Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Aus technischen Gründen hier dargestellt " Wirtschaftliche
und finanzielle Leistungsfähigkeit": Präqualifizierte Unternehmen führen
den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die
Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis)
und geben hierzu die PQ-Nummer mit dem Teilnahmeantrag/ dem Angebot
an. Beruft sich der Bewerber/ Bieter zur Erfüllung des Auftrages auf die
Fähigkeiten anderer Unternehmen, oder bewirbt sich eine Bewerber-/
Bietergemeinschaft, ist die jeweilige Nummer im
Präqualifikationsverzeichnis auch für diese Unternehmen bzw. alle
Mitglieder einer Bewerber-/ Bietergemeinschaft mit dem Teilnahmeantrag/
dem Angebot anzugeben. Wir weisen darauf hin, dass die im PQ-Verzeichnis
hinterlegten Referenzen und Dokumente auf Aktualität und Vergleichbarkeit
mit der hier zu vergebende Leistung geprüft werden. Unterlagen und
Referenzen die nicht aktuell und vergleichbar sind führen zum Ausschluss
des Angebotes. Auftragsspezifische Einzelnachweise (von präqualifizierten
und nicht präqualifizierten Unternehmen vorzulegen): Mit dem Angebot sind
die Teile des Auftrags, die als Unteraufträge an andere Unternehmen
vergeben werden sollen, zu benennen (Formblatt 235). Mit dem Angebot
sind 3 Referenzen aus den letzten 5 Jahren über nach Art und Umfang
vergleichbare Leistungen einzureichen (gilt für alle Bieter, auch für
präqualifizierte Bieter). Es müssen sämtliche Angaben wie im letzten
Abschnitt auf Seite 1 des VHB Formblatt 124 aufgeführt, getroffen werden.
(gem. VHB 124 in Verbindung mit VHB 444). Bei präqualifizierten Bietern
ist es ausreichend, wenn Sie mit der Angebotsabgabe bestätigen, dass wir die
geforderten vorgenannten 3 vergleichbaren Referenzen aus dem PQVerzeichnis der weiteren Prüfung unterziehen können, sofern sie mit den
Angaben in VHB 124 in Verbindung mit VHB 444 übereinstimmen. Nicht
präqualifizierte Unternehmen geben über das Formblatt 124 mit ihrem
Teilnahmeantrag / Angebot eine entsprechende Eigenerklärung ab. Beruft
sich der Bewerber/ Bieter zur Erfüllung des Auftrages auf die Fähigkeiten
anderer Unternehmen, oder bewirbt sich eine Bewerber-/
Bietergemeinschaft, ist die Eigenerklärung über das Formblatt 124 auch von
diesen Unternehmen bzw. von jedem Mitglied einer Bewerber-/
Bietergemeinschaft mit Teilnahmeantrag/ Angebot abzugeben.
https://www.mpg.de/de/einkauf/eigenerklaerung-zur-eignung-vhb-124 Für
nicht präqualifizierte Unternehmen gilt: Der Auftraggeber behält sich vor,
von den Bietern der engeren Wahl zu den Eigenerklärungen die
entsprechenden, im Formblatt 124 genannten Nachweise und Belege
anzufordern.
https://www.mpg.de/de/einkauf/eigenerklaerung-zur-eignungvhb-124 Auf gesondertes Verlangen sind für Nachunternehmer/andere
Unternehmen außerhalb einer Eignungsleihe Nachweise zur Eignung (PQNummer oder Eigenerklärung nach 124 sowie entsprechende Nachweise)
sowie eine Verpflichtungserklärung (Formblatt 236) abzugeben. Der
Auftraggeber behält sich vor, Bescheinigungen zum Beleg der Angaben
innerhalb angemessener Fristsetzung nach Aufforderung anzufordern.
Nimmt der Bieter/Bewerber bzw. die Bieter-/ Bewerbergemeinschaft im
Hinblick auf die Kriterien für die wirtschaftliche und finanzielle
Leistungsfähigkeit im Rahmen einer Eignungsleihe die Kapazitäten anderer
Unternehmen in Anspruch, müssen diese gemeinsam mit dem
Bieter/Bewerber bzw. der Bieter-/ Bewerbergemeinschaft für die
Auftragsausführung haften; von Bewerbern /Bewerbergemeinschaften ist die
Haftungserklärung gleichzeitig mit der „Verpflichtungserklärung“
(Formblatt 236) mit dem Teilnahmeantrag abzugeben, von Bietern/
Bietergemeinschaften mit dem Angebot. Mit dem Angebot sind außerdem
folgende Nachweise, Erklärungen und Unterlagen einzureichen: Der
Auftraggeber fordert von seinem zukünftigen Vertragspartner, dass er für das
Projekt eine adäquate Deckung seines Betriebshaftpflichtrisikos über eine
Versicherung sicher stellt. Mindestens folgende Deckungssummen werden
dabei erwartet: - 10 Mio. € pauschal, 2-fach maximiert für Personen- und
Sachschäden (inkl. Tätigkeitsschäden) - 1 Mio. € für
Vermögensschäden. Der Auftraggeber akzeptiert hierfür entweder eine
spezifische Projektdeckung (Hinweis: bei Projektversicherung/
Excedentendeckung genügt stets 1-fach maximiert), alternativ den Nachweis
über eine bestehende Betriebshaftpflichtversicherung mit mindestens den
genannten Deckungssummen, jedoch in diesem Fall mit einer 2-fach
Maximierung je Versicherungsjahr. Das Bestehen einer derartigen
Betriebshaftpflichtversicherung bzw. die Verpflichtung zum Abschluss einer
derartigen Betriebshaftpflichtversicherung vor Zuschlagserteilung ist durch
Einreichen des Formblatts „Eigenerklärung –
Betriebshaftpflichtversicherung“ (siehe Anlage zu den WBVBs) mit
Angebotsabgabe zu bestätigen; es bedarf keiner gesonderten Unterschrift.
Der Nachweis einer entsprechenden Versicherung bzw. alternativ die
verbindliche Bestätigung eines Versicherers bzw. seines
Versicherungsmaklers über eine entsprechende Deckung, ist erst vor
Zuschlagserteilung nach Aufforderung durch den Auftraggeber vorzulegen
jedoch noch nicht mit dem Angebot. Bitte beachten: Bei
Bewerber-/Bietergemeinschaften fordert der Auftraggeber die vorgenannte
Versicherung von jedem Mitglied! Jedes Mitglied hat deshalb eine
diesbezügliche Erklärung abzugeben. Wertungsrelevante Unterlagen sind
von der Nachforderung ausgenommen.