Die Gesellschaft für Zwischenlagerung mbH, im folgenden BGZ genannt, betreibt auf dem Grundstück Ammeln 59, an der L570 zwischen Ahaus und Schöppingen, ein Zwischenlager (Transportbehälterlager Ahaus) zur Aufbewahrung von Kernbrennstoffen und sonstigen radioaktiven Stoffen. Zurzeit wird das Transportbehälterlager Ahaus (im folgenden TBL-A genannt), sicherungstechnisch nachgerüstet. Es sind folgende bauliche Maßnahmen durchzuführen: - Errichtung einer Digitalfunkanlage im DMR-Standard mit Gleichwelle an 2 Standorten auf dem Gelände - Lieferung und Konfiguration von Handfunkgeräten - Errichtung eines Dispatcher-Arbeitsplatzes - Demontage der bestehenden Digitalfunkanlage im TETRA-Funknetz *Hinweis: Die Demontage der bestehenden Digitalfunkanlage im TETRA-Funknetz kann erst erfolgen, sobald die Digitalfunkanage im DMR-Standard vollumfänglich funktionsbereit und abgenommen ist.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2025-03-13.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2025-02-07.
Auftragsbekanntmachung (2025-02-07) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Nachrüstung Brennelemente-Zwischenlager / Abfall-Zwischenlager Ahaus (BZA / AZA) - Errichtung einer Digitalfunkanlage im DMR-Standard
Referenznummer: 007/10158593
Kurze Beschreibung:
Die Gesellschaft für Zwischenlagerung mbH, im folgenden BGZ genannt, betreibt auf dem Grundstück Ammeln 59, an der L570 zwischen Ahaus und Schöppingen, ein Zwischenlager (Transportbehälterlager Ahaus) zur Aufbewahrung von Kernbrennstoffen und sonstigen radioaktiven Stoffen.
Zurzeit wird das Transportbehälterlager Ahaus (im folgenden TBL-A genannt), sicherungstechnisch nachgerüstet.
Es sind folgende bauliche Maßnahmen durchzuführen:
- Errichtung einer Digitalfunkanlage im DMR-Standard mit Gleichwelle an 2 Standorten auf dem Gelände
- Lieferung und Konfiguration von Handfunkgeräten
- Errichtung eines Dispatcher-Arbeitsplatzes
- Demontage der bestehenden Digitalfunkanlage im TETRA-Funknetz
*Hinweis: Die Demontage der bestehenden Digitalfunkanlage im TETRA-Funknetz kann erst erfolgen, sobald
die Digitalfunkanage im DMR-Standard vollumfänglich funktionsbereit und abgenommen ist.
Die Gesellschaft für Zwischenlagerung mbH, im folgenden BGZ genannt, betreibt auf dem Grundstück Ammeln 59, an der L570 zwischen Ahaus und Schöppingen, ein Zwischenlager (Transportbehälterlager Ahaus) zur Aufbewahrung von Kernbrennstoffen und sonstigen radioaktiven Stoffen.
Zurzeit wird das Transportbehälterlager Ahaus (im folgenden TBL-A genannt), sicherungstechnisch nachgerüstet.
Es sind folgende bauliche Maßnahmen durchzuführen:
- Errichtung einer Digitalfunkanlage im DMR-Standard mit Gleichwelle an 2 Standorten auf dem Gelände
- Lieferung und Konfiguration von Handfunkgeräten
- Errichtung eines Dispatcher-Arbeitsplatzes
- Demontage der bestehenden Digitalfunkanlage im TETRA-Funknetz
*Hinweis: Die Demontage der bestehenden Digitalfunkanlage im TETRA-Funknetz kann erst erfolgen, sobald
die Digitalfunkanage im DMR-Standard vollumfänglich funktionsbereit und abgenommen ist.
Art des Vertrags: Bauleistung
Produkte/Dienstleistungen: Bauarbeiten und zugehörige Arbeiten für Fernsprech- und Fernmeldeleitungen📦 Beschreibung
Interne Kennung: 007/10158593
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Installation von Funktelefongeräten📦
Postanschrift: Ammlen 59
Postleitzahl: 48683
Stadt: Ahaus
Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung: Borken🏙️ Vergabekriterien
Kriterium: Preis 100%
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0000 Beschreibung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Für Arbeiten auf dem Betriebsgelände des TBL-A ist vom AN zuverlässigkeitsüberprüftes Personal gemäß § 12a AtG einzusetzen. Der AG stellt dem AN die hierfür erforderlichen Formulare und Informationen zur Verfügung. In Absprache mit dem AG werden auch gleich oder höherwertige Überprüfungsarten anerkannt. Sollte der AN in Ausnahmefällen nicht zuverlässigkeitsüberprüftes Personal einsetzen wollen/können, so ist das nur nach vorheriger Zustimmung durch den AG möglich. Personen ohne gültigen Nachweis der Zuverlässigkeit (z. B. Lieferanten von Baumaterialien) wird für die Dauer des Einsatzes auf dem Betriebsgelände des TBL-A ein Mitarbeiter des Objektsicherungsdienstes (OSD) als Aufsicht zur Seite gestellt. Der AG behält sich vor die dadurch entstehenden Kosten an den AN weiterzuleiten. Bei begründeten Zweifeln an der atomrechtlichen Zuverlässigkeit und daraus resultierender Zutrittsverweigerung / Verweis vom Werksgelände, hat der AN
Abhilfe zu schaffen. Mehrkosten sind daraus nicht zu begründen. Beim Betreten und Verlassen des Betriebsgeländes werden Fahrzeug-, Personen-, Material- und Gepäckkontrollen durchgeführt. Der AN hat sicherzustellen, dass zum Betreten des Werkgeländes alle AN-Mitarbeiter täglich einen gültigen Personalausweis oder Reisepass zwingend mit sich führen. Alle Personen, die auf dem Betriebsgelände des TBL-A tätig werden, müssen einen Sicherheitspass bei sich tragen. Sollten während der Bauzeit Ein- und Auslagerungsvorgänge von radioaktiven Abfällen (Container, Fässer) durch den AG durchgeführt werden,
sind die Arbeiten des AN für den Zeitraum der Einlagerung in den durch die Transporte betroffenen Baustellenabschnitten zu unterbrechen. Sollten während der Bauarbeiten abgebrannte Brennelemente (CASTOR®-Behälter) in das TBL-A eingelagert werden, ist der Baustellenbetrieb aufgrund der hiermit verbundenen Sicherheitsvorkehrungen vollständig einzustellen und für die Dauer der Einlagerungskampagne zu unterbrechen. Der AG informiert den AN spätestens drei Wochen vor dem geplanten Beginn der jeweiligen Einlagerung über diese Vorgänge. Bei der Ausführung der Leistungen wird der Auftragnehmer Zugang zu
Verschlusssachen (VS) des Geheimhaltungsgrades VS-NUR FÜR DEN DIENSTGEBRAUCH (VS-NfD) erhalten oder sich verschaffen können. Der Auftragnehmer hat sich gegenüber dem Auftraggeber zur Einhaltung des VSNfD-Merkblatts (Bestandteil des Geheimschutzhandbuches) schriftlich zu verpflichten
Für Arbeiten auf dem Betriebsgelände des TBL-A ist vom AN zuverlässigkeitsüberprüftes Personal gemäß § 12a AtG einzusetzen. Der AG stellt dem AN die hierfür erforderlichen Formulare und Informationen zur Verfügung. In Absprache mit dem AG werden auch gleich oder höherwertige Überprüfungsarten anerkannt. Sollte der AN in Ausnahmefällen nicht zuverlässigkeitsüberprüftes Personal einsetzen wollen/können, so ist das nur nach vorheriger Zustimmung durch den AG möglich. Personen ohne gültigen Nachweis der Zuverlässigkeit (z. B. Lieferanten von Baumaterialien) wird für die Dauer des Einsatzes auf dem Betriebsgelände des TBL-A ein Mitarbeiter des Objektsicherungsdienstes (OSD) als Aufsicht zur Seite gestellt. Der AG behält sich vor die dadurch entstehenden Kosten an den AN weiterzuleiten. Bei begründeten Zweifeln an der atomrechtlichen Zuverlässigkeit und daraus resultierender Zutrittsverweigerung / Verweis vom Werksgelände, hat der AN
Abhilfe zu schaffen. Mehrkosten sind daraus nicht zu begründen. Beim Betreten und Verlassen des Betriebsgeländes werden Fahrzeug-, Personen-, Material- und Gepäckkontrollen durchgeführt. Der AN hat sicherzustellen, dass zum Betreten des Werkgeländes alle AN-Mitarbeiter täglich einen gültigen Personalausweis oder Reisepass zwingend mit sich führen. Alle Personen, die auf dem Betriebsgelände des TBL-A tätig werden, müssen einen Sicherheitspass bei sich tragen. Sollten während der Bauzeit Ein- und Auslagerungsvorgänge von radioaktiven Abfällen (Container, Fässer) durch den AG durchgeführt werden,
sind die Arbeiten des AN für den Zeitraum der Einlagerung in den durch die Transporte betroffenen Baustellenabschnitten zu unterbrechen. Sollten während der Bauarbeiten abgebrannte Brennelemente (CASTOR®-Behälter) in das TBL-A eingelagert werden, ist der Baustellenbetrieb aufgrund der hiermit verbundenen Sicherheitsvorkehrungen vollständig einzustellen und für die Dauer der Einlagerungskampagne zu unterbrechen. Der AG informiert den AN spätestens drei Wochen vor dem geplanten Beginn der jeweiligen Einlagerung über diese Vorgänge. Bei der Ausführung der Leistungen wird der Auftragnehmer Zugang zu
Verschlusssachen (VS) des Geheimhaltungsgrades VS-NUR FÜR DEN DIENSTGEBRAUCH (VS-NfD) erhalten oder sich verschaffen können. Der Auftragnehmer hat sich gegenüber dem Auftraggeber zur Einhaltung des VSNfD-Merkblatts (Bestandteil des Geheimschutzhandbuches) schriftlich zu verpflichten
Postanschrift: Ammeln 59
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2025-03-13 16:00:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️ Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Fortgeschrittene oder qualifizierte elektronische Signatur oder Siegel (im Sinne der Verordnung (EU) Nr 910/2014) erforderlich
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 2025-03-07 16:00:00 📅
Zusätzliche Informationen: siehe § 16 a EU-VOB/A
Jeder Dienstleistungsauftrag im Anschluss an den Wettbewerb wird an einen der Gewinner des Wettbewerbs vergeben ✅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Eignungskriterium: Referenzen zu bestimmten Arbeiten
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien: siehe Vergabeunterlagen
Ausschlussgrund: Schwerwiegendes berufliches Fehlverhalten
Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Name: BGZ Gesellschaft für Zwischenlagerung mbH
Nationale Registrierungsnummer: DE311803096
Postanschrift: Frohnhauser Str. 50
Postleitzahl: 45127
Postort: Essen
Region: Essen, Kreisfreie Stadt🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabe@bgz.de📧
Telefon: 0049 201 27961674📞
Fax: 0049 201 279621674 📠
URL: https://bgz.de🌏
Adresse des Käuferprofils: https://bgz.de/ausschreibungen🌏 Art des öffentlichen Auftraggebers
Einrichtung des öffentlichen Rechts
Haupttätigkeit
Umwelt
Kommunikation
Dokumente URL: https://www.subreport.de/E41629843🌏
Teilnahme-URL: https://www.subreport.de/E41629843🌏
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Die Vergabeunterlagen werden kostenlos auf der Vergabeplattform des Subreports unter https://www.subreport.de zum elektronischen Download zur Verfügung gestellt. Unter Angabe der ELVIS-IDNr.: E41629843 gelangen Sie direkt zu den Vergabeunterlagen. Die Kommunikation verläuft über die Vergabeplattform des Subreports. Die BGZ
empfiehlt eine einmalige Registrierung bei Subreport. Diese ist kostenlos. Erfolgt keine Registrierung, müssen Bieter eigenverantwortlich die weitere Entwicklung zum Verfahren durch selbstständige Einsicht in Subreport verfolgen. Das Angebot, einschließlich aller Nachweise und Referenzen ist elektronisch in Textform auf der Vergabeplattform des Subreports unter https://www.subreport.de/ über die ELVIS-ID-Nr.: E41629843 einzureichen.
Die Vergabeunterlagen werden kostenlos auf der Vergabeplattform des Subreports unter https://www.subreport.de zum elektronischen Download zur Verfügung gestellt. Unter Angabe der ELVIS-IDNr.: E41629843 gelangen Sie direkt zu den Vergabeunterlagen. Die Kommunikation verläuft über die Vergabeplattform des Subreports. Die BGZ
empfiehlt eine einmalige Registrierung bei Subreport. Diese ist kostenlos. Erfolgt keine Registrierung, müssen Bieter eigenverantwortlich die weitere Entwicklung zum Verfahren durch selbstständige Einsicht in Subreport verfolgen. Das Angebot, einschließlich aller Nachweise und Referenzen ist elektronisch in Textform auf der Vergabeplattform des Subreports unter https://www.subreport.de/ über die ELVIS-ID-Nr.: E41629843 einzureichen.
Körper überprüfen
Name: Vergabekammern des Bundes
Nationale Registrierungsnummer: 12345
Postanschrift: Villemombler Str. 76
Postleitzahl: 53123
Postort: Bonn
Region: Bonn, Kreisfreie Stadt🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vk@bundekartellamt.bund.de📧
Telefon: 0049 228 94990📞
Fax: 0049 228 9499163 📠
URL: https://bundeskartellamt.de🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Es gilt insoweit die am 18.04.2016 in Kraft getretene Neufassung des GWB (Gesetz gegen
Wettbewerbsbeschränkungen). Auf folgende Punkte wird hingewiesen:
§ 134 GWB: Demnach darf ein Vertrag erst 15 Kalendertage nach Absendung der
Information an die nicht berücksichtigten Bieter geschlossen werden. Wird die Information
per Fax oder auf elektronischem Weg versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage.
§ 160 GWB: Einleitung, Antrag
„(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren
erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat, der Ablauf der
Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt.
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind,
nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur
Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind,
nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur
Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht
abhelfen zu wollen, vergangen sind.“
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Es gilt insoweit die am 18.04.2016 in Kraft getretene Neufassung des GWB (Gesetz gegen
Wettbewerbsbeschränkungen). Auf folgende Punkte wird hingewiesen:
§ 134 GWB: Demnach darf ein Vertrag erst 15 Kalendertage nach Absendung der
Information an die nicht berücksichtigten Bieter geschlossen werden. Wird die Information
per Fax oder auf elektronischem Weg versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage.
§ 160 GWB: Einleitung, Antrag
„(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren
erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat, der Ablauf der
Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt.
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind,
nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur
Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind,
nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur
Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht
abhelfen zu wollen, vergangen sind.“
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2025-02-10+01:00 📅
Quelle: OJS 2025/S 028-087756 (2025-02-07)