Der Abbruch, Bestand und Neubau der staatlichen Berufsschule I in Bayreuth erstreckt sich über drei Bauabschnitte. Der Leistungsumfang der Vergabeeinheit Fliesenarbeiten erstreckt sich über den Bauabschnitt BA1 und enthält vorab allgemeine und gewerkespezifische Hinweise, Bemerkungen und Vorgaben. Die eigentlichen Leistungen sind anschließend für die Arbeiten des Hauptgebäudes (Schule) und des Nebengebäudes (Hausmeisterhaus) einzeln erfasst. Die Arbeiten der Schule untergliedern sich dabei in deren vorbereitende Maßnahmen und Arbeiten, wie z.B. Reinigen und Schützen, Untergrundvorbereitung und Abdichtung. Anschließend sind die eigentlichen Fliesenarbeiten, sowie der Einbau von Profilen, Fugen, Einbauteilen und das dazugehörige Anarbeiten, beschrieben. Grundsätzlich handelt es sich im Schulgebäude um eine Betonbauweise mit Ortbeton und Betonfertigteilen erstellt. Raumtrennungen und Vorsatzschalen werden aus Leichtbauwänden erstellt. Im Gebäude ist ein Farbkonzept für die Orientierung konzipiert. Dadurch ergibt sich ein hoher Abstimmungsbedarf zwischen Wandfarbe, Fliesenfarbe und Möbelfarbe, was sich in der nötigen Bemusterung und Fliesenauswahl widerspiegelt. Das Nebengebäude Hausmeisterhaus ist in monolithischer Ziegelbauweise mit Betondecken errichtet und wird im Eingangsbereich, im Technik- und Hauswirtschaftsraum, sowie im Badezimmer am Boden und in Teilbereichen der Wand, mit Fliesen versehen. Auch hier gliedern sich die Arbeiten in vorbereitende Maßnahmen und Arbeiten, den eigentlichen Fliesenarbeiten, sowie den dazugehörigen Einbauelementen und Profilen. Bei den gesamten Fliesenarbeiten Schul- und Nebengebäude ergeben sich Schnittpunkte zu mehreren Gewerken wie z.B. Trockenbau, Maler/Putzer, Innentüren, technischer Gebäudeausrüstung etc.. Aus der Gebäudenutzung als Berufsschule ergeben sich zum Teil hohe Ansprüche an die Abdichtung und Beständigkeit der Fliesenflächen. Diese müssen vom System erfüllt und abgebildet werden können. Das zur Verfügung stehende Baufeld (Sicherheitsbereich) ist begrenzt, die dreiseitig angrenzenden Bestandsgebäude sind während der Arbeiten in Nutzung. Das Montagekonzept ist entsprechend der beengten örtlichen Verhältnisse aufzustellen. Die Sicherheit der angrenzenden Gebäude muss zu jeder Zeit gewährleistet sein.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2025-06-02.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2025-04-29.
Auftragsbekanntmachung (2025-04-29) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Neubau der staatlichen Berufsschule I, Bayreuth - 0111 Fliesen BA 1
Kurze Beschreibung:
“Der Abbruch, Bestand und Neubau der staatlichen Berufsschule I in Bayreuth erstreckt sich über drei Bauabschnitte.
Der Leistungsumfang der Vergabeeinheit...”
Kurze Beschreibung
Der Abbruch, Bestand und Neubau der staatlichen Berufsschule I in Bayreuth erstreckt sich über drei Bauabschnitte.
Der Leistungsumfang der Vergabeeinheit Fliesenarbeiten erstreckt sich über den Bauabschnitt BA1 und enthält vorab allgemeine und gewerkespezifische Hinweise, Bemerkungen und Vorgaben.
Die eigentlichen Leistungen sind anschließend für die Arbeiten des Hauptgebäudes (Schule) und des Nebengebäudes (Hausmeisterhaus) einzeln erfasst. Die Arbeiten der Schule untergliedern sich dabei in deren vorbereitende Maßnahmen und Arbeiten, wie z.B. Reinigen und Schützen, Untergrundvorbereitung und Abdichtung. Anschließend sind die eigentlichen Fliesenarbeiten, sowie der Einbau von Profilen, Fugen, Einbauteilen und das dazugehörige Anarbeiten, beschrieben. Grundsätzlich handelt es sich im Schulgebäude um eine Betonbauweise mit Ortbeton und Betonfertigteilen erstellt. Raumtrennungen und Vorsatzschalen werden aus Leichtbauwänden erstellt. Im Gebäude ist ein Farbkonzept für die Orientierung konzipiert. Dadurch ergibt sich ein hoher Abstimmungsbedarf zwischen Wandfarbe, Fliesenfarbe und Möbelfarbe, was sich in der nötigen Bemusterung und Fliesenauswahl widerspiegelt. Das Nebengebäude Hausmeisterhaus ist in monolithischer Ziegelbauweise mit Betondecken errichtet und wird im Eingangsbereich, im Technik- und Hauswirtschaftsraum, sowie im Badezimmer am Boden und in Teilbereichen der Wand, mit Fliesen versehen. Auch hier gliedern sich die Arbeiten in vorbereitende Maßnahmen und Arbeiten, den eigentlichen Fliesenarbeiten, sowie den dazugehörigen Einbauelementen und Profilen. Bei den gesamten Fliesenarbeiten Schul- und Nebengebäude ergeben sich Schnittpunkte zu mehreren Gewerken wie z.B. Trockenbau, Maler/Putzer, Innentüren, technischer Gebäudeausrüstung etc.. Aus der Gebäudenutzung als Berufsschule ergeben sich zum Teil hohe Ansprüche an die Abdichtung und Beständigkeit der Fliesenflächen. Diese müssen vom System erfüllt und abgebildet werden können. Das zur Verfügung stehende Baufeld (Sicherheitsbereich) ist begrenzt, die dreiseitig angrenzenden Bestandsgebäude sind während der Arbeiten in Nutzung. Das Montagekonzept ist entsprechend der beengten örtlichen Verhältnisse aufzustellen. Die Sicherheit der angrenzenden Gebäude muss zu jeder Zeit gewährleistet sein.
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Art des Vertrags: Bauleistung
Produkte/Dienstleistungen: Boden- und Fliesenarbeiten📦 Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Der Abbruch, Bestand und Neubau der staatlichen Berufsschule I in Bayreuth erstreckt sich über drei Bauabschnitte.
Der Leistungsumfang der Vergabeeinheit...”
Beschreibung der Beschaffung
Der Abbruch, Bestand und Neubau der staatlichen Berufsschule I in Bayreuth erstreckt sich über drei Bauabschnitte.
Der Leistungsumfang der Vergabeeinheit Fliesenarbeiten erstreckt sich über den Bauabschnitt BA1 und enthält vorab allgemeine und gewerkespezifische Hinweise, Bemerkungen und Vorgaben.
Die eigentlichen Leistungen sind anschließend für die Arbeiten des Hauptgebäudes (Schule) und des Nebengebäudes (Hausmeisterhaus) einzeln erfasst. Die Arbeiten der Schule untergliedern sich dabei in deren vorbereitende Maßnahmen und Arbeiten, wie z.B. Reinigen und Schützen, Untergrundvorbereitung und Abdichtung. Anschließend sind die eigentlichen Fliesenarbeiten, sowie der Einbau von Profilen, Fugen, Einbauteilen und das dazugehörige Anarbeiten, beschrieben. Grundsätzlich handelt es sich im Schulgebäude um eine Betonbauweise mit Ortbeton und Betonfertigteilen erstellt. Raumtrennungen und Vorsatzschalen werden aus Leichtbauwänden erstellt. Im Gebäude ist ein Farbkonzept für die Orientierung konzipiert. Dadurch ergibt sich ein hoher Abstimmungsbedarf zwischen Wandfarbe, Fliesenfarbe und Möbelfarbe, was sich in der nötigen Bemusterung und Fliesenauswahl widerspiegelt. Das Nebengebäude Hausmeisterhaus ist in monolithischer Ziegelbauweise mit Betondecken errichtet und wird im Eingangsbereich, im Technik- und Hauswirtschaftsraum, sowie im Badezimmer am Boden und in Teilbereichen der Wand, mit Fliesen versehen. Auch hier gliedern sich die Arbeiten in vorbereitende Maßnahmen und Arbeiten, den eigentlichen Fliesenarbeiten, sowie den dazugehörigen Einbauelementen und Profilen. Bei den gesamten Fliesenarbeiten Schul- und Nebengebäude ergeben sich Schnittpunkte zu mehreren Gewerken wie z.B. Trockenbau, Maler/Putzer, Innentüren, technischer Gebäudeausrüstung etc.. Aus der Gebäudenutzung als Berufsschule ergeben sich zum Teil hohe Ansprüche an die Abdichtung und Beständigkeit der Fliesenflächen. Diese müssen vom System erfüllt und abgebildet werden können. Das zur Verfügung stehende Baufeld (Sicherheitsbereich) ist begrenzt, die dreiseitig angrenzenden Bestandsgebäude sind während der Arbeiten in Nutzung. Das Montagekonzept ist entsprechend der beengten örtlichen Verhältnisse aufzustellen. Die Sicherheit der angrenzenden Gebäude muss zu jeder Zeit gewährleistet sein.
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅ Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2025-06-02 10:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2025-06-02 10:00:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 60
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der
Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation
von Bauunternehmen e.V....”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der
Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation
von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis). Bei Einsatz von
Nachunternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese
präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation
erfüllen.Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen
Nachweis der Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt 124
„Eigenerklärung zur Eignung“ vorzulegen. Bei Einsatz von
Nachunternehmen sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen
auch für diese abzugeben. Sind die Nachunternehmen präqualifiziert, reicht
die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für die
Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis)
geführt werden. Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die
Eigenerklärungen (auch die der Nachunternehmen) auf gesondertes
Verlangen durch Vorlage der in der „Eigenerklärung zur Eignung“
genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen.
Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine
Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen. (gem. FB 211EU)
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Nordbayern
Nationale Registrierungsnummer: DE811335517
Postanschrift: Postfach 606
Postleitzahl: 91522
Postort: Ansbach
Region: Ansbach, Kreisfreie Stadt🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer.nordbayern@reg-mfr.bayern.de📧 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Auf die Rügeobliegenheiten nach § 160 Abs. 3 GWB wird verwiesen. Ein Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 S.1 Nr. 4 GWB insbesondere unzulässig, soweit...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Auf die Rügeobliegenheiten nach § 160 Abs. 3 GWB wird verwiesen. Ein Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 S.1 Nr. 4 GWB insbesondere unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen,
vergangen sind.
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Quelle: OJS 2025/S 084-278927 (2025-04-29)