Die Stadtwerke Neustadt / Weinstraße beabsichtigen die folgenden Bauarbeiten zum Neubau eines Wasserwerkes mit Wasserkammern und Absetzbecken ausführen zu lassen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2025-06-25.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2025-05-12.
Auftragsbekanntmachung (2025-05-12) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Neubau des Wasserwerks Ordenswald in Neustadt an der Weinstraße - Los 12 - Tief- und Leitungsbauarbeiten
Referenznummer: 25-06-25-1000
Kurze Beschreibung:
“Die Stadtwerke Neustadt / Weinstraße beabsichtigen die folgenden Bauarbeiten zum Neubau eines Wasserwerkes mit Wasserkammern und Absetzbecken ausführen zu lassen.”
Kurze Beschreibung
Die Stadtwerke Neustadt / Weinstraße beabsichtigen die folgenden Bauarbeiten zum Neubau eines Wasserwerkes mit Wasserkammern und Absetzbecken ausführen zu lassen.
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Art des Vertrags: Bauleistung
Produkte/Dienstleistungen: Bauarbeiten📦
Geschätzter Wert ohne MwSt: 783 695 EUR 💰
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Neubau des Wasserwerks Ordenswald in Neustadt an der Weinstraße - Los 12 - Tief- und Leitungsbauarbeiten - ca. 1.382 m³ Aushub bis ca. 2,00 m lösen, lagern...”
Beschreibung der Beschaffung
Neubau des Wasserwerks Ordenswald in Neustadt an der Weinstraße - Los 12 - Tief- und Leitungsbauarbeiten - ca. 1.382 m³ Aushub bis ca. 2,00 m lösen, lagern und wiedereinbauen - ca. 460 m³ Feinsand liefern und einbauen - ca. 370 m² Pflasterfläche aufnehmen, lagern und wiederherstellen - ca. 190 m² neue Pflasterfläche herstellen - ca. 55 m² Rasengittersteine einbauen - ca. 90 m Tiefbordsteine einbauen - ca. 200 m² Schottertragschicht herstellen - ca. 105 m Spritzschutz mit Betonplatte 30x30 cm herstellen - ca. 75 m GJS Trinkwasserleitung DN 250, PN 16 - ca. 300 m GJS Rohwasserleitung DN 300, PN 10 - ca. 255 m GJS Trinkwasserleitung DN 400, PN10/PN16 - ca. 37 m GJS Trinkwasserleitung DN 600, PN 16 - ca. 1 St. Schieber DN 250, PN 16 - ca. 2 St. Absperrklappen DN 300, PN 10 - ca. 6 St. Absperrklappen DN 400, PN 10 - ca. 3 St. Absperrklappen DN 400, PN 16 - ca. 100 m PE-Abwasserleitung DN/OD 63 - ca. 185 m PE-Abwasserleitung DN/OD 90 - ca. 15 m PE-Abwasserleitung DN/OD 110 - ca. 8 m PE-Abwasserleitung DN/OD 160 - ca. 35 m PE-Abwasserleitung DN/OD 400 - ca. 1 St. Stahlbetonschacht DN 1200 einbauen - ca. 315 m Graben für Kabelleerrohre herstellen (T = 0,91 - 1,41 m, B = 0,60 - 1,00 m) - ca. 915 m Kabelleerrohre DN 110 - ca. 10 m Kabelleerrohre DN 200 - ca. 6 St. PP-Kabelzugschächte einbauen - ca. 95 m Graben für Erdstromkabel herstellen (T = 1,10 m, B = 0,90 m) - ca. 420 m Niederspannungskabel verlegen - ca. 240 m Mittelspannungskabel verlegen - ca. 410 m Erdungssammelleitung verlegen - ca. 1 St. Fundament für Notstromaggregat herstellen (ca. 12,5 m³ Stahlbeton) - ca. 1 St. Fundament Außentreppe herstellen (ca. 3 m³ Stahlbeton) - ca. 10 m Winkelstützwand (H = 0,55 - 2,05 m) - ca. 35 St. Betonblockstufen einbauen
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅ Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2025-06-25 10:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2025-06-25 10:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Ort): Die Angebotseröffnung erfolgt ausschließlich elektronisch.
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren):
“Bieter oder deren Bevollmächtigte sind bei der Öffnung der Angebote nicht zugelassen.”
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 50
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Angaben, die mit dem Angebot vorzulegen sind: --- - Eigenerklärung des Bieters über die Eintragung in ein Berufs- oder Handelsregister. --- Für die...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Angaben, die mit dem Angebot vorzulegen sind: --- - Eigenerklärung des Bieters über die Eintragung in ein Berufs- oder Handelsregister. --- Für die vorgenannten Auskünfte (Eigenerklärungen) sind entsprechende Formblätter den Vergabeunterlagen beigefügt (Formblatt 124). Ebenso zugelassen ist die Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) als vorläufiger Beleg der Eignung. Eigenerklärungen und Eignungsnachweise, die durch Präqualifizierung geführt werden, sind zugelassen. Die durch Präqualifizierung geführten Eigenerklärungen und Eignungsnachweise müssen die gestellten auftragsbezogenen Mindestanforderungen nachweisen. --- Auf Verlangen der Vergabestelle sind durch den Bieter zum Beleg seiner Eigenerklärungen als Nachweise vorzulegen: --- - Nachweis über die Eintragung in ein Berufs- oder Handelsregister bzw. ein den Rechtsvorschriften seines Sitzstaates entsprechender Nachweis (wie Handelsregister, Berufskammern der Länder, Handwerksrolle) --- Die Vergabestelle behält sich vor, weitere Auskünfte und Bestätigungen/Nachweise, die zur Überprüfung der Eigenerklärung dienen, zu verlangen bzw. einzuholen. --- . Werden die Leistungen von einer Bietergemeinschaft angeboten, sind die Auskünfte für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft zu erklären. Will sich der Bieter bei der Leistungserbringung eines Dritten (Nachunternehmer, Eignungsleihe) bedienen, sind die Auskünfte ggf. auch vom Dritten abzugeben. Die Vergabestelle behält sich vor, weitere Erklärungen oder Nachweise zur Eignung anzufordern.
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Angaben, die mit dem Angebot vorzulegen sind: --- 1.) Eigenerklärung zum Umsatz des Unternehmens in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit er...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Angaben, die mit dem Angebot vorzulegen sind: --- 1.) Eigenerklärung zum Umsatz des Unternehmens in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit er Leistungen betrifft, die mit der Maßnahme vergleichbar sind, unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Aufträgen. --- Für die vorgenannten Auskünfte (Eigenerklärungen) sind entsprechende Formblätter den Vergabeunterlagen beigefügt (Formblatt 124). Ebenso zugelassen ist die Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) als vorläufiger Beleg der Eignung. Eigenerklärungen und Eignungsnachweise, die durch Präqualifizierung geführt werden, sind zugelassen. Die durch Präqualifizierung geführten Eigenerklärungen und Eignungsnachweise müssen die gestellten auftragsbezogenen Mindestanforderungen nachweisen. --- Die Vergabestelle behält sich vor, Auskünfte und Bestätigungen/Nachweise, die zur Überprüfung der Eigenerklärung dienen, zu verlangen bzw. einzuholen. --- Werden die Leistungen von einer Bietergemeinschaft angeboten, sind die Auskünfte/Nachweise für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft zu erklären. --- Will sich der Bieter bei der Leistungserbringung eines Dritten (Nachunternehmer, Eignungsleihe) bedienen, sind die Auskünfte erforderlichenfalls auch von Dritten abzugeben. Die Vergabestelle behält sich vor, weitere Erklärungen oder Nachweise zur Eignung anzufordern.
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Angaben, die mit dem Angebot vorzulegen sind: --- 1.) Eigenerklärung über die Ausführung vergleichbarer Leistungen in den letzten fünf Jahren --- 2.)...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Angaben, die mit dem Angebot vorzulegen sind: --- 1.) Eigenerklärung über die Ausführung vergleichbarer Leistungen in den letzten fünf Jahren --- 2.) Eigenerklärung über die Bereithaltung der für die Ausführung der Leistung erforderlichen Arbeitskräfte --- Für die vorgenannten Auskünfte (Eigenerklärungen) sind entsprechende Formblätter den Vergabeunterlagen beigefügt (Formblatt 124).Ebenso zugelassen ist die Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) als vorläufiger Beleg der Eignung. Eigenerklärungen und Eignungsnachweise, die durch Präqualifizierung geführt werden, sind zugelassen. Die durch Präqualifizierung geführten Eigenerklärungen und Eignungsnachweise müssen die gestellten auftragsbezogenen Mindestanforderungen nachweisen.---- . Auf Verlangen der Vergabestelle sind durch den Bieter zum Beleg seiner Eigenerklärungen folgende Nachweise vorzulegen: --- Drei Referenzen, die mit der ausgeschriebenen Leistung vergleichbar sind, mit folgenden Angaben: Ansprechpartner; Art der ausgeführten Leistung; Auftragssumme; Ausführungszeitraum; stichwortartige Benennung des ausgeführten maßgeblichen Leistungsumfanges, --- Angaben zu Arbeitskräften: Zahl der in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Lohngruppen mit extra ausgewiesenem Leitungspersonal. --- . Werden die Leistungen von einer Bietergemeinschaft angeboten, sind die Auskünfte/Nachweise für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft zu erklären. Will sich der Bieter bei der Leistungserbringung eines Dritten (Nachunternehmer, Eignungsleihe) bedienen, sind die Auskünfte erforderlichenfalls auch von Dritten abzugeben. Die Vergabestelle behält sich vor, weitere Erklärungen oder Nachweise zur Eignung anzufordern.
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“1.) Erklärung, ob und hinsichtlich welcher Leistungen sich der Bieter der Kapazitäten anderer Unternehmen bedient. --- 2.) ggf. Erklärung, dass die...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
1.) Erklärung, ob und hinsichtlich welcher Leistungen sich der Bieter der Kapazitäten anderer Unternehmen bedient. --- 2.) ggf. Erklärung, dass die Kapazitäten anderer Unternehmen im Auftragsfall zur Verfügung stehen (Formblatt 236 Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen). --- Die Vergabestelle behält sich vor, weitere Auskünfte und Bestätigungen/Nachweise, die zur Überprüfung der Eigenerklärung dienen, zu verlangen bzw. einzuholen. --- Für die vorgenannten Auskünfte (Eigenerklärungen) sind entsprechende Formblätter den Vergabeunterlagen beigefügt (Formblatt 235, 236). Ebenso zugelassen ist die Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) als vorläufiger Beleg der Eignung. Eigenerklärungen und Eignungsnachweise, die durch Präqualifizierung geführt werden, sind zugelassen. Die durch Präqualifizierung geführten Eigenerklärungen und Eignungsnachweise müssen die gestellten auftragsbezogenen Mindestanforderungen nachweisen. ----
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Der Bieter hat mit dem Angebot folgende Zertifikate vorzulegen: Güteschutz Kanalbau (RAL-GZ 961) Bieter müssen mit Angebotsabgabe und während der...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Der Bieter hat mit dem Angebot folgende Zertifikate vorzulegen: Güteschutz Kanalbau (RAL-GZ 961) Bieter müssen mit Angebotsabgabe und während der Werkleistung die fachliche Qualifikation (Fachkunde, technische Leistungsfähigkeit, Zuverlässigkeit der technischen Vertragserfüllung) und die Gütesicherung des Unternehmens nachweisen. Die Anforderungen der vom Deutschen Institut für Gütesicherung und Kennzeichnung e.V. herausgegebenen Gütesicherung Kanalbau RAL-GZ 961 Beurteilungsgruppe AK 3 sind zu erfüllen und nachzuweisen. Der Nachweis gilt als erbracht, wenn der Bieter die Einhaltung der Anforderungen und die Gütesicherung des Unternehmens nach Gütesicherung Kanalbau RAL-GZ 961 mit dem Besitz des entsprechenden RAL-Gütezeichens Kanalbau für die geforderte(n) Beurteilungsgruppe(n) nachweist. Der Nachweis gilt insbesondere als gleichwertig erbracht, wenn der Bieter die Einhaltung der Anforderungen durch einen Prüfbericht entsprechend Güte- und Prüfbestimmungen Abschnitt 4.1 für die geforderte(n) Beurteilungsgruppe(n) nachweist und eine Verpflichtung vorlegt, dass der Bieter im Auftragsfall für die Dauer der Werkleistung einen Vertrag zur Gütesicherung Kanalbau RAL-GZ 961 entsprechend Abschnitt 4.3 abschließt und die zugehörige "Eigenüberwachung" entsprechend Abschnitt 4.2 durchführt. Zum Nachweis der Eignung können auch gleichwertige Zertifikate von Drittanbietern vorgelegt werden. Unabhängig der Frage, von welchem Anbieter entsprechende Zertifikate vorgelegt werden, behält sich die Vergabestelle vor, sich die dem jeweiligen Zertifikat zu Grunde liegenden Unterlagen und Prüfberichte vorlegen zu lassen. DVGW-Zertifikat W3 (pe, ge) nach GW 301, oder gleichwertiger Nachweis Zum Nachweis der Eignung können auch gleichwertige Zertifikate von Drittanbietern vorgelegt werden. Unabhängig der Frage, von welchem Anbieter entsprechende Zertifikate vorgelegt werden, behält sich die Vergabestelle vor, sich die dem jeweiligen Zertifikat zu Grunde liegenden Unterlagen und Prüfberichte vorlegen zu lassen.
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Geforderte Kautionen und Garantien:
“Sicherheiten für Vertragserfüllung und Mängelansprüche (Details siehe Vergabeunterlagen)”
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln:
“Gemäß VOB/B (Details siehe Vergabeunterlagen)” Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
“Der Auftraggeber wendet die Regelungen des "Landesgesetz zur Gewährleistung von Tariftreue und Mindestentgelt bei öffentlichen Auftragsvergaben (LTTG)...”
Bedingungen für die Vertragserfüllung
Der Auftraggeber wendet die Regelungen des "Landesgesetz zur Gewährleistung von Tariftreue und Mindestentgelt bei öffentlichen Auftragsvergaben (LTTG) Rheinland-Pfalz" in der jeweils geltenden Fassung an.
“Bekanntmachungs-ID: CXP4YJV5KZK” Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Rheinland-Pfalz beim Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz
Nationale Registrierungsnummer: T:06131162234
Postanschrift: Stiftsstraße 9
Postleitzahl: 55116
Postort: Mainz
Region: Mainz, Kreisfreie Stadt🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer.rlp@mwvlw.rlp.de📧
Telefon: +49 6131162234📞
URL: https://www.mwvlw.rlp.de🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Von Bietern erkannte Verstöße der vergebenden Stelle gegen das geltende Vergaberecht hat...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Von Bietern erkannte Verstöße der vergebenden Stelle gegen das geltende Vergaberecht hat der Bieter bei der vergebenden Stelle gemäß den Fristen des § 160 Abs. 3 GWB elektronisch in Textform über die Vergabeplattform zu rügen. Erklärt die vergebende Stelle, dass sie einer Rüge nicht abhelfen will, hat der Bieter binnen einer Frist von 15 Tagen bei der unter VI. 4.1) genannten Stelle einen Nachprüfungsantrag zu stellen.
Mehr anzeigen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Quelle: OJS 2025/S 091-304708 (2025-05-12)