Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Aus technischen Gründen hier dargestellt: Kriterium:
"Eignung zur Berufsausübung - Befähigung zur Berufsausübung
einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder
Handelsregister"; Kriterium " Wirtschaftliche und finanzielle
Leistungsfähigkeit" und Kriterium: "Technische und berufliche
Leistungsfähigkeit": Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der
Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation
von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) und geben hierzu
die PQ-Nummer mit dem Teilnahmeantrag/ dem Angebot an. Beruft sich der
Bewerber/ Bieter zur Erfüllung des Auftrages auf die Fähigkeiten anderer
Unternehmen, oder bewirbt sich eine Bewerber-/ Bietergemeinschaft, ist die
jeweilige Nummer im Präqualifikationsverzeichnis auch für diese
Unternehmen bzw. alle Mitglieder einer Bewerber-/ Bietergemeinschaft mit
dem Teilnahmeantrag/ dem Angebot anzugeben. Wir weisen darauf hin das
die im PQ Verzeichnis hinterlegten Referenzen und Dokumente auf
Aktualität und Vergleichbarkeit mit der hier zu vergebende Leistung geprüft
werden. Unterlagen und Referenzen die nicht aktuell und vergleichbar sind
führen zum Ausschluss des Angebotes. Auftragsspezifische Einzelnachweise
(von präqualifizierten und nicht präqualifizierten Unternehmen vorzulegen):
Mit dem Angebot sind die Teile des Auftrags, die als Unteraufträge anandere Unternehmen vergeben werden sollen, zu benennen (Formblatt 235).
Mit dem Angebot sind 3 Referenzen aus den letzten 5 Jahren über nach Art
und Umfang vergleichbare Leistungen einzureichen (gilt für alle Bieter, auch
für präqualifizierte Bieter). Es müssen sämtliche Angaben wie im letzten
Abschnitt auf Seite 1 des VHB Formblatt 124 in Verbindung mit
VHBFormblatt 444 aufgeführt, getroffen werden. Bei präqualifizierten
Bietern ist es ausreichend, wenn Sie mit der Angebotsabgabe bestätigen,
dass wir die geforderten vorgenannten 3 vergleichbaren Referenzen aus dem
PQVerzeichnis der weiteren Prüfung unterziehen können. Nicht
präqualifizierte Unternehmen geben über das Formblatt 124 mit ihrem
Teilnahmeantrag / Angebot eine entsprechende Eigenerklärung ab. Beruft
sich der Bewerber/ Bieter zur Erfüllung des Auftrages auf die Fähigkeiten
anderer Unternehmen, oder bewirbt sich eine Bewerber-/
Bietergemeinschaft, ist die Eigenerklärung über das Formblatt 124 auch von
diesen Unternehmen bzw. von jedem Mitglied einer Bewerber-/
Bietergemeinschaft mit Teilnahmeantrag/ Angebot abzugeben.
https://www.mpg.de/de/einkauf/eigenerklaerung-zur-eignung-vhb-124 Für
nicht präqualifizierte Unternehmen gilt: Der Auftraggeber behält sich vor,
von den Bietern der engeren Wahl zu den Eigenerklärungen die
entsprechenden, im Formblatt 124 genannten Nachweise und Belege
anzufordern.
https://www.mpg.de/de/einkauf/eigenerklaerung-zureignungvhb-124 Auf gesondertes Verlangen sind für
Nachunternehmer/andere Unternehmen außerhalb einer Eignungsleihe
Nachweise zur Eignung (PQNummer oder Eigenerklärung nach 124 sowie
entsprechende Nachweise) sowie eine Verpflichtungserklärung (Formblatt
236) abzugeben. Der Auftraggeber behält sich vor, Bescheinigungen zum
Beleg der Angaben innerhalb angemessener Fristsetzung nach Aufforderung
anzufordern. Nimmt der Bieter/Bewerber bzw. die Bieter-/
Bewerbergemeinschaft im Hinblick auf die Kriterien für die wirtschaftliche
und finanzielle Leistungsfähigkeit im Rahmen einer Eignungsleihe die
Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch, müssen diese gemeinsam
mit dem Bieter/Bewerber bzw. der Bieter-/ Bewerbergemeinschaft für die
Auftragsausführung haften; von Bewerbern /Bewerbergemeinschaften ist die
Haftungserklärung gleichzeitig mit der „Verpflichtungserklärung“
(Formblatt 236) mit dem Teilnahmeantrag abzugeben, von Bietern/
Bietergemeinschaften mit dem Angebot. Wertungsrelevante Unterlagen sind
von der Nachforderung ausgenommen.