Das vorliegende Projekt dient der Weiterentwicklung des Nationalen Biometric Matching Service (NBMS) aus dem BSI Projekt 433, eine Java-basierte Software, welche die biometrischen Operationen (Qualitätsbewertung, Verifikation und Identifikation) zentralisiert, die im hoheitlichen Kontext von den beteiligten Bundesbehörden verwendet werden. Der NBMS nimmt über REST Anfragen von Clients entgegen und ordnet diesen Workflows und biometrische Algorithmen zu. Dabei wird auch die Berechtigung der Clients an den aufzurufenden Algorithmen geprüft (Rechte- und Rollenzuordnung). Der NBMS ist ein Backend-System, besitzt aber auch User Interfaces um den NBMS testen, überwachen und administrieren bzw. biometrische Algorithmen evaluieren zu können. Im vorliegenden Projekt sollen unter anderem weitere biometrische Algorithmen angebunden und die Evaluationsmöglichkeiten biometrischer Algorithmen erweitert werden.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2025-07-21.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2025-06-20.
Auftragsbekanntmachung (2025-06-20) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Nationaler Biometric Matching Service 2.0 Teilprojekt 1: Entwicklung (NBMS 2.0 TP1)
Reference number: P637 TP 1
Kurze Beschreibung:
“Das vorliegende Projekt dient der Weiterentwicklung des Nationalen Biometric Matching Service (NBMS) aus dem BSI Projekt 433, eine Java-basierte Software,...”
Kurze Beschreibung
Das vorliegende Projekt dient der Weiterentwicklung des Nationalen Biometric Matching Service (NBMS) aus dem BSI Projekt 433, eine Java-basierte Software, welche die biometrischen Operationen (Qualitätsbewertung, Verifikation und Identifikation) zentralisiert, die im hoheitlichen Kontext von den beteiligten Bundesbehörden verwendet werden. Der NBMS nimmt über REST Anfragen von Clients entgegen und ordnet diesen Workflows und biometrische Algorithmen zu. Dabei wird auch die Berechtigung der Clients an den aufzurufenden Algorithmen geprüft (Rechte- und Rollenzuordnung).
Der NBMS ist ein Backend-System, besitzt aber auch User Interfaces um den NBMS testen, überwachen und administrieren bzw. biometrische Algorithmen evaluieren zu können.
Im vorliegenden Projekt sollen unter anderem weitere biometrische Algorithmen angebunden und die Evaluationsmöglichkeiten biometrischer Algorithmen erweitert werden.
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Art des Vertrags: services
Produkte/Dienstleistungen: IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung📦 Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Das vorliegende Projekt dient der Weiterentwicklung des Nationalen Biometric Matching Service (NBMS) aus dem BSI Projekt 433, eine Java-basierte Software,...”
Beschreibung der Beschaffung
Das vorliegende Projekt dient der Weiterentwicklung des Nationalen Biometric Matching Service (NBMS) aus dem BSI Projekt 433, eine Java-basierte Software, welche die biometrischen Operationen (Qualitätsbewertung, Verifikation und Identifikation) zentralisiert, die im hoheitlichen Kontext von den beteiligten Bundesbehörden verwendet werden. Der NBMS nimmt über REST Anfragen von Clients entgegen und ordnet diesen Workflows und biometrische Algorithmen zu. Dabei wird auch die Berechtigung der Clients an den aufzurufenden Algorithmen geprüft (Rechte- und Rollenzuordnung).
Der NBMS ist ein Backend-System, besitzt aber auch User Interfaces um den NBMS testen, überwachen und administrieren bzw. biometrische Algorithmen evaluieren zu können.
Im vorliegenden Projekt sollen unter anderem weitere biometrische Algorithmen angebunden und die Evaluationsmöglichkeiten biometrischer Algorithmen erweitert werden.
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Zusätzliche Informationen:
“#Besonders auch geeignet für:other-sme#”
Ort der Leistung: Bonn, Kreisfreie Stadt🏙️
Dauer: 35 (MONTH)
Der nachstehende Zeitrahmen ist in Monaten ausgedrückt.
Informationen über Optionen
Optionen ✅
Beschreibung der Optionen:
“Alle AP, die in der oben genannten Aufzählung als optional gekennzeichnet sind, sind optionale Leistungen. Diese müssen vom Auftragnehmer (AN) angeboten...”
Beschreibung der Optionen
Alle AP, die in der oben genannten Aufzählung als optional gekennzeichnet sind, sind optionale Leistungen. Diese müssen vom Auftragnehmer (AN) angeboten werden, der Auftraggeber (AG) verzichtet jedoch ggf. auf deren Beauftragung.
Folgende AP haben zur Voraussetzung, dass anderer AP fertigstellt sind:
• Arbeitspaket 8: Security-Update für interne Callback-URL (optional)
• Arbeitspaket 11: Suchfunktion in Gallery (optional)
• Arbeitspaket 18: Konfiguration von NBMS-Core und Providern im AdminUI (optional)
• Arbeitspaket 23: Erweiterung der Exportfunktion im TestClient (optional)
• Arbeitspaket 25: Persistenz ausgeführter Requests im TestClient (optional)
• Arbeitspaket 26: Integration des TestClients in das AdminUI (optional)
• Arbeitspaket 29: Eval-Workflow-Erweiterung für Identifikation und Fingerabdrücke (optional)
In der Beschreibung der einzelnen AP (siehe Kapitel 3) ist die Abhängigkeit zu anderen AP spezifisch vermerkt. Ein optionales AP soll beauftragt werden, nachdem die dazugehörigen vorausgesetzten AP fertigstellt sind.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Preis ✅
Qualitätskriterium (Bezeichnung): siehe Kapitel 7.2.1.3 der Leistungsbeschreibung
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0000
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅ Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2025-07-21 14:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2025-07-22 10:00:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 3
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“1) Eigenerklärung zu Artikel 5k der Verordnung (EU) 833/2014
2) Referenzen
3) Qualitätsmanagement
weitere Details entnehmen Sie bitte Kapitel 6.1.2.3 der...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
1) Eigenerklärung zu Artikel 5k der Verordnung (EU) 833/2014
2) Referenzen
3) Qualitätsmanagement
weitere Details entnehmen Sie bitte Kapitel 6.1.2.3 der Leistungsbeschreibung
Ergänzende Informationen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Unternehmen haben Anspruch darauf, dass das BSI die Bestimmungen über das Vergabeverfahren einhält, vgl. § 97 Abs. 6 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Unternehmen haben Anspruch darauf, dass das BSI die Bestimmungen über das Vergabeverfahren einhält, vgl. § 97 Abs. 6 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Rechte aus § 97 Abs. 6 GWB sowie sonstige Ansprüche gegen das BSI, die auf die Vornahme oder das Unterlassen einer Handlung in einem Vergabeverfahren gerichtet sind, können nur vor den Vergabekammern und dem Beschwerdegericht geltend gemacht werden, § 156 Abs. 2 GWB. Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein, § 160 Abs. 1 GWB. Es wird darüber belehrt, dass ein solcher Nachprüfungsantrag gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB unzulässig ist, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem BSI nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem BSI gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem BSI gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des BSI, einer Rüge
nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Die o.g. vier Unzulässigkeitsgründe gelten gemäß § 160 Abs. 3 Satz 2 GWB nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Mehr anzeigen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Elektronische Zahlung wird verwendet
Quelle: OJS 2025/S 118-404764 (2025-06-20)