Neubau Bildungszentrum Geradstetten: Holzfenster und Holztüren

Bildungsakademie der Bauwirtschaft Baden-Württemberg gGmbH

Holzfenster / Holztüren

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2025-12-17. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2025-11-14.

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2025-11-14 Auftragsbekanntmachung
Auftragsbekanntmachung (2025-11-14)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Neubau Bildungszentrum Geradstetten: Holzfenster und Holztüren
Referenznummer: DRESO_S-2025-0171
Kurze Beschreibung: Holzfenster / Holztüren
Art des Vertrags: Bauleistung
Produkte/Dienstleistungen: Einbau von Türen 📦
Beschreibung
Interne Kennung: LOT-0000
Beschreibung der Beschaffung:
Die Hauptmassen im Überblick: Fensterelemente: GHF - Holzfenster ca. 120 St SMF - Holzfenster ca. 115 St Türenelemente: GHF - Holztüren ca. 2 St SMF - Holztüren ca. 1 St Zubehör: GHF - Innenzargen ca. 120 St SMF - Innenzargen ca. 115 St
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Dauer
Datum des Beginns: 2026-08-10 📅
Datum des Endes: 2026-11-20 📅
Vergabekriterien
Preis
Preis (Gewichtung): 100.00
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0000
Beschreibung
Ort der Leistung: Rems-Murr-Kreis 🏙️
Postanschrift: Oberer Wasen 4
Postleitzahl: 73630
Stadt: Remshalden-Geradstetten
Land: Deutschland 🇩🇪

Verfahren
Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2025-12-17 12:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Ort): Drees & Sommer SE Obere Waldplätze 13 70569 Stuttgart Deutschland
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 2 Monate
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Ort des Eröffnungstermins:
Drees & Sommer SE Obere Waldplätze 13 70569 Stuttgart Deutschland
Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
Zusätzliche Informationen:
Nach § 56 Abs. 2 VgV kann die Vergabestelle Unterlagen nachfordern, wenn sie nicht vorliegen oder unvollständig sind, sofern es sich nicht um leistungsbezogene Unterlagen handelt.
Vergabekriterien
Gewichtungsart: Gewichtung (Prozentanteil, genau)

Öffentlicher Auftraggeber
Name und Adressen
Name: Bildungsakademie der Bauwirtschaft Baden-Württemberg gGmbH
Nationale Registrierungsnummer: DE147813074
Postanschrift: Hohenzollernstraße 25
Postleitzahl: 70178
Postort: Stuttgart
Region: Stuttgart, Stadtkreis 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: palpella@bildung.bauwirtschaft-bw.de 📧
Telefon: +497151974227 📞
URL: https://bildung.bauwirtschaft-bw.de/ 🌏
Art des öffentlichen Auftraggebers
Einrichtung des öffentlichen Rechts
Haupttätigkeit
Bildung
Kommunikation
Dokumente URL: https://www.tender24.de/NetServer/TenderingProcedureDetails?function=_Details&TenderOID=54321-Tender-199e16dcfd7-2ed14dd016524aa3 🌏
Teilnahme-URL: https://www.tender24.de 🌏
Elektronische Einreichung: Zulässig

Ergänzende Informationen
Zusätzliche Informationen
1. Formale Ausschlusskriterien: - Fristgerechter Eingang der Angebotsunterlagen (Frist siehe IV.2.2 der Bekanntmachung) gemäß § 57 Absatz 1 Nr. 1 VgV - Vollständigkeit der Angebotsunterlagen 2. Beauftragung und Realisierung: Der Auftraggeber beabsichtigt eine stufenweise Beauftragung. Es besteht kein Anspruch auf Realisierung. Des Weiteren behält sich der Auslober vor, die ausgeschriebenen Leistungen nicht vollumfänglich zu beauftragen. 3. Bewerbungsformular und Bieterplattform: Die Bewerbungsunterlagen stehen auf der Bieterplattform Tender24 zur Verfügung. Zur Angabe der notwendigen Nachweise soll das Bewerbungsformular verwendet werden, das über die Bieterplattform Tender24 zur Verfügung gestellt wird (Link siehe BT-15 der Bekanntmachung). Die Angebotsunterlagen sind elektronisch über die Bieterplattform einzureichen (Link siehe BT-15 der Bekanntmachung). Die Registrierung auf der Bieterplattform wird ausdrücklich empfohlen. Nach Erfolgreicher Registrierung werden Sie über Änderungen oder beantwortete Rückfragen per E-Mail informiert. 4. Bietergemeinschaften/Eignungsleihe/Unterauftragsvergabe: - Bietergemeinschaften geben eine gemeinsame Bewerbung ab. Geforderte Eigenerklärungen zu Ausschlusskriterien und/ oder Nachweise sind für jedes Bietergemeinschaftsmitglied gesondert zu erklären und vorzulegen. Dazu sind die entsprechenden Seiten zu kopieren und kenntlich zu machen, von welchem Bietergemeinschaftsmitglied die/der Erklärung/Nachweis stammt. Ferner ist eine Bietergemeinschaftserklärung (Anlage 1 der Bewerbungsunterlagen) abzugeben, in der auch der Vertreter der Bietergemeinschaft mit postalischer und elektronischer Adresse zu benennen ist. - Im Fall der Eignungsleihe oder beabsichtigter Unterauftragsvergabe sind geforderte Eigenerklärungen und/ oder Nachweise von dem Eignungsverleiher/ Unterauftragnehmer vorzulegen. Der AG behält sich vor, einen Nachweis der Verfügbarkeit im Auftragsfall vor Auftragserteilung zu fordern. Auf §§ 43, 47 VgV wird verwiesen. 5. Rückfragen zum Verfahren: Rückfragen können jeweils bis 6 Tage vor Schlusstermin für den Eingang der Angebotsunterlagen über die Nachrichtenfunktion der Vergabeplattform gestellt werden.
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Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
Nationale Registrierungsnummer: 08-A9866-40
Postanschrift: Durlacher Allee 100
Postleitzahl: 76137
Postort: Karlsruhe
Region: Karlsruhe, Stadtkreis 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@rpk-bwl.de 📧
Telefon: +497219268730 📞
URL: http://www.rp.baden-wuerttemberg.de 🌏
Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Um eine Korrektur des Vergabeverfahrens zu erreichen, kann ein Nachprüfungsantrag bei der Vergabekammer, die unter VI.4.1) angegeben ist, gestellt werden, solange die Vergabestelle noch keinen wirksamen Zuschlag erteilt hat. Ein wirksamer Zuschlag kann erst erteilt werden, nachdem die Vergabestelle die unterlegenen Bieter über die beabsichtige Zuschlagserteilung mit den nach § 134 GWB erforderlichen Angaben informiert hat und 15 Kalendertage bzw. bei Versendung der Information auf elektronischem Weg 10 Kalendertage vergangen sind (§§ 134, 135 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, wenn der Antragsteller die geltend gemachten Verstöße gegen Vergabevorschriften bereits vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber der Vergabestelle nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat bzw. wenn der Antragsteller Vergabeverstöße, die bereits aufgrund der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar waren, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gerügt hat. Ferner ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 GWB)
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Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2025-11-14+01:00 📅
Quelle: OJS 2025/S 221-758548 (2025-11-14)
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