Netzersatzanlagen

Sächsisches Staatsministerium des Innern, Referat 15, Zentrale Vergabestelle

Kauf von 25 Netzersatzanlagen (NEA)

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2025-12-05. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2025-11-03.

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2025-11-03 Auftragsbekanntmachung
Auftragsbekanntmachung (2025-11-03)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Netzersatzanlagen
Referenznummer: 4-0452/12/2
Kurze Beschreibung: Kauf von 25 Netzersatzanlagen (NEA)
Art des Vertrags: Lieferungen
Produkte/Dienstleistungen: Notstromaggregat 📦
Beschreibung
Interne Kennung: LOT-0000
Beschreibung der Beschaffung: Kauf von 26 und optional 15 weiteren Netzersatzanlagen (NEA)
Dauer
Datum des Beginns: 2026-02-02 📅
Datum des Endes: 2027-03-31 📅
Informationen über Optionen
Optionen
Beschreibung der Optionen: Kauf von 15 weiteren Netzersatzanlagen
Vergabekriterien
Preis
Preis (Gewichtung): 100.00
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0000
Beschreibung
Ort der Leistung: Dresden, Kreisfreie Stadt 🏙️
Postleitzahl: 01097
Stadt: Dresden
Land: Deutschland 🇩🇪

Verfahren
Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2025-12-05 12:00:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 2 Monate
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
Zusätzliche Informationen: s. Vergabeunterlage
Vergabekriterien
Gewichtungsart: Gewichtung (Prozentanteil, genau)

Öffentlicher Auftraggeber
Name und Adressen
Name: Sächsisches Staatsministerium des Innern, Referat 15, Zentrale Vergabestelle
Nationale Registrierungsnummer: 4-0452/12/2
Postanschrift: Wilhelm-Buck-Str. 2
Postleitzahl: 01097
Postort: Dresden
Region: Dresden, Kreisfreie Stadt 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabestelle@smi.sachsen.de 📧
Telefon: +49 351564-31533 📞
Fax: +49 351564-31009 📠
URL: www.smi.sachsen.de 🌏
Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
Haupttätigkeit
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Kommunikation
Dokumente URL: https://www.evergabe.sachsen.de/NetServer/TenderingProcedureDetails?function=_Details&TenderOID=54321-Tender-19a4a2331be-6a88fee01221e00c 🌏
Teilnahme-URL: https://evergabe.sachsen.de 🌏
Elektronische Einreichung: Zulässig

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen
Nationale Registrierungsnummer: 4-0452/12/2
Postanschrift: Braustraße 2
Postleitzahl: 04107
Postort: Leipzig
Region: Leipzig 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@lds.sachsen.de 📧
Telefon: +49 341977-3800 📞
Fax: +49 341977-1049 📠
URL: https://www.lds.sachsen.de/index.asp?ID=4421&art_param=363 🌏
Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
§ 160 Abs. 3 GWB Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. § 135 Abs. 2 GWB Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
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Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2025-11-03+01:00 📅
Quelle: OJS 2025/S 213-730850 (2025-11-03)