- Vorgehängte Keramikfassade (profilliert, vertikal), ca. 1.380 qm inkl. Unterkonstruktion (Hinweis: Es sind nur Systeme zugelassen, die über eine allgemeine bauaufsichtliche Zulassung für vertikal verlegte Keramik-Fassadenelemente verfügen! Ein System welches einer Zulassung im Einzelfall bedarf, ist nicht zugelassen. Das angebotene System ist bei Angebotsabgabe anzugeben.) - WDVS ca. 480 qm - Sockelabschlüsse Besonderer Hinweis betr. Bieterfragen aufgrund besonderer äußerer Ereignisse (z.B. Sars-COV-2 oder Ukraine Krieg): Bitte berücksichtigen Sie bei Ihrer Angebotserstellung etwaige mögliche bzw. erkennbare Beeinträchtigungen, z.B. in Bezug auf die Verfügbarkeit von Materialien und Produkten, Arbeitskräften, eine evtl. verzögerte Beibringung von geforderten Nachweisen, Auswirkungen auf etwaige Nachunternehmer etc. Fragen, die in diesem Zusammenhang auftreten, bitten wir rechtzeitig vor Angebotsfrist über das Nachrichtensystem der eVergabe zu stellen. Ausführungsfristen: Mit der Ausführung ist zu beginnen innerhalb von 12 Werktagen nach Zugang der Aufforderung durch den AG (§5 Abs. 2 Satz 2 VOB/B). Die Aufforderung wird Ihnen vorauss. bis zum 12.08.2025 zugehen. Die Leistung ist zu vollenden (abnahmereif fertig zu stellen) innerhalb von 340 Werktagen nach vorstehend angegebener Frist. (6 Arbeitstagen/ Woche).
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2025-06-24.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2025-05-22.
Auftragsbekanntmachung (2025-05-22) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: MPI für Multidisziplinäre Naturwissenschaften, Neubau Turm VII: Fassade
Referenznummer: Z.BICH.A.000004.323.VOB.2811
Kurze Beschreibung:
- Vorgehängte Keramikfassade (profilliert, vertikal), ca. 1.380 qm inkl. Unterkonstruktion (Hinweis: Es sind nur Systeme zugelassen, die über eine allgemeine bauaufsichtliche Zulassung für vertikal verlegte Keramik-Fassadenelemente verfügen! Ein System welches einer Zulassung im Einzelfall bedarf, ist nicht zugelassen. Das angebotene System ist bei Angebotsabgabe anzugeben.)
- WDVS ca. 480 qm
- Sockelabschlüsse
Besonderer Hinweis betr. Bieterfragen aufgrund besonderer äußerer Ereignisse (z.B. Sars-COV-2 oder Ukraine Krieg): Bitte berücksichtigen Sie bei Ihrer Angebotserstellung etwaige mögliche bzw. erkennbare Beeinträchtigungen, z.B. in Bezug auf die Verfügbarkeit von Materialien und Produkten, Arbeitskräften, eine evtl. verzögerte Beibringung von geforderten Nachweisen, Auswirkungen auf etwaige Nachunternehmer etc. Fragen, die in diesem Zusammenhang auftreten, bitten wir rechtzeitig vor Angebotsfrist über das Nachrichtensystem der eVergabe zu stellen.
Ausführungsfristen: Mit der Ausführung ist zu beginnen innerhalb von 12 Werktagen nach Zugang der Aufforderung durch den AG (§5 Abs. 2 Satz 2 VOB/B). Die Aufforderung wird Ihnen vorauss. bis zum 12.08.2025 zugehen. Die Leistung ist zu vollenden (abnahmereif fertig zu stellen) innerhalb von 340 Werktagen nach vorstehend angegebener Frist. (6 Arbeitstagen/ Woche).
- Vorgehängte Keramikfassade (profilliert, vertikal), ca. 1.380 qm inkl. Unterkonstruktion (Hinweis: Es sind nur Systeme zugelassen, die über eine allgemeine bauaufsichtliche Zulassung für vertikal verlegte Keramik-Fassadenelemente verfügen! Ein System welches einer Zulassung im Einzelfall bedarf, ist nicht zugelassen. Das angebotene System ist bei Angebotsabgabe anzugeben.)
- WDVS ca. 480 qm
- Sockelabschlüsse
Besonderer Hinweis betr. Bieterfragen aufgrund besonderer äußerer Ereignisse (z.B. Sars-COV-2 oder Ukraine Krieg): Bitte berücksichtigen Sie bei Ihrer Angebotserstellung etwaige mögliche bzw. erkennbare Beeinträchtigungen, z.B. in Bezug auf die Verfügbarkeit von Materialien und Produkten, Arbeitskräften, eine evtl. verzögerte Beibringung von geforderten Nachweisen, Auswirkungen auf etwaige Nachunternehmer etc. Fragen, die in diesem Zusammenhang auftreten, bitten wir rechtzeitig vor Angebotsfrist über das Nachrichtensystem der eVergabe zu stellen.
Ausführungsfristen: Mit der Ausführung ist zu beginnen innerhalb von 12 Werktagen nach Zugang der Aufforderung durch den AG (§5 Abs. 2 Satz 2 VOB/B). Die Aufforderung wird Ihnen vorauss. bis zum 12.08.2025 zugehen. Die Leistung ist zu vollenden (abnahmereif fertig zu stellen) innerhalb von 340 Werktagen nach vorstehend angegebener Frist. (6 Arbeitstagen/ Woche).
Art des Vertrags: Bauleistung
Produkte/Dienstleistungen: Fassadenarbeiten📦
Geschätzter Wert ohne MwSt: 1 EUR 💰
Beschreibung
Interne Kennung: dfdcc8b6-3fa8-4827-a41e-3d1c1b609a26
Zusätzliche Informationen:
Bei der unter Ziffer 5.1.3 der EU Bekanntmachung genannten geschätzten Dauer handelt es sich um Werktage.
Art des Vertrags: Bauleistung
Produkte/Dienstleistungen: Fassadenarbeiten📦
Dauer: 340 Tage Vergabekriterien
Preis ✅
Preis (Gewichtung): 100
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001 Beschreibung
Ort der Leistung: Göttingen🏙️
Postleitzahl: 37077
Stadt: Göttingen, Am Faßberg 11, Max-Planck-Institut für Multidisziplinäre Naturwissenschaften
Land: Deutschland 🇩🇪
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2025-06-24 10:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2025-06-24 10:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Ort): Plattform deutsche eVergabe-elektronische Öffnung
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren): Bieter sind zur Submission nicht zugelassen
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 49 Tage Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Fortgeschrittene oder qualifizierte elektronische Signatur oder Siegel (im Sinne der Verordnung (EU) Nr 910/2014) erforderlich
Eine Sicherheitsleistung ist erforderlich ✅
Die Bietergemeinschaft, die den Zuschlag erhält, muss eine bestimmte Rechtsform aufweisen ✅
Eröffnungstermin: 2025-06-24 10:00:00 📅
Ort des Eröffnungstermins: Plattform deutsche eVergabe-elektronische Öffnung
Zusätzliche Informationen: Bieter sind zur Submission nicht zugelassen
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Die elektronische Bestellung wird verwendet ✅
Elektronische Zahlung wird verwendet ✅
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 2025-06-13 12:00:00 📅
Zusätzliche Informationen:
Gemäß § 16a Abs. 1 VOB/A-EU. Mögliche Hinweise des Auftraggebers in den Vergabeunterlagen sind zu beachten.
Vergabekriterien
Gewichtungsart: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Der Vertrag enthält Bedingungen zur Vertragsausführung ✅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Eignungskriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Aus technischen Gründen hier dargestellt: Kriterium:
"Eignung zur Berufsausübung - Befähigung zur Berufsausübung
einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder
Handelsregister"; Kriterium " Wirtschaftliche und finanzielle
Leistungsfähigkeit" und Kriterium: "Technische und berufliche
Leistungsfähigkeit": Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der
Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation
von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) und geben hierzu
die PQ-Nummer mit dem Teilnahmeantrag/ dem Angebot an. Beruft sich der
Bewerber/ Bieter zur Erfüllung des Auftrages auf die Fähigkeiten anderer
Unternehmen, oder bewirbt sich eine Bewerber-/ Bietergemeinschaft, ist die
jeweilige Nummer im Präqualifikationsverzeichnis auch für diese
Unternehmen bzw. alle Mitglieder einer Bewerber-/ Bietergemeinschaft mit
dem Teilnahmeantrag/ dem Angebot anzugeben. Wir weisen darauf hin das
die im PQ Verzeichnis hinterlegten Referenzen und Dokumente auf
Aktualität und Vergleichbarkeit mit der hier zu vergebende Leistung geprüft
werden. Unterlagen und Referenzen die nicht aktuell und vergleichbar sind
führen zum Ausschluss des Angebotes. Auftragsspezifische Einzelnachweise
(von präqualifizierten und nicht präqualifizierten Unternehmen vorzulegen):
Mit dem Angebot sind die Teile des Auftrags, die als Unteraufträge anandere Unternehmen vergeben werden sollen, zu benennen (Formblatt 235).
Mit dem Angebot sind 3 Referenzen aus den letzten 5 Jahren über nach Art
und Umfang vergleichbare Leistungen einzureichen (gilt für alle Bieter, auch
für präqualifizierte Bieter). Es müssen sämtliche Angaben wie im letzten
Abschnitt auf Seite 1 des VHB Formblatt 124 in Verbindung mit
VHBFormblatt 444 aufgeführt, getroffen werden. Bei präqualifizierten
Bietern ist es ausreichend, wenn Sie mit der Angebotsabgabe bestätigen,
dass wir die geforderten vorgenannten 3 vergleichbaren Referenzen aus dem
PQ-Verzeichnis der weiteren Prüfung unterziehen können. Nicht
präqualifizierte Unternehmen geben über das Formblatt 124 mit ihrem
Teilnahmeantrag / Angebot eine entsprechende Eigenerklärung ab. Beruft
sich der Bewerber/ Bieter zur Erfüllung des Auftrages auf die Fähigkeiten
anderer Unternehmen, oder bewirbt sich eine Bewerber-/
Bietergemeinschaft, ist die Eigenerklärung über das Formblatt 124 auch von
diesen Unternehmen bzw. von jedem Mitglied einer Bewerber-/
Bietergemeinschaft mit Teilnahmeantrag/ Angebot abzugeben.
https://www.mpg.de/de/einkauf/eigenerklaerung-zur-eignung-vhb-124 Für
nicht präqualifizierte Unternehmen gilt: Der Auftraggeber behält sich vor,
von den Bietern der engeren Wahl zu den Eigenerklärungen die
entsprechenden, im Formblatt 124 genannten Nachweise und Belege
anzufordern. https://www.mpg.de/de/einkauf/eigenerklaerung-zureignungvhb-124 Auf gesondertes Verlangen sind für
Nachunternehmer/andere Unternehmen außerhalb einer Eignungsleihe
Nachweise zur Eignung (PQNummer oder Eigenerklärung nach 124 sowie
entsprechende Nachweise) sowie eine Verpflichtungserklärung (Formblatt
236) abzugeben. Der Auftraggeber behält sich vor, Bescheinigungen zum
Beleg der Angaben innerhalb angemessener Fristsetzung nach Aufforderung
anzufordern. Nimmt der Bieter/Bewerber bzw. die Bieter-/
Bewerbergemeinschaft im Hinblick auf die Kriterien für die wirtschaftliche
und finanzielle Leistungsfähigkeit im Rahmen einer Eignungsleihe die
Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch, müssen diese gemeinsam
mit dem Bieter/Bewerber bzw. der Bieter-/ Bewerbergemeinschaft für die
Auftragsausführung haften; von Bewerbern /Bewerbergemeinschaften ist die
Haftungserklärung gleichzeitig mit der „Verpflichtungserklärung“
(Formblatt 236) mit dem Teilnahmeantrag abzugeben, von Bietern/
Bietergemeinschaften mit dem Angebot.
Des Weiteren sind mit Angebotsabgabe folgende Unterlagen einzureichen:
- Mit Angebotsabgabe ist eine Allgemeine bauaufsichtliche Zulassung oder eine Allgemeine Bauartgenehmigung vom DIBt für vertikal verlegte, profilierte Keramikfassadenplatten vorzulegen.
Wertungsrelevante Unterlagen sind von der Nachforderung ausgenommen.
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Aus technischen Gründen hier dargestellt: Kriterium:
"Eignung zur Berufsausübung - Befähigung zur Berufsausübung
einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder
Handelsregister"; Kriterium " Wirtschaftliche und finanzielle
Leistungsfähigkeit" und Kriterium: "Technische und berufliche
Leistungsfähigkeit": Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der
Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation
von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) und geben hierzu
die PQ-Nummer mit dem Teilnahmeantrag/ dem Angebot an. Beruft sich der
Bewerber/ Bieter zur Erfüllung des Auftrages auf die Fähigkeiten anderer
Unternehmen, oder bewirbt sich eine Bewerber-/ Bietergemeinschaft, ist die
jeweilige Nummer im Präqualifikationsverzeichnis auch für diese
Unternehmen bzw. alle Mitglieder einer Bewerber-/ Bietergemeinschaft mit
dem Teilnahmeantrag/ dem Angebot anzugeben. Wir weisen darauf hin das
die im PQ Verzeichnis hinterlegten Referenzen und Dokumente auf
Aktualität und Vergleichbarkeit mit der hier zu vergebende Leistung geprüft
werden. Unterlagen und Referenzen die nicht aktuell und vergleichbar sind
führen zum Ausschluss des Angebotes. Auftragsspezifische Einzelnachweise
(von präqualifizierten und nicht präqualifizierten Unternehmen vorzulegen):
Mit dem Angebot sind die Teile des Auftrags, die als Unteraufträge anandere Unternehmen vergeben werden sollen, zu benennen (Formblatt 235).
Mit dem Angebot sind 3 Referenzen aus den letzten 5 Jahren über nach Art
und Umfang vergleichbare Leistungen einzureichen (gilt für alle Bieter, auch
für präqualifizierte Bieter). Es müssen sämtliche Angaben wie im letzten
Abschnitt auf Seite 1 des VHB Formblatt 124 in Verbindung mit
VHBFormblatt 444 aufgeführt, getroffen werden. Bei präqualifizierten
Bietern ist es ausreichend, wenn Sie mit der Angebotsabgabe bestätigen,
dass wir die geforderten vorgenannten 3 vergleichbaren Referenzen aus dem
PQ-Verzeichnis der weiteren Prüfung unterziehen können. Nicht
präqualifizierte Unternehmen geben über das Formblatt 124 mit ihrem
Teilnahmeantrag / Angebot eine entsprechende Eigenerklärung ab. Beruft
sich der Bewerber/ Bieter zur Erfüllung des Auftrages auf die Fähigkeiten
anderer Unternehmen, oder bewirbt sich eine Bewerber-/
Bietergemeinschaft, ist die Eigenerklärung über das Formblatt 124 auch von
diesen Unternehmen bzw. von jedem Mitglied einer Bewerber-/
Bietergemeinschaft mit Teilnahmeantrag/ Angebot abzugeben.
https://www.mpg.de/de/einkauf/eigenerklaerung-zur-eignung-vhb-124 Für
nicht präqualifizierte Unternehmen gilt: Der Auftraggeber behält sich vor,
von den Bietern der engeren Wahl zu den Eigenerklärungen die
entsprechenden, im Formblatt 124 genannten Nachweise und Belege
anzufordern. https://www.mpg.de/de/einkauf/eigenerklaerung-zureignungvhb-124 Auf gesondertes Verlangen sind für
Nachunternehmer/andere Unternehmen außerhalb einer Eignungsleihe
Nachweise zur Eignung (PQNummer oder Eigenerklärung nach 124 sowie
entsprechende Nachweise) sowie eine Verpflichtungserklärung (Formblatt
236) abzugeben. Der Auftraggeber behält sich vor, Bescheinigungen zum
Beleg der Angaben innerhalb angemessener Fristsetzung nach Aufforderung
anzufordern. Nimmt der Bieter/Bewerber bzw. die Bieter-/
Bewerbergemeinschaft im Hinblick auf die Kriterien für die wirtschaftliche
und finanzielle Leistungsfähigkeit im Rahmen einer Eignungsleihe die
Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch, müssen diese gemeinsam
mit dem Bieter/Bewerber bzw. der Bieter-/ Bewerbergemeinschaft für die
Auftragsausführung haften; von Bewerbern /Bewerbergemeinschaften ist die
Haftungserklärung gleichzeitig mit der „Verpflichtungserklärung“
(Formblatt 236) mit dem Teilnahmeantrag abzugeben, von Bietern/
Bietergemeinschaften mit dem Angebot.
Des Weiteren sind mit Angebotsabgabe folgende Unterlagen einzureichen:
- Mit Angebotsabgabe ist eine Allgemeine bauaufsichtliche Zulassung oder eine Allgemeine Bauartgenehmigung vom DIBt für vertikal verlegte, profilierte Keramikfassadenplatten vorzulegen.
Wertungsrelevante Unterlagen sind von der Nachforderung ausgenommen.
Eignungskriterium: Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Mit dem Angebot sind außerdem folgende Nachweise,
Erklärungen und Unterlagen einzureichen: Der Auftraggeber fordert von
seinem zukünftigen Vertragspartner, dass er für das Projekt eine adäquate
Deckung seines Betriebshaftpflichtrisikos über eine Versicherung sicher
stellt. Mindestens folgende Deckungssummen werden dabei erwartet: - 5
Mio. € pauschal, 2-fach maximiert für Personen- und Sachschäden (inkl.
Tätigkeitsschäden) - 250.000,00 € für Vermögensschäden. Der Auftraggeber
akzeptiert hierfür entweder eine spezifische Projektdeckung (Hinweis: bei Projektversicherung/ Excedentendeckung genügt stets 1-fach maximiert),
alternativ den Nachweis über eine bestehende
Betriebshaftpflichtversicherung mit mindestens den genannten
Deckungssummen, jedoch in diesem Fall mit einer 2-fach Maximierung je
Versicherungsjahr. Das Bestehen einer derartigen
Betriebshaftpflichtversicherung bzw. die Verpflichtung zum Abschluss einer
derartigen Betriebshaftpflichtversicherung vor Zuschlagserteilung ist durch
Einreichen des Formblatts „Eigenerklärung –
Betriebshaftpflichtversicherung“ (siehe Anlage zu den WBVBs) mit
Angebotsabgabe zu bestätigen; es bedarf keiner gesonderten Unterschrift.
Der Nachweis einer entsprechenden Versicherung bzw. alternativ die
verbindliche Bestätigung eines Versicherers bzw. seines
Versicherungsmaklers über eine entsprechende Deckung, ist erst vor
Zuschlagserteilung nach Aufforderung durch den Auftraggeber vorzulegen
jedoch noch nicht mit dem Angebot. Bitte beachten: Bei
Bewerber-/Bietergemeinschaften fordert der Auftraggeber die vorgenannte
Versicherung von jedem Mitglied! Jedes Mitglied hat deshalb eine
diesbezügliche Erklärung abzugeben. Wertungsrelevante Unterlagen sind
von der Nachforderung ausgenommen.
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Mit dem Angebot sind außerdem folgende Nachweise,
Erklärungen und Unterlagen einzureichen: Der Auftraggeber fordert von
seinem zukünftigen Vertragspartner, dass er für das Projekt eine adäquate
Deckung seines Betriebshaftpflichtrisikos über eine Versicherung sicher
stellt. Mindestens folgende Deckungssummen werden dabei erwartet: - 5
Mio. € pauschal, 2-fach maximiert für Personen- und Sachschäden (inkl.
Tätigkeitsschäden) - 250.000,00 € für Vermögensschäden. Der Auftraggeber
akzeptiert hierfür entweder eine spezifische Projektdeckung (Hinweis: bei Projektversicherung/ Excedentendeckung genügt stets 1-fach maximiert),
alternativ den Nachweis über eine bestehende
Betriebshaftpflichtversicherung mit mindestens den genannten
Deckungssummen, jedoch in diesem Fall mit einer 2-fach Maximierung je
Versicherungsjahr. Das Bestehen einer derartigen
Betriebshaftpflichtversicherung bzw. die Verpflichtung zum Abschluss einer
derartigen Betriebshaftpflichtversicherung vor Zuschlagserteilung ist durch
Einreichen des Formblatts „Eigenerklärung –
Betriebshaftpflichtversicherung“ (siehe Anlage zu den WBVBs) mit
Angebotsabgabe zu bestätigen; es bedarf keiner gesonderten Unterschrift.
Der Nachweis einer entsprechenden Versicherung bzw. alternativ die
verbindliche Bestätigung eines Versicherers bzw. seines
Versicherungsmaklers über eine entsprechende Deckung, ist erst vor
Zuschlagserteilung nach Aufforderung durch den Auftraggeber vorzulegen
jedoch noch nicht mit dem Angebot. Bitte beachten: Bei
Bewerber-/Bietergemeinschaften fordert der Auftraggeber die vorgenannte
Versicherung von jedem Mitglied! Jedes Mitglied hat deshalb eine
diesbezügliche Erklärung abzugeben. Wertungsrelevante Unterlagen sind
von der Nachforderung ausgenommen.
Zur Umsetzung des ab 01.01.2023 geltenden Gesetzes über
die unternehmerischen Sorgfaltspflichten zur Vermeidung von
Menschenrechtsverletzungen in Lieferketten
(Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz; kurz: LkSG) ist mit dem Angebot von
jedem Bieter, Mitglied einer BG oder Unternehmen, dessen Eignung
herangezogen wird nachfolgende Eigenerklärung abzugeben. Nichtvorliegen
von Ausschlussgründen a. aufgrund einer Mitarbeiterzahl (innerhalb und
außerhalb von Deutschland), die unterhalb der einschlägigen gesetzlichen
Schwellenwerte liegt (2023: ≥ 3.000, 2024 ≥ 1.000) oder b. mangels
Hauptverwaltung, Hauptniederlassung, Verwaltungssitz, satzungsmäßigem
Sitz oder Zweigniederlassung gemäß § 13d HGB im Inland die
Bestimmungen des Gesetzes über unternehmerische Pflichten in Lieferketten
nicht zu beachten hat oder a. aufgrund einer Mitarbeiterzahl (innerhalb und
außerhalb von Deutschland), die oberhalb der einschlägigen gesetzlichen
Schwellenwerte liegt (2023: ≥ 3.000, 2024 ≥ 1.000) die geltenden
Bestimmungen des Gesetzes über unternehmerische Pflichten in Lieferketten
beachtet und umsetzt und b. gegen unser Unternehmen in den vergangenen 3
Jahren kein Verstoß gegen § 24 Abs. 1 LkSG rechtskräftig festgestellt und
mit einer Geldbuße nach Maßgabe des § 22 Abs. 2 LkSG belegt wurde;
Hierfür ist die, in den Vergabeunterlagen zur Verfügung gestellte
Eigenerklärung ausgefüllt und unterschrieben mit dem Angebot
einzureichen. Wertungsrelevante Unterlagen sind von der Nachforderung
ausgenommen.
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Zur Umsetzung des ab 01.01.2023 geltenden Gesetzes über
die unternehmerischen Sorgfaltspflichten zur Vermeidung von
Menschenrechtsverletzungen in Lieferketten
(Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz; kurz: LkSG) ist mit dem Angebot von
jedem Bieter, Mitglied einer BG oder Unternehmen, dessen Eignung
herangezogen wird nachfolgende Eigenerklärung abzugeben. Nichtvorliegen
von Ausschlussgründen a. aufgrund einer Mitarbeiterzahl (innerhalb und
außerhalb von Deutschland), die unterhalb der einschlägigen gesetzlichen
Schwellenwerte liegt (2023: ≥ 3.000, 2024 ≥ 1.000) oder b. mangels
Hauptverwaltung, Hauptniederlassung, Verwaltungssitz, satzungsmäßigem
Sitz oder Zweigniederlassung gemäß § 13d HGB im Inland die
Bestimmungen des Gesetzes über unternehmerische Pflichten in Lieferketten
nicht zu beachten hat oder a. aufgrund einer Mitarbeiterzahl (innerhalb und
außerhalb von Deutschland), die oberhalb der einschlägigen gesetzlichen
Schwellenwerte liegt (2023: ≥ 3.000, 2024 ≥ 1.000) die geltenden
Bestimmungen des Gesetzes über unternehmerische Pflichten in Lieferketten
beachtet und umsetzt und b. gegen unser Unternehmen in den vergangenen 3
Jahren kein Verstoß gegen § 24 Abs. 1 LkSG rechtskräftig festgestellt und
mit einer Geldbuße nach Maßgabe des § 22 Abs. 2 LkSG belegt wurde;
Hierfür ist die, in den Vergabeunterlagen zur Verfügung gestellte
Eigenerklärung ausgefüllt und unterschrieben mit dem Angebot
einzureichen. Wertungsrelevante Unterlagen sind von der Nachforderung
ausgenommen.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Bietergemeinschaften sind als Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR), als offene Handelsgesellschaft (oHG) sowie in haftungsrechtlich vergleichbarer Form einer anderen EU-Rechtsordnung zugelassen. Es ist im Angebot aufzuzeigen, wer an der Bietergemeinschaft beteiligt ist. Dem Auftraggeber ist im Angebot ein verantwortlicher Ansprechpartner aus der Bietergemeinschaft zu benennen. Die Übernahme der gesamtschuldnerischen Haftung ist mit dem Angebot durch jedes Mitglied der Bietergemeinschaft zu erklären. Im Angebot ist außerdem detailliert die aufgabenspezifische Aufteilung der Leistungserbringung darzulegen.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll
Bietergemeinschaften sind als Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR), als offene Handelsgesellschaft (oHG) sowie in haftungsrechtlich vergleichbarer Form einer anderen EU-Rechtsordnung zugelassen. Es ist im Angebot aufzuzeigen, wer an der Bietergemeinschaft beteiligt ist. Dem Auftraggeber ist im Angebot ein verantwortlicher Ansprechpartner aus der Bietergemeinschaft zu benennen. Die Übernahme der gesamtschuldnerischen Haftung ist mit dem Angebot durch jedes Mitglied der Bietergemeinschaft zu erklären. Im Angebot ist außerdem detailliert die aufgabenspezifische Aufteilung der Leistungserbringung darzulegen.
Geforderte Kautionen und Garantien: Gem. Vergabeunterlagen VHB 214
Ausschlussgrund: Verstoß gegen die in den rein innerstaatlichen Ausschlussgründen verankerten Verpflichtungen
Beschreibung der Ausschlussgründe: Gemäß § 123, 124 GWB, §§ 6e, 6f, 15, 16, 16a und 16d EU VOB/A
Sie können die Vergabeunterlagen unentgeltlich, uneingeschränkt, vollständig und direkt unter https://bieterzugang.deutsche-evergabe.de/evergabe.bieter/api/supplier/external/deeplink/subproject/9976c397-92ee-4c8d-86db-97343ce818b7 abrufen. Dort steht Ihnen stets die aktuellste Fassung der Vergabeunterlagen zur Verfügung. Weitere Informationen zu Aktualisierungen, Ergänzungen und Bieterfragen zur Ausschreibung erhalten Sie ausschließlich über Ihren Bieterzugang. Für die Angebotslegung ist ausschließlich immer die aktuellste Version der Vergabeunterlagen zu verwenden. Bitte beachten Sie, dass nicht berücksichtigte Aktualisierungen oder Ergänzungen der Ausschreibungsunterlagen zum Angebotsausschluss führen können. Nur die über die e-Vergabe kostenfrei und elektronisch abgerufenen Ausschreibungsunterlagen können als alleinverbindlich und autorisiert betrachtet werden; Aktualisierungen, Ergänzungen und weitergehende Informationen werden ebenfalls ausschließlich auf dieser Plattform zur Verfügung gestellt. Nachteile, die daraus resultieren, dass diese Hinweise nicht beachtet werden, gehen zu Lasten der Bieter. Die Angebotsabgabe hat ausschließlich auf elektronischem Wege über den Bieterbereich der eVergabe zu erfolgen. Hierfür ist eine einmalige kostenfreie Registrierung auf der Plattform erforderlich. Für die Angebotsabgabe ist ausschließlich die Textform nach §126b BGB zugelassen. Im Bieterassistenten geben Sie hierfür bitte am Ende beim Schritt „Angebotseinreichung“ den natürlichen Namen/jur. (Firmen-) Namen in dem dafür vorgesehenen Feld an. Die elektronische Angebotsabgabe ist Teil eines Prozesses der elektronischen Ausschreibung und Vergabe (E-Vergabe). Durch die Angebotsabgabe führt Sie die Ausschreibungsplattform. Die Integrität der Daten und die Vertraulichkeit der Angebote sind durch technische Vorrichtungen und durch Verschlüsselung sichergestellt. Zur Erleichterung der elektronischen Angebotsabgabe empfehlen wir, das den Vergabeunterlagen beiliegende Handbuch zu verwenden. Das Datenvolumen ist pro Datei auf 50 MB begrenzt. Die Abgabe von Angeboten per Fax, per Email oder schriftlich auf dem Postweg ist nicht zugelassen und führt zum Angebotsausschluss. Bieterfragen sind ausschließlich über das Nachrichtensystem der eVergabe zu stellen. Besonderer Hinweis betr. Bieterfragen aufgrund besonderer äußerer Ereignisse (z.B. Sars-COV-2 oder Ukraine Krieg): Bitte beachten Sie zum Datenschutz/ Datenverarbeitung die Informationen unter nachfolgendem Link https://www.mpg.de/datenschutzinformation Bitte berücksichtigen Sie bei Ihrer Angebotserstellung etwaige mögliche bzw. erkennbare Beeinträchtigungen, z.B. in Bezug auf die Verfügbarkeit von Materialien und Produkten, Arbeitskräften, eine evtl. verzögerte Beibringung von geforderten Nachweisen, Auswirkungen auf etwaige Nachunternehmer etc. Fragen, die in diesem Zusammenhang auftreten, bitten wir rechtzeitig vor Angebotsfrist über das Nachrichtensystem der eVergabe zu stellen. Der verbindliche Schlusstermin für den Eingang der Angebote ist der unter 5.1.12) genannte Termin/ Uhrzeit. Angebote, die nach dem unter 5.1.12) genannten Termin/ Uhrzeit eingehen, werden vom weiteren Verfahren ausgeschlossen.
Sie können die Vergabeunterlagen unentgeltlich, uneingeschränkt, vollständig und direkt unter https://bieterzugang.deutsche-evergabe.de/evergabe.bieter/api/supplier/external/deeplink/subproject/9976c397-92ee-4c8d-86db-97343ce818b7 abrufen. Dort steht Ihnen stets die aktuellste Fassung der Vergabeunterlagen zur Verfügung. Weitere Informationen zu Aktualisierungen, Ergänzungen und Bieterfragen zur Ausschreibung erhalten Sie ausschließlich über Ihren Bieterzugang. Für die Angebotslegung ist ausschließlich immer die aktuellste Version der Vergabeunterlagen zu verwenden. Bitte beachten Sie, dass nicht berücksichtigte Aktualisierungen oder Ergänzungen der Ausschreibungsunterlagen zum Angebotsausschluss führen können. Nur die über die e-Vergabe kostenfrei und elektronisch abgerufenen Ausschreibungsunterlagen können als alleinverbindlich und autorisiert betrachtet werden; Aktualisierungen, Ergänzungen und weitergehende Informationen werden ebenfalls ausschließlich auf dieser Plattform zur Verfügung gestellt. Nachteile, die daraus resultieren, dass diese Hinweise nicht beachtet werden, gehen zu Lasten der Bieter. Die Angebotsabgabe hat ausschließlich auf elektronischem Wege über den Bieterbereich der eVergabe zu erfolgen. Hierfür ist eine einmalige kostenfreie Registrierung auf der Plattform erforderlich. Für die Angebotsabgabe ist ausschließlich die Textform nach §126b BGB zugelassen. Im Bieterassistenten geben Sie hierfür bitte am Ende beim Schritt „Angebotseinreichung“ den natürlichen Namen/jur. (Firmen-) Namen in dem dafür vorgesehenen Feld an. Die elektronische Angebotsabgabe ist Teil eines Prozesses der elektronischen Ausschreibung und Vergabe (E-Vergabe). Durch die Angebotsabgabe führt Sie die Ausschreibungsplattform. Die Integrität der Daten und die Vertraulichkeit der Angebote sind durch technische Vorrichtungen und durch Verschlüsselung sichergestellt. Zur Erleichterung der elektronischen Angebotsabgabe empfehlen wir, das den Vergabeunterlagen beiliegende Handbuch zu verwenden. Das Datenvolumen ist pro Datei auf 50 MB begrenzt. Die Abgabe von Angeboten per Fax, per Email oder schriftlich auf dem Postweg ist nicht zugelassen und führt zum Angebotsausschluss. Bieterfragen sind ausschließlich über das Nachrichtensystem der eVergabe zu stellen. Besonderer Hinweis betr. Bieterfragen aufgrund besonderer äußerer Ereignisse (z.B. Sars-COV-2 oder Ukraine Krieg): Bitte beachten Sie zum Datenschutz/ Datenverarbeitung die Informationen unter nachfolgendem Link https://www.mpg.de/datenschutzinformation Bitte berücksichtigen Sie bei Ihrer Angebotserstellung etwaige mögliche bzw. erkennbare Beeinträchtigungen, z.B. in Bezug auf die Verfügbarkeit von Materialien und Produkten, Arbeitskräften, eine evtl. verzögerte Beibringung von geforderten Nachweisen, Auswirkungen auf etwaige Nachunternehmer etc. Fragen, die in diesem Zusammenhang auftreten, bitten wir rechtzeitig vor Angebotsfrist über das Nachrichtensystem der eVergabe zu stellen. Der verbindliche Schlusstermin für den Eingang der Angebote ist der unter 5.1.12) genannte Termin/ Uhrzeit. Angebote, die nach dem unter 5.1.12) genannten Termin/ Uhrzeit eingehen, werden vom weiteren Verfahren ausgeschlossen.
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz, 169 Abs. 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 15 Kalendertage nach Absendung der Bieterinformation nach § 134 Abs. 1 GWB. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz, 169 Abs. 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 15 Kalendertage nach Absendung der Bieterinformation nach § 134 Abs. 1 GWB. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).
Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Die elektronische Bestellung wird verwendet
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Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2025-05-22+02:00 📅
Quelle: OJS 2025/S 099-333602 (2025-05-22)