Die zu beschaffende Sofware soll die Auswertung von sogenannten NetFlow-Daten ermöglichen. Die NetFlow Cyber Threat Intelligence Software soll im Rahmen der Vorfallsanalyse von Ermittlungen hinsichtlich der Aufklärung von IT-Infrastrukturen eingesetzt werden.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2025-04-23.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2025-03-19.
Auftragsbekanntmachung (2025-03-19) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: NetFlow Cyber Threat Intelligence Software
Referenznummer: 124-8010-093/24
Kurze Beschreibung:
“Die zu beschaffende Sofware soll die Auswertung von sogenannten NetFlow-Daten ermöglichen. Die NetFlow Cyber Threat Intelligence Software soll im Rahmen der...”
Kurze Beschreibung
Die zu beschaffende Sofware soll die Auswertung von sogenannten NetFlow-Daten ermöglichen. Die NetFlow Cyber Threat Intelligence Software soll im Rahmen der Vorfallsanalyse von Ermittlungen hinsichtlich der Aufklärung von IT-Infrastrukturen eingesetzt werden.
Die NetFlow Cyber Threat Intelligence Software soll im Rahmen der Vorfallsanalyse eingesetzt werden. Die Software kann cloudbasiert angeboten werden.
Die Lizensierung erfolgt nach dem Named-User-Lizensierungsmodell, wobei eine Lizenz durch denselben Lizenznehmenden auf mehreren Systemen (z.B. Lab-Workstation und Analyse-Laptop), aber nicht gleichzeitig, nutzbar sein muss.
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Ort der Leistung: München, Kreisfreie Stadt🏙️
Dauer: 12 (MONTH)
Der nachstehende Zeitrahmen ist in Monaten ausgedrückt.
Vergabekriterien
Preis ✅
Preis (Gewichtung): 100
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅ Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2025-04-23 12:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2025-04-23 12:00:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 68
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“keine” Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“keine” Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“keine” Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
“Bietergemeinschaften haften dem Auftraggeber gesamtschuldnerisch.”
“1) Das Bayerische Landeskriminalamt (BLKA) führt dieses Vergabeverfahren als zuständige Vergabestelle für den Freistaat Bayern als öffentlichen Auftraggeber...”
1) Das Bayerische Landeskriminalamt (BLKA) führt dieses Vergabeverfahren als zuständige Vergabestelle für den Freistaat Bayern als öffentlichen Auftraggeber nach den Vorschriften der Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (Vergabeordnung – VgV).
2) Für die Erstellung und Einreichung des Angebots sind ausschließlich die von der Vergabestelle zur Verfügung gestellten Vordrucke vom Bieter bzw. der Bietergemeinschaft sowie (soweit einschlägig) von benannten eignungsrelevanten Unterauftragnehmern zu verwenden. Diese Vordrucke sind vollständig auszufüllen und mit dem Namen des Erklärenden zu versehen. Dem Angebot sind zudem alle geforderten Unterlagen beizufügen.
3) Vordruck 4: Erklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. § 123 GWB: Der Bieter bzw. jedes Mitglied der Bietergemeinschaft sowie jedes als eignungsrelevant angegebene Unternehmen hat eine Eigenerklärung zu den Ausschlussgründen gem. §123 GWB mit dem Angebot einzureichen.
4) Vordruck 5: Erklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. §124 GWB: Der Bieter bzw. jedes Mitglied der Bietergemeinschaft sowie jedes als eignungsrelevant angegebene Unternehmen hat eine Eigenerklärung zu den Ausschlussgründen gem. § 124 GWB mit dem Angebot einzureichen.
5) Vordruck 8: Erklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. § 22 LkSG: Der Bieter bzw. jedes Mitglied der Bietergemeinschaft sowie jedes als eignungsrelevant angegebene Unternehmen hat eine Eigenerklärung zu den Ausschlussgründen gem. § 22 LkSG mit dem Angebot einzureichen.
6) Vordruck 9: Erklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. den Russland-Sanktionen: Der Bieter bzw. jedes Mitglied der Bietergemeinschaft sowie jedes als eignungsrelevant angegebene Unternehmen hat eine Eigenerklärung zu den zum Verfahrenszeitpunkt geltenden Russlandsanktionen, insbesondere gemäß der Verordnung 833/2014 EU, mit dem Angebot einzureichen.
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Name: Regierung von Oberbayern - Vergabekammer Südbayern
Nationale Registrierungsnummer: 471e3d7d-5803-4183-a88d-5552e436dfb6
Postanschrift: Maximilianstraße 39
Postleitzahl: 80534
Postort: München
Region: München, Kreisfreie Stadt🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de📧
Telefon: +49 8921762411📞 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die für interessierte Unternehmen sowie Bewerber/Bieter und Bewerber-/Bietergemeinschaften bestehenden...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die für interessierte Unternehmen sowie Bewerber/Bieter und Bewerber-/Bietergemeinschaften bestehenden Rügeobliegenheiten und die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin. § 160 Abs. 3 S. 1 GWB lautet:
"Der Antrag (auf Nachprüfung) ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind."
Die Vergabestelle weist zudem ausdrücklich auf § 134 Abs. 1 und 2 GWB hin. § 134 Abs. 1 und 2 GWB lauten:
"(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
(2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an."
Mehr anzeigen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Quelle: OJS 2025/S 057-183015 (2025-03-19)