Für Montageleistungen im Produktionsbetrieb von Hörfunk und Fernsehen beabsichtigt der WDR eine Rahmenvereinbarung ohne Abnahmeverpflichtung für zwei Jahre mit zweimaliger Verlängerungsoption um jeweils ein Jahr mit insgesamt fünf Unternehmen abzuschließen. Die Laufzeit der Rahmenvereinbarung soll voraussichtlich am 01.09.2025 beginnen. Inhalt der Leistungen soll auch die Lieferung von Installationsmaterial, mechanischen Konstruktionen und Gerätetechnik in kleinerem Umfang sowie die Integration der innerhalb der einzelnen Maßnahmen beigestellten Geräte etc. und die Herbeiführung der Gesamtfunktionalität sein. Die Beauftragung des konkreten Bedarfs, der sich aus einer Maßnahme bzw. aus einem Projekt ergibt, erfolgt als Einzelabruf auf Basis der Rahmenvereinbarung. Die vertraglichen Regelungen über das Abrufverfahren ist der diesen Unterlagen beigefügten Rahmenvereinbarung zu entnehmen. Der WDR wird über die Rahmenvereinbarung ausschließlich Einzelabrufe mit einem Einzelauftragswert von unter 100.000,- EUR inklusive Umsatzsteuer erteilen. Maßnahmen, die diesen Wert überschreiten, sind nicht Gegenstand der Rahmenvereinbarung. Das Gesamtvolumen an Leistungen, das über die Rahmenvereinbarung mit ins-gesamt fünf Unternehmen abgewickelt werden soll, wird auf ca. 1,0 Mio. EUR inklusive Umsatzsteuer jährlich geschätzt.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2025-07-21.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2025-06-20.
Auftragsbekanntmachung (2025-06-20) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Montageleistungen im Hörfunk und Fernsehen
Referenznummer: ZE 2025-220-02
Kurze Beschreibung:
Für Montageleistungen im Produktionsbetrieb von Hörfunk und Fernsehen beabsichtigt der WDR eine Rahmenvereinbarung ohne Abnahmeverpflichtung für zwei Jahre mit zweimaliger Verlängerungsoption um jeweils ein Jahr mit insgesamt fünf Unternehmen abzuschließen. Die Laufzeit der Rahmenvereinbarung soll voraussichtlich am 01.09.2025 beginnen. Inhalt der Leistungen soll auch die Lieferung von Installationsmaterial, mechanischen Konstruktionen und Gerätetechnik in kleinerem Umfang sowie die Integration der innerhalb der einzelnen Maßnahmen beigestellten Geräte etc. und die Herbeiführung der Gesamtfunktionalität sein. Die Beauftragung des konkreten Bedarfs, der sich aus einer Maßnahme bzw. aus einem Projekt ergibt, erfolgt als Einzelabruf auf Basis der Rahmenvereinbarung. Die vertraglichen Regelungen über das Abrufverfahren ist der diesen Unterlagen beigefügten Rahmenvereinbarung zu entnehmen. Der WDR wird über die Rahmenvereinbarung ausschließlich Einzelabrufe mit einem Einzelauftragswert von unter 100.000,- EUR inklusive Umsatzsteuer erteilen. Maßnahmen, die diesen Wert überschreiten, sind nicht Gegenstand der Rahmenvereinbarung. Das Gesamtvolumen an Leistungen, das über die Rahmenvereinbarung mit ins-gesamt fünf Unternehmen abgewickelt werden soll, wird auf ca. 1,0 Mio. EUR inklusive Umsatzsteuer jährlich geschätzt.
Für Montageleistungen im Produktionsbetrieb von Hörfunk und Fernsehen beabsichtigt der WDR eine Rahmenvereinbarung ohne Abnahmeverpflichtung für zwei Jahre mit zweimaliger Verlängerungsoption um jeweils ein Jahr mit insgesamt fünf Unternehmen abzuschließen. Die Laufzeit der Rahmenvereinbarung soll voraussichtlich am 01.09.2025 beginnen. Inhalt der Leistungen soll auch die Lieferung von Installationsmaterial, mechanischen Konstruktionen und Gerätetechnik in kleinerem Umfang sowie die Integration der innerhalb der einzelnen Maßnahmen beigestellten Geräte etc. und die Herbeiführung der Gesamtfunktionalität sein. Die Beauftragung des konkreten Bedarfs, der sich aus einer Maßnahme bzw. aus einem Projekt ergibt, erfolgt als Einzelabruf auf Basis der Rahmenvereinbarung. Die vertraglichen Regelungen über das Abrufverfahren ist der diesen Unterlagen beigefügten Rahmenvereinbarung zu entnehmen. Der WDR wird über die Rahmenvereinbarung ausschließlich Einzelabrufe mit einem Einzelauftragswert von unter 100.000,- EUR inklusive Umsatzsteuer erteilen. Maßnahmen, die diesen Wert überschreiten, sind nicht Gegenstand der Rahmenvereinbarung. Das Gesamtvolumen an Leistungen, das über die Rahmenvereinbarung mit ins-gesamt fünf Unternehmen abgewickelt werden soll, wird auf ca. 1,0 Mio. EUR inklusive Umsatzsteuer jährlich geschätzt.
Die genaue Anschrift des Leistungsortes wird dem Auftragnehmer im jeweiligen Abruf mitgeteilt. In der Regel ist der Liefer-/Leistungsort in NRW an den Standorten Köln, Düsseldorf und den Regionalstudios. Reisekostenpauschalen werden nur für den Einsatz abweichend des Hauptstandortes Köln gezahlt. Dabei gelten die Reisekostenpauschalen für den jeweiligen An- und Abreisetag einmalig für eine Anzahl von 1-3 Mitarbeitern. In Ausnahmefällen sollen Montagen auch an anderen Standorten (z.B. Auslandsstudios) durchgeführt werden.
Die genaue Anschrift des Leistungsortes wird dem Auftragnehmer im jeweiligen Abruf mitgeteilt. In der Regel ist der Liefer-/Leistungsort in NRW an den Standorten Köln, Düsseldorf und den Regionalstudios. Reisekostenpauschalen werden nur für den Einsatz abweichend des Hauptstandortes Köln gezahlt. Dabei gelten die Reisekostenpauschalen für den jeweiligen An- und Abreisetag einmalig für eine Anzahl von 1-3 Mitarbeitern. In Ausnahmefällen sollen Montagen auch an anderen Standorten (z.B. Auslandsstudios) durchgeführt werden.
Stadt: Köln
Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung: Köln, Kreisfreie Stadt
🏙️
Dauer: 2 Jahre
Maximale Verlängerungen: 2
Weitere Informationen zur Verlängerung: Zweimalige Verlängerungsoption um jeweils ein Jahr
Vergabekriterien
Preis ✅
Preis (Gewichtung): 100.0
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2025-07-21 23:59:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2025-07-22 09:00:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 101 Tage Informationen über eine Rahmenvereinbarung oder ein dynamisches Beschaffungssystem
Rahmenvereinbarung mit mehreren Betreibern ✅
Höchstzahl der Teilnehmer: 5
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Eröffnungstermin: 2025-07-22 09:00:00 📅
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 2025-07-07 23:59:59 📅
Zusätzliche Informationen:
Der WDR behält sich vor, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen unter Fristsetzung nachzufordern, vervollständigen oder korrigieren zu lassen. Eine Nachforderung erfolgt nicht für leistungsbezogene Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung des Angebotes betreffen, es sei denn, es handelt sich um Preisangaben unwesentlicher Einzelpositionen, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen, vgl. § 56 VgV. Werden die vom WDR geforderten Erklärungen und Nachweise oder sonstige Angaben auch bis zum Ablauf der Nachforderungsfrist nicht durch den Bieter vorgelegt, so wird sein Angebot vom Verfahren ausgeschlossen.
Der WDR behält sich vor, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen unter Fristsetzung nachzufordern, vervollständigen oder korrigieren zu lassen. Eine Nachforderung erfolgt nicht für leistungsbezogene Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung des Angebotes betreffen, es sei denn, es handelt sich um Preisangaben unwesentlicher Einzelpositionen, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen, vgl. § 56 VgV. Werden die vom WDR geforderten Erklärungen und Nachweise oder sonstige Angaben auch bis zum Ablauf der Nachforderungsfrist nicht durch den Bieter vorgelegt, so wird sein Angebot vom Verfahren ausgeschlossen.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Eignungskriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Dem Angebot sind ausführliche Beschreibungen von mindestens zwei Referenzen über früher ausgeführte, vergleichbare Montageleistungen in den hörfunk- und fernsehtechnischen Produktionsstätten aus den letzten höchstens drei Jahren beizufügen, die in Art, Komplexität und Umfang den beigefügten Beispielen (Anlage 7A, 7B, 7C, 7D) entsprechen. An die Vergleichbarkeit werden folgende Kriterien gestellt: - Auftragswert - Vergleichbare Auftraggeber - Lösung vergleichbarer komplexer Aufgabenstellungen - Realisierung erfolgte unter ähnlichen technischen und organisatorischen Voraussetzungen Die Darstellung der Referenzen muss die folgenden Angaben enthalten: - Name und Anschrift des Auftraggebers; - Auftragswert/Umsatz in TEUR - Beschreibung des Referenzprojektes/-auftrages (inkl. der Nennung wesentlicher Nachunternehmer mit prozentualer Angabe von Eigenan-teil/Nachunternehmereinsatz); - Beschreibung der Qualifikation der bei der Ausführung des Referenzprojektes/-auftrages beschäftigten Mitarbeiter (Planungsingenieur, Fachmonteur) - Möglichst Angabe eines Ansprechpartners des Referenzkunden mit Telefonnummer Angaben zu den Referenzen sind für jede der Referenzen in der "Anlage - Referenzen" zu machen. Die Anlage ist mit dem Angebot einzureichen. Der WDR behält sich vor, die angegebenen Referenzen zu überprüfen. Die Überprüfung basiert allein auf den vom Bieter gemachten Angaben. Der Bieter hat in-sofern unbedingt auf die Vollständigkeit und Richtigkeit der von der Vergabestelle geforderten Angaben zu achten. Sofern und soweit der Bieter auf Referenzen von Nachunternehmern zurück-greift, so sind nur solche Referenzen des Nachunternehmers zulässig, die inhaltlich mit dem Leistungsteil vergleichbar sind, den der Nachunternehmer konkret im Rahmen der angebotenen Leistung erbringen soll.
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Dem Angebot sind ausführliche Beschreibungen von mindestens zwei Referenzen über früher ausgeführte, vergleichbare Montageleistungen in den hörfunk- und fernsehtechnischen Produktionsstätten aus den letzten höchstens drei Jahren beizufügen, die in Art, Komplexität und Umfang den beigefügten Beispielen (Anlage 7A, 7B, 7C, 7D) entsprechen. An die Vergleichbarkeit werden folgende Kriterien gestellt: - Auftragswert - Vergleichbare Auftraggeber - Lösung vergleichbarer komplexer Aufgabenstellungen - Realisierung erfolgte unter ähnlichen technischen und organisatorischen Voraussetzungen Die Darstellung der Referenzen muss die folgenden Angaben enthalten: - Name und Anschrift des Auftraggebers; - Auftragswert/Umsatz in TEUR - Beschreibung des Referenzprojektes/-auftrages (inkl. der Nennung wesentlicher Nachunternehmer mit prozentualer Angabe von Eigenan-teil/Nachunternehmereinsatz); - Beschreibung der Qualifikation der bei der Ausführung des Referenzprojektes/-auftrages beschäftigten Mitarbeiter (Planungsingenieur, Fachmonteur) - Möglichst Angabe eines Ansprechpartners des Referenzkunden mit Telefonnummer Angaben zu den Referenzen sind für jede der Referenzen in der "Anlage - Referenzen" zu machen. Die Anlage ist mit dem Angebot einzureichen. Der WDR behält sich vor, die angegebenen Referenzen zu überprüfen. Die Überprüfung basiert allein auf den vom Bieter gemachten Angaben. Der Bieter hat in-sofern unbedingt auf die Vollständigkeit und Richtigkeit der von der Vergabestelle geforderten Angaben zu achten. Sofern und soweit der Bieter auf Referenzen von Nachunternehmern zurück-greift, so sind nur solche Referenzen des Nachunternehmers zulässig, die inhaltlich mit dem Leistungsteil vergleichbar sind, den der Nachunternehmer konkret im Rahmen der angebotenen Leistung erbringen soll.
Ausschlussgrund:
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung
Betrug
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften
+ 19 weitere
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels
Korruption
Schwerwiegendes berufliches Fehlverhalten
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten
Täuschung, Zurückhaltung von Informationen, Unfähigkeit zur Vorlage erforderlicher Unterlagen oder Erlangung vertraulicher Informationen zu dem Verfahren
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen
Verstoß gegen die in den rein innerstaatlichen Ausschlussgründen verankerten Verpflichtungen
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Sozialversicherungsbeiträgen
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Steuern
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen
Ergänzende Informationen Zusätzliche Informationen
Bekanntmachungs-ID: CXP4YZG5X5K
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Rheinland
Nationale Registrierungsnummer: DE812110859
Postanschrift: Zeughausstraße 2-10
Postleitzahl: 50667
Postort: Köln
Region: Köln, Kreisfreie Stadt
🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vkrheinland@bezreg-koeln.nrw.de📧
Telefon: +49 221147-0📞
Fax: +49 2211472889 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Hinweis zur Geltendmachung von Vergaberechtsverstößen vor der Vergabekammer: Der WDR weist darauf hin, dass ein Nachprüfungsantrag unzulässig ist, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem WDR nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem WDR gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem WDR gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des WDR, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Weitere Einzelheiten können § 160 GWB entnommen werden.
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Hinweis zur Geltendmachung von Vergaberechtsverstößen vor der Vergabekammer: Der WDR weist darauf hin, dass ein Nachprüfungsantrag unzulässig ist, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem WDR nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem WDR gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem WDR gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des WDR, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Weitere Einzelheiten können § 160 GWB entnommen werden.
Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2025-06-20+02:00 📅
Quelle: OJS 2025/S 118-404034 (2025-06-20)