Die Aufgabe des künftigen Auftragnehmers ist die Begleitung und Mitarbeit am gesamten Verfahren zur Neuaufstellung des Landeskrankenhausplans. Gemäß § 7 Landeskrankenhausgesetz Schleswig-Holstein (LKHG) stellt der Auftraggeber als für das Gesundheitswesen zuständige Ministerium einen Landeskrankenhausplan im Sinne des § 6 Krankenhausfinanzierungsgesetz (KHG) auf. Der Krankenhausplan legt insbesondere den Stand und die vorgesehene Entwicklung der für eine bedarfsgerechte, leistungsfähige und wirtschaftliche Versorgung der Bevölkerung erforderlichen Krankenhäuser einschließlich der Standorte für das Land Schleswig-Holstein fest. Die letzte Neuaufstellung erfolgte im Jahr 2017 (vgl. hierzu https://www.schleswig-holstein.de/DE/fachinhalte/K/krankenhaeuser/Info_Krankenhausplan). Die Versorgungskapazitäten hat das Ministerium bisher nach voll- und teilstationären Behandlungskapazitäten ausgewiesen (sog. Bettenplanung). Im Rahmen des Verfahrens zur Neuaufstellung des Krankenhaus-planes sind die Vorgaben des am 12. Dezember 2024 in Kraft getretenen Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetzes (KHVVG), Bundesgesetzblatt Jahrgang 2024, Teil I Nr. 400, zu berücksichtigen. Die sog. Bettenplanung soll den Vorgaben des KHVVG entsprechend sowohl im Fachbereich der Somatik als auch in den Psychiatrie-Fächern (Erwachsenenpsychiatrie und Psychotherapie, Psychosomatik und Psychotherapie sowie Kinder- und Jugendpsychiatrie und Psychotherapie) durch eine Planung anhand von Leistungsgruppen abgelöst werden.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2025-04-25.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2025-02-26.
Auftragsbekanntmachung (2025-02-26) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Neuausschreibung Unterstützungs- und Beratungsdienstleistungen beim Verfahren zur Neuaufstellung des Krankenhausplan für das Land Schleswig-Holstein
Referenznummer: ZV-L2-25-0169000-412.06
Kurze Beschreibung:
“Die Aufgabe des künftigen Auftragnehmers ist die Begleitung und Mitarbeit am gesamten Verfahren zur Neuaufstellung des Landeskrankenhausplans. Gemäß § 7...”
Kurze Beschreibung
Die Aufgabe des künftigen Auftragnehmers ist die Begleitung und Mitarbeit am gesamten Verfahren zur Neuaufstellung des Landeskrankenhausplans. Gemäß § 7 Landeskrankenhausgesetz Schleswig-Holstein (LKHG) stellt der Auftraggeber als für das Gesundheitswesen zuständige Ministerium einen Landeskrankenhausplan im Sinne des § 6 Krankenhausfinanzierungsgesetz (KHG) auf. Der Krankenhausplan legt insbesondere den Stand und die vorgesehene Entwicklung der für eine bedarfsgerechte, leistungsfähige und wirtschaftliche Versorgung der Bevölkerung erforderlichen Krankenhäuser einschließlich der Standorte für das Land Schleswig-Holstein fest. Die letzte Neuaufstellung erfolgte im Jahr 2017 (vgl. hierzu
https://www.schleswig-holstein.de/DE/fachinhalte/K/krankenhaeuser/Info_Krankenhausplan). Die Versorgungskapazitäten hat das Ministerium bisher nach voll- und teilstationären Behandlungskapazitäten ausgewiesen (sog. Bettenplanung). Im Rahmen des Verfahrens zur Neuaufstellung des Krankenhaus-planes sind die Vorgaben des am 12. Dezember 2024 in Kraft getretenen Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetzes (KHVVG), Bundesgesetzblatt Jahrgang 2024, Teil I Nr. 400, zu berücksichtigen. Die sog. Bettenplanung soll den Vorgaben des KHVVG entsprechend sowohl im Fachbereich der Somatik als auch in den Psychiatrie-Fächern (Erwachsenenpsychiatrie und Psychotherapie, Psychosomatik und Psychotherapie sowie Kinder- und Jugendpsychiatrie und Psychotherapie) durch eine Planung anhand von Leistungsgruppen abgelöst werden.
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Art des Vertrags: Dienstleistungen
Produkte/Dienstleistungen: Durchführbarkeitsstudie, Beratung, Analyse📦 Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Die Aufgabe des künftigen Auftragnehmers ist die Begleitung und Mitarbeit am gesamten Verfahren zur Neuaufstellung des Landeskrankenhausplans. Gemäß § 7...”
Beschreibung der Beschaffung
Die Aufgabe des künftigen Auftragnehmers ist die Begleitung und Mitarbeit am gesamten Verfahren zur Neuaufstellung des Landeskrankenhausplans. Gemäß § 7 Landeskrankenhausgesetz Schleswig-Holstein (LKHG) stellt der Auftraggeber als für das Gesundheitswesen zuständige Ministerium einen Landeskrankenhausplan im Sinne des § 6 Krankenhausfinanzierungsgesetz (KHG) auf. Der Krankenhausplan legt insbesondere den Stand und die vorgesehene Entwicklung der für eine bedarfsgerechte, leistungsfähige und wirtschaftliche Versorgung der Bevölkerung erforderlichen Krankenhäuser einschließlich der Standorte für das Land Schleswig-Holstein fest. Die letzte Neuaufstellung erfolgte im Jahr 2017 (vgl. hierzu
https://www.schleswig-holstein.de/DE/fachinhalte/K/krankenhaeuser/Info_Krankenhausplan). Die Versorgungskapazitäten hat das Ministerium bisher nach voll- und teilstationären Behandlungskapazitäten ausgewiesen (sog. Bettenplanung).
Im Rahmen des Verfahrens zur Neuaufstellung des Krankenhausplanes sind die Vorgaben des am 12. Dezember 2024 in Kraft getretenen Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetzes (KHVVG), Bundesgesetzblatt Jahrgang 2024, Teil I Nr. 400, zu berücksichtigen. Die sog. Bettenplanung soll den Vorgaben des KHVVG entsprechend sowohl im Fachbereich der Somatik als auch in den Psychiatrie-Fächern (Erwachsenenpsychiatrie und Psychotherapie, Psychosomatik und Psychotherapie sowie Kinder- und Jugendpsychiatrie und Psychotherapie) durch eine Planung anhand von Leistungsgruppen abgelöst werden.
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Zusätzliche Informationen:
“#Besonders auch geeignet für:selbst#
Bietergemeinschaften sind zugelassen. Die in der Angebotsaufforderung genannten...”
Zusätzliche Informationen
#Besonders auch geeignet für:selbst#
Bietergemeinschaften sind zugelassen. Die in der Angebotsaufforderung genannten Nachweise
sind auch für alle Parteien einer Bietergemeinschaft mit dem Angebot vorzulegen. Alle Partner einer Bietergemeinschaft müssen das Angebot mit den dazugehörigen Vergabeunterlagen unterzeichnet einreichen sowie einen Konsortialführer benennen.
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Hauptstandort oder Erfüllungsort:
“Erfüllungsort Schleswig-Holstein” Dauer
Datum des Beginns: 2025-05-27 📅
Datum des Endes: 2026-12-31 📅
Vergabekriterien
Preis ✅
Preis (Gewichtung): 30
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Qualität des Leistungskonzepts
Qualitätskriterium (Gewichtung): 50
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Organisation, Qualifikation und Erfahrung des mit der Ausführung beauftragten Personals
Qualitätskriterium (Gewichtung): 20
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0000
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅ Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2025-04-25 07:30:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2025-04-28 09:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren):
“Bieter und deren Bevollmächtigte sind zur Submission/Angebotsöffnung nicht zugelassen.”
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 63
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“5. Eigenerklärung, dass eine Eintragung im Berufs- oder Handelsregister oder ein anderer, vergleichbarer Nachweis für die erlaubte Berufsausübung vorliegt...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
5. Eigenerklärung, dass eine Eintragung im Berufs- oder Handelsregister oder ein anderer, vergleichbarer Nachweis für die erlaubte Berufsausübung vorliegt gem. § 44 Abs. 1 VgV.
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“6. Eigenerklärung über den Nachweis einer entsprechend bestehenden Betriebshaftpflichtversicherung (Mindestversicherungssummen: Personenschäden: 500.000 €,...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
6. Eigenerklärung über den Nachweis einer entsprechend bestehenden Betriebshaftpflichtversicherung (Mindestversicherungssummen: Personenschäden: 500.000 €, Vermögens-/Sachschäden: 500.000 €.) oder dass diese im Falle eines Vertragsabschlusses entsprechend abgeschlossen wird (gem. § 45 Abs. 1 Nr. 3 VgV).
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“7. Erklärung über den Gesamtumsatz des Unternehmens sowie den Umsatz bezüglich der
Leistungsart die Gegenstand der Vergabe ist, getrennt nach den letzten...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
7. Erklärung über den Gesamtumsatz des Unternehmens sowie den Umsatz bezüglich der
Leistungsart die Gegenstand der Vergabe ist, getrennt nach den letzten drei Jahren (2022 - 2024).
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“8. Eigenerklärung, ob im Falle eines Auftrages der Auftragnehmer Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt. Hinweis: Im Fall der Inanspruchnahme von...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
8. Eigenerklärung, ob im Falle eines Auftrages der Auftragnehmer Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt. Hinweis: Im Fall der Inanspruchnahme von Unterauftragnehmern behält sich die GMSH vor, vor Zuschlagserteilung die entsprechende Verpflichtungserklärung und entsprechende Eignungsnachweise von den Nachunternehmern nachzufordern. Diese sind dann fristbewehrt der GMSH zu übersenden. Teilweises Selbstausführungsgebot i.S.v. § 47 Absatz 5 Vergabeverordnung : Die für die Module Versorgungsregionen und Arbeitsgruppensitzungen erforderlichen Arbeiten sind vom Auftragnehmer selbst zu erbringen. Insoweit besteht ein Gebot der Selbstausführung. Bieterinnen und Bieter müssen ihren Unterauftragsteil angeben und erläutern, ob sie als Unternehmen selbst befähigt sind, die für die Module erforderlichen Arbeiten selbst zu erbringen.
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“9. Eigenerklärung (Formblatt) über mindestens zwei (Unternehmens-) Referenzen maximal 6 Referenzen zu in den letzten 3 Jahren (2022 - 2024) bisher...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
9. Eigenerklärung (Formblatt) über mindestens zwei (Unternehmens-) Referenzen maximal 6 Referenzen zu in den letzten 3 Jahren (2022 - 2024) bisher durchgeführten vergleichbaren Leistungen ähnlicher Art und ähnlichen Umfangs unter Angabe von Leistungsumfang, Dauer des Vertrages, Auftraggeber sowie der Auftragssumme mit Ansprechpartner, Telefonnummer und
E-Mail-Adresse vorzulegen. Die Unternehmensreferenzen beziehen sich im Gegensatz zu den wertungsrelevanten persönlichen Referenzen des Projektleiters und Stellvertreters (s. Bewertungsmatrix Zuschlagskriterien) nicht auf konkrete Eigenleistungen bestimmter Personen, sondern auf das bietende Unternehmen in seiner Gesamtheit. Die Referenzen sind vergleichbar, sofern sie Folgendes zum Leistungsinhalt haben: Beratungen von an der stationären Gesundheitsversorgung Beteiligter (insbesondere Bundesländer, Kommunen, Landesverbände der Krankenkassen und Ersatzkassen sowie Leistungserbringer). Die etwaige Vorbefassung eines Bieters mit der Versorgungsbedarfsanalyse der ausschreibenden Stelle wird im Rahmen dessen nicht positiv berücksichtigt und kann von den betreffenden Bietern nicht als Referenz angegeben werden.
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Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
“Arbeitsgemeinschaft (mindestens GbR)”
“Die EU-Richtlinie 24/2014 fordert die barrierefreie Bereitstellung der Vergabeunterlagen
(Ausschreibungsunterlagen, Fragen und Antworten Kataloge,...”
Die EU-Richtlinie 24/2014 fordert die barrierefreie Bereitstellung der Vergabeunterlagen
(Ausschreibungsunterlagen, Fragen und Antworten Kataloge, Änderungspakete) für Sie als Wirtschaftsteilnehmer. Wir stellen Ihnen diese Vergabeunterlagen unter www.e-vergabe-sh.de zur Verfügung. Die GMSH ist zentrale Beschaffungsstelle i. S. d. § 120 Abs. 4 GWB. Damit ist sie verpflichtet, bei allen europaweiten Ausschreibungen das gesamte Vergabeverfahren elektronisch abzuwickeln. Das bedeutet für die Bewerber und Bieter, dass Teilnahmeanträge und Angebote nur noch in elektronischer Form über unsere Vergabeplattform www.e-vergabe-sh.de eingereicht werden können. Die Kommunikation während des Ausschreibungsverfahrens wird ebenfalls nur
noch in elektronischer Form erfolgen. Aus diesem Grund weisen wir darauf hin, dass eine
kostenlose Registrierung auf unser Vergabeplattform: www.e-vergabe-sh.de für eine Bewerbung bzw. Angebotsabgabe zwingend notwendig ist. Nach der Registrierung müssen Sie sich mit der
e-Vergabe-Plattform der GMSH verknüpfen. Eine Abgabe der Teilnahmeanträge / Angebote in Papierform ist bei dieser Ausschreibung nicht mehr möglich. Teilnahmeanträge / Angebote, die in Papierform eingehen, dürfen seitens der GMSH bei der Prüfung und Wertung nicht mehr berücksichtigt werden. Für bereits registrierte Wirtschaftsteilnehmer ändert sich der Prozessablauf nicht.
****************************************************************************************************** Soweit in dieser Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen auf Formblätter verwiesen wird, sind diese zu verwenden. ******************************************************************************************************
Mit dem ANGEBOT sind zusätzlich folgende Unterlagen einzureichen:
(Hinweis: die nachfolgende und auch in den Ziff. 5.1.9 und 5.1.10 aufgeführte Nummerierung bezieht sich auf diejenige aus der/den Vergabeunterlagen beigefügter "Anlage 14 vorzulegende Nachweise")
1. Unterschriebenes Angebotsschreiben (Formblatt)mit den Erklärungen, dass Sie die Ausschreibungsbedingungen anerkennen und keine Kartellabreden, Preisbindungen oder ähnliche Abreden getroffen haben und die Wirksamkeit unternehmenseigener Allgemeiner Geschäftsbedingungen (AGB) ausschließen. Erklärung, dass keine Ausschlussgründe nach § 123 GWB, § 124 GWB und § 128 GWB vorliegen bzw. Darstellung von Selbstreinigungsmaßnahmen nach § 125 GWB (Formblatt).
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2. Aussagekräftige Unternehmensdarstellung inkl. Leistungsportfolio (Name, Anschrift, Rechts-form, Eigentümerstruktur, Organisatorischer Aufbau, Unternehmensgröße, Personal, Standorte, Gründungsdatum, Historie, Telefon und Telefaxnummer, E-Mail-Adresse, Umsatzsteueridentifikationsnummer und der Bankverbindung).
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3. Eigenerklärung, dass ein Auszug aus dem Wettbewerbsregister keine negativen Eintragungen enthält.
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4. Eigenerklärung (Formblatt) zu Aufträgen und Konzessionen oberhalb der EU-Schwellenwerte zur Umsetzung von Artikel 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, eingefügt mit der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 08. April 2022.
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Schleswig-Holstein
Nationale Registrierungsnummer: t:04319884542
Postanschrift: Düsternbrooker Weg 94
Postleitzahl: 24105
Postort: Kiel
Region: Kiel, Kreisfreie Stadt🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@wimi.landsh.de📧
Telefon: +49 4319884542📞
Fax: +49 4319884702 📠
URL: https://www.e-vergabe-sh.de🌏 Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Gebäudemanagement Schleswig-Holstein AöR, Fachbereich 412
Nationale Registrierungsnummer: 01-2002-79-FB412
Postanschrift: Küterstrasse 30
Postleitzahl: 24103
Postort: Kiel
Region: Kiel, Kreisfreie Stadt🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: e-vergabe-beschaffung@gmsh.de📧
Telefon: +49 4315991940📞
URL: https://www.e-vergabe-sh.de🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist. Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist,
kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb
von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den
öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate
nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe
im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
Mehr anzeigen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Elektronische Zahlung wird verwendet
Quelle: OJS 2025/S 041-132556 (2025-02-26)
Auftragsbekanntmachung (2025-04-24) Verfahren Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2025-05-09 07:30:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2025-05-12 09:00:00 📅
Änderungen Neuer Wert
Text:
“Die Angebotsfrist wird auf den 09. Mai 2025 um 07:30 Uhr verlängert, Öffnung der Angebote 12. Mai 2025 um 09:00 Uhr.” Andere zusätzliche Informationen
“Änderung der Termine Angebotsschluss und Angebotsöffnung.”
Quelle: OJS 2025/S 081-269116 (2025-04-24)