Zusätzliche Informationen
Die für die Wertung der Angebote zuschlagsbestimmenden Kriterien bestehen aus insgesamt 4 leistungsbezogenen Kriterien (Kriterien 1 bis 3) und 1 Preiskriterium (Kriterium 4). Die Wichtung der Einzelnen Kriterien ist nachfolgend dargestellt.
Es können insgesamt maximal 1 000 Punkte nach nachfolgenden Voraussetzungen erzielt werden. Das Angebot mit dem höchsten Punktwert erhält den Zuschlag. Bei Punktgleichheit entscheidet das Los.
Für jedes Kriterium wird eine Bewertungszahl ermittelt. Diese ergibt sich aus der Multiplikation von Wichtung und der erreichten Punkte eines jeden Kriteriums. Anschließend werden die Bewertungspunkte eines jeden Kriteriums addiert. Die somit erreichbare maximale Punktzahl beträgt 1 000 Punkte
Kriterium 1: Technische Fachkräfte, max. 10 Punkte, max. 100 Bewertungspunkte, Gewichtung:10%
10 Punkte, soweit beide geforderten Fachkräfte (Projektleitung und stellv. Projektleitung) die Mindestanforderungen an die berufliche Qualifikation als Projektleitung und stellv. Projektleitung erfüllen und beide technischen Fachkräfte (Projektleitung und stellv. Projektleitung) die Mindestanforderungen an die Fach- und Sachkunde erfüllen.
8 Punkte, soweit beide geforderten Fachkräfte (Projektleitung und stellv. Projektleitung) die Mindestanforderungen an die berufliche Qualifikation als Projektleitung und stellv. Projektleitung erfüllen und für eine technische Fachkraft (Projektleitung oder stellv. Projektleitung) die Mindestanforderungen an die Fach- und Sachkunde erfüllt wird.
5 Punkte, soweit mind. die technische Fachkraft als Projektleitung die Mindestanforderungen an die berufliche Qualifikation als Projektleitung erfüllt und diese technische Fachkraft als Projektleitung über die Mindestanforderungen an die Fach- und Sachkunde verfügt.
0 Punkte, keine Benennung technischer Fachkraft oder fehlende berufliche Qualifikation oder fehlende Sach- und Fachkunde
Kriterium 2+3: Fachliche Eignung für 2 Referenzen, max. 400 Bewertungspunkte
Referenz 1 max. 10 Punkte, Gewichtung: 20%, max. 200 Bewertungspunkte
Referenz 2 max. 10 Punkte, Gewichtung: 20%, max. 200 Bewertungspunkte
Eine Referenzliste über früher ausgeführte Dienstleistungsaufträge liegt vor. Der Teilnehmer hat geeignete Referenzen nachzuweisen. Geeignete Referenzen sind Referenzen, die vergleichbar sind. Vergleichbar sind Referenzen, wenn Sie die geforderten Anforderungen erfüllen und die Leistungserbringung erfolgreich war. Es werden max. 2 Referenzen bewertet.
Eine Referenz ist geeignet/vergleichbar, wenn nachfolgend aufgeführte Anforderungen a-e erfüllt sind. Es wird jede der nachfolgenden Anforderungen für jede Referenz für sich betrachtet und bewertet:
Mindestanforderungen an jede Referenz:
Referenzprojekt 1: öffentlichen Auftraggeber
Referenzprojekt 2: Privater oder öffentlicher Auftraggeber
a) Leistungen aus dem Bereich des Rückbaus und Entsorgung von Schadstoffen in Gebäuden oder Baugrund mit durchgeführten gutachterlicher Laboruntersuchung zu den Schadstoffen. Es sind min. 3 Schadstoffe zu benennen, die bei diesem Projekt angefallen sind
b) Aufstellen des Rückbaukonzepts mit Abfallverwertungskonzept der Abbruch- und/oder Entkernungsarbeiten von min. 300 t mineralischem Abbruch und 300 t Stahlbeton
c) Wahrnehmung der Fachbauleitung mit Überwachung der durchzuführenden Arbeiten im Bereich - des Rückbaus und Entsorgung von Schadstoffen in Gebäuden oder Baugrund und
- des aufgestellten Rückbaukonzepts mit Abfallverwertungskonzept der Abbruch- oder Entkernungsarbeiten
d) Projekt-Abwicklung mit Abschluss der durchzuführenden Arbeiten innerhalb der letzten 5 Jahre im Zeitraum von 01.01.2020 bis 31.12.2024
e) Baukosten ausschließlich in Kostengruppe 210 gem. DIN 276: min. 300.000 € netto
Angabe Kontaktdaten des Auftraggebers (Name, Adresse, Ansprechpartner, Telefonnummer, E-Mail-Adresse) gem. § 43 Abs. 3 Nr. 1 VgV
Pro Referenz können max. 10 Punkte erreicht werden, die Punktebewertung ergibt sich wie folgt:
10 Punkte erhält die Referenz, die aus a) - e) 5 aus 5 Kriterien erfüllt
8 Punkte erhält die Referenz, die aus a) - e) 4 aus 5 Kriterien erfüllt
6 Punkte erhält die Referenz, die aus a) - e) 3 aus 5 Kriterien erfüllt
4 Punkte erhält die Referenz, die aus a) - e) 2 aus 5 Kriterien erfüllt
2 Punkte erhält die Referenz, die aus a) - e) 1 aus 5 Kriterien erfüllt
0 Punkte erhält die Referenz, die aus a) - e) 0 aus 5 Kriterien erfüllt
Kriterium 4: Honorarangebot: max. 10 Punkte, max. 500 Bewertungspunkte, Gewichtung: 50% 10 Punkte: wirtschaftlichstes Honorarangebot
8 Punkte: Abweichung vom günstigsten Honorarangebot bis 5,0%
6 Punkte: Abweichung vom günstigsten Honorarangebot >5% bis 10%
4 Punkte: Abweichung vom günstigsten Honorarangebot >10% bis 15%
2 Punkte: Abweichung vom günstigsten Honorarangebot >15% bis 20%
0 Punkte: Abweichung vom günstigsten Honorarangebot >20%
Die einzelnen Honorarangebot inkl. Nebenkosten und Nachlass ohne Bedingung werden vergleichend betrachtet. Nachlass mit Bedingung (Skonto) werden nicht gewertet.