Auftragsbekanntmachung (2025-08-18) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Neubau 28 WE sozialer Wohnungsbau im Seebad Bansin - Metallbauarbeiten Fassade
Referenznummer: POL-2025-08-18-A
Kurze Beschreibung:
“Neubau 28 WE sozialer Wohnungsbau im Seebad Bansin - Metallbauarbeiten Fassade”
Art des Vertrags: Bauleistung
Produkte/Dienstleistungen: Bau von Mehrfamilienhäusern📦
Geschätzter Wert ohne MwSt: 180 000 EUR 💰
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Der Auftraggeber vergibt folgende Bauarbeiten für den Neubau von 28 WE sozialer Wohnungsbau in Seestraße 32 und 32a, 17429 Seebad Bansin:
Metallbauarbeiten...”
Beschreibung der Beschaffung
Der Auftraggeber vergibt folgende Bauarbeiten für den Neubau von 28 WE sozialer Wohnungsbau in Seestraße 32 und 32a, 17429 Seebad Bansin:
Metallbauarbeiten Fassade
- Pfosten-Riegel-Fassaden Treppenhäuser Glas-Alu-System Ucw = 0,8 W(m²K): ca. 86 m²
- Drehkipp- und Kipp-Öffnungsflügel 9 Stück
- Hauseingangs-Türelement (RC2/NAV/E-Öffner) Glas-Alu-System 4 Stück
- Windfang-Türelement Glas-Alu-System 2 Stück
- 16-WE-Klingel- und Videosprechanlage 1 Stück
- 16-WE-Briefkastenanlage 1 Stück
- 12-WE-Klingel- und Videosprechanlage 1 Stück
- 12-WE-Briefkastenanlage 1 Stück
Die beiden Neubauten sind als Zeilenbauten mit jeweils 12 und 16 Wohneinheiten konzipiert. Jeweils 2 versetzt angeordnete Riegel mit den Wohnräumen werden mit einer Mittelfluranlage erschlossen. Das Haus 1 ist 2-geschossig mit zurückgesetztem Staffelgeschoss, Haus 2 nur 2-geschossig. Der Wohnungsmix besteht aus 2-, 3-, und 4-Raumwohnungen für 1- bis 4-Personenhaushalte.
Die Details ergeben sich aus den Vorbemerkungen des Leistungsverzeichnisses.
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Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Metallbauarbeiten📦
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Fassadenarbeiten📦
Ort der Leistung: Vorpommern-Greifswald🏙️ Dauer des Qualifizierungssystems
Unbestimmte Dauer ✅ Informationen über Varianten
Es werden Varianten akzeptiert ✅ Vergabekriterien
Preis ✅ Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅ Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2025-09-18 07:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2025-09-18 07:01:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Ort): https://evergabe.de
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren):
“Vieraugenprinzip”
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 1
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammern des Landes Mecklenburg-Vorpommern bei dem Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit
Nationale Registrierungsnummer: VKMV-13-L50010000000-78
Postanschrift: Johannes-Stelling-Straße 14
Postleitzahl: 19053
Postort: Schwerin
Region: Schwerin, Kreisfreie Stadt🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@wm.mv-regierung.de📧
Telefon: +4938558815164📞
URL: https://www.regierung-mv.de/Landesregierung/ wm/Das-Ministerium/Vergabekammern/ 🌏 Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Vergabekammern des Landes Mecklenburg-Vorpommern bei dem Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit
Nationale Registrierungsnummer: VKMV-13-L50010000000-78
Postanschrift: Johannes-Stelling-Straße 14
Postleitzahl: 19053
Postort: Schwerin
Region: Schwerin, Kreisfreie Stadt🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@wm.mv-regierung.de📧
Telefon: +4938558815164📞
URL: https://www.regierung-mv.de/Landesregierung/ wm/Das-Ministerium/Vergabekammern/ 🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Es gilt § 160 Abs. 3 GWB für einen Nachprüfungsantrag:
(3) 1Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Es gilt § 160 Abs. 3 GWB für einen Nachprüfungsantrag:
(3) 1Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. 2Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Mehr anzeigen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Elektronische Zahlung wird verwendet
Quelle: OJS 2025/S 158-542977 (2025-08-18)