Gegenstand der Beschaffung sind - die Inspektion, Prüfung, Wartung und Instandsetzung der technischen Anlagen und Einrichtungen für das Gewerk Elektrotechnik, - sowie Störungsbeseitigung an den Anlagen, durch den AN an den in den Vergabeunterlagen sowie unter 5.1.2 dieser Auftragsbekanntmachung jeweils genannten losgegenständlichen Standorten der MÜNCHENSTIFT GmbH, bestehend aus den in den Vergabeunterlagen näher beschriebenen Gebäuden und Liegenschaften. Als Liegenschaft gelten mehrere Gebäude der MÜNCHENSTIFT GmbH an einem ihrer Standorte. Die Leistungen sind im Einzelnen den Vergabeunterlagen, insbesondere den Besonderen Vertragsbedingungen (BVB) und deren Anlagen zu entnehmen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2025-08-05.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2025-07-04.
Auftragsbekanntmachung (2025-07-04) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: MÜNCHENSTIFT GmbH: TGM 2026 - 02_01 - Elektrotechnik
Referenznummer: 12909-04 Elektrotechnik
Kurze Beschreibung:
“Gegenstand der Beschaffung sind - die Inspektion, Prüfung, Wartung und Instandsetzung der technischen Anlagen und Einrichtungen für das Gewerk...”
Kurze Beschreibung
Gegenstand der Beschaffung sind - die Inspektion, Prüfung, Wartung und Instandsetzung der technischen Anlagen und Einrichtungen für das Gewerk Elektrotechnik, - sowie Störungsbeseitigung an den Anlagen, durch den AN an den in den Vergabeunterlagen sowie unter 5.1.2 dieser Auftragsbekanntmachung jeweils genannten losgegenständlichen Standorten der MÜNCHENSTIFT GmbH, bestehend aus den in den Vergabeunterlagen näher beschriebenen Gebäuden und Liegenschaften. Als Liegenschaft gelten mehrere Gebäude der MÜNCHENSTIFT GmbH an einem ihrer Standorte. Die Leistungen sind im Einzelnen den Vergabeunterlagen, insbesondere den Besonderen Vertragsbedingungen (BVB) und deren Anlagen zu entnehmen.
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Art des Vertrags: Dienstleistungen
Produkte/Dienstleistungen: Reparatur- und Wartungsdienste📦 Informationen über Lose
Dieser Vertrag ist in Lose unterteilt ✅
Höchstzahl der Lose, die an einen Bieter vergeben werden können: 1
Angebote können für eine maximale Anzahl von Losen eingereicht werden: 2
1️⃣
Beschreibung der Beschaffung:
“Die MÜNCHENSTIFT GmbH ist eine gemeinnützige Gesellschaft und hundertprozentige Tochtergesellschaft der Landeshauptstadt München. Sie betreibt insgesamt 13...”
Beschreibung der Beschaffung
Die MÜNCHENSTIFT GmbH ist eine gemeinnützige Gesellschaft und hundertprozentige Tochtergesellschaft der Landeshauptstadt München. Sie betreibt insgesamt 13 Alten- und Pflegeheime mit rund 3.000 Bewohnern und 1.900 Mitarbeitern verteilt über die ganze Stadt. Gegenstand der Beschaffung sind - die Inspektion, Prüfung, Wartung und Instandsetzung der technischen Anlagen und Einrichtungen für das Gewerk Elektrotechnik, - sowie Störungsbeseitigung an den Anlagen, durch den AN an den in den Vergabeunterlagen sowie unter 5.1.2 dieser Auftragsbekanntmachung jeweils genannten losgegenständlichen Standorten der MÜNCHENSTIFT GmbH, bestehend aus den in den Vergabeunterlagen näher beschriebenen Gebäuden und Liegenschaften. Als Liegenschaft gelten mehrere Gebäude der MÜNCHENSTIFT GmbH an einem ihrer Standorte. Die Leistungen sind im Einzelnen den Vergabeunterlagen, insbesondere den Besonderen Vertragsbedingungen (BVB) und deren Anlagen zu entnehmen.
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Zusätzliche Informationen:
“1. Eignungsleihe: Beabsichtigt der Bieter / die Bietergemeinschaft im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche, finanzielle, technische oder...”
Zusätzliche Informationen
1. Eignungsleihe: Beabsichtigt der Bieter / die Bietergemeinschaft im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche, finanzielle, technische oder berufliche Leistungsfähigkeit oder Fachkunde die Kapazitäten anderer Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) in Anspruch zu nehmen, muss der Bieter / die Bietergemeinschaft in seinem / ihrem Angebot Art und Umfang der Inanspruchnahme angeben, diese Unternehmen benennen und nachweisen, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel dieser Unternehmen tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem er beispielsweise eine entsprechende vergaberechtliche Verpflichtungserklärung dieser Unternehmen im Sinne des § 47 VgV vorlegt. Zum gleichen Zeitpunkt hat der Bieter / die Bietergemeinschaft die in diesen Vergabeunterlagen geforderten Unterlagen (Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen und sonstige Nachweise) zum Beleg der Erfüllung der entsprechenden Eignungskriterien, hinsichtlich derer die Inanspruchnahme der Kapazitäten der anderen Unternehmen erfolgt, für diese anderen Unternehmen, sowie für das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen bezüglich dieser anderen Unternehmen vorzulegen. Ein Bieter / eine Bietergemeinschaft kann im Hinblick auf Nachweise für die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit wie Ausbildungs- und Befähigungsnachweise nach § 46 Abs. 3 Nr. 6 VgV oder die einschlägige berufliche Erfahrung die Kapazitäten anderer Unternehmen nur dann in Anspruch nehmen, wenn diese die Leistung erbringen, für die diese Kapazitäten benötigt werden. Nimmt ein Bieter / eine Bietergemeinschaft die Kapazitäten eines anderen Unternehmens im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit in Anspruch, so ist dies nur zulässig, soweit mit dem Angebot eine gemeinsame Haftung des Bieters / der Bietergemeinschaft und des anderen Unternehmens für die Auftragsausführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe erklärt wird. Die Bieter / die Bietergemeinschaften, die sich die Eignung leihen, haben daher das Formblatt "Eignungsleihe Bieter" (Anhang 7) und das Formblatt "Eignungsleihe Dritter" (Anhang 8) auszufüllen und als Bestandteil des Angebots einzureichen. 2. Eigenerklärungen zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen: Der Bieter / die Bietergemeinschaft hat folgende Eigenerklärungen zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen abzugeben: a) Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 123 Abs. 1-3 GWB b) Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 123 Abs. 4 GWB c) Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 124 Abs. 1 Nrn. 1-4, 7 und 8 GWB d) Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 21 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes, § 98c des Aufenthaltsgesetzes, § 19 des Mindestlohngesetzes, § 21 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes und § 22 des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes 3. Eigenerklärung zum Nichtvorliegen zwingender Ausschlussgründe nach der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 08.04.2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren
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Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Reparatur und Wartung von elektrischen Einrichtungen in Gebäuden📦
Ort der Leistung: München, Kreisfreie Stadt🏙️
Dauer: 3 (YEAR)
Der nachstehende Zeitrahmen ist in Jahren ausgedrückt.
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Dieser Vertrag ist verlängerbar ✅ Vergabekriterien
Preis ✅
Preis (Gewichtung): 10.0
Preis (Gewichtung): 45.0
Preis (Gewichtung): 15.0
Preis (Gewichtung): 30.0
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
2️⃣ Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0002
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅ Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2025-08-05 10:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2025-08-05 10:00:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 8
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Vorlage eines Auszuges aus dem Berufs- oder Handelsregister oder bei Bietern von außerhalb Deutschlands aus einem vergleichbaren Register des Staates, in...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Vorlage eines Auszuges aus dem Berufs- oder Handelsregister oder bei Bietern von außerhalb Deutschlands aus einem vergleichbaren Register des Staates, in dem der Bieter niedergelassen ist, soweit eine Eintragung nach den Rechtsvorschriften des Staates, in dem der Bieter niedergelassen ist, vorgesehen ist. Der Auszug hat den aktuellen Stand wiederzugeben. Bei einer Bietergemeinschaft ist ein entsprechender Auszug von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft vorzulegen.
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Eigenerklärung des Bieters/der Bietergemeinschaft über den jeweiligen Gesamtumsatz der letzten drei (3) abgeschlossenen Geschäftsjahre, jeweils in EUR...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Eigenerklärung des Bieters/der Bietergemeinschaft über den jeweiligen Gesamtumsatz der letzten drei (3) abgeschlossenen Geschäftsjahre, jeweils in EUR netto. Bei einer Bietergemeinschaft sind die jeweiligen Gesamtumsätze der Mitglieder pro Geschäftsjahr zu addieren und die Summe ist je Geschäftsjahr unter Gesamtumsatz anzugeben.
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Eigenerklärung des Bieters/der Bietergemeinschaft bezüglich einer im Auftragsfall bestehenden Betriebshaftpflichtversicherung des Bieters/der Mitglieder der...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Eigenerklärung des Bieters/der Bietergemeinschaft bezüglich einer im Auftragsfall bestehenden Betriebshaftpflichtversicherung des Bieters/der Mitglieder der Bietergemeinschaft - mit einer Deckungssumme von mindestens a) 10.000.000,00 EUR für Personenschäden, b) 2.500.000,00 EUR für Sachschäden und c) 2.500.000,00 EUR für Vermögensschäden, - wobei die Maximierung der Ersatzleistung mindestens das Zweifache der Deckungssumme pro Kalenderjahr beträgt, bei einem in einem Mitgliedstaat der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmen. Sollte der Bieter/die Mitglieder der Bietergemeinschaft nicht über eine Betriebshaftpflichtversicherung verfügen, welche die vorgenannten Voraussetzungen erfüllt, hat der Bieter/die Bietergemeinschaft zu erklären, dass er/sie im Auftragsfall eine Betriebshaftpflichtversicherung abschließen wird, welche alle vorgenannten Anforderungen erfüllt. Im Auftragsfall muss dem Auftraggeber ein Nachweis über o.g. Versicherung innerhalb von 14 Tagen nach Zuschlagserteilung vorgelegt werden.
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Eigenerklärung, aus der die durchschnittliche Zahl der Beschäftigten des Bieters jeweils in den letzten 3 Jahren (2022 - 2024) ersichtlich ist. Bei...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Eigenerklärung, aus der die durchschnittliche Zahl der Beschäftigten des Bieters jeweils in den letzten 3 Jahren (2022 - 2024) ersichtlich ist. Bei Bietergemeinschaften sind je Jahr die durchschnittliche Zahl der Beschäftigten jedes Mitglieds einer Bietergemeinschaft zu addieren. Sollte die durchschnittliche Zahl der Beschäftigten nicht genau ermittelt werden können, ist jeweils eine durchschnittliche Zahl der Beschäftigten anzugeben, die in dem betreffenden Jahr mindestens beschäftigt waren. Der Wert ist dann entsprechend zu kennzeichnen.
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Eigenerklärung, aus der die Zahl der Führungskräfte des Bieters jeweils in den letzten 3 Jahren (2022 - 2024) ersichtlich ist. Bei Bietergemeinschaften sind...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Eigenerklärung, aus der die Zahl der Führungskräfte des Bieters jeweils in den letzten 3 Jahren (2022 - 2024) ersichtlich ist. Bei Bietergemeinschaften sind je Jahr die Zahl der Führungskräfte jedes Mitglieds einer Bietergemeinschaft zu addieren. Sollte die Zahl der Führungskräfte nicht genau ermittelt werden können, ist jeweils eine durchschnittliche Zahl der Führungskräfte anzugeben, die in dem betreffenden Jahr mindestens beschäftigt waren. Der Wert ist dann entsprechend zu kennzeichnen.
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Eigenerklärung des Bieters/der Bietergemeinschaft über mindestens drei (3) und höchstens fünf (5) geeignete Referenzen des Bieters/eines Mitglieds oder der...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Eigenerklärung des Bieters/der Bietergemeinschaft über mindestens drei (3) und höchstens fünf (5) geeignete Referenzen des Bieters/eines Mitglieds oder der Mitglieder der Bietergemeinschaft über die in den letzten höchstens drei (3) Jahren erbrachten Leistungen des Technischen Gebäudemanagements für das Gewerk Elektrotechnik, jeweils mit folgenden Angaben: - Bei Bietergemeinschaften: Name des Mitglieds, das die Referenz erbracht hat - Rolle des Referenznehmers in der Referenz - Beschreibung des Referenzauftrags - Auftragswert in EUR netto - Erbringungszeitraum (Zeitraum der Leistungserbringung) - Name des Auftraggebers, Straße, PLZ, Ort, Land - Ansprechpartner beim Auftraggeber mit Telefonnummer und E-Mail-Adresse - Angaben zur Geeignetheit der Referenz Damit eine Referenz innerhalb des vorgegebenen drei (3) Jahreszeitraums als erbracht gilt, darf die Referenz nicht vor Ablauf eines Zeitraums von drei (3) Jahren vor der Frist zur Abgabe der Angebote beendet worden sein. Eine Referenz ist geeignet, wenn jeweils alle nachfolgenden Anforderungen erfüllt sind: 1) Gegenstand der Referenz waren a. Inspektion, Prüfung und Wartung, b. Rufbereitschaft (24h/365d) für Stör- und Notfälle, c. Störungsbeseitigung, d. und Instandsetzung von Elektrotechnik. 2) Der Referenznehmer hat während des Ausführungszeitraumes des Referenzauftrags sämtliche unter 1) genannte Leistungen in mindestens fünf (5) Objekten (Häuser, Einrichtungen etc.) ausgeführt. 3) Die Referenz wurde aus Sicht des Referenzauftraggebers vertragskonform erbracht. Referenzauftraggeber kann ausschließlich der Vertragspartner des Bieters sein. Die vom Bieter in der Referenz angegebenen personenbezogenen Daten des Referenzauftraggebers werden nur zur Überprüfung der Referenzen verarbeitet. Die entsprechenden Voraussetzungen für die Einholung und Nennung der personenbezogenen Daten des Referenzauftraggebers zu schaffen, liegt allein in der Verantwortung des Bieters/der Bietergemeinschaft. Es werden nur die vom Bieter an vorgegebener Stelle jeweils genannten Referenzen berücksichtigt. Sollten an anderer Stelle oder darüber hinaus Referenzen benannt werden (z. B. in allgemeinen Bürobroschüren, Referenzlisten o. ä.), werden diese nicht berücksichtigt. Der Bieter hat alle in der Anlage 2 Nr. 1 ff. des Formblatts "Nichtvorliegen von Ausschlussgründen/Eignung" jeweils geforderten Erklärungen abzugeben. Die Geeignetheit der Referenz muss sich aus der "Beschreibung des Referenzauftrags" und den weiteren Angaben zur Geeignetheit der Referenz ergeben. Der Auftraggeber behält sich vor, die Angaben des Bieters beim Referenzauftraggeber zu überprüfen. Sollte der Bieter mehr als fünf (5) Referenzen einreichen, werden nur die ersten fünf (5) Referenzen berücksichtigt. Bei Bietergemeinschaften muss klar erkennbar sein, welche Referenz welchem Mitglied zuzuordnen ist. Die Mindestanforderungen erfüllenden Referenzen der Mitglieder werden der Bietergemeinschaft zugerechnet. Auch von einer Bietergemeinschaft dürfen insgesamt nur maximal fünf (5) Referenzen benannt werden.
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Der Bieter/Die Bietergemeinschaft hat eine Eigenerklärung abzugeben, welche Teile des Auftrags er/sie als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt. Im Angebot...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Der Bieter/Die Bietergemeinschaft hat eine Eigenerklärung abzugeben, welche Teile des Auftrags er/sie als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt. Im Angebot sind der Leistungsbereich sowie Art und Umfang der durch andere Unternehmen auszuführenden Teilleistungen zu benennen sowie auf Verlangen des Auftraggebers die Namen/Firmen, Kontaktdaten und den gesetzlichen Vertreter der Unternehmen. Den Bietern steht es frei, bereits mit Angebotsabgabe die Unterauftragnehmer zu benennen. Eignungsverleihende Unterauftragnehmer müssen benannt werden.
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Eigenerklärung des Bieters/der Bietergemeinschaft, wie viele Elektrotechniker im Auftragsfall ab Leistungsbeginn für die Leistungserbringung zur Verfügung...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Eigenerklärung des Bieters/der Bietergemeinschaft, wie viele Elektrotechniker im Auftragsfall ab Leistungsbeginn für die Leistungserbringung zur Verfügung stehen. Als Elektrotechniker gilt eine Person, wenn sie über eine abgeschlossene Berufsausbildung zum Elektroniker und zur Elektronikerin nach der Verordnung über die Berufsausbildung zum Elektroniker und zur Elektronikerin (ElekAusbV) oder eine gleichwertige Ausbildung verfügt. Mindestanforderung an die Eignung: Der Bieter/die Bietergemeinschaft muss im Auftragsfall über mindestens fünf Elektrotechniker verfügen, die ab Leistungsbeginn für die Leistungserbringung zur Verfügung stehen. Auf Verlangen des Auftraggebers hat der Bieter nachzuweisen, dass ihm die in seinem Angebot angegebene Anzahl an Elektrotechnikern ab Leistungsbeginn zur Verfügung steht und entsprechende Qualifikationsnachweise für die Elektrotechniker vorzulegen.
“Bekanntmachungs-ID: CXP4Y9P535W
Zuschlagslimitierung: Ein Bieter darf grundsätzlich nur für maximal ein (1) Los ("Höchstzahl") den Zuschlag erhalten...”
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y9P535W
Zuschlagslimitierung: Ein Bieter darf grundsätzlich nur für maximal ein (1) Los ("Höchstzahl") den Zuschlag erhalten (Zuschlagslimitierung). a) Grundsatz: Sofern ein Bieter für beide Lose nach den unter Kapitel C.IV des Verfahrensbriefs beschriebenen Maßgaben das wirtschaftlichste Angebot abgegeben hat (also der Bieter ohne Zuschlagslimitierung den Zuschlag für beide Lose erhalten würde), erhält dieser Bieter für dasjenige Los den Zuschlag, für welches er (im Vergleich von seinen eigenen beiden Angeboten für die zwei Lose) die höhere Punktzahl (P) erreicht hat. Für den Fall, dass dieser Bieter für beide Lose mit seinen zwei Angeboten eine gleich hohe Punktzahl (P) erreicht hat, gilt Folgendes: - Dieser Bieter erhält für dasjenige Los den Zuschlag, in welchem sein Punktabstand zum nächstplatzierten Bieter größer ist. Als Maßstab für den Punktabstand gilt die Differenz zwischen der losgegenständlichen Punktzahl (P) des Bieters und der losgegenständlichen Punktzahl (P) des zweitwirtschaftlichsten Angebots. - Der Auftraggeber wird für das übrige Los den Zuschlag auf das Angebot des Bieters mit dem zweitwirtschaftlichsten Angebot für dieses Los erteilen. - Ist der Punktabstand zwischen dem Angebot des Bieters und dem zweitplatzierten Angebot in beiden Losen gleich, entscheidet das Los, für welches der beiden Lose das Angebot des Bieters den Zuschlag erhält. b) Ausnahme Nr. 1: Für den Fall, dass - ein Bieter für beide Lose nach den unter Kapitel C.IV des Verfahrensbriefs beschriebenen Maßgaben das wirtschaftlichste Angebot abgegeben hat, - und für eines dieser beiden Lose keine weiteren wertbaren Angebote eingegangen sind, erhält dieser Bieter (abweichend vom unter a) dargestellten Grundsatz) für dasjenige Los den Zuschlag, für welches keine weiteren wertbaren Angebote eingegangen sind. Der Auftraggeber wird für das übrige Los den Zuschlag auf das Angebot des Bieters mit dem zweitwirtschaftlichsten Angebot für dieses Los erteilen. c) Ausnahme Nr. 2: Für den Fall, dass - ein Bieter für beide Lose nach den unter Kapitel C.IV des Verfahrensbriefs beschriebenen Maßgaben das wirtschaftlichste Angebot abgegeben hat, - und für beide Lose keine weiteren wertbaren Angebote eingegangen sind, erhält dieser Bieter (abweichend vom unter a) dargestellten Grundsatz) für beide Lose den Zuschlag. Konzernverbundene, abhängige (wenn auch juristisch eigenständige) Unternehmen sind als "ein Bieter" zu verstehen.
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Regierung von Oberbayern - Vergabekammer Südbayern
Nationale Registrierungsnummer: 09-0318006-60
Postanschrift: Maximilianstraße 39
Postleitzahl: 80538
Postort: München
Region: München, Kreisfreie Stadt🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de📧
Telefon: +49 8921762411📞
Fax: +49 8921762847 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit - der Antragsteller den geltend...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit - der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem An-trag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. Gemäß § 134 Abs. 1 GWB haben öffentliche Auftraggeber die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Gemäß § 134 Abs. 2 GWB darf ein Vertrag erst zehn (10) Kalendertage nach Absendung (per Telefax, E-Mail oder elektronisch über das E-Vergabe-Portal) der Information nach 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Gemäß § 135 Abs. 2 Satz 1 GWB kann die Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Wirtschaftsteilnehmer aus Drittländern können keine Rechte im Vergabeverfahren geltend machen. Als Drittländer gelten Länder, die weder Mitglied der Europäischen Union noch Unterzeichnerstaat des Agreement on Government Procurement (GPA) oder eines anderen internationalen für die Europäische Union rechtsverbindlichen Übereinkommens sind.
Mehr anzeigen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Quelle: OJS 2025/S 127-439436 (2025-07-04)