Lieferung von 27 Stück 32" Broadcast-Monitoren des Herstellers SONOVTS - Modell QDP 320 HC-A (HDQLINE 32" High Performance UHD Display) inklusive der Optionen QIO 12G input module (for QDP UHD displays) und SFP 12G SDI DR OPT (SFP, LC für 12G Input modul) - zur hochqualitativen Darstellung von UHD und HD-Videoquellen am Schnittplatz Nach einer Marktrecherche wurden verschiedene Monitore in den Größen 27" und 32" getestet. Da an den Schnittplätzen auch Tonbearbeitungen stattfinden und die Räume extra mit schallisolierenden Wandpanelen versehen worden sind, ist jede zusätzliche Lärmquelle auf alle Fälle zu vermeiden. An den Tests wurde neben der Überprüfung von technischen Parametern auch das Feedback von Cuttern abgefragt, die im Rahmen des Tests selbst die Geräte unter realistischen Arbeitsbedingungen direkt an einem Schnittplatz überprüfen konnten. Neben den auf dem Datenblatt vergleichbaren Kennzahlen (z.B. Auflösung, Helligkeit, Kontrast, Farbraum) ist für den Einsatzzweck des MDR die vom Cutter wahrnehmbare Bildqualität ausschlaggebend. Diese ergibt sich zum großen Teil aus der im Gerät implementierten Bildverarbeitung, aus den Eigenschaften des verbauten Displays sowie aus den werksseitigen und hardwarebasierten Einstellmöglichkeiten. Erst dieses Zusammenspiel aller Faktoren erzeugt die für den professionellen Einsatz im MDR erforderliche wahrnehmbare Bildgüte. Diese Qualität lässt sich nicht funktional beschreiben und ist nur über einen Anwendertest ermittelbar. Dieser Test war daher entscheidend für die Produktauswahl. Bei den Tests wurde schnell sichtbar, dass ein 32"-Gerät für die Anwendung am Schnittplatz benötigt wird. Ein Modell disqualifizierte sich mit einer ungenügenden Bildqualität und mit einem zu geringen Betrachtungswinkel. Andere Monitore hatten viel zu laute Lüfter und waren damit für die Verwendung am Schnittplatz ungeeignet. Das 32" Modell der SONOVTS Display GmbH hatte für alle Anwender das beste subjektive Ergebnis erzielen können. Dazu zählen auch die Bildschärfe, die Blickwinkelabhängigkeit und besonders der kaum hörbare Lüfter des Gerätes. Der ausgewählte Monitor bietet einen LWL-Anschluss für 12G-SDI Signale an und lässt sich dadurch ohne externe Wandler an die geplante LWL-Videoverkabelung anbinden. Von der Firma SONOVTS Display GmbH sind im MDR bereits Monitore erfolgreich im Einsatz und die Technikkollegen berichten von einem sehr guten Herstellersupport. Des Weiteren besitzt der MDR bereits herstellereigene Messgeräte für die Monitore und die Technikkollegen sind für diese Geräte bereits geschult. Der Hersteller liefert kostenneutral zu allen Monitorprodukten eine umfassende Softwaresuite, die in Zusammenarbeit mit den im MDR vorhandenen Messmitteln einen automatisierten Abgleich ermöglicht. Weiterhin sind zentralisierte Firmwaredistributionen sowie das Ablegen von Standardprofilen vorgesehen. Die Produktsetzung erfolgt ausschließlich aus objektiven, auftragsspezifischen Gründen. Der konkrete Bedarf ist Ausfluss des dem Auftraggeber zustehenden Selbstbestimmungsrechts. Die geschilderten Anforderungen an die Qualität der Monitore sind nachvollziehbar, dokumentiert und willkürfrei und diskriminieren daher andere Wirtschaftsteilnehmer nicht.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2025-10-28.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2025-09-26.
Auftragsbekanntmachung (2025-09-26) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Monitore des Herstellers SONOVTS
Referenznummer: MDR 45-25
Kurze Beschreibung:
“Lieferung von 27 Stück 32" Broadcast-Monitoren des Herstellers SONOVTS - Modell QDP 320 HC-A (HDQLINE 32" High Performance UHD Display) inklusive der...”
Kurze Beschreibung
Lieferung von 27 Stück 32" Broadcast-Monitoren des Herstellers SONOVTS - Modell QDP 320 HC-A (HDQLINE 32" High Performance UHD Display) inklusive der Optionen QIO 12G input module (for QDP UHD displays) und SFP 12G SDI DR OPT (SFP, LC für 12G Input modul) - zur hochqualitativen Darstellung von UHD und HD-Videoquellen am Schnittplatz
Nach einer Marktrecherche wurden verschiedene Monitore in den Größen 27" und 32" getestet.
Da an den Schnittplätzen auch Tonbearbeitungen stattfinden und die Räume extra mit schallisolierenden Wandpanelen versehen worden sind, ist jede zusätzliche Lärmquelle auf alle Fälle zu vermeiden.
An den Tests wurde neben der Überprüfung von technischen Parametern auch das Feedback von Cuttern abgefragt, die im Rahmen des Tests selbst die Geräte unter realistischen Arbeitsbedingungen direkt an einem Schnittplatz überprüfen konnten.
Neben den auf dem Datenblatt vergleichbaren Kennzahlen (z.B. Auflösung, Helligkeit, Kontrast, Farbraum) ist für den Einsatzzweck des MDR die vom Cutter wahrnehmbare Bildqualität ausschlaggebend. Diese ergibt sich zum großen Teil aus der im Gerät implementierten Bildverarbeitung, aus den Eigenschaften des verbauten Displays sowie aus den werksseitigen und hardwarebasierten Einstellmöglichkeiten. Erst dieses Zusammenspiel aller Faktoren erzeugt die für den professionellen Einsatz im MDR erforderliche wahrnehmbare Bildgüte. Diese Qualität lässt sich nicht funktional beschreiben und ist nur über einen Anwendertest ermittelbar. Dieser Test war daher entscheidend für die Produktauswahl.
Bei den Tests wurde schnell sichtbar, dass ein 32"-Gerät für die Anwendung am Schnittplatz benötigt wird.
Ein Modell disqualifizierte sich mit einer ungenügenden Bildqualität und mit einem zu geringen Betrachtungswinkel. Andere Monitore hatten viel zu laute Lüfter und waren damit für die Verwendung am Schnittplatz ungeeignet. Das 32" Modell der SONOVTS Display GmbH hatte für alle Anwender das beste subjektive Ergebnis erzielen können. Dazu zählen auch die Bildschärfe, die Blickwinkelabhängigkeit und besonders der kaum hörbare Lüfter des Gerätes.
Der ausgewählte Monitor bietet einen LWL-Anschluss für 12G-SDI Signale an und lässt sich dadurch ohne externe Wandler an die geplante LWL-Videoverkabelung anbinden.
Von der Firma SONOVTS Display GmbH sind im MDR bereits Monitore erfolgreich im Einsatz und die Technikkollegen berichten von einem sehr guten Herstellersupport. Des Weiteren besitzt der MDR bereits herstellereigene Messgeräte für die Monitore und die Technikkollegen sind für diese Geräte bereits geschult.
Der Hersteller liefert kostenneutral zu allen Monitorprodukten eine umfassende Softwaresuite, die in Zusammenarbeit mit den im MDR vorhandenen Messmitteln einen automatisierten Abgleich ermöglicht. Weiterhin sind zentralisierte Firmwaredistributionen sowie das Ablegen von Standardprofilen vorgesehen.
Die Produktsetzung erfolgt ausschließlich aus objektiven, auftragsspezifischen Gründen. Der konkrete Bedarf ist Ausfluss des dem Auftraggeber zustehenden Selbstbestimmungsrechts. Die geschilderten Anforderungen an die Qualität der Monitore sind nachvollziehbar, dokumentiert und willkürfrei und diskriminieren daher andere Wirtschaftsteilnehmer nicht.
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅ Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2025-10-28 12:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2025-10-28 13:30:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 21
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Anlage B - Eigenerklärung Bieterinformationen (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung):”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Anlage D - Eigenerklärung zur Eignung (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung):”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Anlage E - Eigenerklärung zu Energieeffizienz (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung):”
Geforderte Kautionen und Garantien:
“Als Sicherheit für die Durchsetzung von Mängelansprüchen vereinbaren die Parteien einen Sicherheitsbetrag in Höhe von 5 % des Brutto-Gesamtauftragswertes....”
Geforderte Kautionen und Garantien
Als Sicherheit für die Durchsetzung von Mängelansprüchen vereinbaren die Parteien einen Sicherheitsbetrag in Höhe von 5 % des Brutto-Gesamtauftragswertes. Der MDR ist berechtigt, diesen Betrag bis zum Ablauf der Gewährleistungsfrist einzubehalten.
Die Sicherheit kann wahlweise durch Einbehalt oder Hinterlegung von Geld oder durch Bürgschaft geleistet werden. Der Auftragnehmer kann die einmal von ihm gewählte Sicherheit durch eine andere der vorgenannten ersetzen.
Wird Sicherheit durch Bürgschaft geleistet, sind dafür die jeweiligen Formblätter des MDR zu verwenden. Bei Bedarf werden dem Auftragnehmer diese Formblätter zur Verfügung gestellt.
Die Bürgschaft ist von einem
a) in den Europäischen Gemeinschaften oder
b) in einem Staat der Vertragsparteien des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum oder
c) in einem Staat der Vertragsparteien des WTO-Abkommens über das öffentliche Beschaffungswesen zugelassenen Kreditinstitut bzw. Kredit- oder Kautionsversicherer zu stellen.
Die Bürgschaftsurkunden enthalten folgende Erklärung des Bürgen:
a) Der Bürge übernimmt für den Auftragnehmer die selbstschuldnerische Bürgschaft nach deutschem Recht.
b) Auf die Einreden der Anfechtbarkeit und der Aufrechenbarkeit sowie der Vorausklage gemäß §§ 770, 771 BGB wird verzichtet. Der Verzicht auf die Einrede der Aufrechenbarkeit gilt nicht für unbestrittene oder rechtskräftig festgestellte Gegenforderungen des Hauptschuldners.
c) Die Bürgschaft ist unbefristet; sie erlischt mit der Rückgabe dieser Bürgschaftsurkunde.
d) Die Bürgschaftsforderung verjährt nicht vor der gesicherten Hauptforderung. Nach Abschluss des Bürgschaftsvertrages getroffene Vereinbarungen über die Verjährung der Hauptforderung zwischen dem MDR und dem Auftragnehmer sind für den Bürgen nur im Falle seiner schriftlichen Zustimmung bindend.
e) Gerichtsstand ist der Sitz der zur Prozessvertretung des MDR zuständigen Stelle.
Die Bürgschaft ist über den Gesamtbetrag der Sicherheit in nur einer Urkunde zu stellen.
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Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln:
“Die Zahlungsfrist beträgt ab dem Zeitpunkt der Fälligkeit und des Zugangs der Rechnung 30 Tage. Zahlt der MDR innerhalb von 14 Tagen, ist er berechtigt,...”
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln
Die Zahlungsfrist beträgt ab dem Zeitpunkt der Fälligkeit und des Zugangs der Rechnung 30 Tage. Zahlt der MDR innerhalb von 14 Tagen, ist er berechtigt, einen Skontoabzug von 2% vorzunehmen.
sowie
Anlage C - Eigenerklärung §§ 123-124 GWB
Anlage F - Eigenerklärung Mindestlohngesetz
Anlage G - Eigenerklärung Russlandbezug
Anlage L - Lieferungs- und Leistungsbedingungen des MDR
Mehr anzeigen Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
“Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Anlage D: Der Bieter erklärt, dass er eine Betriebshaftpflichtversicherung mit ausreichenden...”
Bedingungen für die Vertragserfüllung
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Anlage D: Der Bieter erklärt, dass er eine Betriebshaftpflichtversicherung mit ausreichenden Mindestdeckungssummen hat oder im Auftragsfall abschließen wird.
Es sind ausschließlich Originalprodukte oder gleichwertige Produkte zu liefern. Als Originalprodukte gelten solche, die vom Hersteller autorisiert und für den europäischen Markt bestimmt sind.
Grauimporte, also Produkte, die außerhalb der offiziellen Vertriebskanäle des Herstellers für den europäischen Markt bezogen wurden, sind nur zulässig, wenn sie hinsichtlich Funktionalität, Garantiebedingungen, Supportleistungen und Produktsicherheit vollständig gleichwertig zu den Originalprodukten sind. Der Bieter hat auf Anforderung geeignete Nachweise zur Gleichwertigkeit vorzulegen. Die Lieferung muss sicherstellen, dass die Produkte den Anforderungen an Gewährleistung, technischen Support und Kompatibilität mit bestehenden Systemen entsprechen.
“#Bekanntmachungs-ID: CXS0Y5FYTN0J794Z#
Wollen Sie, dass Ihr Angebot nicht aus formalen Gründen ausgeschlossen wird? Ja, dann befolgen Sie unbedingt...”
#Bekanntmachungs-ID: CXS0Y5FYTN0J794Z#
Wollen Sie, dass Ihr Angebot nicht aus formalen Gründen ausgeschlossen wird? Ja, dann befolgen Sie unbedingt folgende Hinweise: - Lesen Sie die Vergabeunterlagen sorgfältig durch! - Halten Sie sich an die vorgegebenen Fristen! - Verwenden Sie die beigefügten Vordrucke! - Fügen Sie nichts hinzu und lassen Sie nichts weg, was ausdrücklich gefordert wird! - Unterlassen Sie jegliche Beifügung oder Hinweis auf Ihre AGB! - Machen Sie etwaige Änderungen an Ihren eigenen Eintragungen hinreichend deutlich! - Stellen Sie - vor Abgabe Ihrer Unterlagen - Bieterfragen, wenn Ihnen etwas unklar oder widersprüchlich erscheint! - Achten Sie auf die Beantwortung der Bieterfragen!
Mehr anzeigen Für Mediationsverfahren zuständige Stelle
Name: 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen
Nationale Registrierungsnummer: DE287064009
Postanschrift: Braustraße 2
Postleitzahl: 04107
Postort: Leipzig
Region: Leipzig, Kreisfreie Stadt🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@lds.sachsen.de📧
Telefon: +49 341977-3800📞
Fax: +49 341977-1049 📠
URL: https://www.lds.sachsen.de/🌏 Körper überprüfen
Name: 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen
Nationale Registrierungsnummer: DE287064009
Postanschrift: Braustraße 2
Postleitzahl: 04107
Postort: Leipzig
Region: Leipzig, Kreisfreie Stadt🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@lds.sachsen.de📧
Telefon: +49 341977-3800📞
Fax: +49 341977-1049 📠
URL: https://www.lds.sachsen.de/🌏 Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen
Nationale Registrierungsnummer: DE287064009
Postanschrift: Braustraße 2
Postleitzahl: 04107
Postort: Leipzig
Region: Leipzig, Kreisfreie Stadt🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@lds.sachsen.de📧
Telefon: +49 341977-3800📞
Fax: +49 341977-1049 📠
URL: https://www.lds.sachsen.de/🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen Braustraße 2 04107 Leipzig Referat 38 Telefon: +49.(0)341.977-3800 Fax:...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen Braustraße 2 04107 Leipzig Referat 38 Telefon: +49.(0)341.977-3800 Fax: +49.(0)341.977-1049 E-Mail: vergabekammer@lds.sachsen.de
Hat ein Bewerber oder Bieter eine oder mehrere Rügen erhoben, der oder denen der Auftraggeber nicht abgeholfen hat, ist ein entsprechender Nachprüfungsantrag nur dann fristgerecht, wenn er vor Ablauf des 15. Kalendertages nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, der oder den Rügen nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer eingeht. Wenn und soweit der Nachprüfungsantrag nicht fristgerecht eingeht, ist er unzulässig.
Mehr anzeigen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Elektronische Zahlung wird verwendet
Quelle: OJS 2025/S 186-633184 (2025-09-26)