Die Rahmenvereinbarung umfasst die Beschaffung von Lizenzen und Softwarepflege für Produkte der Firma Adobe für die Institute und Einrichtungen der Max-Planck-Gesellschaft (MPG) und ihre assoziierten Einrichtungen. Die Rahmenvereinbarung umfasst den Einzelabruf von Lizenzen unter dem Vertragsmodell: ETLA (Enterprise Term License Agreement). Im ETLA-Vertrag werden Lizenzen befristet inklusive Softwarepflege erworben. Der zu dem Vertragstyp gehörende Vertrag wird von der MPG mit Adobe unabhängig von der vorliegenden Ausschreibung abgeschlossen. Der Großteil der in der MPG vorhandenen Lizenzen wird über den ETLA-Vertrag abgebildet.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2026-01-22.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2025-12-11.
Auftragsbekanntmachung (2025-12-11) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: MPG Adobe 2026 (AZ: 42945)
Referenznummer: 42945
Kurze Beschreibung:
Die Rahmenvereinbarung umfasst die Beschaffung von Lizenzen und Softwarepflege für Produkte der Firma Adobe für die Institute und Einrichtungen der Max-Planck-Gesellschaft (MPG) und ihre assoziierten Einrichtungen. Die Rahmenvereinbarung umfasst den Einzelabruf von Lizenzen unter dem Vertragsmodell: ETLA (Enterprise Term License Agreement). Im ETLA-Vertrag werden Lizenzen befristet inklusive Softwarepflege erworben. Der zu dem Vertragstyp gehörende Vertrag wird von der MPG mit Adobe unabhängig von der
vorliegenden Ausschreibung abgeschlossen. Der Großteil der in der MPG vorhandenen Lizenzen wird über den ETLA-Vertrag abgebildet.
Die Rahmenvereinbarung umfasst die Beschaffung von Lizenzen und Softwarepflege für Produkte der Firma Adobe für die Institute und Einrichtungen der Max-Planck-Gesellschaft (MPG) und ihre assoziierten Einrichtungen. Die Rahmenvereinbarung umfasst den Einzelabruf von Lizenzen unter dem Vertragsmodell: ETLA (Enterprise Term License Agreement). Im ETLA-Vertrag werden Lizenzen befristet inklusive Softwarepflege erworben. Der zu dem Vertragstyp gehörende Vertrag wird von der MPG mit Adobe unabhängig von der
vorliegenden Ausschreibung abgeschlossen. Der Großteil der in der MPG vorhandenen Lizenzen wird über den ETLA-Vertrag abgebildet.
Art des Vertrags: Lieferungen
Produkte/Dienstleistungen: Grafiksoftwarepaket📦 Beschreibung
Interne Kennung: LOT-0000
Beschreibung der Beschaffung:
Die Rahmenvereinbarung umfasst die Beschaffung von Lizenzen und Softwarepflege für Produkte der Firma Adobe für die Institute und Einrichtungen der Max-Planck-Gesellschaft (MPG) und ihre assoziierten Einrichtungen. Die Rahmenvereinbarung umfasst den Einzelabruf von Lizenzen unter dem Vertragsmodell: ETLA (Enterprise Term License Agreement). Im ETLA-Vertrag werden Lizenzen befristet inklusive Softwarepflege erworben. Der zu dem Vertragstyp gehörende Vertrag wird von der MPG mit Adobe unabhängig von der
vorliegenden Ausschreibung abgeschlossen. Der Großteil der in der MPG vorhandenen Lizenzen wird über den ETLA-Vertrag abgebildet.
Der Auftraggeber kann die Rahmenvereinbarung, sofern erforderlich, optional um bis zu 12 Monate verlängern. Somit beträgt die maximale Vertragslaufzeit der Rahmenvereinbarung bis zu 48 Monate.
Die Rahmenvereinbarung umfasst die Beschaffung von Lizenzen und Softwarepflege für Produkte der Firma Adobe für die Institute und Einrichtungen der Max-Planck-Gesellschaft (MPG) und ihre assoziierten Einrichtungen. Die Rahmenvereinbarung umfasst den Einzelabruf von Lizenzen unter dem Vertragsmodell: ETLA (Enterprise Term License Agreement). Im ETLA-Vertrag werden Lizenzen befristet inklusive Softwarepflege erworben. Der zu dem Vertragstyp gehörende Vertrag wird von der MPG mit Adobe unabhängig von der
vorliegenden Ausschreibung abgeschlossen. Der Großteil der in der MPG vorhandenen Lizenzen wird über den ETLA-Vertrag abgebildet.
Der Auftraggeber kann die Rahmenvereinbarung, sofern erforderlich, optional um bis zu 12 Monate verlängern. Somit beträgt die maximale Vertragslaufzeit der Rahmenvereinbarung bis zu 48 Monate.
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Bildverarbeitungssoftwarepaket📦
Postleitzahl: 80687
Stadt: München
Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung: München, Kreisfreie Stadt
🏙️ Dauer
Datum des Beginns: 2026-02-13 📅
Datum des Endes: 2029-02-12 📅
Vergabekriterien
Preis ✅
Preis (Gewichtung): 100.00
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0000
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2026-01-22 12:00:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Englisch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 2 Monate Informationen über eine Rahmenvereinbarung oder ein dynamisches Beschaffungssystem
Rahmenvereinbarung mit mehreren Betreibern ✅
Höchstzahl der Teilnehmer: 2
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
Zusätzliche Informationen:
Der Auftraggeber behält sich vor, im Rahmen des gemäß § 56 Abs. 2 und 3 VgV Zulässigen fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen binnen einer angemessenen Frist nachzufordern. Ein Rechtsanspruch auf eine Nachforderung besteht grundsätzlich nicht.
Der Auftraggeber behält sich vor, im Rahmen des gemäß § 56 Abs. 2 und 3 VgV Zulässigen fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen binnen einer angemessenen Frist nachzufordern. Ein Rechtsanspruch auf eine Nachforderung besteht grundsätzlich nicht.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Regierung von Oberbayern Vergabekammer Südbayern
Nationale Registrierungsnummer: 09-0318006-60
Postanschrift: Maximilianstraße 39
Postleitzahl: 80538
Postort: München
Region: München, Kreisfreie Stadt
🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de📧
Telefon: +49 8921762411📞 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15
Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers,
einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160
Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist weiterhin
unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die
Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf
Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2, 169 Abs. 1 GWB).
Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Kalendertage nach
Absendung der Bieterinformation auf elektronischem Weg (§
134 Abs. 1 und 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der
Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den
Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt
es nicht an. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt
ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße
innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw., soweit die
Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den
Vergabeunterlagen erkennbar sind, bis zum Ablauf der
Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis 3
GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB
genannten Fristen verwiesen.
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15
Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers,
einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160
Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist weiterhin
unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die
Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf
Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2, 169 Abs. 1 GWB).
Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Kalendertage nach
Absendung der Bieterinformation auf elektronischem Weg (§
134 Abs. 1 und 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der
Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den
Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt
es nicht an. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt
ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße
innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw., soweit die
Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den
Vergabeunterlagen erkennbar sind, bis zum Ablauf der
Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis 3
GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB
genannten Fristen verwiesen.
Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2025-12-11+01:00 📅
Quelle: OJS 2025/S 240-828697 (2025-12-11)