Das Grundstück mit den Fl. Nr. 1089 und 1089/2 an der Straße „Am Schallermoos“ liegt ca. 2,5 km östlich der Stadtmitte von Landshut im Ortsteil Schönbrunn am Rande eines ruhigen Siedlungsgebietes, angrenzend an einen weiteren Schulkomplex. Es ist bis zum Beginn der Neubaumaßnahme unbebaut und unterliegt bis zuletzt einer landwirtschaftlichen und gärtnerischen Benutzung und ist ca. 30.950 qm groß. Geplant ist auf diesem Grundstück der Neubau einer 3-zügigen Grundschule mit Konzept einer kooperativen Ganztagesbetreuung und einer 1-fach Sporthalle, Außensportflächen und Freianlagen. Dabei wurde der die Grundschule in 3 pavillonartige Baukörper mit 1-2 Geschossen unterteilt (Gebäudeteil A / B und C), welche im Innenbereich alle durch den großzügig angelegten Flurbereich und die Treppenanlagen verbunden sind. Die Grundschule umfasst eine Teilunterkellerung. Im Untergeschoss befinden sich Technik- und Lagerräume, der Fernwärmeanschluss, Hebeanlage sowie die Werkstatt des Hausmeisters. Im Erdgeschoss befinden sich im Gebäudeteil A die Mensa mit Küchen- Lager-, Kühl- und Personalräumen mit Speisesaal. Zudem befindet sich im direkten Raumverbund der Mensa auch die Pausenhalle, sowie der Haupteingangsbereich. Die Pausenhalle kann zudem als Aufenthaltsund Veranstaltungsbereich genutzt werden. Die Verwaltungsräumlichkeiten, Archive, und für das Betreuungspersonal notwendigen WC-Anlagen der Grundschule sind ebenfalls im Erdgeschoss Teil A angeordnet. Im Obergeschoss befinden sich im Gebäudeteil A zwei Klassenverbünde (Lerncluster). Um die zentralen Lernzentren gruppieren sich jeweils drei Klassenräume und 2 Horträume mit direkter räumlicher und visueller Beziehung zur zentralen Mitte, wo auch die Teamzimmer des pädagogischen Personals und die Sanitärräume angesiedelt sind. Im Erdgeschoss und Obergeschoss befindet sich im Gebäudeteil B auch je ein Lerncluster mit dem gleichen Gestaltungs- und Raumprinzipien. Zudem sind im Erdgeschoss die Fachunterrichtsräume für Werken, Gestalten, Musik und die Bibliothek hier platziert. Im Obergeschoss befinden sich die Lehrerzimmer und pädagogischen Nebenbereiche im Gebäudeteil B. Im Gebäudeteil C ist im Erdgeschoss die Einfeldsporthalle mit Geräteräumen und notwendigen Umkleiden, sowie Dusch- und WC-Bereichen untergebracht. Die Erschließung der Etagen erfolgt über die großzügigen Flurbereiche, der sogenannten Schulpromenade. Hier befinden sich die Treppenanlagen aus Stahlbeton und eine Personenbeförderungsanlage. Die Baukörper werden von zwei zentral angeordneten Lichthöfen durchbrochen und versorgen die Lernzentren mit natürlichem Tageslicht und Frischluft. Auf dem Flachdach bilden die extensiv begrünten Flachdächer mit den Lüftungsaufbauten den Gebäudeabschluss.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2025-10-13.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2025-08-12.
Auftragsbekanntmachung (2025-08-12) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Neubau einer 3-zügigen Grundschule im kooperativen Ganztag mit 1-fach Turnhalle, Außen- und Sportanlagen - 600.01 Lose Möblierung
Referenznummer: 2025-039
Kurze Beschreibung:
Das Grundstück mit den Fl. Nr. 1089 und 1089/2 an der Straße „Am Schallermoos“ liegt ca. 2,5 km östlich
der Stadtmitte von Landshut im Ortsteil Schönbrunn am Rande eines ruhigen Siedlungsgebietes, angrenzend an einen weiteren Schulkomplex. Es ist bis zum Beginn der Neubaumaßnahme unbebaut und unterliegt bis zuletzt einer landwirtschaftlichen und gärtnerischen Benutzung und ist ca. 30.950 qm groß.
Geplant ist auf diesem Grundstück der Neubau einer 3-zügigen Grundschule mit Konzept einer kooperativen Ganztagesbetreuung und einer 1-fach Sporthalle, Außensportflächen und Freianlagen.
Dabei wurde der die Grundschule in 3 pavillonartige Baukörper mit 1-2 Geschossen unterteilt (Gebäudeteil
A / B und C), welche im Innenbereich alle durch den großzügig angelegten Flurbereich und die Treppenanlagen verbunden sind.
Die Grundschule umfasst eine Teilunterkellerung. Im Untergeschoss befinden sich Technik- und
Lagerräume, der Fernwärmeanschluss, Hebeanlage sowie die Werkstatt des Hausmeisters.
Im Erdgeschoss befinden sich im Gebäudeteil A die Mensa mit Küchen- Lager-, Kühl- und Personalräumen
mit Speisesaal. Zudem befindet sich im direkten Raumverbund der Mensa auch die Pausenhalle, sowie der
Haupteingangsbereich. Die Pausenhalle kann zudem als Aufenthaltsund Veranstaltungsbereich genutzt
werden. Die Verwaltungsräumlichkeiten, Archive, und für das Betreuungspersonal notwendigen
WC-Anlagen der Grundschule sind ebenfalls im Erdgeschoss Teil A angeordnet.
Im Obergeschoss befinden sich im Gebäudeteil A zwei Klassenverbünde (Lerncluster). Um die zentralen
Lernzentren gruppieren sich jeweils drei Klassenräume und 2 Horträume mit direkter räumlicher und
visueller Beziehung zur zentralen Mitte, wo auch die Teamzimmer des pädagogischen Personals und die
Sanitärräume angesiedelt sind.
Im Erdgeschoss und Obergeschoss befindet sich im Gebäudeteil B auch je ein Lerncluster mit dem
gleichen Gestaltungs- und Raumprinzipien. Zudem sind im Erdgeschoss die Fachunterrichtsräume für
Werken, Gestalten, Musik und die Bibliothek hier platziert. Im Obergeschoss befinden sich die
Lehrerzimmer und pädagogischen Nebenbereiche im Gebäudeteil B.
Im Gebäudeteil C ist im Erdgeschoss die Einfeldsporthalle mit Geräteräumen und notwendigen Umkleiden,
sowie Dusch- und WC-Bereichen untergebracht.
Die Erschließung der Etagen erfolgt über die großzügigen Flurbereiche, der sogenannten Schulpromenade. Hier befinden sich die Treppenanlagen aus Stahlbeton und eine Personenbeförderungsanlage.
Die Baukörper werden von zwei zentral angeordneten Lichthöfen durchbrochen und versorgen die Lernzentren mit natürlichem Tageslicht und Frischluft.
Auf dem Flachdach bilden die extensiv begrünten Flachdächer mit den Lüftungsaufbauten den Gebäudeabschluss.
Das Grundstück mit den Fl. Nr. 1089 und 1089/2 an der Straße „Am Schallermoos“ liegt ca. 2,5 km östlich
der Stadtmitte von Landshut im Ortsteil Schönbrunn am Rande eines ruhigen Siedlungsgebietes, angrenzend an einen weiteren Schulkomplex. Es ist bis zum Beginn der Neubaumaßnahme unbebaut und unterliegt bis zuletzt einer landwirtschaftlichen und gärtnerischen Benutzung und ist ca. 30.950 qm groß.
Geplant ist auf diesem Grundstück der Neubau einer 3-zügigen Grundschule mit Konzept einer kooperativen Ganztagesbetreuung und einer 1-fach Sporthalle, Außensportflächen und Freianlagen.
Dabei wurde der die Grundschule in 3 pavillonartige Baukörper mit 1-2 Geschossen unterteilt (Gebäudeteil
A / B und C), welche im Innenbereich alle durch den großzügig angelegten Flurbereich und die Treppenanlagen verbunden sind.
Die Grundschule umfasst eine Teilunterkellerung. Im Untergeschoss befinden sich Technik- und
Lagerräume, der Fernwärmeanschluss, Hebeanlage sowie die Werkstatt des Hausmeisters.
Im Erdgeschoss befinden sich im Gebäudeteil A die Mensa mit Küchen- Lager-, Kühl- und Personalräumen
mit Speisesaal. Zudem befindet sich im direkten Raumverbund der Mensa auch die Pausenhalle, sowie der
Haupteingangsbereich. Die Pausenhalle kann zudem als Aufenthaltsund Veranstaltungsbereich genutzt
werden. Die Verwaltungsräumlichkeiten, Archive, und für das Betreuungspersonal notwendigen
WC-Anlagen der Grundschule sind ebenfalls im Erdgeschoss Teil A angeordnet.
Im Obergeschoss befinden sich im Gebäudeteil A zwei Klassenverbünde (Lerncluster). Um die zentralen
Lernzentren gruppieren sich jeweils drei Klassenräume und 2 Horträume mit direkter räumlicher und
visueller Beziehung zur zentralen Mitte, wo auch die Teamzimmer des pädagogischen Personals und die
Sanitärräume angesiedelt sind.
Im Erdgeschoss und Obergeschoss befindet sich im Gebäudeteil B auch je ein Lerncluster mit dem
gleichen Gestaltungs- und Raumprinzipien. Zudem sind im Erdgeschoss die Fachunterrichtsräume für
Werken, Gestalten, Musik und die Bibliothek hier platziert. Im Obergeschoss befinden sich die
Lehrerzimmer und pädagogischen Nebenbereiche im Gebäudeteil B.
Im Gebäudeteil C ist im Erdgeschoss die Einfeldsporthalle mit Geräteräumen und notwendigen Umkleiden,
sowie Dusch- und WC-Bereichen untergebracht.
Die Erschließung der Etagen erfolgt über die großzügigen Flurbereiche, der sogenannten Schulpromenade. Hier befinden sich die Treppenanlagen aus Stahlbeton und eine Personenbeförderungsanlage.
Die Baukörper werden von zwei zentral angeordneten Lichthöfen durchbrochen und versorgen die Lernzentren mit natürlichem Tageslicht und Frischluft.
Auf dem Flachdach bilden die extensiv begrünten Flachdächer mit den Lüftungsaufbauten den Gebäudeabschluss.
Art des Vertrags: Lieferungen
Produkte/Dienstleistungen: Möbel📦 Informationen über Lose
Dieser Vertrag ist in Lose unterteilt ✅
Höchstzahl der Lose, die an einen Bieter vergeben werden können: 3
Angebote können für eine maximale Anzahl von Losen eingereicht werden: 3
1️⃣
Interne Kennung: 27205d42-dd9f-4bf8-83ac-d185ff69899e
Titel: Los 1, Schulmöbel
Beschreibung der Beschaffung: 600.01.01 Schulmöbel
Postleitzahl: 84036
Stadt: Landshut
Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung: Landshut, Landkreis
🏙️ Dauer
Datum des Beginns: 2026-01-07 📅
Datum des Endes: 2026-06-26 📅
Vergabekriterien
Preis ✅
Preis (Gewichtung): 100
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
2️⃣
Interne Kennung: 955a5b1b-bdb1-4689-b154-67354213af4c
Titel: Los 2, Verwaltung
Beschreibung der Beschaffung: Los 2
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0002
3️⃣
Interne Kennung: 40f7787f-7fdf-44b8-88f4-d98c1c0a6061
Titel: Los 3, Ergänzendes Mobiliar
Beschreibung der Beschaffung: Los 3
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0003 Umfang der Beschaffung
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Schulmöbel📦
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2025-10-13 23:59:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2025-10-14 08:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren): Nur Vertreter des öffentlichen Auftraggebers
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 60 Tage Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Fortgeschrittene oder qualifizierte elektronische Signatur oder Siegel (im Sinne der Verordnung (EU) Nr 910/2014) erforderlich
Die Bietergemeinschaft, die den Zuschlag erhält, muss eine bestimmte Rechtsform aufweisen ✅
Eröffnungstermin: 2025-10-14 08:00:00 📅
Zusätzliche Informationen: Nur Vertreter des öffentlichen Auftraggebers
Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
Die elektronische Bestellung wird verwendet ✅
Elektronische Zahlung wird verwendet ✅
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 2025-10-06 23:59:00 📅
Zusätzliche Informationen:
Gemäß § 56 Abs. 2 VgV, § 51 Abs. 2 SektVO, § 16a Abs. 1 VOB/A-EU. Mögliche Hinweise des Auftraggebers in den Vergabeunterlagen sind zu beachten.
Klarstellung: Mit dem zuvorstehenden Satz "Eine Nachforderung von Unterlagen ist nicht ausgeschlossen" ist Folgendes gemeint: Der öffentliche Auftraggeber kann den Bewerber oder Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende oder unvollständige unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen oder zu vervollständigen oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen (vgl. § 56 Abs. 2 Satz 1 VgV). Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Preisangaben, wenn es sich um unwesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen (§ 56 Abs. 3 VgV).
Gemäß § 56 Abs. 2 VgV, § 51 Abs. 2 SektVO, § 16a Abs. 1 VOB/A-EU. Mögliche Hinweise des Auftraggebers in den Vergabeunterlagen sind zu beachten.
Klarstellung: Mit dem zuvorstehenden Satz "Eine Nachforderung von Unterlagen ist nicht ausgeschlossen" ist Folgendes gemeint: Der öffentliche Auftraggeber kann den Bewerber oder Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende oder unvollständige unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen oder zu vervollständigen oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen (vgl. § 56 Abs. 2 Satz 1 VgV). Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Preisangaben, wenn es sich um unwesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen (§ 56 Abs. 3 VgV).
Vergabekriterien
Gewichtungsart: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Der Vertrag enthält Bedingungen zur Vertragsausführung ✅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Eignungskriterium: Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Auflistungund kurze Beschreibung der Eignungskriterien siehe: https://bieterzugang.deutsche-evergabe.de/evergabe.bieter/api/supplier/external/subproject/90c98ea4-f1f9-40d1-af74-a3813a99eb77/suitabilitycriteria
Es ist eine bestehende Berufs- bzw. Betriebshaftpflichtversicherung bei einem in einem Mitgliedstaat der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum
zugelassenen Versicherungsunternehmen mit folgenden Deckungssummen nachzuweisen:
- 3.000.000,00 EUR für Personenschäden
- 1.000.000,00 EUR für Sachschäden
- 1.000.000,00 EUR für Vermögensschäden
Im Falle von geringeren Deckungssummen und/oder geringerer Maximierung der Ersatzleistung ist zusätzlich eine Erklärung
einzureichen, aus der hervorgeht, dass im Auftragsfall die Versicherung an die Anforderungen angepasst werden wird. Diese
Erklärung ist als Anlage zum Angebot im Arbeitsschritt „Eigene Anlagen“ des Bieterassistentenhochzula den.
Es ist eine bestehende Berufs- bzw. Betriebshaftpflichtversicherung bei einem in einem Mitgliedstaat der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum
zugelassenen Versicherungsunternehmen mit folgenden Deckungssummen nachzuweisen:
- 3.000.000,00 EUR für Personenschäden
- 1.000.000,00 EUR für Sachschäden
- 1.000.000,00 EUR für Vermögensschäden
Im Falle von geringeren Deckungssummen und/oder geringerer Maximierung der Ersatzleistung ist zusätzlich eine Erklärung
einzureichen, aus der hervorgeht, dass im Auftragsfall die Versicherung an die Anforderungen angepasst werden wird. Diese
Erklärung ist als Anlage zum Angebot im Arbeitsschritt „Eigene Anlagen“ des Bieterassistentenhochzula den.
Eignungskriterium: Referenzen zu bestimmten Arbeiten
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien siehe: https://bieterzugang.deutsche-evergabe.de/evergabe.bieter/api/supplier/external/subproject/90c98ea4-f1f9-40d1-af74-a3813a99eb77/suitabilitycriteria
Die Anforderung des Nachweises vergleichbarer Referenzen gemäß des Kriterienkatalogs zu den Eignungskriterien gilt auch für präqualifizierte Bieter. Präqualifizierte Bieter können sich dazu des AVPQ-Verzeichnisses bedienen, soweit dort Nachweise entsprechend vergleichbarer Referenzen hinterlegt sind. Präqualifizierte Bieter sollten prüfen, ob die im AVPQ-Verzeichnis hinterlegten Nachweise vergleichbare Referenzen betreffen und die Hinterlegung ggf. entsprechend anpassen. Alternativ können die Referenzen auch mit dem Angebot übermittelt werden.
Nimmt der Bieter in Hinblick auf die Kriterien für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit im Rahmen einer Eignungsleihe Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch, müssen diese gemeinsam für die Auftragsausführung haften; die Haftungserklärung ist gleichzeitig mit der "Verpflichtungserklärung" abzugeben (siehe Bewerbungsbedingungen).
Die Anforderung des Nachweises vergleichbarer Referenzen gemäß des Kriterienkatalogs zu den Eignungskriterien gilt auch für präqualifizierte Bieter. Präqualifizierte Bieter können sich dazu des AVPQ-Verzeichnisses bedienen, soweit dort Nachweise entsprechend vergleichbarer Referenzen hinterlegt sind. Präqualifizierte Bieter sollten prüfen, ob die im AVPQ-Verzeichnis hinterlegten Nachweise vergleichbare Referenzen betreffen und die Hinterlegung ggf. entsprechend anpassen. Alternativ können die Referenzen auch mit dem Angebot übermittelt werden.
Nimmt der Bieter in Hinblick auf die Kriterien für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit im Rahmen einer Eignungsleihe Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch, müssen diese gemeinsam für die Auftragsausführung haften; die Haftungserklärung ist gleichzeitig mit der "Verpflichtungserklärung" abzugeben (siehe Bewerbungsbedingungen).
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Eine Bietergemeinschaft hat mit ihrem Angebot eine Erklärung aller Mitglieder in Textform abzugeben,
- in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt ist,
- in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der für die Durchführung des Vertrags bevollmächtigte Vertreter bezeichnet ist,
- dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt,
- dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll
Eine Bietergemeinschaft hat mit ihrem Angebot eine Erklärung aller Mitglieder in Textform abzugeben,
- in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt ist,
- in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der für die Durchführung des Vertrags bevollmächtigte Vertreter bezeichnet ist,
- dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt,
- dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften.
Ausschlussgrund: Verstoß gegen die in den rein innerstaatlichen Ausschlussgründen verankerten Verpflichtungen
Beschreibung der Ausschlussgründe:
Gemäß § 123, 124 GWB, § 57, 42 Abs. 1 VgV und § 16 VOB/A
Es gelten die gesetzlichen Ausschlussvoraussetzungen nach
§§ 123 bis 126 GWB.
Der Bieter hat anzugeben, ob Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen und ob er selbst bzw. ein nach Satzung oder Gesetz für den Bieter Vertretungsberechtigter in den letzten zwei Jahren
• gem. § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz oder
• gem. § 98c des Aufenthaltsgesetzes
• gem. § 21 Abs. 1 Arbeitnehmerentsendegesetz oder
• gem. § 19 Abs. 1 Mindestlohngesetz mit einer Freiheitsstrafe
von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 Euro belegt worden ist. Es können weitere Ausschlussgründe in den Vergabeunterlagen genannt sein.
Es gelten die gesetzlichen Ausschlussvoraussetzungen nach
§§ 123 bis 126 GWB.
Der Bieter hat anzugeben, ob Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen und ob er selbst bzw. ein nach Satzung oder Gesetz für den Bieter Vertretungsberechtigter in den letzten zwei Jahren
• gem. § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz oder
• gem. § 98c des Aufenthaltsgesetzes
• gem. § 21 Abs. 1 Arbeitnehmerentsendegesetz oder
• gem. § 19 Abs. 1 Mindestlohngesetz mit einer Freiheitsstrafe
von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 Euro belegt worden ist. Es können weitere Ausschlussgründe in den Vergabeunterlagen genannt sein.
Der Bieter hat anzugeben inwieweit sein Unternehmen einen Bezug zu Russland hat. Dafür ist die “Eigenerklärung zu Artikel 5k der Verordnung (EU)“ auszufüllen und als Teil des Angebotes abzugeben. Diese Erklärung ist auch für Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Eignungsverleiher gem. den Bedingungen der Erklärung abzugeben.
Angebote können ausschließlich von registrierten Bewerbern über die Vergabeplattform (www.auftraege.bayern.de bzw. www.deutsche-evergabe.de) in Textform eingereicht werden.
Die Kommunikation (Fragen, Auskünfte) erfolgt ausschließlich über die Vergabeplattform. Dabei ist das Tool Frage stellen bzw. Fragen/Antworten zu verwenden.
Der Bieter hat anzugeben inwieweit sein Unternehmen einen Bezug zu Russland hat. Dafür ist die “Eigenerklärung zu Artikel 5k der Verordnung (EU)“ auszufüllen und als Teil des Angebotes abzugeben. Diese Erklärung ist auch für Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Eignungsverleiher gem. den Bedingungen der Erklärung abzugeben.
Angebote können ausschließlich von registrierten Bewerbern über die Vergabeplattform (www.auftraege.bayern.de bzw. www.deutsche-evergabe.de) in Textform eingereicht werden.
Die Kommunikation (Fragen, Auskünfte) erfolgt ausschließlich über die Vergabeplattform. Dabei ist das Tool Frage stellen bzw. Fragen/Antworten zu verwenden.
Um eine Korrektur des Vergabeverfahrens zu erreichen, kann ein Nachprüfungsverfahren bei der Vergabekammer gestellt werden, solange durch den Auftraggeber ein wirksamer Zuschlag nicht erteilt ist. Ein wirksamer Zuschlag kann erst erteilt werden, nachdem der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den beabsichtigten Zuschlag gemäß § 134 GWB informiert hat und 15 Kalendertage bzw. bei Versendung der Information per Fax oder auf elektronischem Weg 10 Kalendertage vergangen sind. Es wird darauf hingewiesen, dass bei Beanstandungen im Hinblick auf das hiesige Vergabeverfahren die Bieter Verstöße gegen Vergabevorschriften, die sie erkannt haben, gegenüber der Vergabestelle innerhalb von zehn Kalendertagen zu rügen haben und weiterhin Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen oder aus der Bekanntmachung erkennbar sind, von den Bietern spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber (bei der Kontaktstelle) zu rügen sind (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis Nr. 3 GWB), damit die Bieter für den Fall, dass der Rüge nicht abgeholfen wird, ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer anstreben können. Sofern die Vergabestelle einer Rüge in ihrem Antwortschreiben nicht abhilft, kann der betreffende Bieter nur innerhalb von längstens 15 Kalendertagen nach Eingang des Antwortschreibens der Vergabestelle diesbezüglich ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer einleiten (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).
Des Weiteren ist ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber gegen § 134 GWB verstoßen hat oder den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. Diese Unwirksamkeit kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Um eine Korrektur des Vergabeverfahrens zu erreichen, kann ein Nachprüfungsverfahren bei der Vergabekammer gestellt werden, solange durch den Auftraggeber ein wirksamer Zuschlag nicht erteilt ist. Ein wirksamer Zuschlag kann erst erteilt werden, nachdem der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den beabsichtigten Zuschlag gemäß § 134 GWB informiert hat und 15 Kalendertage bzw. bei Versendung der Information per Fax oder auf elektronischem Weg 10 Kalendertage vergangen sind. Es wird darauf hingewiesen, dass bei Beanstandungen im Hinblick auf das hiesige Vergabeverfahren die Bieter Verstöße gegen Vergabevorschriften, die sie erkannt haben, gegenüber der Vergabestelle innerhalb von zehn Kalendertagen zu rügen haben und weiterhin Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen oder aus der Bekanntmachung erkennbar sind, von den Bietern spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber (bei der Kontaktstelle) zu rügen sind (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis Nr. 3 GWB), damit die Bieter für den Fall, dass der Rüge nicht abgeholfen wird, ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer anstreben können. Sofern die Vergabestelle einer Rüge in ihrem Antwortschreiben nicht abhilft, kann der betreffende Bieter nur innerhalb von längstens 15 Kalendertagen nach Eingang des Antwortschreibens der Vergabestelle diesbezüglich ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer einleiten (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).
Des Weiteren ist ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber gegen § 134 GWB verstoßen hat oder den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. Diese Unwirksamkeit kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2025-08-12+02:00 📅
Quelle: OJS 2025/S 154-529889 (2025-08-12)