Am Institut für Quantentechnologie wird eine Magneto-Optische Falle (MOT) für Rubidiumatom aufgebaut. Es wird ein Grating-Chip verwendet, sodass nur eine einziger MOT Laser Strahl benö-tigt wird. Hierfür wird ein leistungsfähiges Laser System zum Kühlen und Abbilden (Imaging) der Atome benötigt. Das System muss die Laserquelle, das Locking, die Strahlkonditionierung (z.B. AOM, EOM, Verstärker, Polarisation, etc.) und die richtigen Schnittstellen für das bereits vorhandene Kontrollsystem beinhalten. Die exakten Laserfrequenzen müssen über RF-Signale feinjustierbar sein und mit Hilfe eines Shutters, angesteuert durch TTL-Signale, vollständig geblockt werden können. Die Rubidium-Übergange für das Locking müssen über die Laser Source frei wählbar sein. Das System soll in einem temperaturgeregelten Labor zum Einsatz kommen. Es kann in einem 19“ Rack oder auf einem optischen Tisch installiert werden und wird nur von qualifiziertem Fach-personal bedient. Weitergehende Informationen sind der beigefügten Leistungsbeschreibung (Vertragsunterlagen) zu entnehmen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2026-01-16.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2025-12-03.
Auftragsbekanntmachung (2025-12-03) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: MOT Laser System
Referenznummer: ELVIS-ID E67746541
Kurze Beschreibung:
Am Institut für Quantentechnologie wird eine Magneto-Optische Falle (MOT) für Rubidiumatom aufgebaut. Es wird ein Grating-Chip verwendet, sodass nur eine einziger MOT Laser Strahl benö-tigt wird.
Hierfür wird ein leistungsfähiges Laser System zum Kühlen und Abbilden (Imaging) der Atome benötigt. Das System muss die Laserquelle, das Locking, die Strahlkonditionierung (z.B. AOM, EOM, Verstärker, Polarisation, etc.) und die richtigen Schnittstellen für das bereits vorhandene Kontrollsystem beinhalten. Die exakten Laserfrequenzen müssen über RF-Signale feinjustierbar sein und mit Hilfe eines Shutters, angesteuert durch TTL-Signale, vollständig geblockt werden können. Die Rubidium-Übergange für das Locking müssen über die Laser Source frei wählbar sein.
Das System soll in einem temperaturgeregelten Labor zum Einsatz kommen. Es kann in einem 19“ Rack oder auf einem optischen Tisch installiert werden und wird nur von qualifiziertem Fach-personal bedient.
Weitergehende Informationen sind der beigefügten Leistungsbeschreibung (Vertragsunterlagen) zu entnehmen.
Am Institut für Quantentechnologie wird eine Magneto-Optische Falle (MOT) für Rubidiumatom aufgebaut. Es wird ein Grating-Chip verwendet, sodass nur eine einziger MOT Laser Strahl benö-tigt wird.
Hierfür wird ein leistungsfähiges Laser System zum Kühlen und Abbilden (Imaging) der Atome benötigt. Das System muss die Laserquelle, das Locking, die Strahlkonditionierung (z.B. AOM, EOM, Verstärker, Polarisation, etc.) und die richtigen Schnittstellen für das bereits vorhandene Kontrollsystem beinhalten. Die exakten Laserfrequenzen müssen über RF-Signale feinjustierbar sein und mit Hilfe eines Shutters, angesteuert durch TTL-Signale, vollständig geblockt werden können. Die Rubidium-Übergange für das Locking müssen über die Laser Source frei wählbar sein.
Das System soll in einem temperaturgeregelten Labor zum Einsatz kommen. Es kann in einem 19“ Rack oder auf einem optischen Tisch installiert werden und wird nur von qualifiziertem Fach-personal bedient.
Weitergehende Informationen sind der beigefügten Leistungsbeschreibung (Vertragsunterlagen) zu entnehmen.
Art des Vertrags: Lieferungen
Produkte/Dienstleistungen: Laser📦 Beschreibung
Interne Kennung: LOT-0001 422/2025/9013659
Beschreibung der Beschaffung:
Am Institut für Quantentechnologie wird eine Magneto-Optische Falle (MOT) für Rubidiumatom aufgebaut. Es wird ein Grating-Chip verwendet, sodass nur eine einziger MOT Laser Strahl benötigt wird.
Hierfür wird ein leistungsfähiges Laser System zum Kühlen und Abbilden (Imaging) der Atome benötigt. Das System muss die Laserquelle, das Locking, die Strahlkonditionierung (z.B. AOM, EOM, Verstärker, Polarisation, etc.) und die richtigen Schnittstellen für das bereits vorhandene Kontrollsystem beinhalten. Die exakten Laserfrequenzen müssen über RF-Signale feinjustierbar sein und mit Hilfe eines Shutters, angesteuert durch TTL-Signale, vollständig geblockt werden können. Die Rubidium-Übergange für das Locking müssen über die Laser Source frei wählbar sein.
Das System soll in einem temperaturgeregelten Labor zum Einsatz kommen. Es kann in einem 19“ Rack oder auf einem optischen Tisch installiert werden und wird nur von qualifiziertem Fach-personal bedient.
Weitergehende Informationen sind der beigefügten Leistungsbeschreibung (Vertragsunterlagen) zu entnehmen.
Am Institut für Quantentechnologie wird eine Magneto-Optische Falle (MOT) für Rubidiumatom aufgebaut. Es wird ein Grating-Chip verwendet, sodass nur eine einziger MOT Laser Strahl benötigt wird.
Hierfür wird ein leistungsfähiges Laser System zum Kühlen und Abbilden (Imaging) der Atome benötigt. Das System muss die Laserquelle, das Locking, die Strahlkonditionierung (z.B. AOM, EOM, Verstärker, Polarisation, etc.) und die richtigen Schnittstellen für das bereits vorhandene Kontrollsystem beinhalten. Die exakten Laserfrequenzen müssen über RF-Signale feinjustierbar sein und mit Hilfe eines Shutters, angesteuert durch TTL-Signale, vollständig geblockt werden können. Die Rubidium-Übergange für das Locking müssen über die Laser Source frei wählbar sein.
Das System soll in einem temperaturgeregelten Labor zum Einsatz kommen. Es kann in einem 19“ Rack oder auf einem optischen Tisch installiert werden und wird nur von qualifiziertem Fach-personal bedient.
Weitergehende Informationen sind der beigefügten Leistungsbeschreibung (Vertragsunterlagen) zu entnehmen.
Postanschrift: Wilhelm-Runge-Straße 10
Postleitzahl: 89081
Stadt: Ulm
Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung: Ulm, Stadtkreis
🏙️ Vergabekriterien
Preis ✅
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Zusammengesetzt aus:
Qualität 40%
Service 10%
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2026-01-16 10:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2026-01-16 10:00:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 49 Tage Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Fortgeschrittene oder qualifizierte elektronische Signatur oder Siegel (im Sinne der Verordnung (EU) Nr 910/2014) erforderlich
Eröffnungstermin: 2026-01-16 10:00:00 📅
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Die elektronische Bestellung wird verwendet ✅
Elektronische Zahlung wird verwendet ✅
Zusätzliche Informationen:
Der Auftraggeber kann eine Aufklärung über Inhalte der Angebote und Eignungsunterlagen betreiben und Unterlagen nachfordern. Die Grundsätze der Gleichbehandlung und Nichtdiskriminierung werden dabei beachtet.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Eignungskriterium: Eintragung in das Handelsregister
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Nachweis über die Eintragung ins Handelsregister: Aktueller Auszug aus dem Handelsregister oder eine Kopie desselben (der Auszug soll zum Zeitpunkt des Fristendes nicht älter als drei Monate sein) oder ein vergleichbares Dokument. Ausländische Bieter können die Eintragung in das jeweilige Berufs- oder Handelsregister ihres Sitzstaates durch Vorlage entsprechender Unterlagen gemäß den lokalen Bestimmungen nachweisen.
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Nachweis über die Eintragung ins Handelsregister: Aktueller Auszug aus dem Handelsregister oder eine Kopie desselben (der Auszug soll zum Zeitpunkt des Fristendes nicht älter als drei Monate sein) oder ein vergleichbares Dokument. Ausländische Bieter können die Eintragung in das jeweilige Berufs- oder Handelsregister ihres Sitzstaates durch Vorlage entsprechender Unterlagen gemäß den lokalen Bestimmungen nachweisen.
Eignungskriterium: Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Bieter müssen eine Berufs-/Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme je Schadensereignis in Höhe von mindestens 1.000.000€ für Personenschäden und 1.000.000€ für Sach- und Vermögensschäden nachweisen. Der Nachweis wird erbracht durch Eigenerklärung im Eignungsformblatt sowie die Vorlage eines vom Versicherer ausgestellten Versicherungsnachweises oder einer schriftlichen Erklärung des Versicherers, dass er im Auftragsfall bereit ist, eine Versicherung entsprechend der Bekanntmachung abzuschließen. Der Nachweis bzw. die Erklärung darf nicht älter als 12 Monate sein.
Bietergemeinschaften müssen einen entsprechenden Nachweis bzw. eine Erklärung für die Bietergemeinschaft oder für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft vorlegen.
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Bieter müssen eine Berufs-/Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme je Schadensereignis in Höhe von mindestens 1.000.000€ für Personenschäden und 1.000.000€ für Sach- und Vermögensschäden nachweisen. Der Nachweis wird erbracht durch Eigenerklärung im Eignungsformblatt sowie die Vorlage eines vom Versicherer ausgestellten Versicherungsnachweises oder einer schriftlichen Erklärung des Versicherers, dass er im Auftragsfall bereit ist, eine Versicherung entsprechend der Bekanntmachung abzuschließen. Der Nachweis bzw. die Erklärung darf nicht älter als 12 Monate sein.
Bietergemeinschaften müssen einen entsprechenden Nachweis bzw. eine Erklärung für die Bietergemeinschaft oder für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft vorlegen.
Eignungskriterium: Referenzen zu bestimmten Lieferungen
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien: Angabe von zwei mit diesem Auftrag vergleichbaren Referenzen.
Eignungskriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Sprache, in der die Angebote und Eignungsunterlagen verfasst sein müssen. Das Angebot muss in all seinen Bestandteilen in deutscher/englischer Sprache abgefasst sein.
Firmenprofil/Vorstellung des Unternehmens
Der Bieter hat ein Firmenprofil mit folgenden Angaben den Angebotsunterlagen beizufügen:
• Datum der Unternehmensgründung
• Standorte des Unternehmens
• Rechtsform des Unternehmens
• Registergericht und Registernummer
• Umsatzsteuer Identifikationsnummer (USt-ID)
• Identifikationsnummer (Leitweg-ID)
• Einstufung als KMU
• Einstufung als Start-UP
• Börsennotiert
• Staatsangehörigkeit des wirtschaftlichen Eigentümers des Unternehmens
• Beschreibung des Kerngeschäftes
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Firmenprofil/Vorstellung des Unternehmens
Der Bieter hat ein Firmenprofil mit folgenden Angaben den Angebotsunterlagen beizufügen:
• Datum der Unternehmensgründung
• Standorte des Unternehmens
• Rechtsform des Unternehmens
• Registergericht und Registernummer
• Umsatzsteuer Identifikationsnummer (USt-ID)
• Identifikationsnummer (Leitweg-ID)
• Einstufung als KMU
• Einstufung als Start-UP
• Börsennotiert
• Staatsangehörigkeit des wirtschaftlichen Eigentümers des Unternehmens
• Beschreibung des Kerngeschäftes
Eigenerklärung „BMWK-Russland“:
Die VO 2024/1865 erweitert die VO 833/2014, in der eine Wiederausfuhr nach Russland und die Wiederausfuhr zur Verwendung in Russland untersagt wird, auch auf Belarus.
Der Bieter erklärt mit der Eigenerklärung gemäß Art. 5k der VO 833/2014, dass sich seine Geschäftstätigkeiten ebenfalls nicht auf Belarus erstrecken.
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Eigenerklärung „BMWK-Russland“:
Die VO 2024/1865 erweitert die VO 833/2014, in der eine Wiederausfuhr nach Russland und die Wiederausfuhr zur Verwendung in Russland untersagt wird, auch auf Belarus.
Der Bieter erklärt mit der Eigenerklärung gemäß Art. 5k der VO 833/2014, dass sich seine Geschäftstätigkeiten ebenfalls nicht auf Belarus erstrecken.
Eigenerklärung GWB (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen)
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften
+ 19 weitere
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels
Korruption
Schwerwiegendes berufliches Fehlverhalten
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten
Täuschung, Zurückhaltung von Informationen, Unfähigkeit zur Vorlage erforderlicher Unterlagen oder Erlangung vertraulicher Informationen zu dem Verfahren
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen
Verstoß gegen die in den rein innerstaatlichen Ausschlussgründen verankerten Verpflichtungen
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Sozialversicherungsbeiträgen
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Steuern
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen
Zahlungsunfähigkeit
Beschreibung der Ausschlussgründe: Der Katalog der Ausschlussgründe ergibt sich aus §§ 123 und 124 GWB.
Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Name: Deutsches Zentrum für Luft- und Raumfahrt e.V. (DLR)
Nationale Registrierungsnummer: Leitweg-ID 992-03005-81
Abteilung: Einkauf
Postanschrift: Linder Höhe
Postleitzahl: 51147
Postort: Köln
Region: Köln, Kreisfreie Stadt
🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: evergabe@dlr.de📧
Telefon: 0 00📞
URL: http://www.dlr.de/DE/Home/home_node.html🌏 Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
Haupttätigkeit
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Kommunikation
Dokumente URL: https://www.subreport.de/E67746541🌏
Teilnahme-URL: https://www.subreport.de/E67746541🌏
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes
Nationale Registrierungsnummer: t:022894990
Abteilung: Vergabekammer
Postanschrift: Kaiser-Friedrich-Straße 16
Postleitzahl: 53113
Postort: Bonn
Region: Bonn, Kreisfreie Stadt
🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de📧
Telefon: +492289499578📞
Fax: +492289499163 📠
URL: https://bundeskartellamt.de🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen und unverzüglich zu begründen. Er soll ein bestimmtes Begehren enthalten. Ein Antragsteller ohne Wohnsitz der gewöhnlichen Aufenthalt, Sitz oder Geschäftsleitung in der Bundesrepublik Deutschland hat einen Empfangsbevollmächtigten in der Bundesrepublik Deutschland zu benennen. Die Begründung muss die Bezeichnung des Antragsgegners, eine Beschreibung der behaupteten Rechtsverletzung mit Sachverhaltsdarstellung und die Bezeichnung der verfügbaren Beweismittel enthalten sowie darlegen, dass die Rüge gegenüber dem Auftraggeber erfolgt ist; sie soll, soweit bekannt, die sonstigen Beteiligten nennen.
Ein Nachprüfungsantrag ist nur zulässig, wenn
• der Antragsteller von ihm erkannte Verstöße gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren gegenüber dem Auftraggeber innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis gerügt hat,
• der Antragsteller Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt hat,
• der Antragsteller Verstöße, die in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Angebotsfrist gegenüber dem Auftraggeber gerügt hat,
• nicht mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs. 1GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 15 Kalendertage nach Absendung der Bieterinformation nach §134 Abs. 1 GWB. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen und unverzüglich zu begründen. Er soll ein bestimmtes Begehren enthalten. Ein Antragsteller ohne Wohnsitz der gewöhnlichen Aufenthalt, Sitz oder Geschäftsleitung in der Bundesrepublik Deutschland hat einen Empfangsbevollmächtigten in der Bundesrepublik Deutschland zu benennen. Die Begründung muss die Bezeichnung des Antragsgegners, eine Beschreibung der behaupteten Rechtsverletzung mit Sachverhaltsdarstellung und die Bezeichnung der verfügbaren Beweismittel enthalten sowie darlegen, dass die Rüge gegenüber dem Auftraggeber erfolgt ist; sie soll, soweit bekannt, die sonstigen Beteiligten nennen.
Ein Nachprüfungsantrag ist nur zulässig, wenn
• der Antragsteller von ihm erkannte Verstöße gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren gegenüber dem Auftraggeber innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis gerügt hat,
• der Antragsteller Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt hat,
• der Antragsteller Verstöße, die in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Angebotsfrist gegenüber dem Auftraggeber gerügt hat,
• nicht mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs. 1GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 15 Kalendertage nach Absendung der Bieterinformation nach §134 Abs. 1 GWB. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).
Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2025-12-05+01:00 📅
Quelle: OJS 2025/S 235-807799 (2025-12-03)
Auftragsbekanntmachung (2025-12-16) Verfahren Administrative Informationen
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Englisch 🗣️
Ergänzende Informationen Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2025-12-18+01:00 📅
Änderungen Andere zusätzliche Informationen
Hauptgrund für die Änderung: Aktualisierte Informationen
Angaben zu Änderungen
Fassung der zu ändernden vorigen Bekanntmachung: 5b16e0d5-f39d-4751-adbd-9783cbcef18e-01
Quelle: OJS 2025/S 244-841781 (2025-12-16)