Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Mit dem Angebot vorzulegen sind:
- Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß §§ 123, 124 GWB,
- Eigenerklärung zur Eignung
- Eigenerklärung zu Rußland-Sanktionen
- Eigenerklärung, dass ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren weder eröffnet noch die Eröffnung beantragt wurde noch der Antrag mangels Masse abgelehnt wurde und dass sich das Unternehmen nicht in Liquidation befindet oder dass ein Insolvenzplan rechtskräftig bestätigt wurde
Der Auftraggeber wird von den Bietern, die in die engere Wahl
kommen, folgende Nachweise fordern:
- Aktuelle Bescheinigung in Steuersachen
(oder gleichwertige Bescheinigungen nach Rechtsvorschrift des Staates in dem das Unternehmen niedergelassen ist)
- Nachweis, dass den gesetzlichen Pflichten zur Zahlung der nicht vom Finanzamt
erhobenen Steuern und der Sozialversicherungsbeiträge nachgekommen wird
(oder gleichwertige Bescheinigungen nach Rechtsvorschrift des Staates in dem das Unternehmen niedergelassen ist)
- Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft
- Nachweis einer Berufs-/Betriebshaftpflichtversicherung (Versicherungsbestätigung)
Dafür gelten folgende Mindestanforderungen, welche im Falle der Nichterfüllung zum Angebotsausschluss führen:
Nachweis einer Berufs-/Betriebshaftpflichtversicherung über jeweils mindestens
- für Sachschäden 5.000.000,00 €
- für Personenschäden 2.500.000,00 €
- für reine Vermögensschäden 1.000.000,00 €
- für das Abhandenkommen von Schlüsseln und Codekarten 50.000,00 €
- für das Abhandenkommen bewachter Sachen 1.000.000,00 €
- für Schäden aus Verletzung des Datenschutzes 650.000,00 €
- für Bearbeitungs- bzw. Tätigkeitsschäden 250.000,00 €
- für Umwelthaftpflichtschäden 5.000.000,00 €
Eine projektbezogene Aufstockung bestehender Versicherungen des Bieters im Auftragsfall wirdakzeptiert, ist jedoch auf Verlangen des Auftraggebers mittels schriftlicherersicherungsbestätigung vor Zuschlagserteilung nachzuweisen.
Die vorgenannten Nachweise können auch durch von uns direkt abrufbare Eintragungen in ein allgemein zugängliches Präqualifikationsverzeichnis erfolgen. Akzeptiert wird neben der Eigenerklärung auf dem Formblatt 124 (Eigenerklärung zur Eignung) als vorläufiger Nachweis auch eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE). Beide Unterlagen sind auf Verlangen des Auftraggebers durch entsprechende Nachweise zu ergänzen; selbiges gilt für präqualifizierte Bieter soweit die geforderten Eigenerklärungen oder Nachweise nicht in dem angegebenen Präqualifikationsverzeichnis enthalten sind.
Ab einer Auftragssumme von 30 000 EUR wird der Auftraggeber für den Bieter, auf dessen Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister gem. § 150a GewO beim Bundesamt für Justiz sowie einen Auszug aus dem Wettbewerbsregister gem. § 6 WRegG anfordern. Bei Auftragswerten darunter behalten wir uns dies im Ermessen vor. Beruft sich das Unternehmen zur Erfüllung der Leistung auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen, ist die jeweilige Nummer im Präqualifikationsverzeichnis oder es sind die o. g. Nachweise bzw. Bescheinigungen auch für diese anderen Unternehmen auf Verlangen vorzulegen. Nachweise/Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine
Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.