Auftragsbekanntmachung (2025-08-13) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Netzwerkkomponenten (HU-Geräte 2025)
Referenznummer: 2025-07-22/0009/FE
Kurze Beschreibung:
“Netzwerkkomponenten
HU-Geräte 2025”
Art des Vertrags: Lieferungen
Produkte/Dienstleistungen: Netzkomponenten📦 Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Im Zuge der Ersatzbeschaffung veralteter Netzwerkkomponenten für das Campus- und Rechenzentrumsnetzwerk der Universität Konstanz sollen Netzwerkkomponenten...”
Beschreibung der Beschaffung
Im Zuge der Ersatzbeschaffung veralteter Netzwerkkomponenten für das Campus- und Rechenzentrumsnetzwerk der Universität Konstanz sollen Netzwerkkomponenten beschafft werden.
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Ort der Leistung: Konstanz🏙️ Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅ Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2025-09-15 12:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2025-09-15 12:00:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 60
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Cisco-Experten mit Zertifikat (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Der Bieter muss mindestens zwei zertifizierte Cisco-Experten mit dem Zertifikat...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Cisco-Experten mit Zertifikat (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Der Bieter muss mindestens zwei zertifizierte Cisco-Experten mit dem Zertifikat CCIE (Cisco Certified Internetwork Expert) Enterprise Infrastructure beschäftigen, so dass gewährleistet ist, dass einer, namentlich bekannt, der Abteilung KIM-Infrastruktur beratend zur Verfügung stehen kann. Die Gül-tigkeit der Zertifizierung ist durch Vorlage der aktuellen Zertifizierungsurkunde nachzuweisen.
Mehr anzeigen Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
“Der Bieter muss mindestens zwei zertifizierte Cisco-Experten mit dem Zertifikat CCIE (Cisco Certified Internetwork Expert) Enterprise Infrastructure...”
Bedingungen für die Vertragserfüllung
Der Bieter muss mindestens zwei zertifizierte Cisco-Experten mit dem Zertifikat CCIE (Cisco Certified Internetwork Expert) Enterprise Infrastructure beschäftigen, so dass gewährleistet ist, dass einer, namentlich bekannt, der Abteilung KIM-Infrastruktur beratend zur Verfügung stehen kann. Die Gül-tigkeit der Zertifizierung ist durch Vorlage der aktuellen Zertifizierungsurkunde nachzuweisen.
“Bekanntmachungs-ID: CXUEYD5YT92BY7U7
1. Rückfragen und Kommunikation
Sämtliche Rückfragen von Bietern sind ausschließlich über die elektronische...”
Bekanntmachungs-ID: CXUEYD5YT92BY7U7
1. Rückfragen und Kommunikation
Sämtliche Rückfragen von Bietern sind ausschließlich über die elektronische Vergabeplattform einzureichen.
Es wird eine Frist für Rückfragen gesetzt, um eine zeitnahe Beantwortung sicherzustellen.
Alle Fragen und die entsprechenden, anonymisierten Antworten werden für alle Bieter auf der Plattform veröffentlicht.
2. Änderungen in den Vergabeunterlagen
Die Vergabestelle behält sich das Recht vor, die Vergabeunterlagen bis zur Angebotsfrist zu ändern oder zu präzisieren.
Solche Änderungen werden den Bietern ebenfalls über die elektronische Vergabeplattform mitgeteilt.
Die Frist zur Angebotsabgabe kann in solchen Fällen verlängert werden, um den Bietern genügend Zeit zur Anpassung ihrer Angebote zu geben.
3. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Für das Vergabeverfahren gilt das deutsche Recht.
Als Gerichtsstand für eventuelle Rechtsstreitigkeiten wird der Sitz des Auftraggebers vereinbart.
Mehr anzeigen Für Mediationsverfahren zuständige Stelle
Name: Vergabekammer Baden-Württemberg
Nationale Registrierungsnummer: 08-A9866-40
Postanschrift: Kapellenstraße 17
Postleitzahl: 76131
Postort: Karlsruhe
Region: Karlsruhe, Stadtkreis🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@rpk.bwl.de📧
Telefon: +49 721926-8730📞
Fax: +49 721926-3985 📠
URL: https://rp.baden-wuerttemberg.de/rpk/abt1/ref15/🌏 Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Baden-Württemberg
Nationale Registrierungsnummer: 08-A9866-40
Postanschrift: Kapellenstraße 17
Postleitzahl: 76131
Postort: Karlsruhe
Region: Karlsruhe, Stadtkreis🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@rpk.bwl.de📧
Telefon: +49 721926-8730📞
Fax: +49 721926-3985 📠
URL: https://rp.baden-wuerttemberg.de/rpk/abt1/ref15/🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Rechtsbehelfsbelehrung
Jeder Bieter, der durch die Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt ist, hat das Recht, einen...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Rechtsbehelfsbelehrung
Jeder Bieter, der durch die Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt ist, hat das Recht, einen Nachprüfungsantrag bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen. Die hierfür maßgeblichen Fristen und Voraussetzungen sind im § 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) geregelt.
Bitte beachten Sie folgende Fristen:
Rügefrist:
Erkannte Verstöße gegen Vergabevorschriften müssen innerhalb von 10 Kalendertagen gegenüber der Vergabestelle gerügt werden, nachdem der Bieter den Verstoß erkannt hat.
Verstöße, die bereits in der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gerügt werden.
Frist für den Nachprüfungsantrag:
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Diese Frist beginnt am Tag nach dem Eingang der Mitteilung.
Hinweis zur Zuschlagserteilung:
Ein Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, wenn der Zuschlag bereits erteilt wurde.
Die Vergabestelle darf den Zuschlag frühestens 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach § 134 Abs. 1 GWB erteilen. Bei elektronischer Versendung oder Versendung per Fax verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage.
Zuständige Stelle:
Geben Sie die genaue Anschrift der zuständigen Vergabekammer an, bei der ein Nachprüfungsantrag zu stellen ist.
Wichtig: Diese Belehrung ersetzt keine Rechtsberatung. Bieter sollten sich im Zweifel anwaltlich beraten lassen, um ihre Rechte im Vergabeverfahren wirksam wahrnehmen zu können.
Mehr anzeigen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Elektronische Zahlung wird verwendet
Quelle: OJS 2025/S 156-535448 (2025-08-13)