Anschaffung neuer Switch Komponenten und systembedingter Zusatzhardware sowie von Instandhaltungsleistungen, die mit der bereits vorhandenen Hardware kompatibel sind
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2025-09-25.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2025-08-20.
Auftragsbekanntmachung (2025-08-20) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Netzwerkkomponenten
Reference number: 2025AWA000002
Kurze Beschreibung:
“Anschaffung neuer Switch Komponenten und systembedingter Zusatzhardware sowie von Instandhaltungsleistungen, die mit der bereits vorhandenen Hardware kompatibel sind”
Kurze Beschreibung
Anschaffung neuer Switch Komponenten und systembedingter Zusatzhardware sowie von Instandhaltungsleistungen, die mit der bereits vorhandenen Hardware kompatibel sind
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Art des Vertrags: supplies
Produkte/Dienstleistungen: Netzwerkschnittstellen📦 Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Anschaffung neuer Switch Komponenten und systembedingter Zusatzhardware sowie von Instandhaltungsleistungen, die mit der bereits vorhandenen Hardware kompatibel sind”
Beschreibung der Beschaffung
Anschaffung neuer Switch Komponenten und systembedingter Zusatzhardware sowie von Instandhaltungsleistungen, die mit der bereits vorhandenen Hardware kompatibel sind
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Zusätzliche Informationen:
“#Besonders auch geeignet für:other-sme#”
Ort der Leistung: München, Kreisfreie Stadt🏙️ Dauer
Datum des Beginns: 2025-11-01 📅
Datum des Endes: 2030-10-31 📅
Vergabekriterien
Preis ✅
Preis (Gewichtung): 100
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅ Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2025-09-25 12:00:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 97
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“https://www.evergabe.bayern.de/evergabe.bieter/api/supplier/external/subproject/361db2e2-8f4d-416a-a2d3-302051066e48/suitabilitycriteria”
“Es sind folgende Erklärung durch die Bieter abzugeben:
Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen
Eigenerklärung RUS...”
Es sind folgende Erklärung durch die Bieter abzugeben:
Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen
Eigenerklärung RUS (Oberschwelle)
Eigenerklärung Unterauftragnehmer
Information zu statistischen Angaben
[ggf.] Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
1) Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, § 160 Abs. 3 S. 1GWB, soweit:
• der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat,
• Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
• Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden oder,
• mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
2) Eine Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 GWB kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung
Mehr anzeigen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Elektronische Zahlung wird verwendet
Quelle: OJS 2025/S 159-545566 (2025-08-20)