Die BGZ Gesellschaft für Zwischenlagerung mbH, im folgenden BGZ genannt, betreibt auf dem Grundstück Ammeln 59, an der L570 zwischen Ahaus und Schöppingen, ein Zwischenlager (Transportbehälterlager Ahaus) zur Aufbewahrung von Kernbrennstoffen und sonstigen radioaktiven Stoffen. Zurzeit wird das Transportbehälterlager Ahaus (im folgenden TBL-A genannt), sicherungstechnisch nachgerüstet. Zurzeit wird geplant auf dem südwestlichen Teil des Betriebsgeländes eine Fahrzeugunterstellhalle zu errichten. Es sind folgende bauliche Maßnahmen durchzuführen: - Errichtung einer Fahrzeugunterstellhalle - Herstellung der Zufahrt, bzw. des Zugangs - Anschluss der Regenentwässerung und der Elektroleitungen sowie - Herstellung der Außenanlagen im Bereich der Fahrzeugunterstellhalle Die Fahrzeugunterstellhalle ist als einschiffige Halle in Stahlbetonrahmenbauweise ausgelegt und in eine Halle für Equipment und eine Garage unterteilt. Die Garage verfügt über eine eigene Zufahrt und einen eigenen Zugang. Die Zufahrt und die Zugänge erfolgen von der parallel zum südlichen Zaun verlaufenden Werkstraße. Die Abmessungen der Fahrzeugunterstellhalle betragen: Länge 30,63 m Breite 10,63 m Höhe über Gelände 5,00 m Gründungstiefe 0,90 m (frostfrei) Nutzfläche 294 m² Bruttogrundfläche (BGF) 30,63 m x 10,63 m 325,6 m2 Bruttorauminhalt (BRl) 30,63 m x 10,63 m x 5,00 m 1.628 m3
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2025-05-15.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2025-04-11.
Auftragsbekanntmachung (2025-04-11) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Nachrüstung Brennelemente-Zwischenlager / Abfall-Zwischenlager Ahaus (BZA / AZA) - Errichtung einer Fahrzeugunterstellhalle
Kurze Beschreibung:
Die BGZ Gesellschaft für Zwischenlagerung mbH, im folgenden BGZ genannt, betreibt auf dem Grundstück Ammeln 59, an der L570 zwischen Ahaus und Schöppingen, ein Zwischenlager (Transportbehälterlager Ahaus) zur Aufbewahrung von Kernbrennstoffen und sonstigen radioaktiven Stoffen. Zurzeit wird das Transportbehälterlager Ahaus (im folgenden TBL-A genannt), sicherungstechnisch nachgerüstet.
Zurzeit wird geplant auf dem südwestlichen Teil des Betriebsgeländes eine Fahrzeugunterstellhalle zu errichten.
Es sind folgende bauliche Maßnahmen durchzuführen:
- Errichtung einer Fahrzeugunterstellhalle
- Herstellung der Zufahrt, bzw. des Zugangs
- Anschluss der Regenentwässerung und der Elektroleitungen sowie
- Herstellung der Außenanlagen im Bereich der Fahrzeugunterstellhalle
Die Fahrzeugunterstellhalle ist als einschiffige Halle in Stahlbetonrahmenbauweise ausgelegt und in eine Halle für Equipment und eine Garage unterteilt. Die Garage verfügt über eine eigene Zufahrt und einen eigenen Zugang. Die Zufahrt und die Zugänge erfolgen von der parallel zum südlichen Zaun verlaufenden Werkstraße.
Die Abmessungen der Fahrzeugunterstellhalle betragen:
Länge 30,63 m
Breite 10,63 m
Höhe über Gelände 5,00 m
Gründungstiefe 0,90 m (frostfrei)
Nutzfläche 294 m²
Bruttogrundfläche (BGF) 30,63 m x 10,63 m 325,6 m2
Bruttorauminhalt (BRl) 30,63 m x 10,63 m x 5,00 m 1.628 m3
Die BGZ Gesellschaft für Zwischenlagerung mbH, im folgenden BGZ genannt, betreibt auf dem Grundstück Ammeln 59, an der L570 zwischen Ahaus und Schöppingen, ein Zwischenlager (Transportbehälterlager Ahaus) zur Aufbewahrung von Kernbrennstoffen und sonstigen radioaktiven Stoffen. Zurzeit wird das Transportbehälterlager Ahaus (im folgenden TBL-A genannt), sicherungstechnisch nachgerüstet.
Zurzeit wird geplant auf dem südwestlichen Teil des Betriebsgeländes eine Fahrzeugunterstellhalle zu errichten.
Es sind folgende bauliche Maßnahmen durchzuführen:
- Errichtung einer Fahrzeugunterstellhalle
- Herstellung der Zufahrt, bzw. des Zugangs
- Anschluss der Regenentwässerung und der Elektroleitungen sowie
- Herstellung der Außenanlagen im Bereich der Fahrzeugunterstellhalle
Die Fahrzeugunterstellhalle ist als einschiffige Halle in Stahlbetonrahmenbauweise ausgelegt und in eine Halle für Equipment und eine Garage unterteilt. Die Garage verfügt über eine eigene Zufahrt und einen eigenen Zugang. Die Zufahrt und die Zugänge erfolgen von der parallel zum südlichen Zaun verlaufenden Werkstraße.
Die Abmessungen der Fahrzeugunterstellhalle betragen:
Länge 30,63 m
Breite 10,63 m
Höhe über Gelände 5,00 m
Gründungstiefe 0,90 m (frostfrei)
Nutzfläche 294 m²
Bruttogrundfläche (BGF) 30,63 m x 10,63 m 325,6 m2
Bruttorauminhalt (BRl) 30,63 m x 10,63 m x 5,00 m 1.628 m3
Art des Vertrags: Bauleistung
Produkte/Dienstleistungen: Bauleistungen im Hochbau📦 Beschreibung
Interne Kennung: 007/10164247
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Bau von Lagerhallen📦
Postanschrift: Ammeln 59
Postleitzahl: 48683
Stadt: Ahaus
Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung: Borken🏙️ Dauer
Datum des Beginns: 2025-07-01 📅
Datum des Endes: 2026-12-31 📅
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0000 Beschreibung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Personenzugang zur Baustelle
Für Arbeiten auf dem Betriebsgelände des TBL-A ist vom AN zuverlässigkeitsüberprüftes Personal gemäß § 12a AtG einzusetzen. Der AG stellt dem AN die hierfür erforderlichen Formulare und Informationen zur Verfügung. In Absprache mit dem AG werden auch gleich oder höherwertige Überprüfungsarten anerkannt. Sollte der AN in Ausnahmefällen nicht zuverlässigkeitsüberprüftes Personal einsetzen wollen/können, so ist das nur nach vorheriger Zustimmung durch den AG möglich. Personen ohne gültigen Nachweis der Zuverlässigkeit (z. B. Lieferanten von Baumaterialien) wird für die Dauer des Einsatzes auf dem Betriebsgelände des TBL-A ein Mitarbeiter des Objektsicherungsdienstes (OSD) als Aufsicht zur Seite gestellt. Der AG behält sich vor die dadurch entstehenden Kosten an den AN weiterzuleiten. Bei begründeten Zweifeln an der atomrechtlichen Zuverlässigkeit und daraus resultierender Zutrittsverweigerung / Verweis vom Werksgelände, hat der AN Abhilfe zu schaffen. Mehrkosten sind daraus nicht zu begründen. Beim Betreten und Verlassen des Betriebsgeländes werden Fahrzeug-, Personen-, Material- und Gepäckkontrollen durchgeführt. Der AN hat sicherzustellen, dass zum Betreten des Werkgeländes alle AN-Mitarbeiter täglich einen gültigen Personalausweis oder Reisepass zwingend mit sich führen. Alle Personen, die auf dem Betriebsgelände des TBL-A tätig werden, müssen einen Sicherheitspass bei sich tragen.
Ein- und Auslagerungen von Abfällen während der Bauzeit
Sollten während der Bauzeit Ein- und Auslagerungsvorgänge von radioaktiven Abfällen (Container, Fässer) durch den AG durchgeführt werden, sind die Arbeiten des AN für den Zeitraum der Einlagerung in den durch die Transporte betroffenen Baustellenabschnitten zu unterbrechen. Sollten während der Bauarbeiten abgebrannte Brennelemente (CASTOR®-Behälter) in das TBL-A eingelagert werden, ist der Baustellenbetrieb aufgrund der hiermit verbundenen Sicherheitsvorkehrungen vollständig einzustellen und für die Dauer der Einlagerungskampagne zu unterbrechen. Der AG informiert den AN spätestens drei Wochen vor dem geplanten Beginn der jeweiligen Einlagerung über diese Vorgänge
Umgang mit Verschlusssachen
Bei der Ausführung der Leistungen wird der Auftragnehmer Zugang zu Verschlusssachen (VS) des Geheimhaltungsgrades VS-NUR FÜR DEN DIENSTGEBRAUCH (VS-NfD) erhalten oder sich verschaffen können. Der Auftragnehmer hat sich gegenüber dem Auftraggeber zur Einhaltung des VS-NfD-Merkblatts (Bestandteil des Geheimschutzhandbuches) schriftlich zu verpflichten
Personenzugang zur Baustelle
Für Arbeiten auf dem Betriebsgelände des TBL-A ist vom AN zuverlässigkeitsüberprüftes Personal gemäß § 12a AtG einzusetzen. Der AG stellt dem AN die hierfür erforderlichen Formulare und Informationen zur Verfügung. In Absprache mit dem AG werden auch gleich oder höherwertige Überprüfungsarten anerkannt. Sollte der AN in Ausnahmefällen nicht zuverlässigkeitsüberprüftes Personal einsetzen wollen/können, so ist das nur nach vorheriger Zustimmung durch den AG möglich. Personen ohne gültigen Nachweis der Zuverlässigkeit (z. B. Lieferanten von Baumaterialien) wird für die Dauer des Einsatzes auf dem Betriebsgelände des TBL-A ein Mitarbeiter des Objektsicherungsdienstes (OSD) als Aufsicht zur Seite gestellt. Der AG behält sich vor die dadurch entstehenden Kosten an den AN weiterzuleiten. Bei begründeten Zweifeln an der atomrechtlichen Zuverlässigkeit und daraus resultierender Zutrittsverweigerung / Verweis vom Werksgelände, hat der AN Abhilfe zu schaffen. Mehrkosten sind daraus nicht zu begründen. Beim Betreten und Verlassen des Betriebsgeländes werden Fahrzeug-, Personen-, Material- und Gepäckkontrollen durchgeführt. Der AN hat sicherzustellen, dass zum Betreten des Werkgeländes alle AN-Mitarbeiter täglich einen gültigen Personalausweis oder Reisepass zwingend mit sich führen. Alle Personen, die auf dem Betriebsgelände des TBL-A tätig werden, müssen einen Sicherheitspass bei sich tragen.
Ein- und Auslagerungen von Abfällen während der Bauzeit
Sollten während der Bauzeit Ein- und Auslagerungsvorgänge von radioaktiven Abfällen (Container, Fässer) durch den AG durchgeführt werden, sind die Arbeiten des AN für den Zeitraum der Einlagerung in den durch die Transporte betroffenen Baustellenabschnitten zu unterbrechen. Sollten während der Bauarbeiten abgebrannte Brennelemente (CASTOR®-Behälter) in das TBL-A eingelagert werden, ist der Baustellenbetrieb aufgrund der hiermit verbundenen Sicherheitsvorkehrungen vollständig einzustellen und für die Dauer der Einlagerungskampagne zu unterbrechen. Der AG informiert den AN spätestens drei Wochen vor dem geplanten Beginn der jeweiligen Einlagerung über diese Vorgänge
Umgang mit Verschlusssachen
Bei der Ausführung der Leistungen wird der Auftragnehmer Zugang zu Verschlusssachen (VS) des Geheimhaltungsgrades VS-NUR FÜR DEN DIENSTGEBRAUCH (VS-NfD) erhalten oder sich verschaffen können. Der Auftragnehmer hat sich gegenüber dem Auftraggeber zur Einhaltung des VS-NfD-Merkblatts (Bestandteil des Geheimschutzhandbuches) schriftlich zu verpflichten
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2025-05-15 16:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2025-05-15 16:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren):
Das Angebot, einschließlich aller Nachweise und Referenzen ist elektronisch in Textform auf der Vergabeplattform des Subreports unter https://www.subreport.de/ über die ELVIS-ID-Nr.: E63356122 einzureichen
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 45 Tage Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Eine Sicherheitsleistung ist erforderlich ✅
Eröffnungstermin: 2025-05-15 16:00:00 📅
Zusätzliche Informationen:
Das Angebot, einschließlich aller Nachweise und Referenzen ist elektronisch in Textform auf der Vergabeplattform des Subreports unter https://www.subreport.de/ über die ELVIS-ID-Nr.: E63356122 einzureichen
Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
Die elektronische Bestellung wird verwendet ✅
Elektronische Zahlung wird verwendet ✅
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 2025-05-09 16:00:00 📅
Sicherheitsüberprüfung ist erforderlich ✅
Zusätzliche Informationen: fehlende Nachweise und Erklärungen werden nachgefordert
Beschreibung:
Für Arbeiten auf dem Betriebsgelände des TBL-A ist vom AN zuverlässigkeitsüberprüftes Personal gemäß § 12a AtG einzusetzen. Der AG stellt dem AN die hierfür erforderlichen Formulare und Informationen zur Verfügung. Die Prüfung wird durch den AG eingeleitet.
Für Arbeiten auf dem Betriebsgelände des TBL-A ist vom AN zuverlässigkeitsüberprüftes Personal gemäß § 12a AtG einzusetzen. Der AG stellt dem AN die hierfür erforderlichen Formulare und Informationen zur Verfügung. Die Prüfung wird durch den AG eingeleitet.
Der Vertrag enthält Bedingungen zur Vertragsausführung ✅
Vertraulichkeitsvereinbarung erforderlich ✅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Eignungskriterium: Referenzen zu bestimmten Arbeiten
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien: siehe Vergabeunterlagen
Geforderte Kautionen und Garantien:
Sicherheitsleistung für die Vertragserfüllung in Höhe von 5% der Bruttoauftragssumme und Sicherheitsleistung für Mängelansprüche in Höhe von 3% der Abrechnungsbruttosumme
Ausschlussgrund: Schwerwiegendes berufliches Fehlverhalten
Beschreibung der Ausschlussgründe: siehe Vergabeunterlagen
Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Name: BGZ Gesellschaft für Zwischenlagerung mbH
Nationale Registrierungsnummer: DE311803096
Postanschrift: Frohnhauser Str. 50
Postleitzahl: 45127
Postort: Essen
Region: Essen, Kreisfreie Stadt🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabe@bgz.de📧
Telefon: 0049 201 27961674📞
Fax: 0049 201 279621674 📠
URL: https://bgz.de🌏
Adresse des Käuferprofils: https://bgz.de🌏 Art des öffentlichen Auftraggebers
Einrichtung des öffentlichen Rechts
Haupttätigkeit
Umwelt
Kommunikation
Dokumente URL: https://www.subreport.de/E63356122🌏
Teilnahme-URL: https://www.subreport.de/E63356122🌏
URL des Beschaffungsinstruments: https://www.subreport.de/E63356122🌏
Name: Vergabeplattform des Subreports:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Die Vergabeunterlagen werden kostenlos auf der Vergabeplattform des Subreports unter https://www.subreport.de zum elektronischen Download zur Verfügung gestellt. Unter Angabe der ELVIS-IDNr.: E63356122 gelangen Sie direkt zu den Vergabeunterlagen. Die Kommunikation verläuft über die Vergabeplattform des Subreports. Die BGZ
empfiehlt eine einmalige Registrierung bei Subreport. Diese ist kostenlos. Erfolgt keine Registrierung, müssen Bieter eigenverantwortlich die weitere Entwicklung zum Verfahren durch selbstständige Einsicht in Subreport verfolgen. Das Angebot, einschließlich aller Nachweise und Referenzen ist elektronisch in Textform auf der Vergabeplattform des Subreports unter https://www.subreport.de/ über die ELVIS-ID-Nr.: E63356122 einzureichen.
Die Vergabeunterlagen werden kostenlos auf der Vergabeplattform des Subreports unter https://www.subreport.de zum elektronischen Download zur Verfügung gestellt. Unter Angabe der ELVIS-IDNr.: E63356122 gelangen Sie direkt zu den Vergabeunterlagen. Die Kommunikation verläuft über die Vergabeplattform des Subreports. Die BGZ
empfiehlt eine einmalige Registrierung bei Subreport. Diese ist kostenlos. Erfolgt keine Registrierung, müssen Bieter eigenverantwortlich die weitere Entwicklung zum Verfahren durch selbstständige Einsicht in Subreport verfolgen. Das Angebot, einschließlich aller Nachweise und Referenzen ist elektronisch in Textform auf der Vergabeplattform des Subreports unter https://www.subreport.de/ über die ELVIS-ID-Nr.: E63356122 einzureichen.
Körper überprüfen
Name: Vergabekammern des Bundes
Nationale Registrierungsnummer: 12345
Postanschrift: Villemombler Str. 76
Postleitzahl: 53123
Postort: Bonn
Region: Bonn, Kreisfreie Stadt🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vk@bundekartellamt.bund.de📧
Telefon: 0049 228 94990📞
Fax: 0049 228 9499163 📠
URL: https://bundeskartellamt.de🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Es gilt insoweit die am 18.04.2016 in Kraft getretene Neufassung des GWB (Gesetz gegen
Wettbewerbsbeschränkungen). Auf folgende Punkte wird hingewiesen:
§ 134 GWB: Demnach darf ein Vertrag erst 15 Kalendertage nach Absendung der
Information an die nicht berücksichtigten Bieter geschlossen werden. Wird die Information
per Fax oder auf elektronischem Weg versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage.
§ 160 GWB: Einleitung, Antrag
„(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren
erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat, der Ablauf der
Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt.
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind,
nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur
Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind,
nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur
Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht
abhelfen zu wollen, vergangen sind."
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Es gilt insoweit die am 18.04.2016 in Kraft getretene Neufassung des GWB (Gesetz gegen
Wettbewerbsbeschränkungen). Auf folgende Punkte wird hingewiesen:
§ 134 GWB: Demnach darf ein Vertrag erst 15 Kalendertage nach Absendung der
Information an die nicht berücksichtigten Bieter geschlossen werden. Wird die Information
per Fax oder auf elektronischem Weg versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage.
§ 160 GWB: Einleitung, Antrag
„(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren
erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat, der Ablauf der
Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt.
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind,
nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur
Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind,
nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur
Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht
abhelfen zu wollen, vergangen sind."
Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2025-04-14+02:00 📅
Quelle: OJS 2025/S 073-242498 (2025-04-11)