäudetechnik und der Veranstaltungstechnik
- Erweiterung des Angebotes an flexibel nutzbaren Veranstaltungs- und Tagungsräumen
- Erneuerung der Küchenbereiche
- energetische Aufwertung der Gebäudehülle unter Berücksichtigung der Anforderungen
des Denkmalschutzes
· Erarbeitung eines Lichtkonzeptes für die Verbesserung der Außenwirkung im Stadtraum
Magdeburgs
· Verbesserung der außenräumlichen Qualitäten (Rückbau diverser Bestandsbauten)
· Schaffung eines effektiven Hochwasserschutzes
---------------------------------
Zeitraum/ Termine
Beauftragung: 15.12.2025
Technische Vorbereitungen: 15.12.2025-09.03.2026
Bauausführung: 09.03.2026-08.06.2026
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Zusätzliche Informationen:
“#Besonders auch geeignet für:selbst#,#Besonders auch geeignet für:other-sme#
1. Konkretisierung zu Punkt 5.1.3 "Geschätzte Dauer":
15.12.2025 -...”
Zusätzliche Informationen
#Besonders auch geeignet für:selbst#,#Besonders auch geeignet für:other-sme#
1. Konkretisierung zu Punkt 5.1.3 "Geschätzte Dauer":
15.12.2025 - 08.06.2026
Einzelfristen:
Technische Vorbereitungen: 15.12.2025 – 09.03.2026
Bauausführung: 09.03.2026 – 08.06.2026
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2. Konkretisierung zu Punkt 5.1.12 "Bedingungen für die Auftragsvergabe" in Bezug auf die Angebotsgültigkeit: Das Angebot muss bis zum 10.12.2025, 23:59:59 Uhr gültig bleiben (=entspricht der der unter Punkt 5.1.12 gemachten Angabe, dass das Angebot 97 Tage gültig sein muss (=Zeitspanne zwischen Angebotseinreichungsende und Bindefristende).
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3. Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:
a) Der Auftraggeber wird für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, einen Auszug aus dem Wettbewerbsregister anfordern. Wird eine entsprechende Bescheinigung vom Herkunftsland eines ausländischen Bieters nicht oder nicht in vollem Umfang ausgestellt, kann sie durch eine eidesstattliche oder förmliche Erklärung des ausländischen Bieters ersetzt werden.
b) Mit dem Angebot ist vom Bieter/jedem Mitglied der Bietergemeinschaft mindestens in Textform einzureichen:
- Eigenerklärung - Anlage zum BMWK-Rundschreiben vom 14.04.2022 –
c) An die Auftragsdurchführung werden zusätzliche soziale Kriterien gestellt, daher sind vom Bieter/jedem Mitglied der Bietergemeinschaft wie folgt mit dem Angebot abzugeben:
- Eigenerklärungen zu den §§ 11, 14 TVergG LSA vom Bieter/jedem Mitglied der Bietergemeinschaft
Zu dem auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle:
- Urkalkulation (die Urkalkulation wird für die Prüfung der Preise geöffnet, im Anschluss wieder verschlossen)
- Aufgliederung der Einheitspreise entsprechend Formblatt 223
Diese Formblätter liegen den Ausschreibungsunterlagen bei.
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Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Bodenbelagsarbeiten📦
Ort der Leistung: Magdeburg, Kreisfreie Stadt🏙️ Dauer
Datum des Beginns: 2025-12-15 📅
Datum des Endes: 2026-06-08 📅
Vergabekriterien
Preis ✅ Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅ Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2025-09-04 09:29:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2025-09-04 09:30:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Ort): Magdeburg
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren):
“Angaben über befugte Personen und das Öffnungsverfahren:
entsprechend § 14 EU VOB/A”
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 97
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Der Auftraggeber wird für den Bieter, der den Auftrag erhalten soll, einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister beim Bundesamt für Justiz anfordern...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Der Auftraggeber wird für den Bieter, der den Auftrag erhalten soll, einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister beim Bundesamt für Justiz anfordern und/oder einen Auszug aus dem Wettbewerbsregister um seine Zuverlässigkeit zu überprüfen. Wird eine entsprechende Bescheinigung vom Herkunftsland eines ausländischen Bieters nicht oder nicht in vollem Umfang ausgestellt, kann sie durch eine eidesstattliche oder förmliche Erklärung des ausländischen Bieters ersetzt werden.
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Mit dem Angebot sind vom nicht präqualifizierten Wirtschaftsteilnehmer/ jedem nicht präqualifizierten Mitglied einer Bietergemeinschaft und von jedem anderen nicht präqualifizierten Unternehmen, deren Kapazitäten in Anspruch genommen werden einzureichen:
- Eigenerklärung zur Eignung (Formblatt 124 VHB 2017 Stand 2019, das Formblatt 124 ist als Anlage den Angebotsunterlagen beigefügt).
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Folgende Nachweise, Angaben und Unterlagen sind entsprechend § 6a, Nr. 2 EU VOB/A für nicht präqualifizierte Unternehmen in der engeren Wahl auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle vorzulegen:
- Unbedenklichkeitsbescheinigungen der tariflichen Sozialkasse oder eine gleichwertige Bescheinigung einer zuständigen Stelle des Herkunftslandes oder des Niederlassungsstaates des ausländischen Bieters
- Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes oder eine gleichwertige Bescheinigung einer zuständigen Stelle des Herkunftslandes oder des Niederlassungsstaates des ausländischen Bieters im Original, sofern nur im Original gültig
- Berufs- oder Handelsregisterauszug oder eine gleichwertige Bescheinigung einer zuständigen Stelle des Herkunftslandes oder des Niederlassungsstaates des ausländischen Bieters
- Gewerbeanmeldung oder eine gleichwertige Bescheinigung einer zuständigen Stelle des Herkunftslandes
- Eintragung in der Handwerksrolle oder bei der Industrie- und Handelskammer oder anderweitige sonstige Nachweise einer zuständigen Stelle des Herkunftslandes oder des Niederlassungsstaates des ausländischen Bieters
- qualifizierte Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des zuständigen Versicherungsträgers mit Angaben der Lohnsummen oder gleichwertige Bescheinigung einer zuständigen Stelle des Herkunftslandes oder des Niederlassungsstaates des ausländischen Bieters (im Original, sofern nur im Original gültig)
- Freistellungsbescheinigung nach § 48b Einkommensteuergesetz
- Der Auftraggeber wird von dem Bieter, auf dessen Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, Nachweise hinsichtlich einer eventuell durchgeführten Selbstreinigung anfordern.
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Folgende Nachweise, Angaben und Unterlagen sind entsprechend § 6a, Nr. 3 EU VOB/A für nicht präqualifizierte Unternehmen mit dem Angebot der Vergabestelle...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Folgende Nachweise, Angaben und Unterlagen sind entsprechend § 6a, Nr. 3 EU VOB/A für nicht präqualifizierte Unternehmen mit dem Angebot der Vergabestelle vorzulegen:
- Eigenerklärung zur Eignung für nicht präqualifizierte Unternehmen (Formblatt 124 VHB 2017 Stand 2019) Das Formblatt 124 ist als Anlage den Angebotsunterlagen beigefügt.
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Folgende Nachweise, Angaben und Unterlagen sind entsprechend § 6a, Nr. 2 EU VOB/A für nicht präqualifizierte Unternehmen auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle vorzulegen:
Zum Nachweis der beruflichen und technischen Leistungsfähigkeit hat der Auftragnehmer vorzulegen:
- Nachweis über die Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
- Angaben über die Ausführung von Leistungen der letzten fünf abgeschlossenen Kalenderjahre, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, mit mindestens folgenden Angaben:
Ansprechpartner; Art der ausgeführten Leistung; Auftragssumme; Ausführungszeitraum; stichwortartige Benennung des mit eigenem Personal ausgeführten maßgeblichen Leistungsumfanges einschl. Angabe der ausgeführten Mengen; Zahl der hierfür durchschnittlich eingesetzten Arbeitnehmer; stichwortartige Beschreibung der besonderen technischen und gerätespezifischen Anforderungen bzw. (bei Komplettleistung) Kurzbeschreibung der Baumaßnahme einschließlich eventueller Besonderheiten der Ausführung; Angabe zur Art der Baumaßnahme (Neubau, Umbau, Denkmal); Angabe zur vertraglichen Bindung (Hauptauftragnehmer, ARGE-Partner, Nachunternehmer); ggf. Angabe der Gewerke, die mit eigenem Leitungspersonal koordiniert wurden; Bestätigung des Auftraggebers über die vertragsgemäße Ausführung der Leistung.
- Angabe der technischen Fachkräfte und des Leitungspersonals
- Angaben über die Zahl der in den letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Lohngruppen mit gesondert ausgewiesenem technischem Leitungspersonal
- Angabe, welche Teile des Auftrags der Unternehmer unter Umständen als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt durch Eintragung im Formblatt Namentliches Verzeichnis der Leistungen von Nachunternehmern und Verleihern
Möglicherweise geforderte Mindeststandards
Folgende Nachweise, Angaben und Unterlagen sind - zusätzlich zu den in den EU-Teilnahmebedingungen genannten - mit dem Angebot einzureichen:
- Eigenerklärung- Anlage zum BMWK- Rundschreiben vom 14.04.2022
- Preisermittlung bei Zuschlagskalkulation (Formblatt 221 VHB Stand 2019) oder Preisermittlung bei Kalkulation über die Endsumme (Formblatt 222 VHB Stand 2019)
- Erklärung der Bieter-/ Arbeitsgemeinschaft (Formblatt 234 VHB Stand 2019), sofern zutreffend
- Namentliches Verzeichnis der Leistungen von Nachunternehmern und Verleihern, sofern zutreffend
Präqualifizierte Unternehmen/ Mitglieder einer Bietergemeinschaft führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis). Bei Einsatz von Nachunternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen. Nicht präqualifizierte Unternehmen haben zum Nachweis der Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt "Eigenerklärung für nicht präqualifizierte Unternehmen" (Formblatt 124 VHB 2017 - Stand 2019) vorzulegen. Das Formblatt 124 ist als Anlage den Angebotsunterlagen beigefügt. Bei Einsatz von Nachunternehmen sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen (Formblatt 124 VHB 2017 - Stand 2019) auch für diese abzugeben. Sind die Nachunternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden. Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Nachweise (Formblatt 124 VHB 2017 - Stand 2019, das Formblatt 124 ist als Anlage den Angebotsunterlagen beigefügt) (auch die der Nachunternehmer) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der "Eigenerklärung für nicht präqualifizierte Unternehmen" genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
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Auf gesondertes Verlangen des Auftraggebers einzureichen:
- Aufgliederung der Einheitspreis (Formblatt 223 VHB Stand 2019)
- Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen (Formblatt 236 VHB Stand 2019)
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Folgende Nachweise, Angaben und Unterlagen sind entsprechend § 6a, Nr. 2 EU VOB/A für nicht präqualifizierte Unternehmen mit dem Angebot der Vergabestelle...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Folgende Nachweise, Angaben und Unterlagen sind entsprechend § 6a, Nr. 2 EU VOB/A für nicht präqualifizierte Unternehmen mit dem Angebot der Vergabestelle vorzulegen:
- Eigenerklärung für nicht präqualifizierte Unternehmen (Formblatt 124 VHB 2017 Stand 2019) Das Formblatt 124 ist als Anlage den Angebotsunterlagen beigefügt.
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Folgende Nachweise, Angaben und Unterlagen sind entsprechend § 6a, Nr. 2 EU VOB/A für nicht präqualifizierte Unternehmen auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle vorzulegen:
- eine Erklärung über den Umsatz des Unternehmens jeweils bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre, soweit er Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Aufträgen.
Möglicherweise geforderte Mindeststandards
Folgende Nachweise, Angaben und Unterlagen sind - zusätzlich zu den in den EU-Teilnahmebedingungen genannten - auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle vorzulegen:
- Nachweis über eine bestehende Betriebshaftpflichtversicherung nicht älter als 6 Monate (Haftpflichtversicherungsnachweis für Vermögens-, Sach- und Personenschäden) mit Angabe der Deckungssummen inkl. Mitteilung zu evtl. Ausschlussklauseln
- Urkalkulation, FB 223
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Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln:
“Die Zahlung erfolgt nach Rechnungslegung innerhalb von 30 Werktagen.”
“Um den Auftrag ausführen zu können, hat der nicht präqualifizierte Wirtschaftsteilnehmer, jedes nicht präqualifizierte Mitglied der Bietergemeinschaft,...”
Um den Auftrag ausführen zu können, hat der nicht präqualifizierte Wirtschaftsteilnehmer, jedes nicht präqualifizierte Mitglied der Bietergemeinschaft, jeder Nachunternehmer/Unterauftragnehmer sowie jeder Verleiher (andere Unternehmen, deren Kapazitäten in Anspruch genommen werden [Eignungsleihe]) das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123 und 124 GWB zu erklären. Dies erfolgt durch das Einreichen des den Ausschreibungsunterlagen beigelegten Formblattes 124 (Eigenerklärung zur Eignung für nicht präqualifizierte Unternehmen - in Anlehnung an VHB - Bund - Ausgabe 2017 - Stand 2019). Dieses ausgefüllte Formblatt ist vom nicht präqualifizierten Wirtschaftsteilnehmer/jedem nicht präqualifizierten Mitglied der Bietergemeinschaft mit dem Angebot einzureichen. Von jedem Nachunternehmer/Unterauftragnehmer sowie von jedem Verleiher (andere Unternehmen, deren Kapazitäten in Anspruch genommen werden [Eignungsleihe]) ist dieses Formblatt auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle mindestens in Textform einzureichen.
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WICHTIGER Hinweis: Ein präqualifiziertes Unternehmen hat sicherzustellen, dass hinterlegte Referenzen auf die ausgeschriebene Leistung anzuwenden sind. Dabei gelten die Anforderungen entsprechend dem Formblatt 124 (siehe Ausschreibungsunterlagen).
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Mit dem Angebot sind einzureichen:
- Angebotsschreiben (VHB - Bund - Ausgabe 2017 - Stand 2019)
- Teile der Leistungsbeschreibung: Leistungsverzeichnis/Leistungsprogramm in den Formaten Pdf und Gaeb
- Erklärung Bieter-/Arbeitsgemeinschaft (VHB - Bund - Ausgabe 2017) (soweit erforderlich)
- Namentliches Verzeichnis der Leistungen von Nachunternehmern und Verleihern (soweit erforderlich)
- Alternative zum Formblatt 124: Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) mit Zertifikatsnummer vom präqualifizierten Wirtschaftsteilnehmer/jedem präqualifizierten Mitglied der Bietergemeinschaft
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Des Weiteren sind auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle einzureichen:
- Urkalkulation (die Urkalkulation wird für die Prüfung der Preise geöffnet, im Anschluss wieder verschlossen)
- Formblatt 223 – Aufgliederung der Einheitspreise (VHB - Bund - Ausgabe 2017)
- Formblatt 236 - Verpflichtungserklärungen anderer Unternehmen (VHB - Bund - Ausgabe 2017)
- Alternative zum Formblatt 124: Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) mit Zertifikatsnummer von jedem Nachunternehmer/Unterauftragnehmer sowie von jedem Verleiher (andere Unternehmen, deren Kapazitäten in Anspruch genommen werden [Eignungsleihe])
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Sämtliche Bescheinigungen/Nachweise, die nicht in deutscher Sprache abgefasst wurden, sind entsprechende Übersetzungen in deutscher Sprache beizufügen.
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Die Vergabestelle behält sich das Recht vor, sich vom Wirtschaftsteilnehmer nachweisen zu lassen, dass alle benannten Unterauftragnehmer die erforderlichen Mittel besitzen, um die im Angebot des Wirtschaftsteilnehmers angegebenen Leistungen zu erbringen.
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Die Kommunikation zwischen der Vergabestelle und den Unternehmen während der Angebotseinreichungsphase (z.B. Bereitstellung von Bieterinformationen) erfolgt ausschließlich elektronisch über die eVergabe-Plattform www.evergabe-online.de. Die Unternehmen haben u.a. bei Bieterfragen und beim Hochladen von elektronischen Angeboten AnAWeb, das Dienstprogramm der eVergabe-Plattform für Unternehmen, zu verwenden.
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Enthalten der Bekanntmachungstext und/oder die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Bieters Unklarheiten, so hat der Bieter über das eVergabeportal www.eVergabe-online.de dies unverzüglich anzuzeigen.
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Die Kommunikation während der Auswertungsphase erfolgt schriftlich oder in Textform durch den Eigenbetrieb „Kommunales Gebäudemanagement“, gegebenenfalls für notwendige Informationen, Nachforderungen, Aufklärungsaufforderungen usw. Es ist erforderlich, dass sich die Unternehmen auf der eVergabe-Plattform www.evergabe-online.de registrieren. Zur Angebotseinreichung ist ausschließlich AnAWeb von den Unternehmen zu verwenden. Das Angebotsschreiben ist mindestens in Textform elektronisch einzureichen.
Mehr anzeigen Für Mediationsverfahren zuständige Stelle
Name: Landeshauptstadt Magdeburg, Die Oberbürgermeisterin
Nationale Registrierungsnummer: 15003-0000-89
Postanschrift: Katzensprung 2
Postleitzahl: 39090
Postort: Magdeburg
Region: Magdeburg, Kreisfreie Stadt🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabestelle@ra.magdeburg.de📧
Telefon: 000📞 Körper überprüfen
Name: Vergabekammer beim Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt
Nationale Registrierungsnummer: t:03455141536
Postanschrift: Ernst-Kamieth-Str. 2
Postleitzahl: 06112
Postort: Halle (Saale)
Region: Halle (Saale), Kreisfreie Stadt🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@lvwa.sachsen-anhalt.de📧
Telefon: 000📞 Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Landeshauptstadt Magdeburg, Die Oberbürgermeisterin
Nationale Registrierungsnummer: 15003-0000-89
Postanschrift: Katzensprung 2
Postleitzahl: 39090
Postort: Magdeburg
Region: Magdeburg, Kreisfreie Stadt🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabestelle@ra.magdeburg.de📧
Telefon: 000📞 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 GWB). Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist.
Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
Mehr anzeigen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Elektronische Zahlung wird verwendet
Quelle: OJS 2025/S 145-501313 (2025-07-30)