Die Rahmenvereinbarung umfasst die Verlängerung für die in der MPG bestehenden Jamf-Lizenzen sowie die Möglichkeit für Einzelabrufe von neuen bzw. zusätzlichen Lizenzen. Es handelt sich dabei ausschließlich um Lizenzen, die befristet überlassen werden (Miete). Die Pflege ist dabei in den zu beschaffenden Lizenzen zur befristeten Überlassung (Miete) üblicherweise durch den Herstellersupport abgedeckt. Die MPG sucht nach einem Auftragnehmer, der Lizenzen und Softwarepflege für die JamfProdukte zum dezentralen und zentralen Einsatz in der Max-Planck-Gesellschaft und assoziierten Einrichtungen bereitstellen kann. Abgeschlossen wird eine Rahmenvereinbarung mit einem Unternehmen über die Beschaffung von Lizenzen und Pflege von Jamf Pro, Jamf Connect, Jamf Protect und anderen Lizenzen des Herstellers Jamf.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2025-10-02.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2025-08-21.
Auftragsbekanntmachung (2025-08-21) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: MPG Jamf 2025
Referenznummer: 42911
Kurze Beschreibung:
Die Rahmenvereinbarung umfasst die Verlängerung für die in der MPG bestehenden Jamf-Lizenzen sowie die Möglichkeit für Einzelabrufe von neuen bzw. zusätzlichen Lizenzen. Es handelt sich dabei ausschließlich um Lizenzen, die befristet überlassen werden (Miete). Die Pflege ist dabei in den zu beschaffenden Lizenzen zur befristeten Überlassung (Miete) üblicherweise durch den Herstellersupport abgedeckt.
Die MPG sucht nach einem Auftragnehmer, der Lizenzen und Softwarepflege für die JamfProdukte zum dezentralen und zentralen Einsatz in der Max-Planck-Gesellschaft und assoziierten Einrichtungen bereitstellen kann. Abgeschlossen wird eine Rahmenvereinbarung mit einem Unternehmen über die Beschaffung von Lizenzen und Pflege von Jamf Pro, Jamf Connect, Jamf Protect und anderen Lizenzen des Herstellers Jamf.
Die Rahmenvereinbarung umfasst die Verlängerung für die in der MPG bestehenden Jamf-Lizenzen sowie die Möglichkeit für Einzelabrufe von neuen bzw. zusätzlichen Lizenzen. Es handelt sich dabei ausschließlich um Lizenzen, die befristet überlassen werden (Miete). Die Pflege ist dabei in den zu beschaffenden Lizenzen zur befristeten Überlassung (Miete) üblicherweise durch den Herstellersupport abgedeckt.
Die MPG sucht nach einem Auftragnehmer, der Lizenzen und Softwarepflege für die JamfProdukte zum dezentralen und zentralen Einsatz in der Max-Planck-Gesellschaft und assoziierten Einrichtungen bereitstellen kann. Abgeschlossen wird eine Rahmenvereinbarung mit einem Unternehmen über die Beschaffung von Lizenzen und Pflege von Jamf Pro, Jamf Connect, Jamf Protect und anderen Lizenzen des Herstellers Jamf.
Art des Vertrags: Lieferungen
Produkte/Dienstleistungen: Softwarepaket und Informationssysteme📦 Beschreibung
Interne Kennung: LOT-0000
Beschreibung der Beschaffung:
Gegenstand dieses Vergabeverfahrens ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung mit einem Unternehmen über die Beschaffung von Jamf-Lizenzen (Abonnements bzw. Mietlizenzen) und anderer Software des Herstellers Jamf, wie z.B. Jamf Connect und Jamf Protect, für die Institute und Einrichtungen der Max-Planck-Gesellschaft (MPG) und ihre assoziierten Einrichtungen.
Die Rahmenvereinbarung umfasst die Verlängerung für die in der MPG bestehenden Jamf-Lizenzen sowie die Möglichkeit für Einzelabrufe von neuen bzw. zusätzlichen Lizenzen. Die Laufzeit sämtlicher bereits vorhandener und aller neu bezogenen Lizenzen wird auf ein einheitliches Ablaufdatum angeglichen.
Für die detaillierte Beschreibung des Vergabegegenstands wird auf die umfassende
Leistungsbeschreibung in Kapitel 3 verwiesen.
Gegenstand dieses Vergabeverfahrens ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung mit einem Unternehmen über die Beschaffung von Jamf-Lizenzen (Abonnements bzw. Mietlizenzen) und anderer Software des Herstellers Jamf, wie z.B. Jamf Connect und Jamf Protect, für die Institute und Einrichtungen der Max-Planck-Gesellschaft (MPG) und ihre assoziierten Einrichtungen.
Die Rahmenvereinbarung umfasst die Verlängerung für die in der MPG bestehenden Jamf-Lizenzen sowie die Möglichkeit für Einzelabrufe von neuen bzw. zusätzlichen Lizenzen. Die Laufzeit sämtlicher bereits vorhandener und aller neu bezogenen Lizenzen wird auf ein einheitliches Ablaufdatum angeglichen.
Für die detaillierte Beschreibung des Vergabegegenstands wird auf die umfassende
Leistungsbeschreibung in Kapitel 3 verwiesen.
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Softwarepaket und Informationssysteme📦
Postleitzahl: 80687
Stadt: München
Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung: München, Kreisfreie Stadt
🏙️ Dauer
Datum des Beginns: 2025-10-22 📅
Datum des Endes: 2029-03-31 📅
Beschreibung
Maximale Verlängerungen: 1
Weitere Informationen zur Verlängerung: siehe Leistungsbeschreibung
Informationen über Optionen
Optionen ✅
Beschreibung der Optionen:
Die Vertragslaufzeit setzt sich zusammen aus einer Basislaufzeit von 42 Monaten
(22.10.2025 bis 31.03.2029) und einer anschließenden Optionslaufzeit (31.03.2029 bis
31.03.2030). Spricht die MPG keine Kündigung aus, so verlängert sich die Laufzeit des
Vertrages nach Ablauf der Basislaufzeit um weitere 12 Monate, sodass die maximale
Vertragslaufzeit insgesamt 54 Monate beträgt.
Die Vertragslaufzeit setzt sich zusammen aus einer Basislaufzeit von 42 Monaten
(22.10.2025 bis 31.03.2029) und einer anschließenden Optionslaufzeit (31.03.2029 bis
31.03.2030). Spricht die MPG keine Kündigung aus, so verlängert sich die Laufzeit des
Vertrages nach Ablauf der Basislaufzeit um weitere 12 Monate, sodass die maximale
Vertragslaufzeit insgesamt 54 Monate beträgt.
Vergabekriterien
Preis ✅
Preis (Gewichtung): 100.00
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0000
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2025-10-02 12:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2025-10-02 12:00:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 1 Monate Informationen über eine Rahmenvereinbarung oder ein dynamisches Beschaffungssystem
Rahmenvereinbarung mit mehreren Betreibern ✅
Höchstzahl der Teilnehmer: 1
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Eröffnungstermin: 2025-10-02 12:00:00 📅
Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
Die elektronische Bestellung wird verwendet ✅
Zusätzliche Informationen:
Der Auftraggeber behält sich vor, im Rahmen des gemäß § 56 Abs. 2 und 3 VgV Zulässigen fehlende, unvollständige oder
fehlerhafte Unterlagen binnen einer angemessenen Frist nachzufordern. Ein Rechtsanspruch auf eine Nachforderung besteht grundsätzlich nicht.
Der Auftraggeber behält sich vor, im Rahmen des gemäß § 56 Abs. 2 und 3 VgV Zulässigen fehlende, unvollständige oder
fehlerhafte Unterlagen binnen einer angemessenen Frist nachzufordern. Ein Rechtsanspruch auf eine Nachforderung besteht grundsätzlich nicht.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Regierung von Oberbayern - Vergabekammer Südbayern
Nationale Registrierungsnummer: 09-0318006-60
Postanschrift: Maximilianstraße 39
Postleitzahl: 80538
Postort: München
Region: München, Kreisfreie Stadt
🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de📧
Telefon: +49 8921762411📞
Fax: +49 8921762847 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist weiterhin unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2, 169 Abs. 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Kalendertage nach Absendung der Bieterinformation auf elektronischem Weg (§ 134 Abs. 1 und 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw., soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind, bis zum Ablauf der Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis 3 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist weiterhin unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2, 169 Abs. 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Kalendertage nach Absendung der Bieterinformation auf elektronischem Weg (§ 134 Abs. 1 und 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw., soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind, bis zum Ablauf der Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis 3 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.
Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2025-08-21+02:00 📅
Quelle: OJS 2025/S 160-548802 (2025-08-21)