Auftragsbekanntmachung (2025-12-18) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Neubau Breiter Weg Nord, 2. Bauabschnitt - Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordination
Referenznummer: 2025-404-01-01-0795
Kurze Beschreibung:
“Neubau Breiter Weg Nord, 2. Bauabschnitt - Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordination”
Art des Vertrags: Bauleistung
Produkte/Dienstleistungen: Bauarbeiten📦 Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Die Magdeburger Verkehrsbetriebe beabsichtigen die Sanierung der Straßenbahngleisanlagen zwischen Ernst-Reuter-Allee und Julius-Bremer-Straße.
Im Rahmen...”
Beschreibung der Beschaffung
Die Magdeburger Verkehrsbetriebe beabsichtigen die Sanierung der Straßenbahngleisanlagen zwischen Ernst-Reuter-Allee und Julius-Bremer-Straße.
Im Rahmen der Arbeiten zur Gleis- und Haltestellenbaumaßnahme werden im unterirdischen Bauraum zusätzlich Leitungen durch die SWM umgebaut und erneuert.
Gemäß Baustellenverordnung ist bei der Realisierung des Vorhabens ein Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator einzubeziehen.
Der vom Auftraggeber erwartete Leistungsumfang umfasst die Grundleistungen gemäß Abschnitt II. des Hefts Nr. 15 der AHO Schriftenreihe (3., vollständig überarbeitete Auflage mit Stand Juni 2022) mit zwei Sicherheitsbegehungen pro Woche und Protokollierung und Versendung des Protokolls per Email an alle Beteiligten sowie die Teilnahme an der wöchentlichen Bauberatung. Die Vorankündigung und die Übermittlung an die zuständige Stelle ist als besondere Leistung Bestandteil des Leistungsumfanges.
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Ort der Leistung: Magdeburg, Kreisfreie Stadt🏙️ Dauer
Datum des Beginns: 2026-03-26 📅
Datum des Endes: 2026-11-02 📅
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0000
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅ Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2026-01-19 10:00:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 2
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
“Gesamtschuldnerich haftend”
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln:
“Abschlagszahlungen der für die nachgewiesenen Leistungen zustehenden Vergütung.”
“Die Bieter haben die Vergabeunterlagen nach Erhalt unverzüglich durchzuarbeiten und zu überprüfen. Enthalten die Vergabeunterlagen, die dem Bieter übergeben...”
Die Bieter haben die Vergabeunterlagen nach Erhalt unverzüglich durchzuarbeiten und zu überprüfen. Enthalten die Vergabeunterlagen, die dem Bieter übergeben wurden Unklarheiten oder verstoßen nach Auffassung des Bieters gegen geltendes Recht, so weist der Bieter die MVB hierauf unverzüglich hin.
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt
Postanschrift: Ernst-Kamieth-Str. 2
Postleitzahl: 06112
Postort: Halle (Saale)
Region: Halle (Saale), Kreisfreie Stadt🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪 Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt
Postanschrift: Ernst-Kamieth-Straße 2
Postleitzahl: 06112
Postort: Halle (Saale)
Region: Halle (Saale), Kreisfreie Stadt🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 3455141529📞 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
§ 160 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) lautet:
"(1) Die Vergabekammer...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
§ 160 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) lautet:
"(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, wenn:
a) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
b) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
c) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
d) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt."
Mehr anzeigen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Elektronische Zahlung wird verwendet
Quelle: OJS 2025/S 246-853696 (2025-12-18)