Neubau 2 Weichen Str. 1271- Wilhelmsburg 6,8-6,9

DB InfraGO AG – Geschäftsbereich Fahrweg (Bukr 16)

Das Projekt ESTW 1271 sieht den Einbau von zwei Weichen in Wilhelmsburg (Strecke 1271 km 6,8 bis 6,9) vor.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2025-12-04. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2025-10-29.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2025-10-29 Auftragsbekanntmachung
2025-11-14 Auftragsbekanntmachung
2025-11-27 Auftragsbekanntmachung
2026-06-15 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2025-10-29)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Neubau 2 Weichen Str. 1271- Wilhelmsburg 6,8-6,9
Referenznummer: 25FEI83082
Kurze Beschreibung:
Das Projekt ESTW 1271 sieht den Einbau von zwei Weichen in Wilhelmsburg (Strecke 1271 km 6,8 bis 6,9) vor.
Art des Vertrags: Bauleistung
Produkte/Dienstleistungen: Gleisbauarbeiten 📦
Beschreibung
Interne Kennung: 6d72e06c-458b-4aae-a247-e7f377a59c73
Zusätzliche Informationen:
Für folgende Leistungen muss das für die Ausführung vorgesehene Unternehmen in einem Präqualifikationsverfahren bei der Deutschen Bahn AG präqualifiziert sein. Eine dementsprechende Erklärung ist im Offenen Verfahren mit dem Angebot und bei einem Aufruf zum Teilnahmewettbewerb mit dem Teilnahmeantrag abzugeben. Zusätzliche Unterlagen sind nicht erwünscht. Angaben zu den Teilnahmebedingungen und zum Präqualifikationsverfahren sind den Bewerbungsbedingungen Ziff. 18 und Besonderen Vertragsbedingungen zu entnehmen: Oberbau konventionell–Schotter: Weichen: Strecken I-S; S-Bahn 50 – 120 km/h
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Postleitzahl: 20539
Stadt: Hamburg Wilhelmsburg
Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung: Hamburg 🏙️
Dauer
Datum des Beginns: 2026-04-01 📅
Datum des Endes: 2026-09-01 📅
Beschreibung
Maximale Verlängerungen: 0
Informationen über Varianten
Es werden Varianten akzeptiert
Vergabekriterien
Preis
Preis (Gewichtung): 100
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001

Verfahren
Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/25/EU
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2025-12-04 10:00:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 46 Tage
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Fortgeschrittene oder qualifizierte elektronische Signatur oder Siegel (im Sinne der Verordnung (EU) Nr 910/2014) erforderlich
Eine Sicherheitsleistung ist erforderlich
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Elektronische Zahlung wird verwendet
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 2025-11-28 10:00:00 📅
Zusätzliche Informationen:
Gemäß § 51 Abs. 2 SektVO, § 16a Abs. 1 VOB/A-EU. Mögliche Hinweise des Auftraggebers in den Vergabeunterlagen sind zu beachten.
Vergabekriterien
Gewichtungsart: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Der Vertrag enthält Bedingungen zur Vertragsausführung

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Eignungskriterium: Versorgungssicherheit
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Bitte beachten Sie dazu die Abschnitte 2.1, 2.1.4 und 5.1.6 dieser Bekanntmachung.
Geforderte Kautionen und Garantien: Sicherheiten gemäß Vergabeunterlagen
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: Die Zahlungsbedingungen gelten gemäß Vergabeunterlagen.
Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung: Entfällt
Bedingungen für die Teilnahme
Ausschlussgrund: Verstoß gegen die in den rein innerstaatlichen Ausschlussgründen verankerten Verpflichtungen
Beschreibung der Ausschlussgründe: Gemäß §§ 123, 124 GWB, § 42 Abs. 1 UVgO bzw. § 16 VOB/A

Öffentlicher Auftraggeber
Name und Adressen
Name: DB InfraGO AG – Geschäftsbereich Fahrweg (Bukr 16)
Nationale Registrierungsnummer: fb197f94-7578-4673-8a57-4642ae120532
Postanschrift: Adam-Riese-Straße 11-13
Postleitzahl: 60327
Postort: Frankfurt Main
Region: Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
Kontaktperson: FE.EI 75
E-Mail: patrick.kutsche@deutschebahn.com 📧
Telefon: +49 5112863322 📞
Fax: +49 123 📠
URL: http://www.deutschebahn.com/bieterportal/ 🌏
Haupttätigkeit
Eisenbahndienste
Kommunikation
Dokumente URL: https://bieterportal.noncd.db.de/evergabe.bieter/api/supplier/external/deeplink/subproject/de3aa849-ee1d-46cc-9c9b-176cf6e91d6b 🌏
Teilnahme-URL: https://bieterportal.noncd.db.de/evergabe.bieter/api/supplier/external/deeplink/subproject/de3aa849-ee1d-46cc-9c9b-176cf6e91d6b 🌏
Elektronische Einreichung: Erforderlich

Ergänzende Informationen
Zusätzliche Informationen
Die interessierten Wirtschaftsteilnehmer müssen dem Auftraggeber mitteilen, dass sie an den Aufträgen interessiert sind; die Aufträge werden ohne spätere Veröffentlichung eines Aufrufs zum Wettbewerb vergeben. Durch den Wirtschaftsteilnehmer sind als Teilnahmebedingung neben den zuvor genannten Erklärungen/Nachweisen folgende weitere Erklärungen/Nachweise erforderlich: 1. Erklärung, ob und inwieweit mit dem/den vom AG beauftragten Ingenieurbüro(s) Verbundenheit (gesellschaftsrechtlich verbunden im Sinne § 18 AktG / verwandtschaftliche Beziehungen zwischen Organen des Bieters und Organen des Ingenieurbüros) oder wirtschaftliche Abhängigkeit besteht. Bei Bietergemeinschaften gilt, dass jedes einzelne Mitglied eine entsprechende Erklärung abzugeben hat. Beauftragte(s) Ingenieurbüro(s): 1. DB E&C 2. 3. Der Auftraggeber behält sich vor, Angebote von Bietern auszuschließen, die unter Mitwirkung eines vom Auftraggeber beauftragten Ingenieurbüros erstellt wurden. Gleiches gilt, wenn zwischen Bieter und beauftragtem Ingenieurbüro eine gesellschaftsrechtliche/verwandtschaftliche Verbundenheit oder wirtschaftliche Abhängigkeit besteht. Fragen zu den Vergabeunterlagen oder dem Vergabeverfahren sind so rechtzeitig zu stellen, dass dem Auftraggeber unter Berücksichtigung interner Abstimmungsprozesse eine Beantwortung spätestens sechs Tage vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge möglich ist. Der Auftraggeber behält sich vor, nicht rechtzeitig gestellte Fragen gar nicht oder innerhalb von weniger als sechs Tagen vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge zu beantworten. Der Auftraggeber behält sich die Anwendung von §§ 123, 124 GWB vor. Bei Durchführung eines Verhandlungsverfahrens behält sich der Auftraggeber die Möglichkeit vor, den Auftrag auf der Grundlage der Erstangebote zu vergeben, ohne in Verhandlungen einzutreten. Für den Fall, dass die Bieter im Rahmen einer Verhandlung zur Abgabe eines preislich modifizierten Angebots aufgefordert werden, behält das Angebot der 1. Angebotseröffnung einschl. der Nebenangebote weiterhin Gültigkeit. Das gilt sowohl für den Fall, dass der Bieter fristgemäß ein modifiziertes Angebot vorlegt, als auch für den Fall, dass der Bieter ein modifiziertes Angebot nicht oder nicht fristgemäß vorlegt. Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste Angebot (des Bestbieters) erteilt. Folgende Erklärungen sind im Offenen Verfahren mit dem Angebot und bei einem Aufruf zum Teilnahmewettbewerb mit dem Teilnahmeantrag abzugeben. Zusätzliche Unterlagen sind nicht erwünscht:
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Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes
Nationale Registrierungsnummer: 0a9ea480-08e4-4ab6-bf12-d722d0ad54b6
Postanschrift: Kaiser-Friedrich-Straße 16
Postleitzahl: 53113
Postort: Bonn
Region: Bonn, Kreisfreie Stadt 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de 📧
Telefon: +49 22894990 📞
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Wie: Körper überprüfen
Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Wenn der Zuschlag bereits wirksam erteilt worden ist, kann dieser nicht mehr vor der Vergabekammer angegriffen werden (§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Der Zuschlag darf erst 10 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder per E-Mail bzw. 15 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post erteilt werden (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis 3 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.
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Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2025-10-29+01:00 📅
Quelle: OJS 2025/S 209-718111 (2025-10-29)
Auftragsbekanntmachung (2025-11-14)
Öffentlicher Auftraggeber
Kommunikation
Dokumente URL: https://bieterportal.noncd.db.de/evergabe.bieter/api/supplier/external/deeplink/subproject/9c9695fc-563f-41f6-86b2-303a5b72dd99 🌏
Teilnahme-URL: https://bieterportal.noncd.db.de/evergabe.bieter/api/supplier/external/deeplink/subproject/9c9695fc-563f-41f6-86b2-303a5b72dd99 🌏

Ergänzende Informationen
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2025-11-14+01:00 📅

Änderungen
Andere zusätzliche Informationen
Aufgrund der Einführung der Formularmasken zum 01.01.26 auf der „neuen“ Nachtragsplattform stellen wir nachfolgende Unterlagen zum Austausch zur Verfügung. 0.1-Anschreiben an die Bewerber 0.4-Inhaltsverzeichnis Vergabeunterlagen 2.1-Anlage 2.1 Besondere Vertragsbedingungen 2.2-Anlage 2.2 ZVB-DB 2.0-Bauvertrag
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Hauptgrund für die Änderung: Korrektur – Beschaffer
Angaben zu Änderungen
Fassung der zu ändernden vorigen Bekanntmachung: d681b407-d38e-457e-8522-ec31149e59a8-01
Quelle: OJS 2025/S 221-759376 (2025-11-14)
Auftragsbekanntmachung (2025-11-27)
Öffentlicher Auftraggeber
Kommunikation
Dokumente URL: https://bieterportal.noncd.db.de/evergabe.bieter/api/supplier/external/deeplink/subproject/0bc0f46f-b7c6-488a-8fc1-d35aaa3a9293 🌏
Teilnahme-URL: https://bieterportal.noncd.db.de/evergabe.bieter/api/supplier/external/deeplink/subproject/0bc0f46f-b7c6-488a-8fc1-d35aaa3a9293 🌏

Ergänzende Informationen
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2025-11-27+01:00 📅

Änderungen
Andere zusätzliche Informationen
Aufgrund der Einführung der Formularmasken zum 01.01.26 auf der „neuen“ Nachtragsplattform stellen wir nachfolgende Unterlagen zum Austausch zur Verfügung. 0.1-Anschreiben an die Bewerber 0.4-Inhaltsverzeichnis Vergabeunterlagen 2.1-Anlage 2.1 Besondere Vertragsbedingungen 2.2-Anlage 2.2 ZVB-DB 2.0-Bauvertrag Änderungen vom 27.11.2025 Anpassung der Anlage 3.00.02-Ausschreibungs-LV
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Hauptgrund für die Änderung: Korrektur – Beschaffer
Angaben zu Änderungen
Fassung der zu ändernden vorigen Bekanntmachung: 4a3001eb-12f4-4140-9737-b9a8358bad40-01
Quelle: OJS 2025/S 230-791371 (2025-11-27)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2026-06-15)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): 0 EUR 💰

Auftragsvergabe
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
Vertragsnummer: CON-0001 - Willke rail construction GmbH & Co.
Datum des Vertragsabschlusses: 2025-12-22 📅
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 0 EUR 💰
Kennung des Angebots: 20251091509
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0001
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Willke rail construction GmbH & Co.
Nationale Registrierungsnummer: 731f5779-876d-4b6e-bbc4-3c2b424fd69a
Postleitzahl: 21357
Postort: Wittorf
Region: Lüneburg, Landkreis 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: bieterportal-alt@deutschebahn.com 📧
Telefon: +49 📞

Ergänzende Informationen
Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
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Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2026-06-15+02:00 📅

Änderungen
Andere zusätzliche Informationen
1-Eine Änderung des derzeit gebundenen BauAN (Willke rail construction GmbH & Co. KG) ist aus wirtschaftlichen Gründen nicht möglich. Willke bildet die verbindliche Grundlage für die abgestimmten Sperrpausen, die betrieblichen Maßnahmen sowie den koordinierten Einsatz von Personal, Geräten und Nachunternehmern. Diese Leistungen sind bereits vollständig disponiert und teilweise vertraglich gebunden. Eine nachträgliche Anpassung des BauANs würde einen erneuten Genehmigungs- und Abstimmungsprozess erforderlich machen und zu erheblichen zusätzlichen Kosten führen. Diese würden insbesondere durch erneute Planungs- und Abstimmungsleistungen, die Umorganisation von Sperrpausen und Betriebsabläufen, zusätzliche Stillstands- und Rüstzeiten sowie Mehrkosten beim Personal und Geräteeinsatz entstehen. Die daraus resultierenden Aufwendungen stehen in keinem wirtschaftlich vertretbaren Verhältnis zum Nutzen einer Änderung des BauANs. Zur Vermeidung unnötiger Mehrkosten und zur Sicherstellung eines wirtschaftlichen Bauablaufs wird daher am bestehenden BauAN festgehalten. Die innerhalb des gültigen BauANs umsetzbaren Leistungen werden weiterhin ausgeführt. Der Einbau der Weichenverbindung wird auf einen späteren Bauzustand verschoben, wodurch eine kostenoptimierte Fortführung der Maßnahme sowie die Wirtschaftlichkeit des Gesamtprojekts sichergestellt werden. Die Firma Willke stellt die verbindliche Grundlage für die abgestimmten Sperrpausen, betrieblichen Maßnahmen sowie die Koordination aller beteiligten Gewerke dar und ist in die übergeordnete Projekt- und Betriebsplanung eingebunden. Sämtliche Ressourcen einschließlich Personal, Geräte und Nachunternehmerleistungen sind auf Basis dieses Bau-ANs disponiert und teilweise vertraglich fixiert. Eine Änderung oder Neuausstellung des BauANs würde einen vollständigen erneuten Genehmigungs und Abstimmungsprozess mit allen beteiligten Fachbereichen und Stakeholdern erforderlich machen. Dies hätte zwangsläufig Anpassungen an Sperrpausen, Bauphasen, Sicherheitskonzepten und betrieblichen Abläufen zur Folge. Die daraus resultierenden Stillstands und Umrüstzeiten würden den Bauablauf erheblich beeinträchtigen und zu Verzögerungen führen. Darüber hinaus wären mit einem Wechsel des BauANs erhebliche Zusatzkosten verbunden, insbesondere durch erneute Planungs und Koordinationsleistungen, veränderte Logistik und Bauabläufe sowie Mehrkosten beim Einsatz von Personal und Geräten. Auch bereits vorbereitete oder vorgehaltene Leistungen könnten nicht mehr wirtschaftlich genutzt werden. Die entstehenden Mehrkosten stehen in keinem angemessenen Verhältnis zum Nutzen eines geänderten BauANs. Aus diesen Gründen ist ein Wechsel des BauANs mit unverhältnismäßigem Aufwand und wirtschaftlichen Nachteilen verbunden und daher im laufenden Projektverlauf nicht umsetzbar.
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Hauptgrund für die Änderung: Bedarf an zusätzlichen Bauleistungen, Dienstleistungen oder Lieferungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer.
Neuer Wert
Text:
1-Im Rahmen der Planungsleistungen für das Projekt „ESTW Strecke 1271“ mit dem Ziel der Inbetriebnahme einer dritten S Bahn Linie auf dem Harburger Ast der Hamburger S-Bahn war für den 1. Bauzustand der Einbau einer Weichenverbindung in Wilhelmsburg sowie die Ausführung von Erdarbeiten (inkl. Planumssicherungsschicht (PSS), Geogitter und Schotter), Kabeltiefbauarbeiten und vorbereitenden Arbeiten für die Stromschienen vorgesehen. Im ursprünglichen Bauablauf umfasste die Leistung alle genannten Maßnahmen. Im Zuge der weiteren Projektplanung und der Abstimmung mit den beteiligten Fachbereichen wurde entschieden, den Einbau einer stillgelegten Weichenverbindung im aktuellen Bauabschnitt nicht umzusetzen. Die übrigen, sowie weitere vorbereitende Leistungen werden weiterhin ausgeführt werden. Durch den Entfall der Weichenverbindung ändern sich die technischen, betrieblichen und planerischen Randbedingungen für die umzusetztenden Maßnahmen. Dies macht eine Umplanung der Erdarbeiten, des Kabeltiefbaus sowie der vorbereitenden Arbeiten für die Stromschienen erforderlich. Die Umplanung ist notwendig, da ein Einbau der Weichenverbindung zum jetzigen Zeitpunkt aus technischen sowie terminlichen Gründen nicht möglich ist und betrieblich keinen Nutzen bringt (RZ4). Zur Sicherstellung des Projektfortschritts und zur Nutzung von Synergien in der Bauabwicklung werden die vorbereitenden und infrastrukturellen Maßnahmen weiterhin umgesetzt. Dadurch wird gewährleistet, dass die spätere Einbringung der Weichenverbindung in deutlich geringer SPP eingebracht werden kann. Die vorgenannte Änderung war bei Vertragsabschluss nicht vorhersehbar und stellt eine Änderung des Bauentwurfs gemäß § 1 Abs. 3 VOB/B dar.
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Quelle: OJS 2026/S 114-410499 (2026-06-15)