Neubau Bildungscampus Ezach; Bodenbelagsarbeiten - Linoleum

Stadt Leonberg

Bodenbelagsarbeiten - Linoleum

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2025-11-18. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2025-10-16.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2025-10-16 Auftragsbekanntmachung
2026-01-19 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2025-10-16)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Neubau Bildungscampus Ezach; Bodenbelagsarbeiten - Linoleum
Referenznummer: LEO-2025-0173
Kurze Beschreibung: Bodenbelagsarbeiten - Linoleum
Art des Vertrags: Bauleistung
Produkte/Dienstleistungen: Bodenverlege- und Bodenbelagsarbeiten 📦
Beschreibung
Interne Kennung: LOT-0000
Beschreibung der Beschaffung:
die Maßnahme umfasst im Wesentlichen: - Linoleumbelag & Sauberlaufbereiche, gesamt ca. 1.800 m² inkl. Spachtelungen , Sockelleisten, Dehnfugenprofilen etc.
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Linoleum 📦
Dauer
Datum des Beginns: 2025-12-15 📅
Datum des Endes: 2026-03-06 📅
Informationen über Varianten
Es werden Varianten akzeptiert
Vergabekriterien
Preis
Preis (Gewichtung): 100.00
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0000
Beschreibung
Ort der Leistung: Böblingen 🏙️
Postanschrift: Uracher Straße 9
Postleitzahl: 71229
Stadt: Leonberg
Land: Deutschland 🇩🇪

Verfahren
Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2025-11-18 10:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2025-11-18 10:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Ort): Stadt Leonberg Belforter Platz 1 71229 Leonberg Deutschland
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 24 Tage
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Eröffnungstermin: 2025-11-18 10:00:00 📅
Ort des Eröffnungstermins:
Stadt Leonberg Belforter Platz 1 71229 Leonberg Deutschland
Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
Zusätzliche Informationen: siehe § 16 a EU Abs. 1 VOB/A-EU
Vergabekriterien
Gewichtungsart: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Der Vertrag enthält Bedingungen zur Vertragsausführung

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Verfahren
Anzuwendende grenzübergreifende Rechtsvorschrift: VOB/A-EU
Bedingungen für die Teilnahme
Ausschlussgrund: Verstoß gegen die in den rein innerstaatlichen Ausschlussgründen verankerten Verpflichtungen
Beschreibung der Ausschlussgründe:
Bitte beachten Sie, dass alle Ausschlussgründe des § 123 GWB (zwingende Ausschlussgründe) und § 124 GWB (Fakultative Ausschlussgründe) greifen!

Öffentlicher Auftraggeber
Name und Adressen
Name: Stadt Leonberg
Nationale Registrierungsnummer: 08115028-A3058-94
Postanschrift: Belforter Platz 1
Postleitzahl: 71229
Postort: Leonberg
Region: Böblingen 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
Kontaktperson: Bauverwaltungs- und Bauordnungsamt, -Zentrale Vergabestelle-
E-Mail: vergabestelle@leonberg.de 📧
Telefon: +49 7152-990-3118 📞
Fax: +49 7152-990-3429 📠
URL: https://www.leonberg.de 🌏
Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
Haupttätigkeit
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Kommunikation
Dokumente URL: https://www.vergabe24.de/vergabeunterlagen/54321-Tender-199e72ed4e7-59534bc56529ba0b 🌏
Teilnahme-URL: https://www.vergabe24.de 🌏
URL des Beschaffungsinstruments: https://www.vergabe24.de 🌏
Elektronische Einreichung: Zulässig

Ergänzende Informationen
Zusätzliche Informationen
Bieterfragen sind bis spätestens 11.11.2025, 12.00 Uhr ausschließlich über das Vergabeportal einzureichen. Die Auftraggeberin behält sich die Beantwortung auch später eingehender Fragen vor. Seit 18.10.2018 sind öffentliche Auftraggeber grundsätzlich verpflichtet, alle EU-weiten Vergaben elektronisch zu veröffentlichen, die Vergabeunterlagen unentgeltlich und uneingeschränkt anhand elektronischer Mittel zur Verfügung zu stellen sowie die Kommunikation mit Bietern und Lieferanten elektronisch zu führen. Unternehmen haben seit diesem Zeitpunkt nach § 53 (1) VgV ihre Angebote mit Hilfe elektronischer Mittel zu übermitteln. Die Stadt Leonberg stellt daher ihre Ausschreibungen über die Vergabeplattform "vergabe24" des Staatsanzeigers Baden-Württemberg zur Verfügung. Das bedeutet für Unternehmen, die an Ausschreibungen der Stadt Leonberg teilnehmen wollen: — download der Vergabeunterlagen über die angegebene URL oder das Kiosk-System; — download der Software "Bietercockpit" für die Angebotserstellung; — Registrierung auf der Vergabeplattform, dadurch — automatische Benachrichtigung bei Änderungen der Vergabeunterlagen; — verschlüsselte elektronische Kommunikation mit der Stadt Leonberg; verschlüsselte elektronische Angebotsabgabe; telefonischer Support bei Ausschreibungen durch den Staatsanzeiger Baden-Württemberg unter +4971166601-476; elektronische Sicherstellung, dass Angebote nicht vor Ablauf der Abgabefrist eingesehen werden können. Alle o. g. Leistungen und Funktionen werden Ihnen kostenfrei zur Verfügung gestellt. Kommunikation: Die Abwicklung des Vergabeverfahrens erfolgt über die elektronische Vergabeplattform "vergabe24" des Staatsanzeigers Baden-Württemberg. Die Vergabeunterlagen stehen ausschließlich elektronisch über den entsprechenden Zugang auf der vorgenannten Plattform zur Verfügung. Ein postalischer Versand der Vergabeunterlagen in Papierform erfolgt nicht. Weitere Auskünfte erteilt: Anfragen von Bewerbern oder Bietern im Rahmen dieses Vergabeverfahrens sind bis zu der in den Vergabeunterlagen genannten Frist ausschließlich elektronisch über die Vergabeplattform "vergabe24" des Staatsanzeigers Baden-Württemberg an die ausschreibende Stelle zu richten. Hierzu ist eine (kostenlose) Registrierung unter dem entsprechenden Zugang auf der vorgenannten Plattform erforderlich. Auskünfte im Zuge des Vergabeverfahrens werden von der ausschreibenden Stelle ebenfalls ausschließlich schriftlich überdie elektronische Vergabeplattform "vergabe24" des Staatsanzeigers Baden-Württemberg erteilt. Nur Bieter, welche sich registrieren, werden über Informationen der Auftraggeberin aktiv informiert. Mündliche Auskünfte und Erklärungen haben keine Gültigkeit. Verbindlicher Bestandteil der Ausschreibungsunterlagen werden nur die schriftlich übermittelten Antworten.
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Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
Nationale Registrierungsnummer: 08-A9866-40
Postanschrift: Durlacher Allee 100
Postleitzahl: 76137
Postort: Karlsruhe
Region: Karlsruhe, Stadtkreis 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@rpk.bwl.de 📧
Telefon: +49 721 926-8730 📞
Fax: +49 721 926-3985 📠
URL: https://rp.baden-wuerttemberg.de/rpk/abt1/ref15 🌏
Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB verwiesen. Dieser lautet: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein; (2) Antrags befugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzessionhat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht; (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens biszum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Hinsichtlich der Information nicht berücksichtigter Bieter und Bewerber gelten die §§ 134, 135 GWB. Insbesondere gilt: Bieter deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Das gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden; bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage.
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Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2025-10-16+02:00 📅
Quelle: OJS 2025/S 200-685341 (2025-10-16)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2026-01-19)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): 71 201 EUR 💰

Auftragsvergabe
Ein Auftrag/Los wird vergeben
Los-Identifikationsnummer: LOT-0000
Vertragsnummer: CON-0001
Datum des Vertragsabschlusses: 2026-01-16 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 10
Anzahl der auf elektronischem Wege eingegangenen Angebote: 10
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 10
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 71 201 EUR 💰
Kennung des Angebots: TEN-0001
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0000
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: KNS GmbH
Nationale Registrierungsnummer: DE360660826
Postanschrift: Pater-Delp-Str.5
Postleitzahl: 68519
Postort: Viernheim
Region: Bergstraße 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: kns@beratung-steiner.de 📧
Staatsangehörigkeit des Eigentümers: Deutschland 🇩🇪
Größe des Wirtschaftsteilnehmers: Mittleres Unternehmen

Öffentlicher Auftraggeber
Kommunikation
Kennung der vorherigen Bekanntmachung: 685341-2025

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Postanschrift: Kapellenstrasse 17
Postleitzahl: 76131
Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB verwiesen. Dieser lautet: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein; (2) Antrags befugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzessionhat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht; (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens biszum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Hinsichtlich der Information nicht berücksichtigter Bieter und Bewerber gelten die §§ 134, 135 GWB. Insbesondere gilt: Bieter deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Das gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden; bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage.
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Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2026-01-19+01:00 📅
Quelle: OJS 2026/S 013-041275 (2026-01-19)