Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Kriterium: "Eignung zur Berufsausübung - Befähigung zur
Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in
einem Berufs- oder Handelsregister"; Kriterium " Wirtschaftliche und
finanzielle Leistungsfähigkeit" und Kriterium: "Technische und berufliche
Leistungsfähigkeit": Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der
Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation
von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) und geben hierzu
die PQ-Nummer mit dem Teilnahmeantrag/ dem Angebot an. Beruft sich der
Bewerber/ Bieter zur Erfüllung des Auftrages auf die Fähigkeiten anderer
Unternehmen, oder bewirbt sich eine Bewerber-/ Bietergemeinschaft, ist die
jeweilige Nummer im Präqualifikationsverzeichnis auch für diese
Unternehmen bzw. alle Mitglieder einer Bewerber-/ Bietergemeinschaft mit
dem Teilnahmeantrag/ dem Angebot anzugeben. Wir weisen darauf hin das
die im PQ Verzeichnis hinterlegten Referenzen und Dokumente auf
Aktualität und Vergleichbarkeit mit der hier zu vergebende Leistung geprüft
werden. Unterlagen und Referenzen die nicht aktuell und vergleichbar sind
führen zum Ausschluss des Angebotes. Auftragsspezifische Einzelnachweise
(von präqualifizierten und nicht präqualifizierten Unternehmen vorzulegen):
Mit dem Angebot sind die Teile des Auftrags, die als Unteraufträge an
andere Unternehmen vergeben werden sollen, zu benennen (Formblatt 235).
Mit dem Angebot sind 3 Referenzen aus den letzten 5 Jahren über nach Art
und Umfang vergleichbare Leistungen einzureichen (gilt für alle Bieter, auch
für präqualifizierte Bieter). Es müssen sämtliche Angaben wie im letzten
Abschnitt auf Seite 1 des VHB Formblatt 124 in Verbindung mit
VHBFormblatt 444 aufgeführt, getroffen werden. Bei präqualifizierten
Bietern ist es ausreichend, wenn Sie mit der Angebotsabgabe bestätigen,dass wir die geforderten vorgenannten 3 vergleichbaren Referenzen aus dem
PQVerzeichnis der weiteren Prüfung unterziehen können. Nicht
präqualifizierte Unternehmen geben über das Formblatt 124 mit ihrem
Teilnahmeantrag / Angebot eine entsprechende Eigenerklärung ab. Beruft
sich der Bewerber/ Bieter zur Erfüllung des Auftrages auf die Fähigkeiten
anderer Unternehmen, oder bewirbt sich eine Bewerber-/
Bietergemeinschaft, ist die Eigenerklärung über das Formblatt 124 auch von
diesen Unternehmen bzw. von jedem Mitglied einer Bewerber-/
Bietergemeinschaft mit Teilnahmeantrag/ Angebot abzugeben.
https://www.mpg.de/de/einkauf/eigenerklaerung-zur-eignung-vhb-124 Für
nicht präqualifizierte Unternehmen gilt: Der Auftraggeber behält sich vor,
von den Bietern der engeren Wahl zu den Eigenerklärungen die
entsprechenden, im Formblatt 124 genannten Nachweise und Belege
anzufordern.
https://www.mpg.de/de/einkauf/eigenerklaerungzureignungvhb-124 Auf
gesondertes Verlangen sind für Nachunternehmer/andere Unternehmen
außerhalb einer Eignungsleihe Nachweise zur Eignung (PQNummer oder
Eigenerklärung nach 124 sowie entsprechende Nachweise) sowie eine
Verpflichtungserklärung (Formblatt 236) abzugeben. Der Auftraggeber
behält sich vor, Bescheinigungen zum Beleg der Angaben innerhalb
angemessener Fristsetzung nach Aufforderung anzufordern. Nimmt der
Bieter/Bewerber bzw. die Bieter-/ Bewerbergemeinschaft im Hinblick auf
die Kriterien für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit im
Rahmen einer Eignungsleihe die Kapazitäten anderer Unternehmen in
Anspruch, müssen diese gemeinsam mit dem Bieter/Bewerber bzw. der
Bieter-/ Bewerbergemeinschaft für die Auftragsausführung haften; von
Bewerbern /Bewerbergemeinschaften ist die Haftungserklärung gleichzeitig
mit der „Verpflichtungserklärung“ (Formblatt 236) mit dem Teilnahmeantrag
abzugeben, von Bietern/Bietergemeinschaften mit dem Angebot.
Wertungsrelevante Unterlagen sind von der Nachforderung ausgenommen.