Gegenstand des Auftrages ist insbesondere - die Lieferung von Inkontinenzprodukten an 9 Pflegeeinrichtungen (nachfolgend als "Häuser" bezeichnet) der MÜNCHENSTIFT GmbH (nachfolgend als "AG" bezeichnet) durch den Auftragnehmer (nachfolgend als "AN" bezeichnet), - die Durchführung einer Implementierungsphase durch den AN, - die Überprüfung des Einsatzes der Inkontinenzprodukte innerhalb der ersten 14 Tage ab Lieferbeginn durch den AN, - die Anwendungsbetreuung (Hausbesuche und Schulungen) durch den AN, - die Einsatzbereitschaft von Anwendungsberatern des AN, - und die Bereitstellung eines internetbasierten Bestell- und Kostenmanagementsystem durch den AN.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2025-03-11.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2025-02-06.
Auftragsbekanntmachung (2025-02-06) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: MÜNCHENSTIFT GmbH: Lieferung von Inkontinenzprodukten
Referenznummer: 115462019
Kurze Beschreibung:
“Gegenstand des Auftrages ist insbesondere - die Lieferung von Inkontinenzprodukten an 9 Pflegeeinrichtungen (nachfolgend als "Häuser" bezeichnet) der...”
Kurze Beschreibung
Gegenstand des Auftrages ist insbesondere - die Lieferung von Inkontinenzprodukten an 9 Pflegeeinrichtungen (nachfolgend als "Häuser" bezeichnet) der MÜNCHENSTIFT GmbH (nachfolgend als "AG" bezeichnet) durch den Auftragnehmer (nachfolgend als "AN" bezeichnet), - die Durchführung einer Implementierungsphase durch den AN, - die Überprüfung des Einsatzes der Inkontinenzprodukte innerhalb der ersten 14 Tage ab Lieferbeginn durch den AN, - die Anwendungsbetreuung (Hausbesuche und Schulungen) durch den AN, - die Einsatzbereitschaft von Anwendungsberatern des AN, - und die Bereitstellung eines internetbasierten Bestell- und Kostenmanagementsystem durch den AN.
Mehr anzeigen
Produkte/Dienstleistungen: Inkontinenzsätze📦 Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Gegenstand der Leistungen des ANs sind insbesondere: a) Lieferung von - Vorlagen für Harninkontinenz im Sinne der im Hilfsmittelverzeichnis (das...”
Beschreibung der Beschaffung
Gegenstand der Leistungen des ANs sind insbesondere: a) Lieferung von - Vorlagen für Harninkontinenz im Sinne der im Hilfsmittelverzeichnis (das Hilfsmittelverzeichnis wird nachfolgend auch als "HMV" bezeichnet) des GKV-Spitzenverbandes angegebenen Produktgruppe 15, Anwendungsort 25, Untergruppe 30 ("Saugende Inkontinenzvorlagen"), Produktart 5 ("5 - Vorlagen für Harninkontinenz") - anatomisch geformte Vorlagen im Sinne der im HMV des GKV-Spitzenverbandes angegebenen Produktgruppe 15, Anwendungsort 25, Untergruppe 30 ("Saugende Inkontinenzvorlagen"), Produktarten 0 bis 2 ("0 - Anatomisch geformte Vorlagen, normale Saugleistung"; "1 - Anatomisch geformte Vorlagen, erhöhte Saugleistung" und "2 - Anatomisch geformte Vorlagen, hohe Saugleistung") - Fixierhosen im Sinne der im HMV des GKV-Spitzenverbandes angegebenen Produktgruppe 15, Anwendungsort 25, Untergruppe 02 (Fixierhosen "Fixierhosen für Inkontinenzvorlagen"), Produktarten 0 ("0 - Fixierhosen Größe 1") und 1 ("1 - Fixierhosen Größe 2") - Inkontinenzunterhosen (zum selbständigen An- und Ausziehen) im Sinne der im HMV des GKV-Spitzenverbandes angegebenen Produktgruppe 15, Anwendungsort 25, Untergruppe 31 (Saugende Inkontinenzhosen (nicht wiederverwendbar)), Produktarten 0 bis 8; der Auftragnehmer kann statt dieser Inkontinenzunterhosen auch Inkontinenzunterhosen im Sinne der Produktgruppe 15, Anwendungsort 25, Untergruppe 30 ("Saugende Inkontinenzvorlagen"), Produktart 5 liefern, sofern diese die im HMV des GKV-Spitzenverbandes in der Produktgruppe 15, Anwendungsort 25, Untergruppe 31 (Saugende Inkontinenzhosen (nicht wiederverwendbar)), Produktarten 0 bis 8 , beschriebenen Anforderungen erfüllen. b) Durchführung einer Implementierungsphase: Der AN hat im Rahmen einer Implementierungsphase alle Häuser des AGs auf die vom AN zu liefernden Produkte umzustellen. Er hat durch den Einsatz von Anwendungsberatern in den einzelnen Häusern des AGs die zuständigen Mitarbeiter des AGs in die Produkte des Aufragnehmers einzuweisen sowie sich über die Anlieferstellen vertraut zu machen. c) Überprüfung des Einsatzes der Produkte innerhalb der ersten 14 Tage ab Lieferbeginn Der AN hat dem AG in den ersten 14 Tagen ab Lieferbeginn von jeweils Montag bis Freitag (außer an am Sitz des AG maßgeblichen gesetzlichen Feiertagen) im Zeitraum von 8 Uhr bis 17 Uhr mindestens einen Anwendungsberater pro Haus zur Verfügung zu stellen, der den Einsatz der vom AN gelieferten Produkte durch die Mitarbeiter des AGs überwacht und die Mitarbeiter des AGs in den Wohnbereichen der jeweils umgestellten Häuser hinsichtlich einer bewohnerindividuellen Versorgung unterstützt und berät, um einen handlungssicheren Umgang mit den Inkontinenzprodukten zu gewährleisten. d) Anwendungsbetreuung aa) Hausbesuche Die Anwendungsberater haben mindestens 2-mal pro Jahr sämtliche Wohnbereiche aller Häuser des AGs zu besuchen und den Einsatz der vom AN gelieferten Produkte zu kontrollieren, den Versorgungsplan auf den richtigen Einsatzes der Inkontinenzprodukte entsprechend des Kontinenzprofils zu analysieren und die Mitarbeiter des AGs entsprechend zu Optimierungspotentialen zu beraten. bb) Schulungen i. Schulungen zu Optimierungspotential und Expertenstandard "Kontinenzförderung in der Pflege" & "Erhaltung und Förderung der Hautintegrität" Das im Rahmen dieser Hausbesuche ermittelte Optimierungspotential haben die jeweiligen Anwendungsberater zudem in von den Anwendungsberatern des ANs zu organisierenden und mindestens ebenfalls 2 mal pro Jahr in durchzuführende Schulungen einfließen zu lassen. Gegenstand dieser Schulungen haben neben dem erforderlichen Optimierungspotential auch sonstige von der Leitung des jeweiligen Hauses vorgegebene Themen im Zusammenhang mit den vom AN zu erbringenden Leistungen und die Inhalte des Expertenstandards des Deutschen Netzwerks für Qualitätsentwicklung in der Pflege ("DNQP") "Kontinenzförderung in der Pflege" und "Erhaltung und Förderung der Hautintegrität" zu sein. zu sein. ii. Ausbildung zu Kontinenzberatern Der AN hat 2-mal pro Jahr Intensivschulungen über Wissen zur Inkontinenz und zur Kontinenzförderung häuserübergreifend anzubieten. Ziel jeder dieser Schulungen ist es, dass die an der Schulung teilnehmenden Mitarbeiter des AGs zu Kontinenzberatern ausgebildet werden. e) Einsatzbereitschaft der Anwendungsberater Der Auftragnehmer stellt eine Einsatzbereitschaft seiner Anwendungsberater während der Vertragslaufzeit von jeweils Montag bis Freitag (außer an am Sitz des AG maßgeblichen gesetzlichen Feiertagen ) im Zeitraum von 8 Uhr bis 17 Uhr mit folgenden Leistungen sicher: - Bereitstellen einer Rufbereitschaft bei Fragen des AG zu den vom AN gelieferten Produkten. - Sicherstellung, dass die Fragen des AG unverzüglich, spätestens aber innerhalb von 2 Stunden nach Zugang der Frage beim AN durch die Rufbereitschaft des AN beantwortet werden, soweit sich die Frage ohne ein Hausbesuch beim AG beantworten lässt. - Sollte sich die jeweilige Frage des AG erst nach einem Hausbesuch beim AG beantworten lassen, hat ein Anwendungsberater des AN den jeweiligen Wohnbereich des jeweiligen Hauses des AG spätestens innerhalb von 2 Tagen ab Zugang der Frage beim AN aufzusuchen und die Frage spätestens 2 Tagen ab Zugang der Frage beim AN zu beantworten. f) Internetbasiertes Bestell- und Kostenmanagementsystem Der AN hat dem AG ein via gesicherten Internetzugang (HTTPS) internetbasiertes Bestell- und Kostenmanagementsystem zu Verfügung zu stellen. Über dieses System muss dem AG u.a. jederzeit eine Online-Bestellung der vom AN zu liefernden Produkte möglich sein (Internetshop). Weiter muss dem AG über das gleiche System u.a. eine Übersicht über die aufgrund der bisherigen Bestellungen entstandenen Kosten und eine Budgetkontrolle sowie eine Erfassung der Wohnbereichsstruktur und der dortigen Bewohner möglich sein. Die vom AN geschuldeten Leistungen ergeben sich im Einzelnen aus den Vergabeunterlagen.
1. Giesing MÜNCHENSTIFT GmbH Haus St. Martin St. Martin-Straße 34 81541 München 2. Harlaching MÜNCHENSTIFT GmbH Haus an der Tauernstraße Tauernstraße 11 81547 München 3. Laim/Pasing MÜNCHENSTIFT GmbH Alfons-Hoffmann-Haus Agnes-Bernauer-Straße 185 80687 München 4. Neuhausen MÜNCHENSTIFT GmbH Haus Heilig Geist Dom-Pedro-Platz 6 80637 München 5. Ramersdorf MÜNCHENSTIFT GmbH Haus St. Maria Ramersdorf St.-Martin-Straße 65 81669 München 6. Sendling MÜNCHENSTIFT GmbH Haus St. Josef Luise-Kiesselbach-Platz 2 81377 München 7. Schwabing MÜNCHENSTIFT GmbH Haus an der Rümannstraße Rümannstraße 60 80804 München 8. Allach/Untermenzing MÜNCHENSTIFT GmbH Hans-Sieber-Haus Manzostraße 105 80997 München 9. Bogenhausen MÜNCHENSTIFT GmbH Haus an der Effnerstraße Effnerstraße 76 81925 München
Mehr anzeigen
Ort der Leistung: München, Kreisfreie Stadt🏙️
Dauer: 2 (YEAR)
Der nachstehende Zeitrahmen ist in Jahren ausgedrückt.
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Dieser Vertrag ist verlängerbar ✅ Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅ Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2025-03-11 10:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2025-03-11 10:00:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“I. Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 123 Abs. 1-3 GWB”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“II. Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 123 Abs. 4 GWB”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“III. Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 124 Abs. 1 Nrn. 1-4, 7 und 8 GWB”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“IV. Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 21 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes, § 98c des Aufenthaltsgesetzes, § 19 des...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
IV. Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 21 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes, § 98c des Aufenthaltsgesetzes, § 19 des Mindestlohngesetzes, § 21 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes und § 22 des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes: IV. Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 21 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes, § 98c des Aufenthaltsgesetzes, § 19 des Mindestlohngesetzes, § 21 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes und § 22 des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes
Mehr anzeigen
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“V. Auszug aus dem Berufs- oder Handelsregister: Vorlage eines Auszuges aus dem Berufs- oder Handelsregister oder bei Bietern von außerhalb Deutschlands aus...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
V. Auszug aus dem Berufs- oder Handelsregister: Vorlage eines Auszuges aus dem Berufs- oder Handelsregister oder bei Bietern von außerhalb Deutschlands aus einem vergleichbaren Register des Staates, in dem der Bieter niedergelassen ist, soweit eine Eintragung nach den Rechtsvorschriften des Staates, in dem der Bieter niedergelassen ist, vorgesehen ist. Der Auszug hat den aktuellen Stand wiederzugeben. Bei einer Bietergemeinschaft ist ein entsprechender Auszug von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft vorzulegen.
Mehr anzeigen
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“VI. Erklärung des Bieters/der Bietergemeinschaft zur Umsatzsteueridentifikationsnummer: Angabe der Umsatzsteueridentifikationsnummer des Bieters. Im Falle...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
VI. Erklärung des Bieters/der Bietergemeinschaft zur Umsatzsteueridentifikationsnummer: Angabe der Umsatzsteueridentifikationsnummer des Bieters. Im Falle einer Bietergemeinschaft ist neben der jeweiligen Umsatzsteueridentifikationsnummer des jeweiligen Mitglieds der Bietergemeinschaft auch der Name des jeweiligen Mitglieds der Bietergemeinschaft anzugeben, damit der Vergabestelle eine eindeutige Zuordnung möglich ist:
Mehr anzeigen
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“VI. Gesamtumsatz und Umsatz im Tätigkeitsbereich des Auftrags (Lieferung von Inkontinenzprodukten): Eigenerklärung des Bieters über den Gesamtumsatz und den...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
VI. Gesamtumsatz und Umsatz im Tätigkeitsbereich des Auftrags (Lieferung von Inkontinenzprodukten): Eigenerklärung des Bieters über den Gesamtumsatz und den Umsatz im Tätigkeitsbereich des Auftrages (Lieferung von Inkontinenzprodukten), jeweils bezogen auf die letzten drei (3) abgeschlossenen Geschäftsjahre, jeweils in EUR netto. Sollte der tätigkeitsbezogene Umsatz nicht genau ermittelt werden können, ist jeweils ein tätigkeitsbezogener Umsatz anzugeben, der in dem betreffenden Geschäftsjahr mindestens erzielt worden ist. Der Wert ist dann entsprechend zu kennzeichnen. Bei einer Bietergemeinschaft sind die jeweiligen Gesamtumsätze der Mitglieder pro Geschäftsjahr zu addieren und die Summe ist je Geschäftsjahr unter Gesamtumsatz anzugeben. Entsprechendes gilt für die jeweiligen Umsätze im Tätigkeitsbereich des Auftrages (Lieferung von Inkontinenzprodukten).
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“VII. Betriebshaftpflichtversicherung: Eigenerklärung des Bieters/der Bietergemeinschaft bezüglich einer bestehenden Betriebshaftpflichtversicherung des...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
VII. Betriebshaftpflichtversicherung: Eigenerklärung des Bieters/der Bietergemeinschaft bezüglich einer bestehenden Betriebshaftpflichtversicherung des Bieters/der Mitglieder der Bietergemeinschaft - mit einer Deckungssumme von mindestens - 2.000.000,00 EUR für Personenschäden, - 1.500.000,00 EUR für Sachschäden, - und 500.000,00 EUR für Vermögensschäden, - wobei die Maximierung der Ersatzleistung mindestens das Zweifache der Deckungssumme pro Kalenderjahr beträgt, bei einem in einem Mitgliedstaat der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmen. Sollte der Bieter/die Mitglieder der Bietergemeinschaft nicht über eine Betriebshaftpflichtversicherung verfügen, welche die vorgenannten Voraussetzungen erfüllt, hat der Bieter /die Bietergemeinschaft zu erklären, dass er/sie eine Betriebshaftpflichtversicherung abschließen wird, welche alle vorgenannten Anforderungen erfüllt. Im Auftragsfall muss dem Auftraggeber ein Nachweis über o.g. Versicherung innerhalb von 14 Tagen nach Zuschlagserteilung vorgelegt werden.
Mehr anzeigen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“VIII. Durchschnittliche Zahl der Beschäftigten und die Zahl der Führungskräfte des Bewerbers in den jeweils letzten drei (3) Jahren (2022-2024):...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
VIII. Durchschnittliche Zahl der Beschäftigten und die Zahl der Führungskräfte des Bewerbers in den jeweils letzten drei (3) Jahren (2022-2024): Eigenerklärung, aus der die durchschnittliche Zahl der Beschäftigten des Bieters und die Zahl der Führungskräfte des Bieters jeweils in den letzten 3 Jahren (2022-2024) ersichtlich ist. Bei Bietergemeinschaften sind je Jahr die durchschnittliche Zahl der Beschäftigten und die Zahl der Führungskräfte jedes Mitglieds einer Bietergemeinschaft zu addieren. Sollte die durchschnittliche Zahl der Beschäftigten und der Führungskräfte nicht genau ermittelt werden können, ist jeweils eine durchschnittliche Zahl der Beschäftigten und der Führungskräfte anzugeben, die in dem betreffenden Jahr mindestens beschäftigt waren. Der Wert ist dann entsprechend zu kennzeichnen.
Mehr anzeigen
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“IX. Referenzen: Eigenerklärung des Bieters/der Bietergemeinschaft über mindestens drei (3) und maximal fünf (5) geeignete Referenzen des Bieters/eines...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
IX. Referenzen: Eigenerklärung des Bieters/der Bietergemeinschaft über mindestens drei (3) und maximal fünf (5) geeignete Referenzen des Bieters/eines Mitglieds oder der Mitglieder der Bietergemeinschaft über früher erbrachte wesentliche Lieferleistungen, die in den letzten höchstens drei (3) Jahren erbracht wurden. Jeweils mit Angabe: - bei Bietergemeinschaften: des Namens des Unternehmens, das das Referenzprojekt durchgeführt hat, - der Beschreibung der Referenz, - des Auftragswerts, - des Zeitraums der Leistungserbringung, - des öffentlichen oder privaten Empfängers (Name/ Anschrift des Referenzauftraggebers und Name des Ansprechpartners beim Referenzauftraggeber mit Telefonnummer und E-Mail-Adresse), Eine Referenz ist geeignet, wenn - Gegenstand der Referenz entweder eine Anlieferung von mehreren Häusern des Referenzauftraggebers mit Inkontinenzartikeln und/oder eine dezentrale Anlieferung des Referenzauftraggebers mit Inkontinenzartikeln ist; als dezentrale Anlieferung des Referenzauftraggebers gilt die Anlieferung von Inkontinenzartikeln an mehrere Anlieferstellen (z.B. Wohnbereiche, Stationen, Abteilungen) in einem Haus des Referenzauftraggebers, - Gegenstand der Referenz die Anwendungsbetreuung ist: Der Bieter/das jeweilige Mitglied der Bietergemeinschaft muss im Rahmen der Referenz den Einsatz der gelieferten Inkontinenzartikeln kontrolliert und das im Rahmen der Kontrollen ermittelte Optimierungspotential dem Referenzauftraggeber in einer Weise mitgeteilt haben, dass dieser den Einsatz der Inkontinenzartikel verbessern konnte, - der Zeitraum der Leistungserbringung mindestens 6 Monate betragen hat, - und die referenzgegenständliche Leistung aus Sicht des Referenzauftraggebers vertragskonform erbracht wurde. Mindestanforderung ist weiter, dass Gegenstand mindestens einer Referenz die dezentrale Anlieferung des Referenzauftraggebers mit Inkontinenzartikeln gewesen ist; als dezentrale Anlieferung des Referenzauftraggebers gilt die Anlieferung von Inkontinenzartikeln an mehrere Anlieferstellen (z.B. Wohnbereiche, Stationen, Abteilungen) in einem Haus des Referenzauftraggebers. Mindestanforderung ist weiter, dass Gegenstand mindestens einer Referenz der Einsatz eines internetbasierten Bestell- und Kostenmanagementsystems gewesen ist. Über dieses System muss dem Referenzauftraggeber u.a. jederzeit eine Online-Bestellung der vom Bieter/vom jeweiligen Mitglied der Bietergemeinschaft zu liefernden Produkte möglich gewesen sein (Internetshop). Weiter muss dem Referenzauftraggeber über das gleiche System u.a. eine Übersicht über die aufgrund der bisherigen Bestellungen entstandenen Kosten und eine Budgetkontrolle möglich gewesen sein. Der Auftraggeber behält sich vor, die Angaben des Bieters beim Referenzauftraggeber zu überprüfen. Sollte der Bieter mehr als 5 Referenzen einreichen, werden nur die ersten 5 Referenzen berücksichtigt. Bei Bietergemeinschaften muss klar erkennbar sein, welche Referenz welchem Mitglied zuzuordnen ist. Die Mindestanforderungen erfüllende Referenzen der Mitglieder werden der Bietergemeinschaft zugerechnet. Auch von einer Bietergemeinschaft dürfen insgesamt nur maximal 5 Referenzen benannt werden. Besonderer Hinweis zu "Ansprechpartner beim Referenzauftraggeber mit Telefonnummer und E-Mail-Adresse": Die Rechtmäßigkeit der Verarbeitung der geforderten personenbezogenen Daten für die Zwecke der Durchführung des Vergabeverfahrens ohne Erforderlichkeit einer individuellen Einwilligung unter die gesetzlichen Erlaubnistatbestände nach Art. 6 Abs. 1 und Abs. 3 DSGVO fällt. Fehlen solche geforderten Angaben, führt dies zum Ausschluss des Bieters.
Mehr anzeigen
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“X. Vorlage gültige Zertifizierung nach DIN EN ISO 9001:2015 ff.: Der Bieter hat eine gültige Zertifizierung nach DIN EN ISO 9001:2015 ff. von einer...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
X. Vorlage gültige Zertifizierung nach DIN EN ISO 9001:2015 ff.: Der Bieter hat eine gültige Zertifizierung nach DIN EN ISO 9001:2015 ff. von einer akkreditierten Stelle i.S.v. § 49 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 VgV vorzulegen. Der Auftraggeber erkennt auch gleichwertige, gültige Zertifizierung von akkreditierten Stellen aus anderen Staaten an. Der Bieter muss die Gleichwertigkeit mit Angebotsabgabe nachweisen. Bei Bietergemeinschaften ist eine entsprechende Zertifizierung von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft vorzulegen.
Mehr anzeigen
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“XI. EG-Konformitätserklärung: Vorlage einer gültigen EG-Konformitätserklärung nach der Verordnung (EU) 2017/745 des Europäischen Parlaments und des Rates...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
XI. EG-Konformitätserklärung: Vorlage einer gültigen EG-Konformitätserklärung nach der Verordnung (EU) 2017/745 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 5. April 2017 über Medizinprodukte, zur Änderung der Richtlinie 2001/83/EG, der Verordnung (EG) Nr. 178/2002 und der Verordnung (EG) Nr. 1223/2009 und zur Aufhebung der Richtlinien 90/385/EWG und 93/42/EWG des Rates. Im Falle einer Bietergemeinschaft ist die EG-Konformitätserklärung von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft vorzulegen.
Mehr anzeigen
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“XII. Angabe, welche Teile des Auftrags das Unternehmen unter Umständen als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt: Der Bieter/Die Bietergemeinschaft hat...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
XII. Angabe, welche Teile des Auftrags das Unternehmen unter Umständen als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt: Der Bieter/Die Bietergemeinschaft hat eine Eigenerklärung abzugeben, welche Teile des Auftrags es unter Umständen als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt. Im Angebot sind der Leistungsbereich sowie Art und Umfang der durch andere Unternehmen auszuführende Teilleistungen zu benennen sowie auf Verlangen des Auftraggebers die Namen/Firmen, Kontaktdaten und den gesetzlichen Vertreter der Unternehmen. Den Bietern steht es frei, bereits mit Angebotsabgabe die Unterauftragnehmer zu benennen. Eignungsverleihende Unterauftragnehmer müssen benannt werden.
Mehr anzeigen
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“XIII. Eigenerklärung zur Interessenskollision: Eigenerklärung des Bieters/der Bietergemeinschaft, dass er/sie keine Interessen hat, die mit der Ausführung...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
XIII. Eigenerklärung zur Interessenskollision: Eigenerklärung des Bieters/der Bietergemeinschaft, dass er/sie keine Interessen hat, die mit der Ausführung des öffentlichen Auftrags im Widerspruch stehen und sie nachteilig beeinflussen können.
“Bekanntmachungs-ID: CXP4Y9P5B4L” Körper überprüfen
Name: Regierung von Oberbayern - Vergabekammer Südbayern
Nationale Registrierungsnummer: 09-0318006-60
Postanschrift: Maximilianstraße 39
Postleitzahl: 80538
Postort: München
Region: München, Kreisfreie Stadt🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de📧
Telefon: +49 8921762411📞
Fax: +49 8921762847 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit - der Antragsteller den geltend...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit - der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem An-trag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. Gemäß § 134 Abs. 1 GWB haben öffentliche Auftraggeber die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Gemäß § 134 Abs. 2 GWB darf ein Vertrag erst zehn (10) Kalendertage nach Absendung (per Telefax, E-Mail oder elektronisch über das E-Vergabe-Portal) der Information nach 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Gemäß § 135 Abs. 2 Satz 1 GWB kann die Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Mehr anzeigen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Quelle: OJS 2025/S 028-088728 (2025-02-06)