Neubau der Grundschule "Geschwister Scholl" in 14712 Rathenow - Bekanntmachung eines Offenen Realisierungswettbewerb in zwei Phasen gemäß den Richtlinien für Planungswettbewerbe RPW 2013
Die Grundschule "Geschwister Scholl" in 14712 Rathenow soll zukünftig zu einer dreizügigen Schule ausgebaut und im Sinne einer Compartmentschule organisiert werden. Zur Kapazitätserweiterung und zur Umsetzung des Compartmentkonzeptes ist der Neubau des Schulgebäudes erforderlich. Für die Planung dieses Neubaus führt die Stadt Rathenow einen offenen Realisierungswettbewerb in zwei Phasen durch. Die Auslobung erfolgt gemäß den Richtlinien für Planungswettbewerbe RPW 2013 sowie der Brandenburgischen "Arbeitshilfe Richtlinien für Planungswettbewerbe (RPW 2013)". Der Schulneubau soll auf dem Schulgrundstück östlich des bisherigen Schulgebäudes errichtet werden. Das Wettbewerbsgebiet umfasst eine Fläche von ca. 10.350 m² und beinhaltet neben großen Teilen des bisherigen Schulgrundstücks auch Teile der angrenzenden Straßengrundstücke der Geschwister-Scholl-Straße bzw. der Ernst-Lindner-Straße. Das Raumprogramm für den Schulneubau sieht eine Nutzfläche von insgesamt ca. 5.300 m² vor. Der Wettbewerb wurde bei der Brandenburgischen Architektenkammer unter der Nummer W2025/06 registriert.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2025-07-14.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2025-06-03.
Auftragsbekanntmachung (2025-06-03) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Neubau der Grundschule "Geschwister Scholl" in 14712 Rathenow - Bekanntmachung eines Offenen Realisierungswettbewerb in zwei Phasen gemäß den Richtlinien für Planungswettbewerbe RPW 2013
Referenznummer: 038/2025
Kurze Beschreibung:
“Die Grundschule "Geschwister Scholl" in 14712 Rathenow soll zukünftig zu einer dreizügigen Schule ausgebaut und im Sinne einer Compartmentschule organisiert...”
Kurze Beschreibung
Die Grundschule "Geschwister Scholl" in 14712 Rathenow soll zukünftig zu einer dreizügigen Schule ausgebaut und im Sinne einer Compartmentschule organisiert werden. Zur Kapazitätserweiterung und zur Umsetzung des Compartmentkonzeptes ist der Neubau des Schulgebäudes erforderlich. Für die Planung dieses Neubaus führt die Stadt Rathenow einen offenen Realisierungswettbewerb in zwei Phasen durch. Die Auslobung erfolgt gemäß den Richtlinien für Planungswettbewerbe RPW 2013 sowie der Brandenburgischen "Arbeitshilfe Richtlinien für Planungswettbewerbe (RPW 2013)". Der Schulneubau soll auf dem Schulgrundstück östlich des bisherigen Schulgebäudes errichtet werden. Das Wettbewerbsgebiet umfasst eine Fläche von ca. 10.350 m² und beinhaltet neben großen Teilen des bisherigen Schulgrundstücks auch Teile der angrenzenden Straßengrundstücke der Geschwister-Scholl-Straße bzw. der Ernst-Lindner-Straße. Das Raumprogramm für den Schulneubau sieht eine Nutzfläche von insgesamt ca. 5.300 m² vor. Der Wettbewerb wurde bei der Brandenburgischen Architektenkammer unter der Nummer W2025/06 registriert.
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Art des Vertrags: Dienstleistungen
Produkte/Dienstleistungen: Dienstleistungen von Architekturbüros📦 Beschreibung
Interne Kennung: 038/2025
Beschreibung der Beschaffung:
“Der Wettbewerb wird anonym durchgeführt. Er richtet sich an Architekten und Architektinnen sowie bauvorlageberechtigte Ingenieure und Ingenieurinnen. Die...”
Beschreibung der Beschaffung
Der Wettbewerb wird anonym durchgeführt. Er richtet sich an Architekten und Architektinnen sowie bauvorlageberechtigte Ingenieure und Ingenieurinnen. Die Ausloberin erwartet von den teilnehmenden Planungsteams der ersten Phase grundsätzliche Ideenansätze zur Lösung der Wettbewerbsaufgabe. Die Entwürfe der Teilnehmenden werden nach Abgabe vorgeprüft und anschließend durch ein unabhängiges Preisgericht beurteilt. Das Preisgericht wählt aus den Teilnehmenden der ersten Phase bis zu 12 Entwürfe aus, die durch ihre Verfasser in der zweiten Phase weiter ausgearbeitet und konkretisiert werden. In der ersten Phase werden keine Preise vergeben. An der zweiten Phase teilnehmende und nicht prämierte Planungsteams erhalten eine Auf-wandsentschädigung, sofern sie eine prüffähige Arbeit einreichen. Im Ergebnis soll eine Arbeit als Sieger gekürt werden. Die Ausloberin beabsichtigt, nach Abschluss des Wettbewerbsverfahrens zunächst mit dem ersten Preisträger und gegebenenfalls mit allen Preisträgern nach der Vergabeverordnung (VgV) in der aktuellen Fassung zu führen.
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Art des Vertrags: Dienstleistungen
Produkte/Dienstleistungen: Dienstleistungen von Architekturbüros📦
Postanschrift: Berliner Straße 15
Postleitzahl: 14712
Stadt: Rathenow
Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung: Havelland🏙️ Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Wettbewerbsergebnis
Qualitätskriterium (Gewichtung): 50.0
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Arbeitsweise, Projektorganisation, Bearbeitungs- und Personalkonzeption
Qualitätskriterium (Gewichtung): 35.0
Preis ✅
Preis (Gewichtung): 15.0
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Zentrale Elemente des Verfahrens:
“Die Auslobung erfolgt als offener Realisierungswettbewerb in zwei Phasen gemäß den Richtlinien für Planungswettbewerbe RPW 2013 sowie der Brandenburgischen...”
Zentrale Elemente des Verfahrens
Die Auslobung erfolgt als offener Realisierungswettbewerb in zwei Phasen gemäß den Richtlinien für Planungswettbewerbe RPW 2013 sowie der Brandenburgischen "Arbeitshilfe Richtlinien für Planungswettbewerbe (RPW 2013)". Der Wettbewerb wurde bei der Brandenburgischen Architektenkammer unter der Nummer W2025/06 registriert. Die Architektenkammer wirkt vor, während und nach dem Wettbewerb beratend an dem Verfahren mit. Der Wettbewerb wird anonym durchgeführt. Er richtet sich an Architekten und Architektinnen sowie bauvorlageberechtigte Ingenieure und Ingenieurinnen. Die Ausloberin erwartet von den teilnehmenden Planungsteams der ersten Phase grundsätzliche Ideenansätze zur Lösung der Wettbewerbsaufgabe. Die Entwürfe der Teilnehmenden werden nach Abgabe vorgeprüft und anschließend durch ein unabhängiges Preisgericht beurteilt. Das Preisgericht wählt aus den Teilnehmenden der ersten Phase bis zu 12 Entwürfe aus, die durch ihre Verfasser in der zweiten Phase weiter ausgearbeitet und konkretisiert werden. Das Preisgericht kann zudem Nachrücker für den Fall bestimmen, dass ausgewählte Teilnehmende eine Teilnahme an der zweiten Phase ablehnen. In der ersten Phase werden keine Preise vergeben. An der zweiten Phase teilnehmende und nicht prämierte Planungsteams erhalten eine Aufwandsentschädigung, sofern sie eine prüffähige Arbeit einreichen. Im Ergebnis soll eine Arbeit als Sieger gekürt werden. Die Ausloberin beabsichtigt, nach Abschluss des Wettbewerbsverfahrens zunächst mit dem ersten Preisträger und gegebenenfalls mit allen Preisträgern nach der Vergabeverordnung (VgV) in der aktuellen Fassung zu führen. Im Anschluss an den Wettbewerb, unter Würdigung der Empfehlung des Preisgerichts soll ein Preisträger mindestens mit den Leistungsphasen 2 bis 4 und optional in Stufen auch mit den Leistungsphasen 5 - 8 sowie ggf. mit der Leistungsphase 9 nach § 34 HOAI 2021 beauftragt werden - Wettbewerbssumme: 115.500 EUR netto
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Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2025-07-14 14:00:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️ Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 2025-06-19 23:59:59 📅
Zusätzliche Informationen:
“Der Auftraggeber behält sich das Recht vor, fehlende Unterlagen für das Verhandlungsverfahren innerhalb einer festgesetzten Frist nachzufordern. Sollten die...”
Zusätzliche Informationen
Der Auftraggeber behält sich das Recht vor, fehlende Unterlagen für das Verhandlungsverfahren innerhalb einer festgesetzten Frist nachzufordern. Sollten die angeforderten Unterlagen oder Nachweise nicht rechtzeitig vorgelegt werden, kann dies zum Ausschluss führen. Diese Regelung gilt ausschließlich für die Unterlagen, die im Rahmen des Verhandlungsverfahrens benötigt werden. Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen (§ 56 Abs. 3 VgV). Für die Einreichung der Wettbewerbsarbeiten liegt es in der Verantwortung der Teilnehmenden sicherzustellen, dass alle geforderten Leistungen fristgerecht eingereicht werden. Eine Nachreichung ist in diesem Fall ausgeschlossen.
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Jeder Dienstleistungsauftrag im Anschluss an den Wettbewerb wird an einen der Gewinner des Wettbewerbs vergeben ✅
Die Entscheidung der Jury ist für den Erwerber bindend ✅ Vergabekriterien
Gewichtungsart: Gewichtung (Punkte, genau)
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Begründung der Verfahrenswahl:
“Um die Anonymität des Wettbewerbsverfahrens zu wahren, darf kein Rückschluss auf die Entwurfsverfasser möglich sein. Die Übermittlung auf elektronischem Weg...”
Begründung der Verfahrenswahl
Um die Anonymität des Wettbewerbsverfahrens zu wahren, darf kein Rückschluss auf die Entwurfsverfasser möglich sein. Die Übermittlung auf elektronischem Weg über diese Vergabeplattform kann das nicht sicherstellen. Zudem sind Originalpläne und Modelle der Verfasser zu begutachten, die nur postalisch abgegeben werden können. Die Ausgabe der Wettbewerbsunterlagen erfolgt mit der Auslobung ab dem 2. Juni 2025. Die wesentlichen Wettbewerbsunterlagen stehen allen interessierten Büros zugangsfrei zum Download auf dem Vergabemarktplatz des Landes Brandenburg zur Verfügung. Dort stehen alle dem Wettbewerb zugehörigen Unterlagen bereit. Zu den jeweiligen Terminen werden die Zugänge zum Rückfragenbereich und ergänzende Wettbewerbsinformationen, zu Beginn der 2. Phase auch das Preisgerichtsprotokoll der 1. Phase bereitgestellt. Wettbewerbsunterlagen können nur auf diesem Weg abgerufen werden. Eine Zusendung per Post erfolgt nicht.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Eignungskriterium: Eintragung in ein relevantes Berufsregister
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Nachweis der Berechtigung zur Führung der Berufsbezeichnung Architekt bzw. Architektin durch Kopie der letzten Beitragsrechnung oder Kopie einer...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Nachweis der Berechtigung zur Führung der Berufsbezeichnung Architekt bzw. Architektin durch Kopie der letzten Beitragsrechnung oder Kopie einer Bescheinigung der jeweiligen Architekten- bzw. Ingenieurkammer zum Nachweis der Bauvorlageberechtigung, die nicht älter als 2 Jahre ist (Stichtag ist der 2. Juni 2025). Teilnahmeberechtigt sind Architekten und Architektinnen sowie bauvorlageberechtigte Ingenieure und Ingenieurinnen im Sinne der Ziffern 1 bis 3 1. Natürliche Personen, die freiberuflich tätig und entsprechend den Regelungen ihres Heimatstaates berechtigt sind, die Berufsbezeichnung Architekt oder Architektin bzw. bauvorlageberechtigter Ingenieur oder bauvorlageberechtigte Ingenieurin zu führen. Wettbewerb Neubau Grundschule "Geschwister-Scholl" Rathenow Teil I Verfahren 6 Ist in dem Heimatstaat der Person die Berufsbezeichnung nicht geregelt, so erfüllt die fachliche Voraussetzung, wer über ein Diplom, Prüfzeugnis oder sonstigen Befähigungsnachweis als Architekt oder Architektin bzw. Ingenieur oder Ingenieurin verfügt, dessen Anerkennung nach der Richtlinie 2005/36/EG vom 07.09.2005 des Europäischen Parlaments und des Rates der Europäischen Union gewährleistet ist. 2. Juristische Personen, zu deren satzungsmäßigem Geschäftszweck die dem Projekt entsprechenden Fach-/Planungsleistungen gehören, sofern einer der Gesellschafter oder der bevollmächtigte Vertreter der juristischen Person sowie die Verfasser der Planungsleistungen, die an natürliche Personen gestellten Anforderungen erfüllen. 3. Bietergemeinschaften aus natürlichen Personen und/oder juristischen Personen, so-fern alle Partner die Anforderungen nach Ziffer 1 respektive 2 erfüllen. Es ist ein bevollmächtigter Vertreter zu benennen. Mitglieder von Bewerbungsgemeinschaften sowie Mitarbeiter, die an der Ausarbeitung einer Wettbewerbsarbeit beteiligt waren, dürfen sich nicht an weiteren Wettbewerbsbeiträgen beteiligen. Verstöße hiergegen haben den Ausschluss sämtlicher Arbeiten der Beteiligten zur Folge. Die Eigenerklärungen zum Vorliegen der Eignungskriterien und der Teilnahmeberechtigung sowie zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. § 123 und 124 sind in der 1. Phase gemeinsam mit der Verfassererklärung abzugeben (siehe Formblatt Eigenerklärungen sowie Kap. I.13, I.15 und I.18). Das Vorliegen der Eigenerklärungen wird nach Abschluss der 1. Phase geprüft. Sie ist Voraussetzung für die Teilnahme an der 2. Phase. Soweit ein Preisträger wegen mangelnder Teilnahmeberechtigung oder Verstoßes gegen Wettbewerbsregeln nicht berücksichtigt werden kann, rücken ggf. weitere Preisträger sowie sonstige Teilnehmende in der Rangfolge des Preisgerichts nach, soweit das Preisgericht ausweislich des Protokolls nichts anderes bestimmt hat (vgl. § 79 Abs. 5 Satz 4 VgV; § 8 Abs. 1 U Abs. 2 RPW 2013). Nachweise zum Vorliegen der Eignungskriterien (Kap. I.18) sind nach Abschluss des Wettbewerbs und vor den Vergabeverhandlungen zu erbringen. Sie werden im Zuge des Verhandlungsverfahrens geprüft. Grundsätzlich ist Eignungsleihe nach § 47 VgV möglich. Für Nachunternehmer sind im Verhandlungsverfahren die Erklärungen und - bezogen auf den jeweiligen Leistungsanteil - die Eignungsnachweise sowie eine Verpflichtungserklärung vorzulegen.
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Eignungskriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Referenznachweis der verantwortlichen Objektplanung Architektur: Ein realisiertes Projekt (mind. Leistungsphasen 2-8 nach § 34 HOAI 2021) von einem...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Referenznachweis der verantwortlichen Objektplanung Architektur: Ein realisiertes Projekt (mind. Leistungsphasen 2-8 nach § 34 HOAI 2021) von einem Bauvorhaben der Honorarzone III oder höher mit einem Baukostenvolumen von mindestens 5 Mio. EUR netto (in den Kostengruppen 300 und 400), letzte erbrachte Leistungsphase nach dem 01.01.2015, mit Angabe des Auftraggebers. Das Referenzprojekt muss dem Bereich öffentliche Bauten zugeordnet wer-den können. Nachweis in Form eines Referenzblattes (Hinweis: als nachgewiesen gilt die Referenz, wenn die Leistungsphase 8 bis zum Zeitpunkt der Veröffentlichung des Wettbewerbsverfahrens abgeschlossen ist).
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Eignungskriterium: Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Gefordert wird im Auftragsfall eine Berufshaftpflichtversicherung mit Mindestdeckungssummen von 3,0 Mio. EUR für Personenschäden sowie 2,0 Mio. EUR Sach-...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Gefordert wird im Auftragsfall eine Berufshaftpflichtversicherung mit Mindestdeckungssummen von 3,0 Mio. EUR für Personenschäden sowie 2,0 Mio. EUR Sach- und Vermögensschäden. Nach Abschluss des Wettbewerbs ist der Nachweis einer bestehenden Haftpflichtversicherung zu erbringen. Sofern die bestehende Berufshaftpflichtversicherung nur mit niedrigeren Deckungssummen vorliegt, ist zusätzlich eine Eigenerklärung, diese Versicherung im Falle einer Beauftragung auf die geforderten Mindestdeckungssummen zu erhöhen, beizufügen. Im Verhandlungsverfahren ist von den Preisträgern, die nicht bereits über eine Berufshaftpflichtversicherung mit den geforderten Mindestdeckungssummen verfügen, zum Nachweis ihrer Eignung für die Auftragserteilung außerdem die Bestätigung eines Haftpflichtversicherers vorzulegen, dass im Auftragsfall eine Haftpflichtversicherung mit den geforderten Mindestdeckungssummen abgeschlossen werden kann.
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Ausschlussgrund: Verstoß gegen die in den rein innerstaatlichen Ausschlussgründen verankerten Verpflichtungen
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung
Betrug
Korruption
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Steuern
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Sozialversicherungsbeiträgen
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen
Zahlungsunfähigkeit
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften
Schwerwiegendes berufliches Fehlverhalten
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen
Täuschung, Zurückhaltung von Informationen, Unfähigkeit zur Vorlage erforderlicher Unterlagen oder Erlangung vertraulicher Informationen zu dem Verfahren
Beschreibung der Ausschlussgründe:
“Ausdrücklich ausgeschlossen von der Teilnahme sind jene Personen, die unter die Teilnahmehindernisse laut § 4 Abs. 2 RPW 2013 fallen.”
“Bekanntmachungs-ID: CXP9Y6XHMML
Die Beurteilungsmaßstäbe gem. Kap.I Nr.16.2 der Auslobung gelten für beide Wettbwerbsphasen. Sie ergeben sich aus den...”
Zusätzliche Informationen
Bekanntmachungs-ID: CXP9Y6XHMML
Die Beurteilungsmaßstäbe gem. Kap.I Nr.16.2 der Auslobung gelten für beide Wettbwerbsphasen. Sie ergeben sich aus den Zielsetzungen der Auslobung und den Antworten des Preisgerichts auf die Rückfragen, für die 2. Phase außerdem aus dem Protokoll der Preisgerichtssitzung der 1. Phase.
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Name: Vergabekammer des Landes Brandenburg
Nationale Registrierungsnummer: 03318661719
Postanschrift: Heinrich-Mann-Allee 107
Postleitzahl: 14473
Postort: Potsdam
Region: Potsdam, Kreisfreie Stadt🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@mwaek.brandenburg.de📧
Telefon: 0049 331 8661719📞 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen. Der § 160 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) lautete: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein; (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist zulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichung des Nachprüfungsantrags erkennt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt wurden, 3. Verstößt gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Freistellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt.
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Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2025-06-03+02:00 📅
Quelle: OJS 2025/S 106-358436 (2025-06-03)