Gegenstand der Ausschreibung ist die Beschaffung von insgesamt acht bodenstehenden, fahrbaren Narkosegeräten inklusive Zubehör für OP-Einleitungen und OP-Säle in der Klinik und Poliklinik für Urologie des Auftraggebers.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2025-07-11.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2025-06-10.
Auftragsbekanntmachung (2025-06-10) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Narkosegeräte
Reference number: VGS # 12/2025
Kurze Beschreibung:
“Gegenstand der Ausschreibung ist die Beschaffung von insgesamt acht bodenstehenden, fahrbaren Narkosegeräten inklusive Zubehör für OP-Einleitungen und...”
Kurze Beschreibung
Gegenstand der Ausschreibung ist die Beschaffung von insgesamt acht bodenstehenden, fahrbaren Narkosegeräten inklusive Zubehör für OP-Einleitungen und OP-Säle in der Klinik und Poliklinik für Urologie des Auftraggebers.
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Art des Vertrags: supplies
Produkte/Dienstleistungen: Medizinische Geräte📦 Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Gegenstand der Ausschreibung ist die Beschaffung von insgesamt acht bodenstehenden, fahrbaren Narkosegeräten sowie zusätzlicher Kreissysteme,...”
Beschreibung der Beschaffung
Gegenstand der Ausschreibung ist die Beschaffung von insgesamt acht bodenstehenden, fahrbaren Narkosegeräten sowie zusätzlicher Kreissysteme, Anästhesiegasfortleitungssysteme und manueller Handbeatmungsbeutel für OP-Einleitungen und OP-Säle in der Klinik und Poliklinik für Urologie des Auftraggebers. Die Anforderungen an die Geräte, Produkte, Komponenten bzw. deren Spezifikationen sind in den "Hinweisen zum Vergabeverfahren und Leistungsbeschreibung" einschließlich Anlagen, insbesondere in der "Anlage 1 - Leistungsverzeichnis", aufgeführt. Der Auftragnehmer übernimmt neben der Lieferung der Geräte, Produkte insbesondere folgende Leistungen: - Aufstellung, Installation / Montage der Geräte am Aufstellungs- / Betriebsort - Unterstützung des Auftraggebers bei der Installation der Überwachungsmonitore bzw. Dokumentations-PCs des AIMS - Inbetriebnahme, Prüfung der elektrischen Sicherheit - Erklärung der Betriebsbereitschaft - Funktionsprüfung(en) - Übergabe der voll funktionsfähigen und betriebsbereiten Geräte, Produkte einschließlich des gesamten zum Betrieb erforderlichen Zubehörs - Bedienungsanleitung / Begleitpapiere in deutscher Sprache als elektronisches Dokument im PDF-Format sowie 3x in Papierform und weitere Geräteunterlagen - Einweisung und Schulung des Personals des Auftraggebers (Bedienungspersonal, Personal der Abteilung Medizintechnik) - Bereitstellung von audiovisuellem Material zur Unterstützung von Einweisungen des Personals - Mängelhaftung - Garantie. Die Leistung hat nach Maßgabe der "Hinweise zum Vergabeverfahren und Leistungsbeschreibung" inklusive Anlagen zu erfolgen. Es gelten ergänzend die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Universitätsklinikums Carl Gustav Carus Dresden an der TU Dresden, die Bestimmungen der Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen ("VOL/B"; in der Fassung vom 05. August 2003), welche durch die Zusätzlichen Vertragsbedingungen für Liefer- und Dienstleistungsaufträge des Universitätsklinikums Carl Gustav Carus Dresden an der TU Dresden ergänzt / konkretisiert werden, sowie wiederum ergänzend die Regelungen des Bürgerlichen Gesetzbuches in der bei Zuschlagserteilung gültigen Fassung.
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Zusätzliche Informationen:
“Hinweis zu Punkt 5.1.3. "Geschätzte Dauer" dieser Bekanntmachung: Die Festlegungen zu Terminen / Fristen sind den Vergabeunterlagen, insbesondere den...”
Zusätzliche Informationen
Hinweis zu Punkt 5.1.3. "Geschätzte Dauer" dieser Bekanntmachung: Die Festlegungen zu Terminen / Fristen sind den Vergabeunterlagen, insbesondere den "Hinweisen zum Vergabeverfahren und Leistungsbeschreibung" inklusive Anlagen zu entnehmen.
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Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Operationstechnik📦
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Anästhesie und Reanimation📦
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
“Gelände / Campus des Auftraggebers, Fetscherstraße 74, 01307 Dresden”
Ort der Leistung: Dresden, Kreisfreie Stadt🏙️ Informationen über Optionen
Optionen ✅
Beschreibung der Optionen:
“zusätzliches Narkosegerät fahrbar 5m Anschlussschlauch, zusätzlicher Narkosemittelapplikator für Sevoflurane, zusätzlicher manueller Handbeatmungsbeutel...”
Beschreibung der Optionen
zusätzliches Narkosegerät fahrbar 5m Anschlussschlauch, zusätzlicher Narkosemittelapplikator für Sevoflurane, zusätzlicher manueller Handbeatmungsbeutel ("Ambu"-Beutel) zur direkten Aufhängung an Geräteschiene (inkl. Haken und O2-Reservoir), Wartungsvertrag nach Ablauf der Garantiezeit
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Preis ✅
Preis (Gewichtung): 30.0
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Technischer Wert / Qualität
Qualitätskriterium (Gewichtung): 70.0
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅
Beschleunigtes Verfahren:
“Der Auftraggeber erachtet eine Angebotsfrist von 30 Kalendertagen als angemessen, vgl. § 20 Abs. 1 VgV. Zu berücksichtigen ist in diesem Zusammenhang, dass...”
Beschleunigtes Verfahren
Der Auftraggeber erachtet eine Angebotsfrist von 30 Kalendertagen als angemessen, vgl. § 20 Abs. 1 VgV. Zu berücksichtigen ist in diesem Zusammenhang, dass die Angebote elektronisch zu übermitteln sind (vgl. § 15 Abs. 2, 4 VgV) und keine gesetzlichen Feiertage des Freistaates Sachsen in die Angebotsfrist fallen.
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Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2025-07-11 13:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2025-07-11 13:01:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 71
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Nachweis, dass der Bieter nach den Rechtsvorschriften des Staats, in dem er niedergelassen ist, im Berufs- oder Handelsregister eingetragen ist (für...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Nachweis, dass der Bieter nach den Rechtsvorschriften des Staats, in dem er niedergelassen ist, im Berufs- oder Handelsregister eingetragen ist (für Deutschland zulässige / einschlägige Nachweise nach Anhang XI der Richtlinie 2014/24/EU: Auszüge aus dem Handelsregister, der Handwerksrolle, dem Vereinsregister, dem Partnerschaftsregister oder dem Mitgliederverzeichnis der jeweiligen Berufskammer der Länder). Hierzu ist dem Angebot ein entsprechender, aktueller Registerauszug (bspw. aus Handelsregister) oder Auszug aus dem Mitgliederverzeichnis der jeweiligen Berufskammer der Länder (nicht älter als 6 Monate) beizufügen.
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Angaben zum Bieter (insb. Angaben zur Firmenbezeichnung, zur Rechtsform, zu verbundenen Unternehmen, zur Firmenanschrift, der nationalen...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Angaben zum Bieter (insb. Angaben zur Firmenbezeichnung, zur Rechtsform, zu verbundenen Unternehmen, zur Firmenanschrift, der nationalen Identifikationsnummer, der Nationalität des / der wirtschaftlichen Eigentümer(s), zur Anzahl der während der letzten drei Jahre durchschnittlich beschäftigten Mitarbeitenden und Führungskräfte, zu den Umsätzen der letzten drei Geschäftsjahre (in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags), Angabe der Unternehmensklasse / Unternehmensgröße) gemäß Formblatt F1-A
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Erklärung, dass derzeit eine Betriebshaftpflichtversicherung in marktüblichem Rahmen (Absicherung der auftragsspezifischen Risiken) besteht inklusive Angabe...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Erklärung, dass derzeit eine Betriebshaftpflichtversicherung in marktüblichem Rahmen (Absicherung der auftragsspezifischen Risiken) besteht inklusive Angabe des Versicherungsunternehmens und Angabe des Versicherungsdeckungsumfangs sowie der Versicherungssummen je Versicherungsfall und Zusicherung, dass die Haftpflichtversicherung während der gesamten Vertragslaufzeit aufrechterhalten wird, gemäß Formblatt F5
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Angaben über die Ausführung von Leistungen in den letzten drei Kalenderjahren (2022 - 2024 oder aktueller), die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Angaben über die Ausführung von Leistungen in den letzten drei Kalenderjahren (2022 - 2024 oder aktueller), die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind (insb. Angabe von Auftraggeber, Anschrift, Telefonnummer und Ansprechpartner*in des Auftraggebers, Durchführungszeitraum, Angabe der ausgeführten Leistungen / Angaben zum Auftragsinhalt, Angabe des Auftragsvolumens (nicht zwingend)) gemäß beiliegendem Formblatt F4-A / Referenzliste gemäß Formblatt F4-A. Der Auftraggeber legt insbesondere Wert auf den Nachweis umfassender Erfahrungen bei der Ausführung der zu beschaffenden bzw. zu erbringenden Leistungen. Dabei wird es für erforderlich gehalten, dass ein geeigneter Bieter bzw. der Auftragnehmer bereits über ausreichende Erfahrungen in der durch den Auftrag vorgegebenen finanziellen und technischen Größenordnung bzw. bei der Erbringung entsprechender Leistungen verfügt. Dies ist nachzuweisen anhand von Referenzprojekten / Referenzaufträgen, deren Inhalt vergleichbar mit den zu beschaffenden Leistungen ist. Es sind insgesamt mindestens zwei vergleichbare Referenzprojekte / Referenzaufträge anzugeben. Dabei sieht der Auftraggeber Referenzprojekte / Referenzaufträge als vergleichbar mit der ausgeschriebenen Leistung an, soweit Inhalt der angegebenen Referenzprojekte / Referenzaufträge die Beschaffung eines vergleichbaren Leistungsgegenstandes bzw. die Erbringung vergleichbarer Leistungen gewesen ist. Ein vergleichbarer Leistungsgegenstand bzw. die Erbringung vergleichbarer Leistungen liegt vor, wenn mindestens die folgenden Leistungen Inhalt / Gegenstand des Referenzprojektes / des Referenzauftrages gewesen sind: Verkauf, Lieferung, Aufstellung, Installation / Montage, Inbetriebnahme von mindestens 6 vergleichbaren Narkosegeräten (vgl. Anlage 1 - Leistungsverzeichnis). Es ist zu beachten, dass als Referenzprojekt / als Referenzauftrag nur Aufträge / Beschaffungen angegeben werden können, in denen die auftragsgegenständlichen Leistungen bereits erbracht worden sind. Noch nicht abgeschlossene Beschaffungsprojekte können dementsprechend nicht als Referenzprojekt / als Referenzauftrag berücksichtigt werden. (Hinweise: Das Formblatt F4-A kann zur erforderlichen Angabe von mehreren Referenzen vervielfältigt werden. Des Weiteren wird darauf hingewiesen, dass anstatt einer konkreten Ansprechpartner*in des Referenz-Auftraggebers auch eine anonymisierte Möglichkeit zur (ersten) Kontaktaufnahme (bspw. Funktionspostfächer einer Abteilung) als ausreichend betrachtet wird und dement-sprechend - wenn ein entsprechender, anonymisierter Kontakt angegeben wird - keine namentliche Benennung einer Ansprechpartner*in erfolgen muss.)
Mehr anzeigen Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
“vgl. Vergabeunterlagen”
“Bekanntmachungs-ID: CXP4YBW5ZW5
1. Der Auftraggeber kann oder muss den Bieter ausschließen, wenn einer der Ausschlusstatbestände des § 123 GWB oder des §...”
Bekanntmachungs-ID: CXP4YBW5ZW5
1. Der Auftraggeber kann oder muss den Bieter ausschließen, wenn einer der Ausschlusstatbestände des § 123 GWB oder des § 124 GWB vorliegt bzw. gegeben ist oder andere, spezialgesetzliche Ausschlussgründe vorliegen / gegeben sind. Diesbezüglich hat der Bieter mit seinem Angebot eine Erklärung im Formblatt Angebot / gemäß dem Formblatt Angebot einzureichen. Zudem hat der Bieter zu erklären, dass er bei der Ausführung der Leistungen als Auftragnehmer seinen Beschäftigten (mit Ausnahme der Auszubildenden) den gesetzlichen Regelungen entsprechend den jeweilig gültigen Mindestlohn pro Stunde zahlt, gemäß dem beiliegenden Formblatt F7. Um die Übersendung eines Auszuges aus dem Gewerbezentralregister (nicht älter als 3 Monate) wird gebeten. Ein Auszug aus dem Gewerbezentralregister ist demgemäß dem Angebot nicht zwingend beizulegen. Es wird außerdem zur Umsetzung von Art. 5 k) Abs. 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 geprüft, inwieweit Personen oder Unternehmen, die einen Bezug zu Russland im Sinne der genannten Vorschrift aufweisen, unmittelbar als Bieter auftreten oder mittelbar, mit mehr als 10 % gemessen am Auftragswert, als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder im Zusammenhang mit der Erbringung der Eignungsnachweise an dem Vergabeverfahren / dem zu vergebenden Auftrag beteiligt sind / sein werden. Dazu hat der Bieter entsprechend des Formblattes "Eigenerklärung zur Beteiligung russischer Unternehmen am Vergabeverfahren / Auftrag" eine Erklärung abzugeben. Sofern die gegenständliche Erklärung - auch nach einer diesbezüglich ggf. erfolgenden Nachforderung - durch einen Bieter nicht abgegeben wird oder durch einen Bieter erklärt wird, dass ein Russland-Bezug im Sinne der genannten Vorschrift besteht, kann der öffentliche Auftrag nicht an diesen Bieter vergeben werden. 2. Die Einreichung / Abgabe der Angebote hat mithilfe elektronischer Mittel über die E-Vergabeplattform "Deutsches Vergabeportal" zu erfolgen (Art der akzeptierten elektronischen Angebote: Elektronisch in Textform, Elektronisch mit fortgeschrittener elektronischer Signatur, Elektronisch mit qualifizierter elektronischer Signatur). In diesem Zusammenhang ist das den Vergabeunterlagen beiliegende Dokument "Information nach § 11 Abs. 3 VgV zum Einsatz elektronischer Mittel im Vergabeverfahren" zu beachten. Es wird weiterhin darauf hingewiesen, dass ein elektronisch übermitteltes Angebot alle geforderten Dokumente, Anlagen, Formblätter, Nachweise, Prospekte etc. enthalten muss (siehe u.a. Punkt 3.1.1. der "Angebots- und Bewerbungsbedingungen"). Nebenangebote sind nicht zugelassen. Es ist die Abgabe von maximal einem Hauptangebot zugelassen. 3. Bietergemeinschaften haften gesamtschuldnerisch für die Erfüllung der angebotenen Leistungen und haben in ihrem Angebot (im Formblatt F2) sämtliche Mitglieder der Bietergemeinschaft zu benennen sowie eines ihrer Mitglieder als bevollmächtigten Vertreter für das Vergabeverfahren, den Abschluss und die Durchführung des Vertrages zu bezeichnen. Im Fall der Bildung einer Bietergemeinschaft sind zudem hinsichtlich der in diesem Fall einzureichenden Eignungsnachweise und sonstigen Erklärungen die Festlegungen unter Punkten 2.4 und 2.5 der "Hinweise zum Vergabeverfahren und Leistungsbeschreibung" zu beachten. 4. Eine Weitergabe von Leistungen an Unterauftragnehmer ist nicht ausgeschlossen. Der Bieter hat jedoch mit der Abgabe des Angebotes Art und Umfang der Leistungen bzw. die Teile des Auftrags anzugeben, die er an Unterauftragnehmer zu übertragen beabsichtigt und - sofern für den Bieter im Rahmen der Angebotsabgabe zumutbar, d.h. nicht zwingend - die vorgesehenen Unterauftragnehmer zu benennen (Formblatt F3-A). Darüber hinaus hat der Bieter erst nach einer vor der Zuschlagserteilung ggf. erfolgenden, diesbezüglichen Aufforderung des Auftraggebers, unter Einhaltung der mitgeteilten Frist zum einen die Unterauftragnehmer verbindlich zu benennen und zum anderen nachzuweisen, dass ihm die erforderlichen Mittel der benannten Unterauftragnehmer tatsächlich zur Verfügung stehen (beispielsweise durch Verpflichtungserklärung des Unterauftragnehmers gegenüber dem Bieter); Vgl. § 36 Abs. 1 S. 2 VgV. Des Weiteren hat der Bieter auf Anforderung des Auftraggebers nachzuweisen, dass keine Gründe für den Ausschluss des Unterauftragnehmers / der Unterauftragnehmer vorliegen; dazu hat der Bieter für den / die Unterauftragnehmer das Formblatt F6 nachzureichen, mit dem die Eigenerklärung zu den §§ 123, 124 GWB und weiteren spezialgesetzlichen Ausschlussgründen erbracht wird. 5. Weitere Hinweise zum Nachweis der Eignung: Für ausländische Bieter ist der Nachweis der Eignung auch durch amtliche Bescheinigungen gleichwertiger Art möglich. Nachweise in anderer als in deutscher Sprache sind mit einer beglaubigten Übersetzung abzugeben. 6. Bindefrist des Angebots: Das Angebot muss gültig bleiben bis 19.09.2025
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Name: 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Dienststelle Leipzig der Landesdirektion Sachsen
Nationale Registrierungsnummer: Umsatzsteuer-ID: DE 287 064 009
Postanschrift: Postfach 101364, 04013 Leipzig
Postleitzahl: 04013
Postort: Leipzig
Region: Leipzig, Kreisfreie Stadt🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: wiltrud.kadenbach@lds.sachsen.de📧
Telefon: +49 3419773800📞
Fax: +49 3419771049 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Zur Überprüfung des Vergabeverfahrens kann ein Nachprüfungsantrag bei der benannten Überprüfungsstelle (1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Zur Überprüfung des Vergabeverfahrens kann ein Nachprüfungsantrag bei der benannten Überprüfungsstelle (1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Dienststelle Leipzig der Landesdirektion Sachsen) gestellt werden, solange ein wirksamer Zuschlag noch nicht erteilt worden ist. Der Antrag ist unzulässig, soweit (1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt, (2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, (3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, (4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. (Das Vorstehende gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 S. 2 GWB bleibt unberührt.) Bezüglich aller verspätet oder überhaupt nicht gerügten Verstöße ist der Bieter präkludiert.
Mehr anzeigen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Quelle: OJS 2025/S 110-376315 (2025-06-10)
Auftragsbekanntmachung (2025-06-27) Verfahren Administrative Informationen
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 89
“Bekanntmachungs-ID: CXP4YBW5ZW5
1. Der Auftraggeber kann oder muss den Bieter ausschließen, wenn einer der Ausschlusstatbestände des § 123 GWB oder des §...”
Bekanntmachungs-ID: CXP4YBW5ZW5
1. Der Auftraggeber kann oder muss den Bieter ausschließen, wenn einer der Ausschlusstatbestände des § 123 GWB oder des § 124 GWB vorliegt bzw. gegeben ist oder andere, spezialgesetzliche Ausschlussgründe vorliegen / gegeben sind. Diesbezüglich hat der Bieter mit seinem Angebot eine Erklärung im Formblatt Angebot / gemäß dem Formblatt Angebot einzureichen. Zudem hat der Bieter zu erklären, dass er bei der Ausführung der Leistungen als Auftragnehmer seinen Beschäftigten (mit Ausnahme der Auszubildenden) den gesetzlichen Regelungen entsprechend den jeweilig gültigen Mindestlohn pro Stunde zahlt, gemäß dem beiliegenden Formblatt F7. Um die Übersendung eines Auszuges aus dem Gewerbezentralregister (nicht älter als 3 Monate) wird gebeten. Ein Auszug aus dem Gewerbezentralregister ist demgemäß dem Angebot nicht zwingend beizulegen. Es wird außerdem zur Umsetzung von Art. 5 k) Abs. 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 geprüft, inwieweit Personen oder Unternehmen, die einen Bezug zu Russland im Sinne der genannten Vorschrift aufweisen, unmittelbar als Bieter auftreten oder mittelbar, mit mehr als 10 % gemessen am Auftragswert, als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder im Zusammenhang mit der Erbringung der Eignungsnachweise an dem Vergabeverfahren / dem zu vergebenden Auftrag beteiligt sind / sein werden. Dazu hat der Bieter entsprechend des Formblattes "Eigenerklärung zur Beteiligung russischer Unternehmen am Vergabeverfahren / Auftrag" eine Erklärung abzugeben. Sofern die gegenständliche Erklärung - auch nach einer diesbezüglich ggf. erfolgenden Nachforderung - durch einen Bieter nicht abgegeben wird oder durch einen Bieter erklärt wird, dass ein Russland-Bezug im Sinne der genannten Vorschrift besteht, kann der öffentliche Auftrag nicht an diesen Bieter vergeben werden. 2. Die Einreichung / Abgabe der Angebote hat mithilfe elektronischer Mittel über die E-Vergabeplattform "Deutsches Vergabeportal" zu erfolgen (Art der akzeptierten elektronischen Angebote: Elektronisch in Textform, Elektronisch mit fortgeschrittener elektronischer Signatur, Elektronisch mit qualifizierter elektronischer Signatur). In diesem Zusammenhang ist das den Vergabeunterlagen beiliegende Dokument "Information nach § 11 Abs. 3 VgV zum Einsatz elektronischer Mittel im Vergabeverfahren" zu beachten. Es wird weiterhin darauf hingewiesen, dass ein elektronisch übermitteltes Angebot alle geforderten Dokumente, Anlagen, Formblätter, Nachweise, Prospekte etc. enthalten muss (siehe u.a. Punkt 3.1.1. der "Angebots- und Bewerbungsbedingungen"). Nebenangebote sind nicht zugelassen. Es ist die Abgabe von maximal einem Hauptangebot zugelassen. 3. Bietergemeinschaften haften gesamtschuldnerisch für die Erfüllung der angebotenen Leistungen und haben in ihrem Angebot (im Formblatt F2) sämtliche Mitglieder der Bietergemeinschaft zu benennen sowie eines ihrer Mitglieder als bevollmächtigten Vertreter für das Vergabeverfahren, den Abschluss und die Durchführung des Vertrages zu bezeichnen. Im Fall der Bildung einer Bietergemeinschaft sind zudem hinsichtlich der in diesem Fall einzureichenden Eignungsnachweise und sonstigen Erklärungen die Festlegungen unter Punkten 2.4 und 2.5 der "Hinweise zum Vergabeverfahren und Leistungsbeschreibung" zu beachten. 4. Eine Weitergabe von Leistungen an Unterauftragnehmer ist nicht ausgeschlossen. Der Bieter hat jedoch mit der Abgabe des Angebotes Art und Umfang der Leistungen bzw. die Teile des Auftrags anzugeben, die er an Unterauftragnehmer zu übertragen beabsichtigt und - sofern für den Bieter im Rahmen der Angebotsabgabe zumutbar, d.h. nicht zwingend - die vorgesehenen Unterauftragnehmer zu benennen (Formblatt F3-A). Darüber hinaus hat der Bieter erst nach einer vor der Zuschlagserteilung ggf. erfolgenden, diesbezüglichen Aufforderung des Auftraggebers, unter Einhaltung der mitgeteilten Frist zum einen die Unterauftragnehmer verbindlich zu benennen und zum anderen nachzuweisen, dass ihm die erforderlichen Mittel der benannten Unterauftragnehmer tatsächlich zur Verfügung stehen (beispielsweise durch Verpflichtungserklärung des Unterauftragnehmers gegenüber dem Bieter); Vgl. § 36 Abs. 1 S. 2 VgV. Des Weiteren hat der Bieter auf Anforderung des Auftraggebers nachzuweisen, dass keine Gründe für den Ausschluss des Unterauftragnehmers / der Unterauftragnehmer vorliegen; dazu hat der Bieter für den / die Unterauftragnehmer das Formblatt F6 nachzureichen, mit dem die Eigenerklärung zu den §§ 123, 124 GWB und weiteren spezialgesetzlichen Ausschlussgründen erbracht wird. 5. Weitere Hinweise zum Nachweis der Eignung: Für ausländische Bieter ist der Nachweis der Eignung auch durch amtliche Bescheinigungen gleichwertiger Art möglich. Nachweise in anderer als in deutscher Sprache sind mit einer beglaubigten Übersetzung abzugeben. 6. Bindefrist des Angebots: Das Angebot muss gültig bleiben bis 07.10.2025. Zudem trifft der Auftraggeber folgende zusätzliche Festlegungen zum Vergabeverfahren: Der Auftraggeber behält sich eine Erprobung / Testung der angebotenen Narkosegeräte vor, sofern er eine solche im Hinblick auf die Angebotsprüfung und -bewertung als notwendig erachtet und sofern sich nicht bereits aus den eingereichten Unterlagen klar ergibt, dass die festgelegten Mindestanforderungen nicht erfüllt sind bzw. ein Angebot aus anderen Gründen zwingend auszuschließen ist. Im Rahmen dieser Erprobung / Testung wird der Auftraggeber prüfen, ob die angebotenen Narkosegeräte den in den Vergabeunterlagen aufgestellten Anforderungen entsprechen. Insbesondere wird der Auftraggeber auch die Einhaltung / Erfüllung der geänderten Ausschlusskriterien der Zeilen 39 und 191 der Anlage 1 - Leistungsverzeichnis (alter Stand) prüfen. Die Aufforderung zur möglichen Erprobung erfolgt zeitnah nach Ablauf der Angebotsfrist. Die Lieferung / zur Verfügungstellung der Narkosegeräte selbst hat innerhalb von spätestens zwei Wochen nach dem Zugang der Aufforderung zur Erprobung beim Bieter zu erfolgen. Dem Bieter wird mit der Aufforderung zur Erprobung ein konkreter Liefertermin und -ort vorgegeben. Die Erprobung wird voraussichtlich einen Zeitraum von 2 Wochen in Anspruch nehmen. Die vom Bieter im Rahmen der möglichen Erprobung zur Verfügung gestellten Narkosegeräte sind nach Aufforderung durch den Auftraggeber von diesem abzuholen / zurückzunehmen. Dem Bieter wird mit gesondertem Schreiben ein konkreter Abholtermin und -ort vorgegeben. Der Bieter benennt auf einer dem Angebot gesondert beizulegenden Anlage den / die Ansprechpartner*innen in seinem Unternehmen für die Bereitstellung und Abholung der Narkosegeräte (Name, Telefonnummer und ggf. Fax-Nummer sowie E-Mail-Adresse). Für die Erprobung und dem damit einhergehenden Aufwand (insbesondere inklusive der (An-)Lieferung, zur Verfügungstellung und der Rücknahme / Abholung) wird dem Bieter keine Vergütung gewährt. Die Erprobung ist für den Auftraggeber kostenfrei; sie erfolgt auf Kosten und Gefahr des Bieters. Die Nichtteilnahme an der Erprobung führt zur Nichtberücksichtigung des entsprechenden Angebotes im Rahmen der Angebotswertung. Die Mindestanforderungen des Auftraggebers sind zwingend einzuhalten. Eine Nichteinhaltung dieser führt zum Ausschluss des entsprechenden Angebotes von der weiteren Angebotswertung.
Änderungen Neuer Wert
Text:
“Der Auftraggeber stellt die von den bisher getroffenen Änderungen, Festlegungen betroffene Vergabeunterlage "Anlage 1 - Leistungsverzeichnis" in einer...”
Text
Der Auftraggeber stellt die von den bisher getroffenen Änderungen, Festlegungen betroffene Vergabeunterlage "Anlage 1 - Leistungsverzeichnis" in einer entsprechend abgeänderten / aktualisierten Version (mit dem Stand 27.06.2025) zur Verfügung, in der die bisher erfolgten Änderungen, Festlegungen entsprechend umgesetzt wurden (vgl. grüne Schriftfarbe). Der Auftraggeber weist ausdrücklich darauf hin, dass die Bieter bei der Angebotsabgabe ihrem Angebot zwingend die Vergabeunterlage "Anlage 1 - Leistungsverzeichnis_Stand 27.06.2025" anstelle der bisher zur Verfügung gestellten Unterlage beizulegen haben. Da sich der Auftraggeber im Nachschreiben 1 vom 19.06.2025 zum gegenständlichen Vergabeverfahren eine Erprobung / Testung der angebotenen Narkosegeräte vorbehalten hat, bedarf es einer Verlängerung der Zuschlags- / Bindefrist. Der Auftraggeber verlängert die bisher am 19.09.2025 endende Zuschlags- / Bindefrist auf den 07.10.2025. Unter Punkt 2.1.4 "Allgemeine Informationen" und Punkt 5.1.12 "Bedingungen für die Auftragsvergabe" der Bekanntmachung wurden daher die Angaben / Festlegungen zur Bindefrist des Angebots korrigiert / geändert. Unter Punkt 2.1.4 "Allgemeine Informationen" der Bekanntmachung wurden daher die Regelungen / Festlegungen zur Erprobung / Testung aufgenommen.
“Der Auftraggeber stellt die von den bisher getroffenen Änderungen, Festlegungen betroffene Vergabeunterlage "Anlage 1 - Leistungsverzeichnis" in einer...”
Der Auftraggeber stellt die von den bisher getroffenen Änderungen, Festlegungen betroffene Vergabeunterlage "Anlage 1 - Leistungsverzeichnis" in einer entsprechend abgeänderten / aktualisierten Version (mit dem Stand 27.06.2025) zur Verfügung, in der die bisher erfolgten Änderungen, Festlegungen entsprechend umgesetzt wurden (vgl. grüne Schriftfarbe). Der Auftraggeber weist ausdrücklich darauf hin, dass die Bieter bei der Angebotsabgabe ihrem Angebot zwingend die Vergabeunterlage "Anlage 1 - Leistungsverzeichnis_Stand 27.06.2025" anstelle der bisher zur Verfügung gestellten Unterlage beizulegen haben. Da sich der Auftraggeber im Nachschreiben 1 vom 19.06.2025 zum gegenständlichen Vergabeverfahren eine Erprobung / Testung der angebotenen Narkosegeräte vorbehalten hat, bedarf es einer Verlängerung der Zuschlags- / Bindefrist. Der Auftraggeber verlängert die bisher am 19.09.2025 endende Zuschlags- / Bindefrist auf den 07.10.2025.
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Quelle: OJS 2025/S 122-418983 (2025-06-27)