Der Auftrag umfasst die Kartierung von ausgesuchten Arten der Artengruppen Vögel, Reptilien, Amphibien, Libellen, Tagfaltern und Heuschrecken auf ausgewählten Flächen im jeweiligen Bezugsraum, die Abgrenzung der Lebensräume von Artengemeinschaften sowie die technische und textliche Aufarbeitung der Ergebnisse.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2025-03-27.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2025-02-24.
Auftragsbekanntmachung (2025-02-24) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Naturschutzfachkartierung in den Städten Regensburg und Amberg
Reference number: 2024000591
Kurze Beschreibung:
“Der Auftrag umfasst die Kartierung von ausgesuchten Arten der Artengruppen Vögel, Reptilien, Amphibien, Libellen, Tagfaltern und Heuschrecken auf...”
Kurze Beschreibung
Der Auftrag umfasst die Kartierung von ausgesuchten Arten der Artengruppen Vögel, Reptilien, Amphibien, Libellen, Tagfaltern und Heuschrecken auf ausgewählten Flächen im jeweiligen Bezugsraum, die Abgrenzung der Lebensräume von Artengemeinschaften sowie die technische und textliche Aufarbeitung der Ergebnisse.
1️⃣
Beschreibung der Beschaffung:
“Regensburg ohne Vögel” Dauer
Datum des Beginns: 2025-05-16 📅
Datum des Endes: 2028-06-30 📅
Vergabekriterien
Preis ✅
Preis (Gewichtung): 50
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Leistungsbewertung gemäß Kriterienkatalog
Qualitätskriterium (Gewichtung): 50
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
2️⃣
Beschreibung der Beschaffung:
“Los 2 Amberg” Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0002
3️⃣
Beschreibung der Beschaffung:
“Stadt Regensburg Vögel” Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0003
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅ Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2025-03-27 12:00:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 95
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“Regensburg ohne Vögel: https://www.evergabe.bayern.de/evergabe.bieter/api/external/subproject/fc8f6e42-cce4-4f3f-b1bb-80e2443b9439/suitabilitycriteria” Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“https://www.evergabe.bayern.de/evergabe.bieter/api/external/subproject/fc8f6e42-cce4-4f3f-b1bb-80e2443b9439/suitabilitycriteria” Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“https://www.evergabe.bayern.de/evergabe.bieter/api/external/subproject/fc8f6e42-cce4-4f3f-b1bb-80e2443b9439/suitabilitycriteria
Sprachkenntisse
Die gesamte...”
Sprachkenntisse
Die gesamte schriftliche und mündliche Projektkommunikation erfolgt in deutscher Sprache.
Projektleiter-/in/Stellvertreter/-in
Ein Projektleiter-/in, der dem LfU als Hauptansprechpartner dient, sowie ein stellvertretender Projektleiter/-in müssen benannt und die jeweilige Eignung über die Vorlage einer entsprechenden Referenz nachgewiesen werden.
Je eine aussagekräftige Referenz ist ausreichend. Die Referenz gilt als aussagekräftig, wenn sie die Erfahrungen des Projektleiters/-in bzw. stellvertretenden Projektleiters-/in in folgenden Punkten überzeugend belegt: Erfahrung in der Organisation und Koordination eines Projektes mit naturschutzfachlichem Inhalt (Kartierungsarbeiten oder Umsetzungsmaßnahmen); hauptverantwortliche Durchführung; gute Zusammenarbeit mit Behörden und ggf. weiteren Organisationen (z. B. Verbänden); erfolgreicher Abschluss des Projektes. Die Referenz muss jeweils mindestens die jetzt vorgesehene Funktion (Projektleitung bzw. stellvertretende Projektleitung) belegen. Eine Überprüfung der Referenz ist vorgesehen.
Projektteam
Benennung eines Projektteams und Personaleinsatzplan für Geländearbeit (Kartierer) über Formblatt Personaleinsatzplan.
Beteiligung von Neueinsteigern
Hinweis:
Mind. 90 % der Kartierleistungen sind von erfahrenen Kartierern durchzuführen. Erfahrene Kartierer sind Bearbeiter, die mind. zwei aussagekräftige Referenzen vorlegen können, welche ihre zoologische Fachkenntnis bezüglich einer in der NFK bearbeiteten Artengruppe (nicht nur weniger Einzelarten) belegt.
Um grundsätzlich auch qualifizierten Neueinsteigern die Möglichkeit zu bieten, an der Bearbeitung der Naturschutzfachkartierung mitzuwirken, wird deren Beteiligung im Kartiererteam ausdrücklich begrüßt. Der prozentuale Anteil ist jedoch sowohl hinsichtlich des gesamten Kartierungsumfangs als auch des Kartierungsumfangs innerhalb jeder Artengruppe auf maximal 10% begrenzt. Ein erfahrener Bearbeiter muss zur Verfügung stehen, der für die weitere fachliche und methodische Einarbeitung als Ansprechpartner dient. Er hat dabei die Aufgabe zu übernehmen, diesen weniger erfahrenen Kartierern den für die qualifizierte Durchführung der Naturschutzfachkartierung notwendigen Wissensstand zu übermitteln und für die geforderte
Qualität der Kartierungsergebnisse zu sorgen.
Für die qualifizierten Neueinsteiger ist mindestens einer der folgenden Nachweise vorzulegen (Eigenerklärung):
• Uni-/FH-(Bachelor/Master) Ausbildung mit wesentlichen Anteilen von zoologischen und ökologischen Inhalten
• Nachweis eigener Kartiererfahrung im Rahmen zoologischer Auftragskartierungen
(auch formlose Beschreibung der Tätigkeiten möglich)
Kenntnisse in der technischen Bearbeitung
Hinreichende Technische Kenntnisse im Umgang mit Datenbanken (Access, Excel) und (GIS-Programmen)
Vorhandener PKW und gültige Fahrerlaubnis
Jede/r für Geländearbeiten eingesetzte Bearbeiter/in muss über eine gültige Fahrerlaubnis und jeweils einen PKW verfügen.
“Die Vergabeunterlagen stehen ausschließlich elektronisch auf der eVergabe-Plattform www.auftraege.bayern.de zur Verfügung.
Dort können nach kostenloser...”
Die Vergabeunterlagen stehen ausschließlich elektronisch auf der eVergabe-Plattform www.auftraege.bayern.de zur Verfügung.
Dort können nach kostenloser Registrierung die kompletten Vergabeunterlagen eingesehen und bearbeitet werden.
Die Angebote sind ausschließlich elektronisch über die Vergabeplattform www.auftraege.bayern.de zu erstellen und einzureichen. Angebote werden ausschließlich elektronisch via Vergabeplattform akzeptiert.
Hier ist eine kostenlose Registrierung für das Verfahren sowie die Bearbeitung und Abgabe des Angebotes möglich.
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Regierung von Mittelfranken - Vergabekammer Nordbayern
Nationale Registrierungsnummer: c0f12e87-76f1-4468-90ef-036d199560d7
Postanschrift: Promenade 27
Postleitzahl: 91522
Postort: Ansbach
Region: Ansbach, Kreisfreie Stadt🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer.nordbayern@reg-mfr.bayern.de📧
Telefon: +49 981531277📞
Fax: +49 981531837 📠
URL: https://www.regierung.mittelfranken.bayern.de/service/vergabekammer/index.html🌏 Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Bayerisches Landesamt für Umwelt
Nationale Registrierungsnummer: 2da03f9a-79cf-4cb0-b3b8-2a64d7b873b1
Postanschrift: Hans-Högn-Straße 12
Postleitzahl: 95030
Postort: Hof
Region: Hof, Kreisfreie Stadt🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabeservicezentrum@lfu.bayern.de📧
Telefon: +49 928118000📞
URL: https://www.auftraege.bayern.de🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Sofern sich ein am Auftrag interessierter Bieter durch Nichtbeachtung der Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt sieht, ist gem. § 160 Abs. 3 Nr. 1...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Sofern sich ein am Auftrag interessierter Bieter durch Nichtbeachtung der Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt sieht, ist gem. § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB der Verstoß gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen bei der Vergabestelle des Bayerischen Landesamtes für Umwelt, Dienststelle Hof, Referat Z4, Hans-Högn-Straße 12, 95030 Hof, Telefax 0 92 81 18 00 45 19, E-Mail: vergabeservicezentrum@lfu.bayern.de, zu rügen; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind gem. § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe bei der Vergabestelle zu rügen.
Verstöße gegen Vergabevorschriften die in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind gem. § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe bei der Vergabestelle zu rügen.
Hilft die Vergabestelle der Rüge nicht ab, kann gem. § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers ein Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer gestellt werden.
Gem. § 134 GWB werden Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, in Textform informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information geschlossen werden. Wird die Information per Fax oder auf elektronischen Weg versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber.
Mehr anzeigen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Elektronische Zahlung wird verwendet
Quelle: OJS 2025/S 039-125254 (2025-02-24)