Neubau 2 Weichen Str. 1271- Wilhelmsburg 6,8-6,9

DB InfraGO AG – Geschäftsbereich Fahrweg (Bukr 16)

Das Projekt ESTW 1271 sieht den Einbau von zwei Weichen in Wilhelmsburg (Strecke 1271 km 6,8 bis 6,9) vor.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2025-12-04. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2025-10-29.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2025-10-29 Auftragsbekanntmachung
2025-11-14 Auftragsbekanntmachung
2025-11-27 Auftragsbekanntmachung
2026-06-15 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
2026-09-08 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2025-10-29)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Neubau 2 Weichen Str. 1271- Wilhelmsburg 6,8-6,9
Referenznummer: 25FEI83082
Kurze Beschreibung:
Das Projekt ESTW 1271 sieht den Einbau von zwei Weichen in Wilhelmsburg (Strecke 1271 km 6,8 bis 6,9) vor.
Art des Vertrags: Bauleistung
Produkte/Dienstleistungen: Gleisbauarbeiten 📦
Beschreibung
Interne Kennung: 6d72e06c-458b-4aae-a247-e7f377a59c73
Zusätzliche Informationen:
Für folgende Leistungen muss das für die Ausführung vorgesehene Unternehmen in einem Präqualifikationsverfahren bei der Deutschen Bahn AG präqualifiziert sein. Eine dementsprechende Erklärung ist im Offenen Verfahren mit dem Angebot und bei einem Aufruf zum Teilnahmewettbewerb mit dem Teilnahmeantrag abzugeben. Zusätzliche Unterlagen sind nicht erwünscht. Angaben zu den Teilnahmebedingungen und zum Präqualifikationsverfahren sind den Bewerbungsbedingungen Ziff. 18 und Besonderen Vertragsbedingungen zu entnehmen: Oberbau konventionell–Schotter: Weichen: Strecken I-S; S-Bahn 50 – 120 km/h
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Postleitzahl: 20539
Stadt: Hamburg Wilhelmsburg
Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung: Hamburg 🏙️
Dauer
Datum des Beginns: 2026-04-01 📅
Datum des Endes: 2026-09-01 📅
Beschreibung
Maximale Verlängerungen: 0
Informationen über Varianten
Es werden Varianten akzeptiert ✅
Vergabekriterien
Preis ✅
Preis (Gewichtung): 100
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001

Verfahren
Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/25/EU
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2025-12-04 10:00:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 46 Tage
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Fortgeschrittene oder qualifizierte elektronische Signatur oder Siegel (im Sinne der Verordnung (EU) Nr 910/2014) erforderlich
Eine Sicherheitsleistung ist erforderlich ✅
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Die elektronische Bestellung wird verwendet ✅
Elektronische Zahlung wird verwendet ✅
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 2025-11-28 10:00:00 📅
Zusätzliche Informationen:
Gemäß § 51 Abs. 2 SektVO, § 16a Abs. 1 VOB/A-EU. Mögliche Hinweise des Auftraggebers in den Vergabeunterlagen sind zu beachten.
Vergabekriterien
Gewichtungsart: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Der Vertrag enthält Bedingungen zur Vertragsausführung ✅

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Eignungskriterium: Versorgungssicherheit
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Bitte beachten Sie dazu die Abschnitte 2.1, 2.1.4 und 5.1.6 dieser Bekanntmachung.
Geforderte Kautionen und Garantien: Sicherheiten gemäß Vergabeunterlagen
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: Die Zahlungsbedingungen gelten gemäß Vergabeunterlagen.
Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung: Entfällt
Bedingungen für die Teilnahme
Ausschlussgrund: Verstoß gegen die in den rein innerstaatlichen Ausschlussgründen verankerten Verpflichtungen
Beschreibung der Ausschlussgründe: Gemäß §§ 123, 124 GWB, § 42 Abs. 1 UVgO bzw. § 16 VOB/A

Öffentlicher Auftraggeber
Name und Adressen
Name: DB InfraGO AG – Geschäftsbereich Fahrweg (Bukr 16)
Nationale Registrierungsnummer: fb197f94-7578-4673-8a57-4642ae120532
Postanschrift: Adam-Riese-Straße 11-13
Postleitzahl: 60327
Postort: Frankfurt Main
Region: Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
Kontaktperson: FE.EI 75
E-Mail: patrick.kutsche@deutschebahn.com 📧
Telefon: +49 5112863322 📞
Fax: +49 123 📠
URL: http://www.deutschebahn.com/bieterportal/ 🌏
Haupttätigkeit
Eisenbahndienste
Kommunikation
Dokumente URL: https://bieterportal.noncd.db.de/evergabe.bieter/api/supplier/external/deeplink/subproject/de3aa849-ee1d-46cc-9c9b-176cf6e91d6b 🌏
Teilnahme-URL: https://bieterportal.noncd.db.de/evergabe.bieter/api/supplier/external/deeplink/subproject/de3aa849-ee1d-46cc-9c9b-176cf6e91d6b 🌏
Elektronische Einreichung: Erforderlich

Ergänzende Informationen
Zusätzliche Informationen
Die interessierten Wirtschaftsteilnehmer müssen dem Auftraggeber mitteilen, dass sie an den Aufträgen interessiert sind; die Aufträge werden ohne spätere Veröffentlichung eines Aufrufs zum Wettbewerb vergeben. Durch den Wirtschaftsteilnehmer sind als Teilnahmebedingung neben den zuvor genannten Erklärungen/Nachweisen folgende weitere Erklärungen/Nachweise erforderlich: 1. Erklärung, ob und inwieweit mit dem/den vom AG beauftragten Ingenieurbüro(s) Verbundenheit (gesellschaftsrechtlich verbunden im Sinne § 18 AktG / verwandtschaftliche Beziehungen zwischen Organen des Bieters und Organen des Ingenieurbüros) oder wirtschaftliche Abhängigkeit besteht. Bei Bietergemeinschaften gilt, dass jedes einzelne Mitglied eine entsprechende Erklärung abzugeben hat. Beauftragte(s) Ingenieurbüro(s): 1. DB E&C 2. 3. Der Auftraggeber behält sich vor, Angebote von Bietern auszuschließen, die unter Mitwirkung eines vom Auftraggeber beauftragten Ingenieurbüros erstellt wurden. Gleiches gilt, wenn zwischen Bieter und beauftragtem Ingenieurbüro eine gesellschaftsrechtliche/verwandtschaftliche Verbundenheit oder wirtschaftliche Abhängigkeit besteht. Fragen zu den Vergabeunterlagen oder dem Vergabeverfahren sind so rechtzeitig zu stellen, dass dem Auftraggeber unter Berücksichtigung interner Abstimmungsprozesse eine Beantwortung spätestens sechs Tage vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge möglich ist. Der Auftraggeber behält sich vor, nicht rechtzeitig gestellte Fragen gar nicht oder innerhalb von weniger als sechs Tagen vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge zu beantworten. Der Auftraggeber behält sich die Anwendung von §§ 123, 124 GWB vor. Bei Durchführung eines Verhandlungsverfahrens behält sich der Auftraggeber die Möglichkeit vor, den Auftrag auf der Grundlage der Erstangebote zu vergeben, ohne in Verhandlungen einzutreten. Für den Fall, dass die Bieter im Rahmen einer Verhandlung zur Abgabe eines preislich modifizierten Angebots aufgefordert werden, behält das Angebot der 1. Angebotseröffnung einschl. der Nebenangebote weiterhin Gültigkeit. Das gilt sowohl für den Fall, dass der Bieter fristgemäß ein modifiziertes Angebot vorlegt, als auch für den Fall, dass der Bieter ein modifiziertes Angebot nicht oder nicht fristgemäß vorlegt. Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste Angebot (des Bestbieters) erteilt. Folgende Erklärungen sind im Offenen Verfahren mit dem Angebot und bei einem Aufruf zum Teilnahmewettbewerb mit dem Teilnahmeantrag abzugeben. Zusätzliche Unterlagen sind nicht erwünscht:
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Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes
Nationale Registrierungsnummer: 0a9ea480-08e4-4ab6-bf12-d722d0ad54b6
Postanschrift: Kaiser-Friedrich-Straße 16
Postleitzahl: 53113
Postort: Bonn
Region: Bonn, Kreisfreie Stadt 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de 📧
Telefon: +49 22894990 📞
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Wie: Körper überprüfen
Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Wenn der Zuschlag bereits wirksam erteilt worden ist, kann dieser nicht mehr vor der Vergabekammer angegriffen werden (§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Der Zuschlag darf erst 10 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder per E-Mail bzw. 15 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post erteilt werden (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis 3 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.
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Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2025-10-29+01:00 📅
Quelle: OJS 2025/S 209-718111 (2025-10-29)
Auftragsbekanntmachung (2025-11-14)
Öffentlicher Auftraggeber
Kommunikation
Dokumente URL: https://bieterportal.noncd.db.de/evergabe.bieter/api/supplier/external/deeplink/subproject/9c9695fc-563f-41f6-86b2-303a5b72dd99 🌏
Teilnahme-URL: https://bieterportal.noncd.db.de/evergabe.bieter/api/supplier/external/deeplink/subproject/9c9695fc-563f-41f6-86b2-303a5b72dd99 🌏

Ergänzende Informationen
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2025-11-14+01:00 📅

Änderungen
Andere zusätzliche Informationen
Aufgrund der Einführung der Formularmasken zum 01.01.26 auf der „neuen“ Nachtragsplattform stellen wir nachfolgende Unterlagen zum Austausch zur Verfügung. 0.1-Anschreiben an die Bewerber 0.4-Inhaltsverzeichnis Vergabeunterlagen 2.1-Anlage 2.1 Besondere Vertragsbedingungen 2.2-Anlage 2.2 ZVB-DB 2.0-Bauvertrag
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Hauptgrund für die Änderung: Korrektur – Beschaffer
Angaben zu Änderungen
Fassung der zu ändernden vorigen Bekanntmachung: d681b407-d38e-457e-8522-ec31149e59a8-01
Quelle: OJS 2025/S 221-759376 (2025-11-14)
Auftragsbekanntmachung (2025-11-27)
Öffentlicher Auftraggeber
Kommunikation
Dokumente URL: https://bieterportal.noncd.db.de/evergabe.bieter/api/supplier/external/deeplink/subproject/0bc0f46f-b7c6-488a-8fc1-d35aaa3a9293 🌏
Teilnahme-URL: https://bieterportal.noncd.db.de/evergabe.bieter/api/supplier/external/deeplink/subproject/0bc0f46f-b7c6-488a-8fc1-d35aaa3a9293 🌏

Ergänzende Informationen
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2025-11-27+01:00 📅

Änderungen
Andere zusätzliche Informationen
Aufgrund der Einführung der Formularmasken zum 01.01.26 auf der „neuen“ Nachtragsplattform stellen wir nachfolgende Unterlagen zum Austausch zur Verfügung. 0.1-Anschreiben an die Bewerber 0.4-Inhaltsverzeichnis Vergabeunterlagen 2.1-Anlage 2.1 Besondere Vertragsbedingungen 2.2-Anlage 2.2 ZVB-DB 2.0-Bauvertrag Änderungen vom 27.11.2025 Anpassung der Anlage 3.00.02-Ausschreibungs-LV
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Hauptgrund für die Änderung: Korrektur – Beschaffer
Angaben zu Änderungen
Fassung der zu ändernden vorigen Bekanntmachung: 4a3001eb-12f4-4140-9737-b9a8358bad40-01
Quelle: OJS 2025/S 230-791371 (2025-11-27)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2026-06-15)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): 0 EUR 💰

Auftragsvergabe
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
Vertragsnummer: CON-0001 - Willke rail construction GmbH & Co.
Datum des Vertragsabschlusses: 2025-12-22 📅
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 0 EUR 💰
Kennung des Angebots: 20251091509
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0001
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Willke rail construction GmbH & Co.
Nationale Registrierungsnummer: 731f5779-876d-4b6e-bbc4-3c2b424fd69a
Postleitzahl: 21357
Postort: Wittorf
Region: Lüneburg, Landkreis 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: bieterportal-alt@deutschebahn.com 📧
Telefon: +49 📞

Ergänzende Informationen
Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
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Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2026-06-15+02:00 📅

Änderungen
Andere zusätzliche Informationen
1-Eine Änderung des derzeit gebundenen BauAN (Willke rail construction GmbH & Co. KG) ist aus wirtschaftlichen Gründen nicht möglich. Willke bildet die verbindliche Grundlage für die abgestimmten Sperrpausen, die betrieblichen Maßnahmen sowie den koordinierten Einsatz von Personal, Geräten und Nachunternehmern. Diese Leistungen sind bereits vollständig disponiert und teilweise vertraglich gebunden. Eine nachträgliche Anpassung des BauANs würde einen erneuten Genehmigungs- und Abstimmungsprozess erforderlich machen und zu erheblichen zusätzlichen Kosten führen. Diese würden insbesondere durch erneute Planungs- und Abstimmungsleistungen, die Umorganisation von Sperrpausen und Betriebsabläufen, zusätzliche Stillstands- und Rüstzeiten sowie Mehrkosten beim Personal und Geräteeinsatz entstehen. Die daraus resultierenden Aufwendungen stehen in keinem wirtschaftlich vertretbaren Verhältnis zum Nutzen einer Änderung des BauANs. Zur Vermeidung unnötiger Mehrkosten und zur Sicherstellung eines wirtschaftlichen Bauablaufs wird daher am bestehenden BauAN festgehalten. Die innerhalb des gültigen BauANs umsetzbaren Leistungen werden weiterhin ausgeführt. Der Einbau der Weichenverbindung wird auf einen späteren Bauzustand verschoben, wodurch eine kostenoptimierte Fortführung der Maßnahme sowie die Wirtschaftlichkeit des Gesamtprojekts sichergestellt werden. Die Firma Willke stellt die verbindliche Grundlage für die abgestimmten Sperrpausen, betrieblichen Maßnahmen sowie die Koordination aller beteiligten Gewerke dar und ist in die übergeordnete Projekt- und Betriebsplanung eingebunden. Sämtliche Ressourcen einschließlich Personal, Geräte und Nachunternehmerleistungen sind auf Basis dieses Bau-ANs disponiert und teilweise vertraglich fixiert. Eine Änderung oder Neuausstellung des BauANs würde einen vollständigen erneuten Genehmigungs und Abstimmungsprozess mit allen beteiligten Fachbereichen und Stakeholdern erforderlich machen. Dies hätte zwangsläufig Anpassungen an Sperrpausen, Bauphasen, Sicherheitskonzepten und betrieblichen Abläufen zur Folge. Die daraus resultierenden Stillstands und Umrüstzeiten würden den Bauablauf erheblich beeinträchtigen und zu Verzögerungen führen. Darüber hinaus wären mit einem Wechsel des BauANs erhebliche Zusatzkosten verbunden, insbesondere durch erneute Planungs und Koordinationsleistungen, veränderte Logistik und Bauabläufe sowie Mehrkosten beim Einsatz von Personal und Geräten. Auch bereits vorbereitete oder vorgehaltene Leistungen könnten nicht mehr wirtschaftlich genutzt werden. Die entstehenden Mehrkosten stehen in keinem angemessenen Verhältnis zum Nutzen eines geänderten BauANs. Aus diesen Gründen ist ein Wechsel des BauANs mit unverhältnismäßigem Aufwand und wirtschaftlichen Nachteilen verbunden und daher im laufenden Projektverlauf nicht umsetzbar.
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Hauptgrund für die Änderung: Bedarf an zusätzlichen Bauleistungen, Dienstleistungen oder Lieferungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer.
Neuer Wert
Text:
1-Im Rahmen der Planungsleistungen für das Projekt „ESTW Strecke 1271“ mit dem Ziel der Inbetriebnahme einer dritten S Bahn Linie auf dem Harburger Ast der Hamburger S-Bahn war für den 1. Bauzustand der Einbau einer Weichenverbindung in Wilhelmsburg sowie die Ausführung von Erdarbeiten (inkl. Planumssicherungsschicht (PSS), Geogitter und Schotter), Kabeltiefbauarbeiten und vorbereitenden Arbeiten für die Stromschienen vorgesehen. Im ursprünglichen Bauablauf umfasste die Leistung alle genannten Maßnahmen. Im Zuge der weiteren Projektplanung und der Abstimmung mit den beteiligten Fachbereichen wurde entschieden, den Einbau einer stillgelegten Weichenverbindung im aktuellen Bauabschnitt nicht umzusetzen. Die übrigen, sowie weitere vorbereitende Leistungen werden weiterhin ausgeführt werden. Durch den Entfall der Weichenverbindung ändern sich die technischen, betrieblichen und planerischen Randbedingungen für die umzusetztenden Maßnahmen. Dies macht eine Umplanung der Erdarbeiten, des Kabeltiefbaus sowie der vorbereitenden Arbeiten für die Stromschienen erforderlich. Die Umplanung ist notwendig, da ein Einbau der Weichenverbindung zum jetzigen Zeitpunkt aus technischen sowie terminlichen Gründen nicht möglich ist und betrieblich keinen Nutzen bringt (RZ4). Zur Sicherstellung des Projektfortschritts und zur Nutzung von Synergien in der Bauabwicklung werden die vorbereitenden und infrastrukturellen Maßnahmen weiterhin umgesetzt. Dadurch wird gewährleistet, dass die spätere Einbringung der Weichenverbindung in deutlich geringer SPP eingebracht werden kann. Die vorgenannte Änderung war bei Vertragsabschluss nicht vorhersehbar und stellt eine Änderung des Bauentwurfs gemäß § 1 Abs. 3 VOB/B dar.
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Quelle: OJS 2026/S 114-410499 (2026-06-15)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2026-09-08)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): 0 EUR 💰

Auftragsvergabe
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 0 EUR 💰

Ergänzende Informationen
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2026-09-08+02:00 📅

Änderungen
Andere zusätzliche Informationen
Ein Wechsel des Auftragnehmers für den Einbau der gleisnahen geokunststoffverstärkten Schutzschicht ist aus wirtschaftlichen Gründen nicht möglich, da die Leistung unmittelbar in die laufenden Oberbauarbeiten integriert ist und in engem räumlichen, zeitlichen und funktionalen Zusammenhang mit diesen steht. Die Beauftragung eines Dritten würde zu zusätzlichen Kosten durch erneute Baustelleneinrichtung, erhöhten Koordinationsaufwand, Schnittstellenrisiken sowie zusätzliche Sicherungs- und Sperrpausenkosten führen. Zudem bestünden erhebliche terminliche Risiken und Ineffizienzen im Bauablauf. Ein Wechsel des Auftragnehmers würde somit zu unverhältnismäßigen Mehrkosten führen und ist wirtschaftlich nicht vertretbar. Ein Wechsel des Auftragnehmers für den Einbau der gleisnahen geokunststoffverstärkten Schutzschicht ist mit erheblichen Schwierigkeiten sowie zusätzlichen Kosten verbunden. Die Leistung ist unmittelbar in die laufenden Oberbauarbeiten eingebunden und erfolgt innerhalb eines sensiblen, betrieblich stark eingeschränkten Gleisbereichs. Eine Trennung der Leistungen würde zu erheblichen baubetrieblichen und organisatorischen Herausforderungen führen. Insbesondere sind folgende Schwierigkeiten und Mehrkosten zu erwarten: • Störungen und Verzögerungen im Bauablauf, da ein zusätzlicher Auftragnehmer erst eingerichtet und in die bestehenden Abläufe integriert werden müsste • Erheblicher Koordinations- und Abstimmungsaufwand zwischen mehreren Auftragnehmern unter laufendem Bahnbetrieb • Schnittstellenprobleme bei der Herstellung der Tragfähigkeit und der exakten Gleislage mit Risiken für Qualität und Gewährleistung • Zusätzliche Baustelleneinrichtungs- und Vorhaltekosten durch parallele Strukturen • Mehrfacher Sicherungs- und Sperrpausenbedarf, was zu erhöhten betrieblichen Kosten führt • Einarbeitungsaufwand und erhöhte Fehleranfälligkeit, da ein neuer Auftragnehmer die komplexen örtlichen und technischen Randbedingungen erst erfassen muss Aufgrund dieser technischen, organisatorischen und baubetrieblichen Abhängigkeiten würde ein Auftragnehmerwechsel zu erheblichen Zusatzkosten, terminlichen Risiken und Ausführungsschwierigkeiten führen und ist daher nicht sachgerecht. Ein Wechsel des Auftragnehmers (Willke) für die Ausführung der zusätzlichen Leistungen im Bereich der Querung der Tiefenentwässerung ist aus wirtschaftlichen und technischen Gründen nicht sinnvoll bzw. nicht möglich. Die Leistungen stehen in unmittelbarem räumlichen und zeitlichen Zusammenhang mit den bereits beauftragten Oberbauarbeiten und sind integraler Bestandteil des laufenden Bauablaufs. Eine Trennung dieser Leistungen und Vergabe an einen Dritten würde zu erheblichen Schnittstellenproblemen sowie erhöhtem Koordinationsaufwand führen. Insbesondere ergeben sich folgende wirtschaftliche Nachteile bei einem BAU-AN-Wechsel: • Doppelter Baustelleneinrichtungs- und Vorhalteaufwand (zusätzliche Mobilisierung eines weiteren Unternehmens) • Ineffiziente Bauabläufe durch Unterbrechungen und Abstimmungen zwischen mehreren Auftragnehmern • Erhöhte Koordinations- und Überwachungskosten seitens des Auftraggebers • Risiken hinsichtlich Terminen und Gewährleistung aufgrund unklarer Verantwortungsabgrenzung im Querungsbereich • Eingriff in die laufende Bauausführung, was zu Verzögerungen und zusätzlichen Kosten führen würde. Darüber hinaus verfügt der aktuell beauftragte Auftragnehmer bereits über: • die notwendige Baustelleneinrichtung vor Ort • Kenntnisse der örtlichen Gegebenheiten • abgestimmte Bauabläufe und Ressourcen Ein Wechsel des Auftragnehmers würde daher insgesamt zu höheren Gesamtkosten und erhöhtem Projektrisiko führen und ist somit wirtschaftlich nicht vertretbar. Ein Wechsel des Auftragnehmers zur Ausführung der zusätzlichen Leistungen im Bereich der Querung der Tiefenentwässerung wäre mit erheblichen Schwierigkeiten sowie zusätzlichen Kosten verbunden und ist daher nicht sachgerecht. Die gegenständlichen Leistungen stehen in einem unmittelbaren bauablauftechnischen Zusammenhang mit den bereits beauftragten Oberbauarbeiten und sind eng in den laufenden Bauprozess integriert. Eine Herauslösung und separate Vergabe würde zu erheblichen Störungen des Bauablaufs führen. Im Falle eines Auftragnehmerwechsels wären insbesondere folgende Schwierigkeiten und Mehrkosten zu erwarten: • Baubetriebliche Unterbrechungen und Verzögerungen, da ein zusätzlicher AN erst mobilisiert und in den Bauablauf integriert werden müsste • Erheblicher Koordinations- und Abstimmungsaufwand zwischen mehreren Auftragnehmern im sensiblen Querungsbereich • Schnittstellenproblematik, insbesondere hinsichtlich Verantwortlichkeiten, Leistungspflichten und Gewährleistung • Doppelte Baustelleneinrichtungs- und Vorhaltekosten durch parallelen Einsatz mehrerer Unternehmen • Eingeschränkte Flexibilität im Bauablauf, da Leistungen nicht mehr aus einer Hand koordiniert werden können • Einarbeitungsaufwand für einen neuen Auftragnehmer, da örtliche Gegebenheiten, Bauzustände und Abläufe zunächst aufgenommen werden müssten • Erhöhtes Risiko von Ausführungsfehlern, insbesondere im Bereich der sensiblen Entwässerungsanlage Darüber hinaus ist zu berücksichtigen, dass der aktuell beauftragte Auftragnehmer bereits vollständig in den Bauablauf eingebunden ist, über die erforderliche Baustelleneinrichtung vor Ort verfügt und mit den örtlichen Randbedingungen vertraut ist. Ein Wechsel des Auftragnehmers würde daher zu unverhältnismäßigen Mehrkosten, terminlichen Risiken sowie technischen Unsicherheiten führen und ist aus wirtschaftlichen und baubetrieblichen Gründen nicht vertretbar.
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Hauptgrund für die Änderung: Bedarf an zusätzlichen Bauleistungen, Dienstleistungen oder Lieferungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer.
Neuer Wert
Text:
Im Rahmen der Planungsleistungen für das Projekt „ESTW Strecke 1271“, mit dem Ziel der Inbetriebnahme einer dritten S-BahnLinie auf dem Harburger Ast der Hamburger S-Bahn, wurden mehrere Berechnungen zur Untersuchung der dynamischen Stabilität durchgeführt. Dabei wurden die gemessenen dynamischen Einwirkungen aus Zugfahrten berücksichtigt. Die gutachterliche Beurteilung ergab, dass für Geschwindigkeiten bis 70 km/h keine zusätzlichen grundbautechnischen Maßnahmen (z. B. Bodenaustausch) und/oder erdbautechnischen Maßnahmen (z. B. gleisnahe geokunststoffverstärkte Schutzschicht) erforderlich sind. Im Rahmen einer auf der sicheren Seite liegenden Betrachtung mit einer konstanten Zuggeschwindigkeit von 100 km/h wurde jedoch festgestellt, dass lokal die kritische Scherdehnung überschritten wird. Vor diesem Hintergrund wird empfohlen, eine gleisnahe geokunststoffverstärkte Schutzschicht konstruktiv einzubauen, um die dynamische Stabilität zu erhöhen und den potenziell entstehenden Instandhaltungsaufwand zu reduzieren. Zum Zeitpunkt der Ausschreibung lag diese Information noch nicht vor. Im Rahmen der Planungsleistungen für das Projekt „ESTW Strecke 1271“, mit dem Ziel der Inbetriebnahme einer dritten S-BahnLinie auf dem Harburger Ast der Hamburger S-Bahn, wurde im Zuge der vorgesehenen Oberbauerneuerung im Baufeld eine bestehende Querung der Tiefenentwässerung festgestellt. Die vorhandene Ausführung sowie die Lage der Tiefenentwässerung innerhalb des geplanten Erneuerungsbereichs führen dazu, dass die ursprünglich vorgesehenen Bauabläufe und Leistungen ohne zusätzliche Maßnahmen nicht umsetzbar sind. Insbesondere ist zur Sicherstellung der Funktionsfähigkeit der Entwässerung sowie zum Schutz vor mechanischen Einwirkungen aus dem Baubetrieb eine gesonderte Behandlung der Querungsstelle erforderlich. Im betreffenden Abschnitt erfolgt die Sicherung durch ein Mantelrohr (Schutzrohr, ggf. PE-HD). Es handelt sich somit um zusätzliche Leistungen, die für eine ordnungsgemäße und technisch einwandfreie Ausführung der vertraglich geschuldeten Leistungen zwingend erforderlich sind
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Quelle: OJS 2026/S 175-625908 (2026-09-08)