Die Gemeinde Quierschied beabsichtigt die Errichtung eines neuen Feuerwehrhauses an einem verkehrlich günstig gelegenen Standort innerhalb des Gemeindegebiets (siehe Lageplan). Mit dem Neubau sollen die beiden Löschbezirke Quierschied und Fischbach-Camphausen zu einem gemeinsamen Standort zusammengeführt werden. Das Gebäude soll die Unterbringung von insgesamt sieben Einsatzfahrzeugen sowie rund 100 Einsatzkräften gewährleisten und sämtliche funktionalen, sozialen und technischen Anforderungen eines modernen Feuerwehrstandorts erfüllen. Für das Gewerk Objektplanung ist der Planungsauftrag bereits vergeben. Die Planung und Realisierung der zugehörigen Verkehrsanlagen/ Freianlagen auf dem Grundstück, einschließlich der Zufahrten, Stellplatzanlagen, Übungsflächen, interne Erschließungswege sowie der Außen- und Grünanlagen, soll in einem weiteren Schritt ausgeschrieben werden. Dabei soll die Verkehrs-/ Freianlage in enger Abstimmung mit der Bauherrin und dem Architekten geplant werden. Bei der Planung sind die örtlichen topographischen Gegebenheiten, der Denkmalschutz (Bodendenkmäler), die hydrologische Situation, die bestehende Geländemorphologie sowie die verkehrliche Anbindung an die L 127 besonders zu berücksichtigen. Ein Boden- sowie ein Verkehrsgutachten werden als Grundlage zur Verfügung gestellt, diese sind bei der Planung zu berücksichtigen. Zusätzlich sind die örtlichen Gegebenheiten (Ortseingang) sowie die Architektur zu berücksichtigen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2025-12-08.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2025-11-05.
Auftragsbekanntmachung (2025-11-05) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Neubau eines Feuerwehrgerätehauses in Quierschied
Kurze Beschreibung:
Die Gemeinde Quierschied beabsichtigt die Errichtung eines neuen Feuerwehrhauses an einem verkehrlich günstig gelegenen Standort innerhalb des Gemeindegebiets (siehe Lageplan).
Mit dem Neubau sollen die beiden Löschbezirke Quierschied und Fischbach-Camphausen zu einem gemeinsamen Standort zusammengeführt werden. Das Gebäude soll die Unterbringung von insgesamt sieben Einsatzfahrzeugen sowie rund 100 Einsatzkräften gewährleisten und sämtliche funktionalen, sozialen und technischen Anforderungen eines modernen Feuerwehrstandorts erfüllen.
Für das Gewerk Objektplanung ist der Planungsauftrag bereits vergeben. Die Planung und Realisierung der zugehörigen Verkehrsanlagen/ Freianlagen auf dem Grundstück, einschließlich der Zufahrten, Stellplatzanlagen, Übungsflächen, interne Erschließungswege sowie der Außen- und Grünanlagen, soll in einem weiteren Schritt ausgeschrieben werden. Dabei soll die Verkehrs-/ Freianlage in enger Abstimmung mit der Bauherrin und dem Architekten geplant werden.
Bei der Planung sind die örtlichen topographischen Gegebenheiten, der Denkmalschutz (Bodendenkmäler), die hydrologische Situation, die bestehende Geländemorphologie sowie die verkehrliche Anbindung an die L 127 besonders zu berücksichtigen. Ein Boden- sowie ein Verkehrsgutachten werden als Grundlage zur Verfügung gestellt, diese sind bei der Planung zu berücksichtigen. Zusätzlich sind die örtlichen Gegebenheiten (Ortseingang) sowie die Architektur zu berücksichtigen.
Die Gemeinde Quierschied beabsichtigt die Errichtung eines neuen Feuerwehrhauses an einem verkehrlich günstig gelegenen Standort innerhalb des Gemeindegebiets (siehe Lageplan).
Mit dem Neubau sollen die beiden Löschbezirke Quierschied und Fischbach-Camphausen zu einem gemeinsamen Standort zusammengeführt werden. Das Gebäude soll die Unterbringung von insgesamt sieben Einsatzfahrzeugen sowie rund 100 Einsatzkräften gewährleisten und sämtliche funktionalen, sozialen und technischen Anforderungen eines modernen Feuerwehrstandorts erfüllen.
Für das Gewerk Objektplanung ist der Planungsauftrag bereits vergeben. Die Planung und Realisierung der zugehörigen Verkehrsanlagen/ Freianlagen auf dem Grundstück, einschließlich der Zufahrten, Stellplatzanlagen, Übungsflächen, interne Erschließungswege sowie der Außen- und Grünanlagen, soll in einem weiteren Schritt ausgeschrieben werden. Dabei soll die Verkehrs-/ Freianlage in enger Abstimmung mit der Bauherrin und dem Architekten geplant werden.
Bei der Planung sind die örtlichen topographischen Gegebenheiten, der Denkmalschutz (Bodendenkmäler), die hydrologische Situation, die bestehende Geländemorphologie sowie die verkehrliche Anbindung an die L 127 besonders zu berücksichtigen. Ein Boden- sowie ein Verkehrsgutachten werden als Grundlage zur Verfügung gestellt, diese sind bei der Planung zu berücksichtigen. Zusätzlich sind die örtlichen Gegebenheiten (Ortseingang) sowie die Architektur zu berücksichtigen.
Art des Vertrags: Dienstleistungen
Produkte/Dienstleistungen: Technische Planungsleistungen für Verkehrsanlagen📦 Beschreibung
Interne Kennung: LOT-0001 E18149338
Titel: Technische Planungsleistungen der Verkehrsanlagen für den Neubau eines Feuerwehrgerätehauses in der Gemeinde Quierschied
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet ✅
Beschreibung der Beschaffung:
Benötigt werden Planungsleistungen (Verkehrsanlagen) gem. §47 HOAI für die Planung der Verkehrsanlagen bzw. Freianlagen im Rahmen des Neubaus des Feuerwehrgerätehauses in der Gemeinde Quierschied. Der vorliegende Auftrag umfasst die Grundleistungen der vorgenannten Planungsleistungen in den Leistungsphasen 1-9:
Leistungsphase 1 (Grundlagenermittlung)
Leistungsphase 2 (Vorplanung)
Leistungsphase 3 (Entwurfsplanung)
Leistungsphase 4 (Genehmigungsplanung)
Leistungsphase 5 (Ausführungsplanung)
Leistungsphase 6 (Vorbereitung der Vergabe)
Leistungsphase 7 (Mitwirkung bei der Vergabe)
Leistungsphase 8 (Bauoberleitung)
Leistungsphase 9 (Objektbetreuung)
sowie die örtliche Bauüberwachung
Für die Maßnahmen liegen Vorplanungen vor, welche den Bietern im Rahmen der Ausschreibung zur Verfügung gestellt werden. Die anrechenbaren Kosten betragen 840.000,00 EUR netto.
Benötigt werden Planungsleistungen (Verkehrsanlagen) gem. §47 HOAI für die Planung der Verkehrsanlagen bzw. Freianlagen im Rahmen des Neubaus des Feuerwehrgerätehauses in der Gemeinde Quierschied. Der vorliegende Auftrag umfasst die Grundleistungen der vorgenannten Planungsleistungen in den Leistungsphasen 1-9:
Leistungsphase 1 (Grundlagenermittlung)
Leistungsphase 2 (Vorplanung)
Leistungsphase 3 (Entwurfsplanung)
Leistungsphase 4 (Genehmigungsplanung)
Leistungsphase 5 (Ausführungsplanung)
Leistungsphase 6 (Vorbereitung der Vergabe)
Leistungsphase 7 (Mitwirkung bei der Vergabe)
Leistungsphase 8 (Bauoberleitung)
Leistungsphase 9 (Objektbetreuung)
sowie die örtliche Bauüberwachung
Für die Maßnahmen liegen Vorplanungen vor, welche den Bietern im Rahmen der Ausschreibung zur Verfügung gestellt werden. Die anrechenbaren Kosten betragen 840.000,00 EUR netto.
Zusätzliche Informationen:
#Besonders auch geeignet für:freelance#, #Besonders auch geeignet für:startup#, #Besonders auch geeignet für:other-sme#, #Besonders auch geeignet für:selbst#
Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung: Regionalverband Saarbrücken
🏙️ Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Referenz (Z-1); siehe Anlage zum EU-Bekanntmachungstext: Anhang3_Formblatt Kriterium Z-1 Referenzen
Personelle Besetzung (Z-2); siehe Anlage zum EU-Bekanntmachungstext: Anhang4_Formblatt Kriterium Z-2a-b Personelle Besetzung
Bauüberwachungs vor Ort (Z-3); siehe Anlage zum EU-Bekanntmachungstext: Anhang5_Formblatt Kriterium Z-3 Bauüberwachung vor Ort
Preis ✅ Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001 Beschreibung
Postleitzahl: 66287
Stadt: Quierschied
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2025-12-08 10:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2025-12-08 10:00:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 63 Tage Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Eröffnungstermin: 2025-12-08 10:00:00 📅
Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
Die elektronische Bestellung wird verwendet ✅
Elektronische Zahlung wird verwendet ✅
Zusätzliche Informationen:
Eine Nachforderung von Unterlagen nach
Fristablauf ist nicht ausgeschlossen. Es obliegt dem Auftraggeber, ob er
davon Gebrauch macht.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Ausschlussgrund: Verstoß gegen die in den rein innerstaatlichen Ausschlussgründen verankerten Verpflichtungen
Beschreibung der Ausschlussgründe:
Zwingende und fakultative Ausschlussgründe
gemäß §§ 123, 124 GWB. Es gelten ferner §§ 125, 126 GWB.
Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Name: Gemeinde Quierschied
Nationale Registrierungsnummer: DE06897961101
Postleitzahl: 66287
Postort: Quierschied
Region: Regionalverband Saarbrücken
🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabe@agsta.de📧
Telefon: +49 68989339900📞 Art des öffentlichen Auftraggebers
Einrichtung des öffentlichen Rechts
Haupttätigkeit
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Kommunikation
Dokumente URL: https://www.subreport.de/E18149338🌏
Teilnahme-URL: https://www.subreport.de/E18149338🌏
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammern des Saarlandes beim Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Digitales und Energie
Nationale Registrierungsnummer: 10000000-00108010000001-47
Postanschrift: Franz-Josef-Röder-Straße 17
Postleitzahl: 66119
Postort: Saarbrücken
Region: Regionalverband Saarbrücken
🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammern@wirtschaft.saarland📧
Telefon: +49 6815014994📞 Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: agstaUMWELT GmbH
Nationale Registrierungsnummer: Berichtseinheit-ID 00012677
Postanschrift: Haldenweg 24
Postleitzahl: 66333
Postort: Völklingen
E-Mail: vergabe@agsta.de📧
Telefon: +49 68989339900📞
URL: https://www.agsta.de🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Es gelten d. Vorschriften der §§
97 ff. GWB. Auf die Rügeobliegenheit des Bieters gem. § 160 Abs. 3 GWB
innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen und die Unzulässigkeit eines
Nachprüfungsantrages bei Versäumung der Rügefrist wird ausdrücklich
hingewiesen. Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf
schriftlichen Antrag ein. Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse
an dem öffentlichen Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97
Abs. 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der
Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. Der
Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend
gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb
einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs.
2 GWB bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe
gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen
Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht
spätestens bis zum Ablauf der Frist oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem
Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der
Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen
sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des
Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt
unberührt.
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Es gelten d. Vorschriften der §§
97 ff. GWB. Auf die Rügeobliegenheit des Bieters gem. § 160 Abs. 3 GWB
innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen und die Unzulässigkeit eines
Nachprüfungsantrages bei Versäumung der Rügefrist wird ausdrücklich
hingewiesen. Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf
schriftlichen Antrag ein. Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse
an dem öffentlichen Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97
Abs. 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der
Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. Der
Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend
gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb
einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs.
2 GWB bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe
gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen
Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht
spätestens bis zum Ablauf der Frist oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem
Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der
Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen
sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des
Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt
unberührt.
Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2025-11-07+01:00 📅
Quelle: OJS 2025/S 215-738843 (2025-11-05)