Die Gemeinde Bergkirchen plant den Neubau eines Horts in Modulbauweise. Das Grundstück ist im Eigentum der Gemeinde und befindet sich auf einer Art Campus mit Grund- und Mittelschule, Hort und Sportanlagen, am westlichen Ortsrand von Bergkirchen. Es liegt nördlich des bestehenden Kinderhauses Regenbogen sowie südlich der Freiwilligen Feuerwehr und umfasst Teilbereiche des Flurstücks 115 mit einer Größe von ca. 2.885 m². Der Neubau soll in Modulbauweise erfolgen und sich in die bestehende Bebauung des Campus einfügen. Er soll für eine Schulkinderbetreuung für ca. 100 bis 110 Kinder ausgelegt werden. Das Gebäude soll funktional, aber auch gestalterisch ansprechend, wirtschaftlich, ökologisch nachhaltig und energieeffizient geplant werden.. Gegenstand der Vergabe ist der Neubau eines Horts in Modulbauweise mit ca. 1.200 m² BGF mit dem Leistungsbild Gebäude und Innenräume. Es werden die Leistungsphasen 1 bis 3 und 5 bis 9 des Leistungsbilds "Gebäude und Innenräume" § 34 HOAI stufenweise beauftragt, zunächst werden mit Beauftragung die Leistungsphasen 1 und 2 beauftragt. Im weiteren beabsichtigt der Auftraggeber stufenweise die weiteren Leistungsphasen zu beauftragen. Ein Anspruch auf Beauftragung aller Leistungsphasen besteht nicht. Aufgrund der geplanten Modulbauweise werden, abweichend von den beigefügten Zusätzlichen Vertragsbestimmungen zum Architektenvertrag - Gebäude und Innenräume - (ZVB Geb/In), Fassung 2024 - im Rahmen der Stufe 3 ausschließlich die in § 3.2.3 des Vertrags aufgeführten Besonderen Leistungen der Leistungsphase 5, Leistungsphase 6 und Leistungsphase 7 beauftragt. Grundleistungen der Leistungsphasen 5, 6 und 7 werden nicht beauftragt. Die Kostenobergrenze soll einen Betrag von 5,0 Mio. € (Kostengruppen 200 - 700, einschließlich Umsatzsteuer) nicht überschreiten. Die verbindliche Kostenobergrenze wird vor Abschluss der Leistungsphase 3 schriftlich festgelegt. Die Beauftragung soll Ende Juli 2025 erfolgen. Der Antrag auf Baugenehmigung soll im Februar/März 2026 eingereicht werden. Der Abschluss der Maßnahme und damit die Eröffnung der neuen Kinderbetreuung soll voraussichtlich Dezember 2027 erfolgen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2025-06-29.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2025-05-30.
Auftragsbekanntmachung (2025-05-30) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Neubau eines Horts in Modulbauweise.
Kurze Beschreibung:
Die Gemeinde Bergkirchen plant den Neubau eines Horts in Modulbauweise.
Das Grundstück ist im Eigentum der Gemeinde und befindet sich auf einer Art Campus mit Grund- und Mittelschule, Hort und Sportanlagen, am westlichen Ortsrand von Bergkirchen. Es liegt nördlich des bestehenden Kinderhauses Regenbogen sowie südlich der Freiwilligen Feuerwehr und umfasst Teilbereiche des Flurstücks 115 mit einer Größe von ca. 2.885 m².
Der Neubau soll in Modulbauweise erfolgen und sich in die bestehende Bebauung des Campus einfügen. Er soll für eine Schulkinderbetreuung für ca. 100 bis 110 Kinder ausgelegt werden. Das Gebäude soll funktional, aber auch gestalterisch ansprechend, wirtschaftlich, ökologisch nachhaltig und energieeffizient geplant werden..
Gegenstand der Vergabe ist der Neubau eines Horts in Modulbauweise mit ca. 1.200 m² BGF mit dem Leistungsbild Gebäude und Innenräume.
Es werden die Leistungsphasen 1 bis 3 und 5 bis 9 des Leistungsbilds "Gebäude und Innenräume" § 34 HOAI stufenweise beauftragt, zunächst werden mit Beauftragung die Leistungsphasen 1 und 2 beauftragt. Im weiteren beabsichtigt der Auftraggeber stufenweise die weiteren Leistungsphasen zu beauftragen. Ein Anspruch auf Beauftragung aller Leistungsphasen besteht nicht.
Aufgrund der geplanten Modulbauweise werden, abweichend von den beigefügten Zusätzlichen Vertragsbestimmungen zum Architektenvertrag - Gebäude und Innenräume - (ZVB Geb/In), Fassung 2024 - im Rahmen der Stufe 3 ausschließlich die in § 3.2.3 des Vertrags aufgeführten Besonderen Leistungen der Leistungsphase 5, Leistungsphase 6 und Leistungsphase 7 beauftragt.
Grundleistungen der Leistungsphasen 5, 6 und 7 werden nicht beauftragt.
Die Kostenobergrenze soll einen Betrag von 5,0 Mio. € (Kostengruppen 200 - 700, einschließlich Umsatzsteuer) nicht überschreiten. Die verbindliche Kostenobergrenze wird vor Abschluss der Leistungsphase 3 schriftlich festgelegt.
Die Beauftragung soll Ende Juli 2025 erfolgen. Der Antrag auf Baugenehmigung soll im Februar/März 2026 eingereicht werden.
Der Abschluss der Maßnahme und damit die Eröffnung der neuen Kinderbetreuung soll voraussichtlich Dezember 2027 erfolgen.
Die Gemeinde Bergkirchen plant den Neubau eines Horts in Modulbauweise.
Das Grundstück ist im Eigentum der Gemeinde und befindet sich auf einer Art Campus mit Grund- und Mittelschule, Hort und Sportanlagen, am westlichen Ortsrand von Bergkirchen. Es liegt nördlich des bestehenden Kinderhauses Regenbogen sowie südlich der Freiwilligen Feuerwehr und umfasst Teilbereiche des Flurstücks 115 mit einer Größe von ca. 2.885 m².
Der Neubau soll in Modulbauweise erfolgen und sich in die bestehende Bebauung des Campus einfügen. Er soll für eine Schulkinderbetreuung für ca. 100 bis 110 Kinder ausgelegt werden. Das Gebäude soll funktional, aber auch gestalterisch ansprechend, wirtschaftlich, ökologisch nachhaltig und energieeffizient geplant werden..
Gegenstand der Vergabe ist der Neubau eines Horts in Modulbauweise mit ca. 1.200 m² BGF mit dem Leistungsbild Gebäude und Innenräume.
Es werden die Leistungsphasen 1 bis 3 und 5 bis 9 des Leistungsbilds "Gebäude und Innenräume" § 34 HOAI stufenweise beauftragt, zunächst werden mit Beauftragung die Leistungsphasen 1 und 2 beauftragt. Im weiteren beabsichtigt der Auftraggeber stufenweise die weiteren Leistungsphasen zu beauftragen. Ein Anspruch auf Beauftragung aller Leistungsphasen besteht nicht.
Aufgrund der geplanten Modulbauweise werden, abweichend von den beigefügten Zusätzlichen Vertragsbestimmungen zum Architektenvertrag - Gebäude und Innenräume - (ZVB Geb/In), Fassung 2024 - im Rahmen der Stufe 3 ausschließlich die in § 3.2.3 des Vertrags aufgeführten Besonderen Leistungen der Leistungsphase 5, Leistungsphase 6 und Leistungsphase 7 beauftragt.
Grundleistungen der Leistungsphasen 5, 6 und 7 werden nicht beauftragt.
Die Kostenobergrenze soll einen Betrag von 5,0 Mio. € (Kostengruppen 200 - 700, einschließlich Umsatzsteuer) nicht überschreiten. Die verbindliche Kostenobergrenze wird vor Abschluss der Leistungsphase 3 schriftlich festgelegt.
Die Beauftragung soll Ende Juli 2025 erfolgen. Der Antrag auf Baugenehmigung soll im Februar/März 2026 eingereicht werden.
Der Abschluss der Maßnahme und damit die Eröffnung der neuen Kinderbetreuung soll voraussichtlich Dezember 2027 erfolgen.
Art des Vertrags: Dienstleistungen
Produkte/Dienstleistungen: Dienstleistungen von Architekturbüros bei Gebäuden📦 Beschreibung
Interne Kennung: GUI
Titel: Neubau eines Horts in Modulbauweise
Produkte/Dienstleistungen: Dienstleistungen von Architekturbüros📦
Postanschrift: Sonnenstraße
Postleitzahl: 85232
Stadt: Bergkirchen
Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung: Dachau
🏙️ Dauer
Datum des Beginns: 2025-07-31 📅
Datum des Endes: 2026-02-27 📅
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2025-06-29 12:00:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 60 Tage Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Zusätzliche Informationen:
Der Auftraggeber behält sich eine Nachforderung nach Maßgabe des § 56 Abs. 4 VgV vor.
Der Vertrag enthält Bedingungen zur Vertragsausführung ✅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Eignungskriterium: Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Berufshaftpflichtversicherung – Mindestanforderungen: Nachweis über das Bestehen einer Berufshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme
von 1,5 Mio. € für Personenschäden und von 1,0 Mio. € für Sonstige Schäden (bei Bietergemeinschaften von jedem Mitglied). Alternativ genügt eine Bestätigung eines Versicherers (nicht Versicherungsmaklers) über eine entsprechende Versicherbarkeit im Auftragsfall. Bei Versicherungsverträgen mit Pauschaldeckung (also ohne Unterscheidung nach Personen und Sachschäden bzw. sonstigen Schäden) ist eine Erklärung des Versicherungsunternehmens erforderlich, dass beide Schadenskategorien im Auftragsfall parallel zueinander mit den geforderten Deckungssummen abgesichert sind. Bei Bietergemeinschaften gilt dies für jedes Mitglied.
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Berufshaftpflichtversicherung – Mindestanforderungen: Nachweis über das Bestehen einer Berufshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme
von 1,5 Mio. € für Personenschäden und von 1,0 Mio. € für Sonstige Schäden (bei Bietergemeinschaften von jedem Mitglied). Alternativ genügt eine Bestätigung eines Versicherers (nicht Versicherungsmaklers) über eine entsprechende Versicherbarkeit im Auftragsfall. Bei Versicherungsverträgen mit Pauschaldeckung (also ohne Unterscheidung nach Personen und Sachschäden bzw. sonstigen Schäden) ist eine Erklärung des Versicherungsunternehmens erforderlich, dass beide Schadenskategorien im Auftragsfall parallel zueinander mit den geforderten Deckungssummen abgesichert sind. Bei Bietergemeinschaften gilt dies für jedes Mitglied.
Eignungskriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Unternehmensbezogene Referenzprojekte – Mindestanforderungen: Das Unternehmen verfügt über mindestens zwei in den vergangenen fünf abgeschlossenen Geschäftsjahren ausgeführte vergleichbare Referenzprojekte im Leistungsbild „Gebäude und Innenräume“ nach § 34 HOAI. Die Referenzprojekte sind nur dann vergleichbar, wenn sie folgende Mindestanforderungen erfüllen:
- Ausgeführte Leistungsphasen 2 bis 3 und 8;
- Leistungsphase 8 ist nach dem 01.05.2020 fertiggestellt;
- Brutto-Grundfläche des Referenzprojekts mindestens 800 m²;
Zu den Referenzprojekten sind mit dem Angebot in individuellen Beschreibungen der Referenzprojekte mindestens folgende Angaben zu machen:
- Name des Auftragnehmers;
- Name des Referenzprojekts;
- Name des Auftraggebers mit Ansprechpartner und Kontaktdaten des Ansprechpartners
- Zeitpunkt der Fertigstellung der Leistungsphase 8 (Monat und Jahr);
- Umfang der erbrachten Leistungen und Leistungsphasen;
- Brutto-Grundfläche (BGF) in m²
Der Auftraggeber behält sich vor ggf. weitere Unterlagen als Nachweis zu fordern.
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Unternehmensbezogene Referenzprojekte – Mindestanforderungen: Das Unternehmen verfügt über mindestens zwei in den vergangenen fünf abgeschlossenen Geschäftsjahren ausgeführte vergleichbare Referenzprojekte im Leistungsbild „Gebäude und Innenräume“ nach § 34 HOAI. Die Referenzprojekte sind nur dann vergleichbar, wenn sie folgende Mindestanforderungen erfüllen:
- Ausgeführte Leistungsphasen 2 bis 3 und 8;
- Leistungsphase 8 ist nach dem 01.05.2020 fertiggestellt;
- Brutto-Grundfläche des Referenzprojekts mindestens 800 m²;
Zu den Referenzprojekten sind mit dem Angebot in individuellen Beschreibungen der Referenzprojekte mindestens folgende Angaben zu machen:
- Name des Auftragnehmers;
- Name des Referenzprojekts;
- Name des Auftraggebers mit Ansprechpartner und Kontaktdaten des Ansprechpartners
- Zeitpunkt der Fertigstellung der Leistungsphase 8 (Monat und Jahr);
- Umfang der erbrachten Leistungen und Leistungsphasen;
- Brutto-Grundfläche (BGF) in m²
Der Auftraggeber behält sich vor ggf. weitere Unterlagen als Nachweis zu fordern.
Eignungskriterium: Eintragung in ein relevantes Berufsregister
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung – Mindestanforderungen: Das Unternehmen weist mit der der Angebotsabgabe durch Vorlage entsprechender Urkunden nach, dass es über mindestens einen eine technische/n Mitarbeiter/in verfügt, der/die
- berechtigt ist, die Berufsbezeichnung Architekt/lngenieur zu führen und
- bauvorlageberechtigt nach Art. 61 BayBO ist.
Mit der Angebotsabgabe versichert das Unternehmen, dass es den/die angegebenen/angegebene Mitarbeiter/in für die Ausführung des Auftrages einsetzen wird.
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung – Mindestanforderungen: Das Unternehmen weist mit der der Angebotsabgabe durch Vorlage entsprechender Urkunden nach, dass es über mindestens einen eine technische/n Mitarbeiter/in verfügt, der/die
- berechtigt ist, die Berufsbezeichnung Architekt/lngenieur zu führen und
- bauvorlageberechtigt nach Art. 61 BayBO ist.
Mit der Angebotsabgabe versichert das Unternehmen, dass es den/die angegebenen/angegebene Mitarbeiter/in für die Ausführung des Auftrages einsetzen wird.
Ausschlussgrund: Verstoß gegen die in den rein innerstaatlichen Ausschlussgründen verankerten Verpflichtungen
Beschreibung der Ausschlussgründe:
Es gelten die gesetzlichen Ausschlussvoraussetzungen nach §§ 123 bis 126 GWB.
Der Bewerber hat anzugeben, ob Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen und ob er selbst bzw. ein
nach Satzung oder Gesetz für den Bewerber Vertretungsberechtigter in den letzten zwei Jahren
• gem. § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz oder
• gem. § 21 Abs. 1 Arbeitnehmerentsendegesetz oder
• gem. § 19 Abs. 1 Mindestlohngesetz mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe
von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 Euro belegt worden ist.
Es gelten die gesetzlichen Ausschlussvoraussetzungen nach §§ 123 bis 126 GWB.
Der Bewerber hat anzugeben, ob Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen und ob er selbst bzw. ein
nach Satzung oder Gesetz für den Bewerber Vertretungsberechtigter in den letzten zwei Jahren
• gem. § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz oder
• gem. § 21 Abs. 1 Arbeitnehmerentsendegesetz oder
• gem. § 19 Abs. 1 Mindestlohngesetz mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe
von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 Euro belegt worden ist.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Regierung von Oberbayern - Vergabekammer Südbayern
Nationale Registrierungsnummer: t:+49 8921762411
Postanschrift: Maximilianstraße 39
Postleitzahl: 80534
Postort: München
Region: München, Kreisfreie Stadt
🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de📧
Telefon: +49 8921762411📞 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs. 1GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 15 Kalendertage nach Absendung der Bieterinformation nach §134 Abs. 1 GWB. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs. 1GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 15 Kalendertage nach Absendung der Bieterinformation nach §134 Abs. 1 GWB. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).
Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2025-05-30+02:00 📅
Quelle: OJS 2025/S 105-357350 (2025-05-30)
Auftragsbekanntmachung (2025-06-06) Objekt Vergabekriterien
Preis ✅
Preis (Gewichtung): 50
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Projektteam - Qualifikation und Erfahrung
Qualitätskriterium (Gewichtung): 50
Ergänzende Informationen Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2025-06-06+02:00 📅
Änderungen Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001 Neuer Wert
Text: Ergänzung der Zuschlagskriterien
Andere zusätzliche Informationen
Ergänzung der Zuschlagskriterien
Hauptgrund für die Änderung: Korrektur – Veröffentlichung
Angaben zu Änderungen
Fassung der zu ändernden vorigen Bekanntmachung: 1f448632-0821-4ffc-937f-74302b60ccda-01
Quelle: OJS 2025/S 109-369702 (2025-06-06)