Auftragsbekanntmachung (2025-09-16) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Multifunktionale SAXS/WAXS-Röntgenstreuanlage
Referenznummer: POLY_2025_0004
Kurze Beschreibung:
“Ziel der Vergabe ist die Beschaffung einer Multifunktionalen SAXS/WAXS-Röntgenstreuanlage.”
Art des Vertrags: Lieferungen
Produkte/Dienstleistungen: Diffraktionsgeräte📦 Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Röntgenstreuung ist als wissenschaftliche Service-Einrichtung ein integraler Bestandteil der Grundausstattung des MPI für Polymerforschung. Sie steht allen...”
Beschreibung der Beschaffung
Röntgenstreuung ist als wissenschaftliche Service-Einrichtung ein integraler Bestandteil der Grundausstattung des MPI für Polymerforschung. Sie steht allen am Institut arbeitenden Gruppen apparativ zur Verfügung.
Zur Erweiterung der instrumentellen Ausstattung sowie zur Durchführung materialwissenschaftlicher, biologischer und chemischer Analysen wird ein Gerät für Röntgenkleinwinkelstreuung (SAXS) in Kombination mit WAXS benötigt.
Essentiell ist zudem die Dünnschicht-Charakterisierung in streifendem Einfall (GIWAXS und GISAXS). Das System muss für die Charakterisierung nanoskaliger Strukturen in festen und flüssigen Proben, kolloidaler Systeme, Hydrogelen sowie Dünnschichten geeignet sein:
- Röntgen-Kleinwinkelstreuung (SAXS) in Transmissions und Reflektions-Geometrie.
- Weitwinkelstreuung (WAXS) in Transmissions und Reflektions-Geometrie (GIWAXS).
- Schnelle Wechselmöglichkeit zwischen den Geometrien.
- Automatisches Verfahren der Proben innerhalb der Probenkammer (x,y,z).
- Temperaturabhängige Messungen von -150°C bis 350°C .
- Zuverlässiges und einfaches User-Management.
- Möglichkeit zum Scripting / Programmierung des Geräts.
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Dauer: 5 (MONTH)
Der nachstehende Zeitrahmen ist in Monaten ausgedrückt.
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0000
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅ Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2025-10-21 12:00:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 39
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Regierung von Oberbayern, Vergabekammer Südbayern
Nationale Registrierungsnummer: 09-0318006-60
Postanschrift: Maximilianstraße 39
Postleitzahl: 80538
Postort: München
Region: München, Kreisfreie Stadt🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de📧
Telefon: +49 89 2176 2411📞
Fax: +49 89 2176 2847 📠 Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Regierung von Oberbayern, Vergabekammer Südbayern
Nationale Registrierungsnummer: 09-0318006-60
Postanschrift: Maximilianstraße 39
Postleitzahl: 80538
Postort: München
Region: München, Kreisfreie Stadt🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de📧
Telefon: +49 892176-2411📞
Fax: +49 892176-2847 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen,...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz, 169 Abs. 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 15 Kalendertage nach Absendung der Bieterinformation nach § 134 Abs. 1 GWB. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).
Mehr anzeigen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Elektronische Zahlung wird verwendet
Quelle: OJS 2025/S 178-608048 (2025-09-16)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2025-11-20) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): -1 EUR 💰
Beschreibung
Ort der Leistung: Mainz, Kreisfreie Stadt🏙️ Vergabekriterien
Kostenkriterium (Name): Einfache Richtwertmethode
Kostenkriterium (Gewichtung): 100.00
Auftragsvergabe
Ein Auftrag/Los wird vergeben ✅
Los-Identifikationsnummer: LOT-0000
Vertragsnummer: CON-0001
Datum des Vertragsabschlusses: 2025-11-18 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 2
Anzahl der auf elektronischem Wege eingegangenen Angebote: 2
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 1
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 1
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: -1 EUR 💰
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Anton Paar Germany GmbH
Nationale Registrierungsnummer: DE147824249
Postanschrift: Hellmuth-Hirth-Str. 6
Postleitzahl: 73760
Postort: Ostfildern
Region: Esslingen🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: info.de@anton-paar.com📧
Telefon: 0049 (0)711 72091-0📞
Fax: 0049 (0)711 72091-630 📠
Ergänzende Informationen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Auf die bei Einreichung eines Nachprüfungsantrags bei der zuständigen Vergabekammer einzuhaltenden Fristen und Zulässigkeitsvoraussetzungen wird...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Auf die bei Einreichung eines Nachprüfungsantrags bei der zuständigen Vergabekammer einzuhaltenden Fristen und Zulässigkeitsvoraussetzungen wird ausdrücklich hingewiesen. Der Bieter hat etwaige Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der in dieser Bekanntmachung genannten Frist gegenüber den Auftraggebern (bei der oben benannten Kontaktstelle) zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 und 3 GWB). Etwaige sonstige Verstöße gegen Vergabevorschriften haben Bieter innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen nach Kenntnisnahme gegenüber der Auftraggeberin (bei der oben benannten Kontaktstelle) zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 GWB). Hilft die Auftraggeberin dem gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften nicht ab, kann der Bieter innerhalb einer Frist von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, einen Antrag auf Einleitung eines vergaberechtlichen Nachprüfungsverfahrens stellen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Bei Nichteinhaltung der vorgenannten Fristen ist der Bieter mit seiner Rüge präkludiert und ein etwaiger darauf gestützter Nachprüfungsantrag unzulässig.
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Quelle: OJS 2025/S 226-778313 (2025-11-20)