Beschreibung der Beschaffung
1. Freianlagen
Die Freiflächen sind funktional für den Übungsbetrieb der Feuerwehrschule und den Fahrbetrieb
der Feuerwache zu gestalten. In den Freiflächen werden verschiedene Übungsstationen
eingerichtet, die unterschiedliche Geländeausformungen (schräge Ebene, Graben usw.) und
Bodenbeläge erfordern - in einem Bereich auch Eisenbahngleise.
Es ist auf dem Gelände von einem intensiven Fahrbetrieb mit Fahrzeugen aller Arten
auszugehen. Es werden Container, Geräte, Tanks und anderes Material bewegt und abgestellt.
Im Hof der Feuerwache 2 befindet sich auch eine Tankstelle, die gemeinsam genutzt wird. Eine
Befahrbarkeit mit LKW bzw. Kran muss gewährleistet sein, teilweise können auch hohe
Einzelstützlasten auftreten. Der Winterdienst im Hof und auf den Vorflächen muss ohne
Einschränkungen durchführbar sein.
Für den Anteil an unversiegelter und begrünter Fläche ist das machbare Maximum anzustreben.
Es sollen Vorschläge erarbeitet werden, inwiefern Außennutzungen, die Hartböden erfordern, in
den Gebäudebereich integriert werden können, z.B. auf Dachflächen. Sie können als Aufenthaltsbereiche dienen und ggf. auch in die Übungsbereiche integriert werden (z.B. als Hindernisse beim Anleitern). Im Vorfeld der Kantine soll ein Pausenbereich im Freien entstehen, je nach Entwurf, mit Zugang für die Öffentlichkeit.
Die gesamte Anlage muss mit der ihrem Zweck und der hohen Beanspruchung entsprechenden
Robustheit und Resilienz ausgelegt werden. Pflanzbereiche müssen für die Beanspruchung
durch gelegentliches Überfahren geeignet sein oder entsprechend dagegen gesichert werden.
Größere Bäume können nur unter Berücksichtigung der betrieblichen Anforderungen vorgesehen
werden.
Es ist ein schlüssiges Flächenverteilungs- und Wegekonzept zu erarbeiten, das sicherstellt, dass
die verschiedenen Funktionsbereiche mit ihrer spezifischen Logistik sich in ihrem Betrieb
gegenseitig nicht beeinträchtigen, aber dennoch aufeinander bezogen und zugänglich bleiben und
Synergien zwischen den Bereichen ermöglichen. Die Gestaltung der Oberflächenbeläge können
für Lesbarkeit und Orientierung sorgen, auch für Lehrgangsteilnehmer, die nicht näher vertraut
sind mit dem Gelände oder den Betriebsabläufen.
2. Dachbegrünung
Flachdächer und schwach geneigte Dächer, soweit sie nicht für die Aufstellung einer
Photovoltaikanlage dienen oder mit anderen Nutzungen belegt werden, sind zu begrünen. Alle
Dachflächen sind hinsichtlich einer PV-Errichtung in der Vorplanung zu evaluieren.
3. Fassadenbegrünung
Die Fassadenflächen sollen soweit möglich begrünt werden. Es ist dafür im Zusammenwirken mit
den Fachplanern ein integrales Fassadenkonzept zu entwerfen.